01.11.2024, 21:33
Hallo!
Kann mir jemand sagen, wann ca. mit der ersten Zahlung der Unterhaltsbeihilfe zu rechnen ist (Beginn Ref 01.11.2024)?
Und wird die Inflationsprämie im November auch für die Referendare ausgezahlt, die erst zum 01.11.2024 begonnen haben?
Danke für eure Hilfe.
Kann mir jemand sagen, wann ca. mit der ersten Zahlung der Unterhaltsbeihilfe zu rechnen ist (Beginn Ref 01.11.2024)?
Und wird die Inflationsprämie im November auch für die Referendare ausgezahlt, die erst zum 01.11.2024 begonnen haben?
Danke für eure Hilfe.
01.11.2024, 21:54
(01.11.2024, 21:33)MaPi schrieb: Hallo!
Kann mir jemand sagen, wann ca. mit der ersten Zahlung der Unterhaltsbeihilfe zu rechnen ist (Beginn Ref 01.11.2024)?
Und wird die Inflationsprämie im November auch für die Referendare ausgezahlt, die erst zum 01.11.2024 begonnen haben?
Danke für eure Hilfe.
Sofern du dich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befindest, gilt der Grundsatz wie sonst bei Arbeitsentgelt auch, dass die Unterhaltsbeihilfe zum Monatsende gezahlt wird. Sofern du Beamter auf Widerruf bist, gilt der Grundsatz, dass die Besoldung zu Beginn des Monates gezahlt wird. Das sollte sich aber auch aus deinem entsprechen JAG/JAO oder auf der Seite deines OLG ergeben. Das Land anzugeben ist immer sinnvoll, da sowohl die Ausgestaltung der Juristenausbildung und die Besoldungsvorschriften, die ggf. entsprechende Anwendung finden, Landesrecht sind!
Zu Inflationsprämie in das entsprechende Landesgesetz schauen, das die Inflationsprämie festlegt, da steht auch drin, für wen die gilt.
01.11.2024, 21:58
(01.11.2024, 21:54)RefNdsOL schrieb:Sorry, hatte Bundesland tatsächlich vergessen. Es ist Hessen.(01.11.2024, 21:33)MaPi schrieb: Hallo!
Kann mir jemand sagen, wann ca. mit der ersten Zahlung der Unterhaltsbeihilfe zu rechnen ist (Beginn Ref 01.11.2024)?
Und wird die Inflationsprämie im November auch für die Referendare ausgezahlt, die erst zum 01.11.2024 begonnen haben?
Danke für eure Hilfe.
Sofern du dich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befindest, gilt der Grundsatz wie sonst bei Arbeitsentgelt auch, dass die Unterhaltsbeihilfe zum Monatsende gezahlt wird. Sofern du Beamter auf Widerruf bist, gilt der Grundsatz, dass die Besoldung zu Beginn des Monates gezahlt wird. Das sollte sich aber auch aus deinem entsprechen JAG/JAO oder auf der Seite deines OLG ergeben. Das Land anzugeben ist immer sinnvoll, da sowohl die Ausgestaltung der Juristenausbildung und die Besoldungsvorschriften, die ggf. entsprechende Anwendung finden, Landesrecht sind!
Zu Inflationsprämie in das entsprechende Landesgesetz schauen, das die Inflationsprämie festlegt, da steht auch drin, für wen die gilt.
Die grundsätzlichen Regeln sind mir bewusst. Es ging mir um eine konkrete Angabe bzgl. der ersten Auszahlung. Ggf. dauert da die Bearbeitung zur Auszahlung ja noch ein wenig und es wird deshalb später angewiesen. Aus diesem Grund die Frage nach Erfahrungswerten.
01.11.2024, 22:01
(01.11.2024, 21:58)MaPi schrieb:(01.11.2024, 21:54)RefNdsOL schrieb:Sorry, hatte Bundesland tatsächlich vergessen. Es ist Hessen.(01.11.2024, 21:33)MaPi schrieb: Hallo!
Kann mir jemand sagen, wann ca. mit der ersten Zahlung der Unterhaltsbeihilfe zu rechnen ist (Beginn Ref 01.11.2024)?
Und wird die Inflationsprämie im November auch für die Referendare ausgezahlt, die erst zum 01.11.2024 begonnen haben?
Danke für eure Hilfe.
Sofern du dich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befindest, gilt der Grundsatz wie sonst bei Arbeitsentgelt auch, dass die Unterhaltsbeihilfe zum Monatsende gezahlt wird. Sofern du Beamter auf Widerruf bist, gilt der Grundsatz, dass die Besoldung zu Beginn des Monates gezahlt wird. Das sollte sich aber auch aus deinem entsprechen JAG/JAO oder auf der Seite deines OLG ergeben. Das Land anzugeben ist immer sinnvoll, da sowohl die Ausgestaltung der Juristenausbildung und die Besoldungsvorschriften, die ggf. entsprechende Anwendung finden, Landesrecht sind!
Zu Inflationsprämie in das entsprechende Landesgesetz schauen, das die Inflationsprämie festlegt, da steht auch drin, für wen die gilt.
Die grundsätzlichen Regeln sind mir bewusst. Es ging mir um eine konkrete Angabe bzgl. der ersten Auszahlung. Ggf. dauert da die Bearbeitung zur Auszahlung ja noch ein wenig und es wird deshalb später angewiesen. Aus diesem Grund die Frage nach Erfahrungswerten.
Im Zweifel bei dem zuständigen Besoldungsamt bei deinem Sachbearbeiter nachfragen, der/die wird dir das am zuverlässigsten mitteilen können, was genau der Ablauf bei denen ist. Die sind - obschon ich nicht für Hessen sprechen kann - in der Regel auskunftsfreudig/nett.
02.11.2024, 23:08
Zur Inflationsausgleichssache kann ich dir nichts sagen, aber bei uns kam die erste Unterhaltsbeihilfe etwa zwei Wochen nach Refstart (Hessen)
03.11.2024, 10:37
Bei Beamten gibt es eine Abschlagszahlung sobald wie möglich, weil - das gilt zb auch für Proberichter und sonstige Beamte - die Zahlungsanweisungen erst gemacht werden, wenn du ernannt worden bist. Bis dahin könntest du ja schlicht nicht zur Aushändigung der Ernennungsurkunde erscheinen. Zwei Wochen dürften realistisch sein, war bei mir als ProRi so in einem anderen BL.
04.11.2024, 22:23