27.10.2024, 19:37
Moin,
ich habe staatlich ein VB nur das Gesamtergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung ist ein B.
Gibt es eine Promotionsordnung nach der ich ohne Dispens promovieren kann?
Liebe Grüße
Knieverletzung
ich habe staatlich ein VB nur das Gesamtergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung ist ein B.
Gibt es eine Promotionsordnung nach der ich ohne Dispens promovieren kann?
Liebe Grüße
Knieverletzung
27.10.2024, 19:53
Eine der wohl wichtigsten Fähigkeiten als Jurist grundsätzlich und insbesondere auch für eine erfolgreiche wissenschaftliche Arbeit und das Demonstrieren der Befähigung der selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit (= grundsätzlicher Zweck der Promotion) ist die eigenständige Recherche.
Solange du nicht sagst, dass du zwingend intern mit einer Beschäftigung am Lehrstuhl promovieren möchtest, kannst du einfach alle Jurafakultäten der Bundesrepublik online aufsuchen und deren PromO online einsehen sowie deren Voraussetzungen. Das ist sehr einfach und sehr schnell erledigt. Listen mit allen Jurafakultäten lassen sich auch schnell finden. Noch ein Tipp: Manchmal kann, wenngleich nicht zwingend, kleinere / weniger prestigeträchtige Fakultäten geringere Anforderungen/mehr Spielraum bieten als große. Das ist aber unterschiedlich.
Solange du nicht sagst, dass du zwingend intern mit einer Beschäftigung am Lehrstuhl promovieren möchtest, kannst du einfach alle Jurafakultäten der Bundesrepublik online aufsuchen und deren PromO online einsehen sowie deren Voraussetzungen. Das ist sehr einfach und sehr schnell erledigt. Listen mit allen Jurafakultäten lassen sich auch schnell finden. Noch ein Tipp: Manchmal kann, wenngleich nicht zwingend, kleinere / weniger prestigeträchtige Fakultäten geringere Anforderungen/mehr Spielraum bieten als große. Das ist aber unterschiedlich.
28.10.2024, 17:02
(27.10.2024, 19:53)RefNdsOL schrieb: Eine der wohl wichtigsten Fähigkeiten als Jurist grundsätzlich und insbesondere auch für eine erfolgreiche wissenschaftliche Arbeit und das Demonstrieren der Befähigung der selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit (= grundsätzlicher Zweck der Promotion) ist die eigenständige Recherche.
Solange du nicht sagst, dass du zwingend intern mit einer Beschäftigung am Lehrstuhl promovieren möchtest, kannst du einfach alle Jurafakultäten der Bundesrepublik online aufsuchen und deren PromO online einsehen sowie deren Voraussetzungen. Das ist sehr einfach und sehr schnell erledigt. Listen mit allen Jurafakultäten lassen sich auch schnell finden. Noch ein Tipp: Manchmal kann, wenngleich nicht zwingend, kleinere / weniger prestigeträchtige Fakultäten geringere Anforderungen/mehr Spielraum bieten als große. Das ist aber unterschiedlich.
Ich unterstelle einfach mal, dass RefNdsOL helfen wollte. :D
Nur: Knieverletzung ist doch nicht dämlich, sondern wollte einfach „zufällig“ jemanden erwischen, der ihm das so sagen kann.
Zur Frage:
I. die EBS Universität fordert entweder eine Staatsprüfung „vb“ Oder die „Erste Prüfung“ (Staatsprüfung + Schwerpunkt) „vb“.
Somit benötigst du keinen Dispens aufgrund deiner Staatsprüfung.
29.10.2024, 17:25
Die Promotionsordnung in Passau, und mEn die meisten Universitäten, stellen lediglich auf den Staatsteil ab.
29.10.2024, 17:45
(29.10.2024, 17:25)JuraHassLiebe schrieb: Die Promotionsordnung in Passau, und mEn die meisten Universitäten, stellen lediglich auf den Staatsteil ab.
Das mag in Passau so sein, das trifft aber nicht auf die überwiegende Zahl der Fakultäten zu. Selbst die LMU, Köln oder Heidelberg machen das nicht, wenn ich mich richtig erinnere. Dort wird nur eine Mindestpunktzal in der Ersten Juristischen Prüfung oder der Ersten Juristischen Staatsprüfung verlangt, wobei letzteres sich nicht auf den Staatsteil bezieht, sondern auf das erste Examen bevor es den Schwerpunkt gab. Meist gibt es noch gerade bei den bekannteren Fakultäten mehrere Pflicht Ausnahmen, bei niedrigerer Punktzahl und Seminar mit X Punkten o.ä. und dann noch "kann" Ausnahmen bei bestimmten Voraussetzungen sowie ggf. einen freien Dispens bei Unterstützung durch Betreuer. Was natürlich sein kann, ist, dass ein bestimmter Lehrstuhlinhaber explizite Voraussetzungen an das Ergebnis der Pflichtfachprüfung (Staatsteil) stellt, aber das ist etwas anderes als die PromO.
30.10.2024, 10:55
(29.10.2024, 17:45)RefNdsOL schrieb:(29.10.2024, 17:25)JuraHassLiebe schrieb: Die Promotionsordnung in Passau, und mEn die meisten Universitäten, stellen lediglich auf den Staatsteil ab.
Das mag in Passau so sein, das trifft aber nicht auf die überwiegende Zahl der Fakultäten zu. Selbst die LMU, Köln oder Heidelberg machen das nicht, wenn ich mich richtig erinnere. Dort wird nur eine Mindestpunktzal in der Ersten Juristischen Prüfung oder der Ersten Juristischen Staatsprüfung verlangt, wobei letzteres sich nicht auf den Staatsteil bezieht, sondern auf das erste Examen bevor es den Schwerpunkt gab. Meist gibt es noch gerade bei den bekannteren Fakultäten mehrere Pflicht Ausnahmen, bei niedrigerer Punktzahl und Seminar mit X Punkten o.ä. und dann noch "kann" Ausnahmen bei bestimmten Voraussetzungen sowie ggf. einen freien Dispens bei Unterstützung durch Betreuer. Was natürlich sein kann, ist, dass ein bestimmter Lehrstuhlinhaber explizite Voraussetzungen an das Ergebnis der Pflichtfachprüfung (Staatsteil) stellt, aber das ist etwas anderes als die PromO.
Bei der LMU hatte ich das auf dem Schirm, in Köln ist es mir neu, aber da hast du Recht. In Heidelberg reicht, ebenso wie in Münster und Frankfurt ein VB im Staatsteil, bzw. geht es dort sowohl als auch. HU und FU in Berlin, die Uni Bochum stellen jeweils auf den Staatsteil ab. Damit müsste die Frage nun für die meisten großen Fakultäten geklärt sein.
30.10.2024, 14:31
Am Ende entscheidet sowieso der jeweilige Prof und nicht die Prüfungsordnung darüber, wer promovieren "darf" und wer nicht. Kenne einige, die zwar die formellen Voraussetzungen erfüllt haben, aber dennoch Probleme hatten, einen Betreuer zu finden.
30.10.2024, 15:34
30.10.2024, 15:53
(30.10.2024, 14:31)GästinNRW2 schrieb: Am Ende entscheidet sowieso der jeweilige Prof und nicht die Prüfungsordnung darüber, wer promovieren "darf" und wer nicht. Kenne einige, die zwar die formellen Voraussetzungen erfüllt haben, aber dennoch Probleme hatten, einen Betreuer zu finden.
Dem stimme ich zwar grundsätzlich zu, aber derjenige der die formellen Voraussetzungen erfüllt wird es dennoch leichter haben, als derjenige der sie nicht erfüllt.
30.10.2024, 16:06
(30.10.2024, 15:34)Syndikus_RA schrieb:(29.10.2024, 17:25)JuraHassLiebe schrieb: Die Promotionsordnung in Passau, und mEn die meisten Universitäten, stellen lediglich auf den Staatsteil ab.
In Passau ist es doch gerade nicht so. Da steht in der PromO, dass jeweils beide Teile mindestens mit Vb abgeschlossen sein müssen.
Da hast du Recht, entschuldige. Ich hatte im Kopf, dass in Passau gerade kein VB in der Gesamtnote ausreicht, sofern nicht der Staatsteil selbst mit einem VB bewertet wurde und habe im Umkehrschluss dazu geschlossen, dass es lediglich auf den Staatsteil ankommt. Erstaunlich, dass Passau demnach die höchsten Anforderungen zu haben scheint. Insbesondere mit Blick darauf, dass ich mal einen Bericht zu den Noten der abgeschlossenen juristischen Promotionen in Deutschland gelesen habe und Passau dort mit einer summa cum laude Quote von knapp 10% die schlechtesten Noten vergeben hat.