06.04.2019, 12:32
Hallo Forum,
die Note des Staatsteils bietet mE eine gute Orientierungsmöglichkeit, wo man im Assessorexamen landen könnte. Nach den internen Auswertungen, wie sie zT über Anfragen oder Statistiken bekannt werden, verschlechtern sich Assessoren wohl durchschnittlich leicht gegenüber der Gesamtnote des ersten Examens und landen im Schnitt beim Staatsteil +/-0,5 bis 1 Pkt.
Ganz genaue Zahlen gibt es dazu öffentlich meine ich nicht. Wer aber eine grobe Übersicht zu den Abschlussnoten sucht, wird beim Bundesamt für Justiz fündig. Dieses veröffentlicht jährlich eine Absolventenstatistik: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen..._node.html
Zu den Stationsnoten sollte man beachten, dass nicht jeder Ausbilder eine einheitliche Notenskala anwendet (auch wenn manche BL darauf hinwirken, indem sie z.B. Bewertungsrichtlinien oder -Hilfen bereit stellen). Auch erkärt sich nicht jeder Ausbilder bereit, überhaupt eine Empfehelung zu erteilen und nicht jede erteilte Empfehlung hat gleiches Gewicht...
Eine Empfehlung von OLG/GenStA ist ein absoluter Ritterschlag! Wer so etwas mitbringt, hat ein echtes Plus in der Hand.
Auch Empfehlungen von Präsidialrichtern des eigenen OLG-Sprengels oder AbtL/GL der StA werden besonders wohlwollend berückichtigt.
Bekommt Ihr aber von "irgendeinem" AG-Richter eine Empfehlung, wird darauf meist nicht all zu viel gegeben. Ausnahme: Ihr habt gleich mehrere solcher Empfehlungen. Dann "verdichtet" sich auch bei der Bewerber-Kommission der Eindruck, dass Ihr "zu den Guten" gehört.
Deswegen rate ich Euch dazu, bei besonderem Interesse am Justizdienst, ggf. Eure Ausbilder um die Aufnahme einer Eignungsklausel zu bitten bzw. das Interesse an der Justiz deutlich zu machen.
Viel Erfolg beim Ref, Examen oder der Bewerbung
die Note des Staatsteils bietet mE eine gute Orientierungsmöglichkeit, wo man im Assessorexamen landen könnte. Nach den internen Auswertungen, wie sie zT über Anfragen oder Statistiken bekannt werden, verschlechtern sich Assessoren wohl durchschnittlich leicht gegenüber der Gesamtnote des ersten Examens und landen im Schnitt beim Staatsteil +/-0,5 bis 1 Pkt.
Ganz genaue Zahlen gibt es dazu öffentlich meine ich nicht. Wer aber eine grobe Übersicht zu den Abschlussnoten sucht, wird beim Bundesamt für Justiz fündig. Dieses veröffentlicht jährlich eine Absolventenstatistik: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen..._node.html
Zu den Stationsnoten sollte man beachten, dass nicht jeder Ausbilder eine einheitliche Notenskala anwendet (auch wenn manche BL darauf hinwirken, indem sie z.B. Bewertungsrichtlinien oder -Hilfen bereit stellen). Auch erkärt sich nicht jeder Ausbilder bereit, überhaupt eine Empfehelung zu erteilen und nicht jede erteilte Empfehlung hat gleiches Gewicht...
Eine Empfehlung von OLG/GenStA ist ein absoluter Ritterschlag! Wer so etwas mitbringt, hat ein echtes Plus in der Hand.
Auch Empfehlungen von Präsidialrichtern des eigenen OLG-Sprengels oder AbtL/GL der StA werden besonders wohlwollend berückichtigt.
Bekommt Ihr aber von "irgendeinem" AG-Richter eine Empfehlung, wird darauf meist nicht all zu viel gegeben. Ausnahme: Ihr habt gleich mehrere solcher Empfehlungen. Dann "verdichtet" sich auch bei der Bewerber-Kommission der Eindruck, dass Ihr "zu den Guten" gehört.
Deswegen rate ich Euch dazu, bei besonderem Interesse am Justizdienst, ggf. Eure Ausbilder um die Aufnahme einer Eignungsklausel zu bitten bzw. das Interesse an der Justiz deutlich zu machen.
Viel Erfolg beim Ref, Examen oder der Bewerbung
06.04.2019, 12:55
(06.04.2019, 09:55)Gast schrieb:(06.04.2019, 09:24)Gast schrieb: Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Ja, letztendlich spielt es sicher nur eine kleine Rolle im Gesamtkonzept. Ich habe 7.5 staatlich und 9.3 im SP und damit insgesamt 8.04 und wollte daher wissen, ob mit 7.5 staatlich der Weg in die Justiz abgeschnitten ist, da ich eben nicht wusste ob die Leute im 1. Ex. von 8 Punkten staatlich oder insgesamt reden. Bisher läuft das Ref nämlich super und ich hoffe sehr auf 8 Punkte im zweiten Examen.
Zu der Frage mit der Formulierung in dem Stationszeugnis: meine Formulierung lautet etwas anders aber ich kenne ein paar meiner ag Kollegen die genau diesen Satz dort stehen haben und der ist auch sehr gut. Soweit ich weiß schreiben die sowas nicht rein wenn die daran Zweifel hätten. Es ist schon ein super Bonus wenn's drin steht (meiner Erfahrung nach).
(Ebenfalls sorry für die handybedingte Rechtschreibung)
Verlass dich aber bitte nicht zu sehr auf Stations- und AG-Zeugnisse, insbesondere auf Klausurnoten. Sonst gibt es nachher eine böse Überraschung. (Ich sag das nicht, weil ich dir was böses will, sondern weil hier immer wieder Leute aus allen Wolken fallen, bei denen es auch „super“ lief und das Examen dann eher so suboptimal. Aber ich wünsche dir auf jeden Fall alles Gute und dass du das packst ::) dein erstes ist ja schon mal eine solide Grundlage)
Vielen Dank für die Antwort! Das stimmt auf jeden Fall in jeder Hinsicht. Die Stationszeugnisse werden (teilweise) mE viel zu hoch bewertet. Ich hatte mich mit dem "super laufen" auch eher auf die Ergebnisse meiner Probeklausuren bezogen, was mir sehr viel Mut gibt. Das hat sich aus meinem Post natürlich nicht ergeben, sorry! Die Leistung aus seinen Stationsnoten zu ziehen sehe ich auch als eine gefährliche Sache. Vielen Dank aber für die liebe Nachricht und das Mutmachen! Ich hoffe dass ich das Niveau halten kann und der Weg in die Justiz offen bleibt. Ich persönlich habe teilweise den Eindurck, dass die Klausuren angenehmer sind, da die Herangehensweise entspannter ist als im 1. (Nicht so viel unnötiges Rumgeprüfe und Ausführungen zu unrelevanten Streitigkeiten).
Viel Erfolg allen!
06.04.2019, 12:59
(06.04.2019, 12:55)Gast1 schrieb:(06.04.2019, 09:55)Gast schrieb:(06.04.2019, 09:24)Gast schrieb: Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Ja, letztendlich spielt es sicher nur eine kleine Rolle im Gesamtkonzept. Ich habe 7.5 staatlich und 9.3 im SP und damit insgesamt 8.04 und wollte daher wissen, ob mit 7.5 staatlich der Weg in die Justiz abgeschnitten ist, da ich eben nicht wusste ob die Leute im 1. Ex. von 8 Punkten staatlich oder insgesamt reden. Bisher läuft das Ref nämlich super und ich hoffe sehr auf 8 Punkte im zweiten Examen.
Zu der Frage mit der Formulierung in dem Stationszeugnis: meine Formulierung lautet etwas anders aber ich kenne ein paar meiner ag Kollegen die genau diesen Satz dort stehen haben und der ist auch sehr gut. Soweit ich weiß schreiben die sowas nicht rein wenn die daran Zweifel hätten. Es ist schon ein super Bonus wenn's drin steht (meiner Erfahrung nach).
(Ebenfalls sorry für die handybedingte Rechtschreibung)
Verlass dich aber bitte nicht zu sehr auf Stations- und AG-Zeugnisse, insbesondere auf Klausurnoten. Sonst gibt es nachher eine böse Überraschung. (Ich sag das nicht, weil ich dir was böses will, sondern weil hier immer wieder Leute aus allen Wolken fallen, bei denen es auch „super“ lief und das Examen dann eher so suboptimal. Aber ich wünsche dir auf jeden Fall alles Gute und dass du das packst ::) dein erstes ist ja schon mal eine solide Grundlage)
Vielen Dank für die Antwort! Das stimmt auf jeden Fall in jeder Hinsicht. Die Stationszeugnisse werden (teilweise) mE viel zu hoch bewertet. Ich hatte mich mit dem "super laufen" auch eher auf die Ergebnisse meiner Probeklausuren bezogen, was mir sehr viel Mut gibt. Das hat sich aus meinem Post natürlich nicht ergeben, sorry! Die Leistung aus seinen Stationsnoten zu ziehen sehe ich auch als eine gefährliche Sache. Vielen Dank aber für die liebe Nachricht und das Mutmachen! Ich hoffe dass ich das Niveau halten kann und der Weg in die Justiz offen bleibt. Ich persönlich habe teilweise den Eindurck, dass die Klausuren angenehmer sind, da die Herangehensweise entspannter ist als im 1. (Nicht so viel unnötiges Rumgeprüfe und Ausführungen zu unrelevanten Streitigkeiten).
Viel Erfolg allen!
Oder war dein Post eher auch auf die Probeklausuren bezogen? Das wäre natürlich schade, aber ich glaube auch egal wie "gut" es läuft, das Examen ist einfach eine andere Nummer und es ist sehr schwer, sich da vorher einzuordnen. "Sicher" kann mab sich da denke ich eh nie sein. Aber mehr als hoffen bleibt einem ja nicht :)
06.04.2019, 20:41
(06.04.2019, 12:32)GÄSTIN schrieb: Eine Empfehlung von OLG/GenStA ist ein absoluter Ritterschlag! Wer so etwas mitbringt, hat ein echtes Plus in der Hand.
Auch Empfehlungen von Präsidialrichtern des eigenen OLG-Sprengels oder AbtL/GL der StA werden besonders wohlwollend berückichtigt.
Bekommt Ihr aber von "irgendeinem" AG-Richter eine Empfehlung, wird darauf meist nicht all zu viel gegeben. Ausnahme: Ihr habt gleich mehrere solcher Empfehlungen. Dann "verdichtet" sich auch bei der Bewerber-Kommission der Eindruck, dass Ihr "zu den Guten" gehört.
Deswegen rate ich Euch dazu, bei besonderem Interesse am Justizdienst, ggf. Eure Ausbilder um die Aufnahme einer Eignungsklausel zu bitten bzw. das Interesse an der Justiz deutlich zu machen.
Viel Erfolg beim Ref, Examen oder der Bewerbung
Beim OLG Hamm gibt es (angeblich) eine Anweisung oder zumindest Empfehlung an die Ausbilder, keine Eignungsklauseln in die Zeugnisse aufzunehmen.
09.04.2019, 16:13
Ich weiß nicht, ob dies bereits in diesem Thread gefragt wurde, aber kann irgendjemand Auskunft darüber geben wie sehr bei der Bewerbung für den höheren Justizdienst noch auf das Abitur geachtet wird? Habe zweimal Prädikat, aber mein Abischnitt liegt bei 3,5.
09.04.2019, 16:22
Ich bin mit einem Abischnitt von 3,2 eingestellt worden. Da brauchst Du Dir - denke ich - nicht allzu viele Gedanken zu machen, wenn Dir eine passende Erklärung einfällt.
10.04.2019, 07:09
Hallo, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass man nach eineh Assessment center als Richter eingestellt wird? (NRW, 2x VB)
Danke im vorraus
Danke im vorraus
10.04.2019, 09:06
10.04.2019, 09:57
10.04.2019, 15:04
Ich wurde auch zum Assessment center eingeladen. Insgesamt sind wir 5 Kandidaten. Wenn man eingeladen wird, kann man davon ausgehen dass mein eine Stelle bekommt.