15.10.2024, 16:39
(15.10.2024, 15:54)NRW102014 schrieb: Ich habe den Schwerpunkt eher im prozessualen und materiellen Recht gesehen.
A. ZLK der Revision (+)
- P: Revisionsbegründungsfrist 345 I 3, 43 II StPO, Ersatzzustellung nach ZPO unwirksam
B. Begründetheit der Revision (-)
1. Verfahrensrügen
- P: Sachl Zst. des LG wegen willkürlicher Unterschreitung der Rechtsfolgenkompetenz von 4 Jahren (-) zudem § 269 StPO
2. absolute Revisionsgründe (-)
- P: § 338 Nr. 3 StPO (-) keine Anwendung auf Protokollführer
- P: § 338 Nr. 7 (-) Absetzungsfrist gerade noch gewahrt und Verhinderungsvermerk wirksam, § 275 StPO
3. relative Revisionsgründe:
- P: Inbegriffsrüge, Beweisverwertungsverbot, §§ 52 III, 261 ZPO, Beweiskraft Protokoll § 273, 274 und ausführlich Rekonstruktionsverbot (-)
- P: 31, 24 StPO Befangenheit des Protokollführers im Ergebnis (+), aber beruhen (-)
- P: § 229 StPO (-) Unterbrechung der HV gerade so noch unter fünf Wochen
4. Sachrüge (-)
- P: schwerpunktmäßig: Existenz des erfolgsqualifizierten Versuchs, unmittelbares Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft, Existenz des Versuchs der Qualifikation - im Ergebnis tragen die Feststellungen die Verurteilungen
- P: Rechtsfolge: Zeugenstellung in § 153 ist kein tatbegründendes bes. pers. Merkmal nach § 14 StGB, daher keine Milderung nach § 28 I, 49 I StGB vorzunehmen = Fehler; aber Gericht übersieht obligatorischen Milderungsgrund aus 30 I, 49 I StGB, daher im Ergebnis keine Auswirkung auf Rechtsfolge
- P: Gesamtstrafenbildung nach § 53 II, 54 II 1 StGB zulässig, weil Summe nicht überschritten.
5. Zweckmäßigkeit:
Rücknahme der Revision nach § 302 I, II StPO
Habe es etwas anders gelöst.
Ich habe den Schwerpunkt auch sowohl im prozessualen als auch materiellen Recht gesehen.
A. ZLK der Revision (+)
- P: Revisionsbegründungsfrist 345 I 3, 43 II StPO, Ersatzzustellung nach ZPO unwirksam
B. Begründetheit der Revision (+)
1. Verfahrensrügen
- P: Sachl Zst. des LG wegen willkürlicher Unterschreitung der Rechtsfolgenkompetenz von 4 Jahren (+) § 269 StPO insoweit nicht einschlägig, da Willkür (+) und Verstoß gegen Art. 101 I 2 GG
—> also im Ergebnis genau anders
2. absolute Revisionsgründe (-)
- P: § 338 Nr. 3 StPO (-) keine Anwendung auf Protokollführer
—>(habe ich nicht angesprochen da unproblematisch)
- P: § 338 Nr. 7 (-) Absetzungsfrist gerade noch gewahrt und Verhinderungsvermerk wirksam, § 275 StPO
—>(habe ich nicht angesprochen da unproblematisch)
3. relative Revisionsgründe:
- P: Inbegriffsrüge, Beweisverwertungsverbot, §§ 52 III, 261 ZPO, Beweiskraft Protokoll § 273, 274 und ausführlich Rekonstruktionsverbot (-)
—> genauso
- P: 31, 24 StPO Befangenheit des Protokollführers im Ergebnis (+), aber beruhen (-)
—> habe ich genauso
- P: § 229 StPO (-) Unterbrechung der HV gerade so noch unter fünf Wochen
—> (habe ich nicht angesprochen da unproblematisch)
4. Sachrüge (+)
- P: schwerpunktmäßig: Abgrenzung Täterschaft/Teilnahme, genauer Abgrenzung mittelbare Täterschaft zur Abnstiftung §§ 25 I 2, 26 StGB im Ergebnis tragen die Feststellungen die Verurteilungen nicht.
BGH Beschluss vom 13.09.2023
§ 30 I StGB nur bei Verbrechen nicht bei Vergehen, daher nur Verurteilung wegen §§ 223 I, 226 I, II, 22,23,30 I StGB (+)
- P: Rechtsfolge: Keine Strafbarkeit hinsichtlich Sachverhalt 2.
- P: Gesamtstrafenbildung insgesamt fehlerhaft, da Fall 1. zur Gesamtstrafe und Fall 2. dann „quasi“ auf die Gesamtstrafe drauf gepackt wurde. Aber keine Ahnung ob das richtig ist.
5. Zweckmäßigkeit:
Revisionsbegründung innerhalb der Frist zur Begründung + Entsprechender Antrag an Gericht.
15.10.2024, 16:40
NRW: fand es sehr viel!
Hat noch jemand 274 s.2 geprüft bei den Revisionsgründen. Ist deswegen bei mir durch gegangen.
Musste alles echt aussortieren, was nicht problematisch war....
Hat noch jemand 274 s.2 geprüft bei den Revisionsgründen. Ist deswegen bei mir durch gegangen.
Musste alles echt aussortieren, was nicht problematisch war....
15.10.2024, 16:43
Habe auch noch kurz §§ 337, 275 II StPO in Betracht kommt wegen dem Vermerk das die eine Richterin bei der Unterschrift verhindert war. Aber nur kurz und insgesamt abgelehnt
15.10.2024, 16:44
(15.10.2024, 16:36)Nordlicht43 schrieb:(15.10.2024, 16:25)Anonym1221 schrieb:(15.10.2024, 15:51)Nordlicht43 schrieb: In GPA Bezirk war in der Sachrüge aber auch noch einiges zu prüfen fand ich, vor allem Beweisverwertung mit einer WhatsApp Sprachnachricht an sich selbst und dem untauglichen Versuch in mittelbarer täterschaft. Hab auch nichts mehr anderes prüfen können als das was im Urteil war. Hätte aber auch nichts anderes mehr gewusst 😅 es war unnormal viel, allein 18 Seiten zu lesen hat bei mir insgesamt ne Stunde gedauert.
Oh dann haben wir eine andere Klausur gehabt, bei uns war nichts von einer sprachnachricht. Materiell rechtlich war es versuchte schwere/gefährliche KV als mittelbare Täterschaft durch ein Kind (wo man dann zumindest Anstiftung alternativ abprüfen konnte bei der sachrüge) und versuchte Anstiftung zum Meineid und nichts mit einer whats App Nachricht
Ah doch das gleiche hatten wir auch, nur halt noch die WhatsApp Memo als Beweismittel. Die sollte auf die Verwertbarkeit dann hin überprüft werden.
In dem Verfahrensrügen ging’s dann auch noch um Nebenklage im Selbstleseverfahren und Nebenklage war nicht an allen Tagen anwesend. Ansonsten auch noch der Protokollführer der währenddessen surft und noch Belehrung nach 52(-)
Okay, das hatten wir auch. Aber dann habt ihr bestimmt irgendwas anderes nicht gehabt, weil BVV ist ja auch nochmal was etwas größeres. Nebenklägerprobleme hatten wir aber auch
15.10.2024, 16:51
(15.10.2024, 16:40)neu2023 schrieb: NRW: fand es sehr viel!
Hat noch jemand 274 s.2 geprüft bei den Revisionsgründen. Ist deswegen bei mir durch gegangen.
Musste alles echt aussortieren, was nicht problematisch war....
Ich fand’s auch sehr viel..
Also hast du eine Fälschung des Protokolls bejaht? Ich hab das jetzt nicht angesprochen, weil ich dafür keine Anhaltspunkte gesehen habe, aber wenn du gut argumentiert hast, geht da ja immer in alle Richtungen viel :)
15.10.2024, 16:53
(15.10.2024, 16:51)Anonym1221 schrieb:(15.10.2024, 16:40)neu2023 schrieb: NRW: fand es sehr viel!
Hat noch jemand 274 s.2 geprüft bei den Revisionsgründen. Ist deswegen bei mir durch gegangen.
Musste alles echt aussortieren, was nicht problematisch war....
Ich fand’s auch sehr viel..
Also hast du eine Fälschung des Protokolls bejaht? Ich hab das jetzt nicht angesprochen, weil ich dafür keine Anhaltspunkte gesehen habe, aber wenn du gut argumentiert hast, geht da ja immer in alle Richtungen viel :)
ich kam dafür hinten raus in Zeitnot.. versuchten Meineid konnte ich nicht mehr prüfen und bei strafzumesseung habe ich auch nur 2 Sätze noch hinschreiben können :D
15.10.2024, 17:51
In RLP war es noch so, dass die Unterschrift der beisitzenden Richterin gefehlt hat, da sie im HO war
15.10.2024, 20:19
17.10.2024, 15:22
Hat jemand Lust aus dem GPA Bereich seine Lösung zusammenzufassen?
Habe die Antragsauslegung bereits übersehen, kann ja also nur besser werden 🙃
Habe die Antragsauslegung bereits übersehen, kann ja also nur besser werden 🙃
17.10.2024, 15:32
(17.10.2024, 15:22)SHReF schrieb: Hat jemand Lust aus dem GPA Bereich seine Lösung zusammenzufassen?Also bei mir war’s bescheiden 😅
Habe die Antragsauslegung bereits übersehen, kann ja also nur besser werden 🙃
Ich hatte mich darauf zwar eingestellt, weil das immer das RG war, was ich am wenigsten mochte, aber heute war trd nicht gut 😅
Zur antragsauslegung: ich habe das zwar gelesen, aber konnte damit nicht wirklich was anfangen, weil ich das trd als Antrag nach 80 V iFd 80 ll 1 nr 4 gemacht habe. Ich hatte das erst als FK in der Hauptsache umgedeutet, weil ich dachte, dass der ja die Anerkennung der FE haben will und das durch AK nicht erreicht, aber im 28 i FeV stand dann, dass nur ausnahmsweise die Versagung erteilt wird und dann wäre mit einer AK doch wieder richtig, keine Ahnung..
Ich habe dann die Ziffer 2 des bescheides als faktischen Vollzug gewertet, aber ehrlich gesagt war ich mir bei der prozessualen Einkleidung sowas von unsicher 😐😂
Und in der begründetheit haben ich dann einfach sehr viel argumentiert und bis zu dem Ergebnis gekommen, dass der Antrag abgelehnt wird
Aber ich war mir wie gesagt sehr unsicher, glaube auch nicht, dass das so richtig war 😅