09.11.2024, 22:04
Weshalb ist es eig in Jura, auch im Examen, so schwer die eigene Benotung im Vorhinein einzuschätzen?
09.11.2024, 22:14
(09.11.2024, 22:04)LaesioEnormis schrieb: Weshalb ist es eig in Jura, auch im Examen, so schwer die eigene Benotung im Vorhinein einzuschätzen?
[...], weil in die Bearbeitung (deutlich) mehr einfließt als nur das Ergebnis. Wenn es allein darauf ankäme, dass das Ergebnis stimmt, dann wäre das einfach. Das Gleiche gilt, wenn es einen standardisierten Lösungsweg mit standardisierter Darstellung gäbe (vgl. bekanntlich angewandte Mathematik). Entscheidend für die Bewertung ist jedoch der Weg zum Ergebnis und auf dem Weg auch die Begründung(en). Auch der sprachliche Ausdruck, die Systematik, die Erkennbarkeit juristischer Denk- und Arbeitsweise; Semantik und Syntax.
09.11.2024, 23:25
(09.11.2024, 22:04)LaesioEnormis schrieb: Weshalb ist es eig in Jura, auch im Examen, so schwer die eigene Benotung im Vorhinein einzuschätzen?
Du meinst "nach Abgabe der Klausur, aber vor Rückgabe"?
In zwei Extremfällen kann man die Benotung ja sehr gut einschätzen: Man merkt etwa sofort, dass man gar nichts verstanden hat, schon beim Suchen der Anspruchsgrundlage "raus" war usw. oder man kennt bspw. die zugrundeliegende Entscheidung in- und auswendig bzw. hat annähernd die gleiche Klausur schonmal geschrieben. Dann weiß man, dass man sehr schlecht oder sehr gut war.
Im breiten Rest der Fälle kann man das Ergebnis deshalb nicht einschätzen, weil der Kenntnisstand, den man dazu bräuchte (Abgleich Lösungsskizze mit der eigenen Bearbeitung), einen ja schon befähigt hätte, die perfekte Klausur zu schreiben.
10.11.2024, 18:01
Eben, das sind ja eigentlich zwei Fragen:
- man kann es schon deshalb nicht einschätzen, weil man die Ideallösung gar nicht kennt
- und selbst wenn man sie kennen würde, bliebe eine Unsicherheit wegen des Prüferermessens, für welche Teile der Leistung es welche Teilpunkte gibt - denn meistens trift man ja nicht die Ideallösung, sondern bleibt dahinter zurück, und wie weit ist eben eine Wertungsfrage.
- man kann es schon deshalb nicht einschätzen, weil man die Ideallösung gar nicht kennt
- und selbst wenn man sie kennen würde, bliebe eine Unsicherheit wegen des Prüferermessens, für welche Teile der Leistung es welche Teilpunkte gibt - denn meistens trift man ja nicht die Ideallösung, sondern bleibt dahinter zurück, und wie weit ist eben eine Wertungsfrage.
10.11.2024, 18:07
Man kann es nicht einschätzen, weil man die Bearbeitungen der anderen Teilnehmer nicht kennt.