16.10.2024, 17:23
(15.10.2024, 16:13)Neuland369 schrieb:(15.10.2024, 13:19)guga schrieb: Das hat nichts mit Bürokratie zu tun. Wenn eine Behörde eine Mindestbedingung festlegt, dann muss sie sich dran halten. Nennt sich Rechtsstaatsprinzip und Selbstbindung der Verwaltung.
Es steht ihnen auch frei ihre Kriterien anders festzulegen.
Wieso muss man so etwas in einem Forum für Juristen erklären?
Wow, Danke für die Erleuchtung. Einen Arbeitskollegen wie dich haben und da kann man sich jeden Tag auf die Arbeit freuen :)
Du beschreibst selber die Bürokratie, wie die Notengrenzen zustandekommen und meinst hat nichts mit Bürokratie zu tun.
Lächerlich, dass man das in einem Juristenforum erklären muss.
Ich bin froh, dass mein Arbeitgeber auf die Noten schaut. Vielleicht verliert man den ein oder anderen Ausnahmejuristen. Nur wer es bei vier Versuchen (je 1. und 2. Examen) nicht auf 16 Punkte schafft, der ist halt kein guter Jurist. Sorry!
16.10.2024, 17:45
(16.10.2024, 17:23)Gasthörer schrieb:(15.10.2024, 16:13)Neuland369 schrieb:(15.10.2024, 13:19)guga schrieb: Das hat nichts mit Bürokratie zu tun. Wenn eine Behörde eine Mindestbedingung festlegt, dann muss sie sich dran halten. Nennt sich Rechtsstaatsprinzip und Selbstbindung der Verwaltung.
Es steht ihnen auch frei ihre Kriterien anders festzulegen.
Wieso muss man so etwas in einem Forum für Juristen erklären?
Wow, Danke für die Erleuchtung. Einen Arbeitskollegen wie dich haben und da kann man sich jeden Tag auf die Arbeit freuen :)
Du beschreibst selber die Bürokratie, wie die Notengrenzen zustandekommen und meinst hat nichts mit Bürokratie zu tun.
Lächerlich, dass man das in einem Juristenforum erklären muss.
Ich bin froh, dass mein Arbeitgeber auf die Noten schaut. Vielleicht verliert man den ein oder anderen Ausnahmejuristen. Nur wer es bei vier Versuchen (je 1. und 2. Examen) nicht auf 16 Punkte schafft, der ist halt kein guter Jurist. Sorry!
Ob 15,6 oder 16,2 hängt von zufälligen Nuancen ab. Deine Aussage ist Unsinn
16.10.2024, 17:58
(16.10.2024, 17:45)JuraLiebhaber schrieb:(16.10.2024, 17:23)Gasthörer schrieb:(15.10.2024, 16:13)Neuland369 schrieb:(15.10.2024, 13:19)guga schrieb: Das hat nichts mit Bürokratie zu tun. Wenn eine Behörde eine Mindestbedingung festlegt, dann muss sie sich dran halten. Nennt sich Rechtsstaatsprinzip und Selbstbindung der Verwaltung.
Es steht ihnen auch frei ihre Kriterien anders festzulegen.
Wieso muss man so etwas in einem Forum für Juristen erklären?
Wow, Danke für die Erleuchtung. Einen Arbeitskollegen wie dich haben und da kann man sich jeden Tag auf die Arbeit freuen :)
Du beschreibst selber die Bürokratie, wie die Notengrenzen zustandekommen und meinst hat nichts mit Bürokratie zu tun.
Lächerlich, dass man das in einem Juristenforum erklären muss.
Ich bin froh, dass mein Arbeitgeber auf die Noten schaut. Vielleicht verliert man den ein oder anderen Ausnahmejuristen. Nur wer es bei vier Versuchen (je 1. und 2. Examen) nicht auf 16 Punkte schafft, der ist halt kein guter Jurist. Sorry!
Ob 15,6 oder 16,2 hängt von zufälligen Nuancen ab. Deine Aussage ist Unsinn
16,00 ist schon SEHR wenig, für A13 mit Ministerialzulage. Und lieber keine Juristen, als schlechte.
Und wer es bei 4 Versuchen nicht schafft, ist halt nicht gut. Eine einzelne Klausur ist Zufall, bei vier Prüfungen ist es eine insgesamt zuverlässige Bewertung. Da kannst Du mir auch nichts von dem einen bösen Prüfer erzählen.
16.10.2024, 18:23
(16.10.2024, 17:58)Gasthörer schrieb:(16.10.2024, 17:45)JuraLiebhaber schrieb:(16.10.2024, 17:23)Gasthörer schrieb:(15.10.2024, 16:13)Neuland369 schrieb:(15.10.2024, 13:19)guga schrieb: Das hat nichts mit Bürokratie zu tun. Wenn eine Behörde eine Mindestbedingung festlegt, dann muss sie sich dran halten. Nennt sich Rechtsstaatsprinzip und Selbstbindung der Verwaltung.
Es steht ihnen auch frei ihre Kriterien anders festzulegen.
Wieso muss man so etwas in einem Forum für Juristen erklären?
Wow, Danke für die Erleuchtung. Einen Arbeitskollegen wie dich haben und da kann man sich jeden Tag auf die Arbeit freuen :)
Du beschreibst selber die Bürokratie, wie die Notengrenzen zustandekommen und meinst hat nichts mit Bürokratie zu tun.
Lächerlich, dass man das in einem Juristenforum erklären muss.
Ich bin froh, dass mein Arbeitgeber auf die Noten schaut. Vielleicht verliert man den ein oder anderen Ausnahmejuristen. Nur wer es bei vier Versuchen (je 1. und 2. Examen) nicht auf 16 Punkte schafft, der ist halt kein guter Jurist. Sorry!
Ob 15,6 oder 16,2 hängt von zufälligen Nuancen ab. Deine Aussage ist Unsinn
16,00 ist schon SEHR wenig, für A13 mit Ministerialzulage. Und lieber keine Juristen, als schlechte.
Und wer es bei 4 Versuchen nicht schafft, ist halt nicht gut. Eine einzelne Klausur ist Zufall, bei vier Prüfungen ist es eine insgesamt zuverlässige Bewertung. Da kannst Du mir auch nichts von dem einen bösen Prüfer erzählen.
Ragebait?
Ist ja okay, dass sich Arbeitgeber Notengrenzen geben und auch daran festhalten. Das gibt eben klare Grenzen und macht die Bewerbungsprozesse gradlinigier.
Aber wer meint, dass 0,3 Punkte ernsthaft etwas über die Fähigkeiten eines Juristen aussagen, lebt in seiner eigenen Welt.
Das sind über zwei Examina gerade einmal jeweils 0,15 Punkte. Es hat also genügt, dass zwei Prüfungskommissionen - wohlgemerkt ohne diese Grenze von 16 aus 8 zwingend im Blick zu haben - einfach etwas knausriger waren als andere Prüfungskommissionen.
Da kann es auch egal sein, ob man 4 Versuche dafür hatte (von denen die meisten ohnehin nur zwei wahrnehmen). Wenn es an Ende auf Glück in der Prüfung ankommt, ist die Annahme, dass diese Grenze bezogen auf den einzelnen Juristen große Aussagekraft hat, einfach verblendet.
Wie dem auch sei, dass das BMAS nicht von dieser Grenze abrückt, ist rechtmäßig und auch abseits rechtlicher Wertungen vollkommen nachvollziehbar.
16.10.2024, 19:04
Leute…echt zum x-ten Mal die Diskussion?
Natürlich gehört zum Examen auch Klausurenglück, Prüferglück, Tagesform usw. Warum sollte das auch ausgerechnet in unserem Prüfungssystem anders sein als im restlichen (Berufs-)Leben. Das geht später munter so weiter, wenn man die ersten Beurteilungen bekommt. Man sollte davon nicht allzu sehr sein Selbstverständnis abhängig machen, sonst legt man sein Lebensglück in die Hände anderer.
Gerade ist es halt mal wieder etwas schwieriger, in ein Ministerium reinzukommen, das ändert sich aber auch wieder. Ich habe in den letzten 15 Jahren schon genügend Schwankungen erlebt. Die machen aber niemanden zum schlechteren Juristen, sondern gehören einfach zum Arbeitsmarkt mit Angebot und Nachfrage dazu. Vor einigen Jahren wurden auch noch Bewerber mit ausreichend genommen, die sind heute nicht unbedingt schlechtere Referenten als die, die heute mit Ü16 P. eingestellt werden. Häufig gehts da eh nur am Rande um Jura im klassischen Sinne.
Natürlich gehört zum Examen auch Klausurenglück, Prüferglück, Tagesform usw. Warum sollte das auch ausgerechnet in unserem Prüfungssystem anders sein als im restlichen (Berufs-)Leben. Das geht später munter so weiter, wenn man die ersten Beurteilungen bekommt. Man sollte davon nicht allzu sehr sein Selbstverständnis abhängig machen, sonst legt man sein Lebensglück in die Hände anderer.
Gerade ist es halt mal wieder etwas schwieriger, in ein Ministerium reinzukommen, das ändert sich aber auch wieder. Ich habe in den letzten 15 Jahren schon genügend Schwankungen erlebt. Die machen aber niemanden zum schlechteren Juristen, sondern gehören einfach zum Arbeitsmarkt mit Angebot und Nachfrage dazu. Vor einigen Jahren wurden auch noch Bewerber mit ausreichend genommen, die sind heute nicht unbedingt schlechtere Referenten als die, die heute mit Ü16 P. eingestellt werden. Häufig gehts da eh nur am Rande um Jura im klassischen Sinne.
16.10.2024, 19:16
Natürlich sagen 0, irgendwas Punkte nichts über die Qualität eines Juristen aus - manche Beiträge hier im Forum allerdings auf jeden Fall.
Aber bzgl der Grenze ist es wie guga schreibt. Bei uns findet übrigens - trotz Behörde - eine automatische Vorauswahl statt, und da zählt nur, ob man in der Spalte "Noten" die entsprechende Punktzahl eingetragen hat oder nicht. Falls der entsprechende Wert unterhalb des geforderten ist, gibt es eine automatische Absage. Es fällt also gar nicht auf wie nah man ggf an der Grenze ist.
Aber bzgl der Grenze ist es wie guga schreibt. Bei uns findet übrigens - trotz Behörde - eine automatische Vorauswahl statt, und da zählt nur, ob man in der Spalte "Noten" die entsprechende Punktzahl eingetragen hat oder nicht. Falls der entsprechende Wert unterhalb des geforderten ist, gibt es eine automatische Absage. Es fällt also gar nicht auf wie nah man ggf an der Grenze ist.
16.10.2024, 19:46
@Gasthörer du legst aber auch zugrunde, dass alle Juristen die vier möglichen Versuche absolvieren. Die Realität dürfte aber wohl eine deutlich andere sein.
16.10.2024, 20:42
(16.10.2024, 19:16)Homer S. schrieb: Natürlich sagen 0, irgendwas Punkte nichts über die Qualität eines Juristen aus - manche Beiträge hier im Forum allerdings auf jeden Fall.
Aber bzgl der Grenze ist es wie guga schreibt. Bei uns findet übrigens - trotz Behörde - eine automatische Vorauswahl statt, und da zählt nur, ob man in der Spalte "Noten" die entsprechende Punktzahl eingetragen hat oder nicht. Falls der entsprechende Wert unterhalb des geforderten ist, gibt es eine automatische Absage. Es fällt also gar nicht auf wie nah man ggf an der Grenze ist.
Muss ja auch egal sein, wie nah an der Grenze. Der unfähige Jurist, der das Rechtstaatsprinzip nicht kennt und sich mit 15,8 bewirbt, darf nicht bevorteilt werden gegenüber dem fähigen Jurist mit 15,9, der solche schweren Wissenslücken nicht hat, und sich nicht bewirbt.
16.10.2024, 21:13
16.10.2024, 21:59
(16.10.2024, 21:13)RefNdsOL schrieb:(16.10.2024, 19:46)advocatus diaboli schrieb: @Gasthörer du legst aber auch zugrunde, dass alle Juristen die vier möglichen Versuche absolvieren. Die Realität dürfte aber wohl eine deutlich andere sein.
Wer die gegebene Chance nicht nutzt, der darf sich dann auch nicht beschweren.
Derjenige, der aufgrund von psychischen, finanziellen, familiären oder gesundheitlichen Problemen nicht die Möglichkeit hatte, einen weiteren Versuch zu absolvieren, muss sich also gefallen lassen als "schlecht" bezeichnet zu werden, nur weil er keine 16 Punkte in seinen Examina erreicht hat? Denn das bringst du mit deiner Äußerung zum Ausdruck.
Man kann teilweise nur darüber staunen, wie wenig Empathie viele Juristen besitzen.