Vor 11 Stunden
(Gestern, 14:09)Humpa schrieb: Mir ist schleierhaft, wo die Vorstellung herkommt, man könne als Jurist im Unternehmen nur mit Personalverantwortung mehr als 100k verdienen. Bin momentan als einziger Voljlurist bei einem Mittelständischen Unternehmen und liege bei 150k + Bonus und Dienstwagen. Das kann man auch als Senior Legal Counsel in Großkonzernen verdienen, insbesondere bei Pharmakonzernen oder US- Unternehmen. Es gibt doch auch zahlreiche "Gehaltsstudien" etwa von Robert Walters oder Taylor Root. Die mögen tendenziell die besser bezahlten Positionen betreffen, aber dort findet man ganz andere Dimensionen als die hier kolportierten Zahlen.
Kann ich so bestätigen.
Mir wurden für eine Stelle als Legal Counsel bei einer Großbank (2J einschlägige BE) ohne Personalverantwortung EUR 120k geboten. Kommt einfach auf den Sektor an.
Vor 1 Stunde
(Gestern, 13:27)guga schrieb:(Gestern, 13:12)Egal schrieb:(04.11.2024, 21:48)guga schrieb: Ist aber auch fair so, wenn der Syndikus den Tarifvertrag nicht lesen kann.
Wäre es nicht schön, wenn wir in diesem Forum auch mal eine sachliche Diskussion ohne gegenseitiges Niedermachen führen können?
Ich kann keine sachliche Diskussion mit einem berufserfahrenen Volljuristen führen, der behauptet, niemand kenne den Inhalt des Abstandgebots. Irgendwann kommt der Punkt, an dem man sich nur noch an den Kopf langen oder blöde Sprüche bringen kann.
Keine Ahnung, was damit überhaupt gemeint sein oder was das hier beitragen soll. Gemeint war lediglich, dass das Abstandsgebot jedenfalls keinen eindeutigen Vergütungsabstand festlegt.
Vor 1 Stunde
(Vor 1 Stunde)nik schrieb:(Gestern, 13:27)guga schrieb:(Gestern, 13:12)Egal schrieb:(04.11.2024, 21:48)guga schrieb: Ist aber auch fair so, wenn der Syndikus den Tarifvertrag nicht lesen kann.
Wäre es nicht schön, wenn wir in diesem Forum auch mal eine sachliche Diskussion ohne gegenseitiges Niedermachen führen können?
Ich kann keine sachliche Diskussion mit einem berufserfahrenen Volljuristen führen, der behauptet, niemand kenne den Inhalt des Abstandgebots. Irgendwann kommt der Punkt, an dem man sich nur noch an den Kopf langen oder blöde Sprüche bringen kann.
Keine Ahnung, was damit überhaupt gemeint sein oder was das hier beitragen soll. Gemeint war lediglich, dass das Abstandsgebot jedenfalls keinen fest bezifferbaren Vergütungsabstand festlegt.
Vor 1 Stunde
(Vor 1 Stunde)nik schrieb:(Gestern, 13:27)guga schrieb:(Gestern, 13:12)Egal schrieb:(04.11.2024, 21:48)guga schrieb: Ist aber auch fair so, wenn der Syndikus den Tarifvertrag nicht lesen kann.
Wäre es nicht schön, wenn wir in diesem Forum auch mal eine sachliche Diskussion ohne gegenseitiges Niedermachen führen können?
Ich kann keine sachliche Diskussion mit einem berufserfahrenen Volljuristen führen, der behauptet, niemand kenne den Inhalt des Abstandgebots. Irgendwann kommt der Punkt, an dem man sich nur noch an den Kopf langen oder blöde Sprüche bringen kann.
Keine Ahnung, was damit überhaupt gemeint sein oder was das hier beitragen soll. Gemeint war lediglich, dass das Abstandsgebot jedenfalls keinen eindeutigen Vergütungsabstand festlegt.
Nach meinem Verständnis gibt es Im Rahmen des IG-Metall Tarifs nur in BaWü keine klare Regelung dazu, wie hoch das Mindest-AT-Gehalt sein muss.
In Bayern muss man dann zum Bespiel mindestens
116k verdienen.
Die Rechnung dürfte sein: Höchste Stufe im Tarif/35*40 * 1,305 *12