21.10.2024, 12:17
Moin,
kurze praktische Frage:
Wenn man die Terminsvertretung für einen anderen RA wahrnimmt: wer erhält dann im Anschluss das Protkoll?
Also gilt man dann für das Protokoll als Zustellungsempfänger oder endet die Vertretung quasi sofort mit dem Termin. Also meine Frage ist, ob hier noch NAchwirkungen der Vertretung aufkommen, sodass bspw. ein Widerrufsvergleich dann vom Terminsvertreter auch zu widerrufen wäre und nicht vom eigentlichen Prozessbevollmächtigten o. ä.
kurze praktische Frage:
Wenn man die Terminsvertretung für einen anderen RA wahrnimmt: wer erhält dann im Anschluss das Protkoll?
Also gilt man dann für das Protokoll als Zustellungsempfänger oder endet die Vertretung quasi sofort mit dem Termin. Also meine Frage ist, ob hier noch NAchwirkungen der Vertretung aufkommen, sodass bspw. ein Widerrufsvergleich dann vom Terminsvertreter auch zu widerrufen wäre und nicht vom eigentlichen Prozessbevollmächtigten o. ä.
25.10.2024, 19:22
(21.10.2024, 12:17)Konova schrieb: Moin,
kurze praktische Frage:
Wenn man die Terminsvertretung für einen anderen RA wahrnimmt: wer erhält dann im Anschluss das Protkoll?
Also gilt man dann für das Protokoll als Zustellungsempfänger oder endet die Vertretung quasi sofort mit dem Termin. Also meine Frage ist, ob hier noch NAchwirkungen der Vertretung aufkommen, sodass bspw. ein Widerrufsvergleich dann vom Terminsvertreter auch zu widerrufen wäre und nicht vom eigentlichen Prozessbevollmächtigten o. ä.
Moin,
mit der Wahrnehmung des Termins und dem anschließenden Terminsbericht ist deine Aufgabe im Normalfall erledigt.
Normalerweise bekommst du am Ende nochmal Bescheid, wie das Urteil ausgefallen ist und die Abrechnung.
Protokoll bekommt also eigentlich, wenn alles normal läuft nur der Hauptbevollmächtigte.
Um Widerruf o. ä. brauchst du dich da selbst nicht kümmern. Du weist natürlich im Terminsbericht auf die Fristen hin. Der Rest ist aber Sache des Hauptbevollmächtigten.