09.10.2024, 21:53
Seit einiger Zeit denke ich darüber nach, eine Nebentätigkeit zu beginnen. Trotz meiner 40 Stunden fühle ich mich nicht vollständig ausgelastet. Versteht mich bitte nicht falsch, ich arbeite gerne als Juristin im öffentlichen Dienst, da ist aber noch Luft nach oben. Eine Rückkehr in die freie Wirtschaft kommt für mich nicht infrage, aber ein wenig Abwechslung wäre durchaus willkommen.
Nun seid ihr gefragt, was macht ihr so nebenbei? Vielleicht hat der ein oder andere von euch Lust, darüber zu berichten.
Nun seid ihr gefragt, was macht ihr so nebenbei? Vielleicht hat der ein oder andere von euch Lust, darüber zu berichten.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
09.10.2024, 22:13
Du musst natürlich immer ggf. Genehmigungsvorbehalte nach den einschlägigen Beamtenvorschriften beachten und ggf. Vorschriften zur Nebentätigkeitsvergütung, ggf. kann da auch eine Abführungspflicht an den Dienstherrn bestehen ab gewisser Nebeneinkunft.
Typische und verbreitete Nebentätigkeiten sind: Prüfer in den Staatsprüfungen sowohl als Korrektor als auch für die mündliche - das macht sich auch nicht unbedingt schlecht für das eigene Profil (+ Übungsleiterpauschale § 3 Nr. 26 EStG!); wissenschaftliche Nebentätigkeiten durch Veröffentlichungen; teilweise journalistische Nebentätigkeiten, wobei das so eine Gratwanderung sein kann - je nach Gebiet.. Das ist das was am meisten verbreitet ist und auch am unproblematischsten jedenfalls die ersten beiden, ggf. können natürlich andere im Einzelfall vorkommen, das sind dann aber eher eben Einzelfälle.
Wenn es dir um Abwechslung geht, kann natürlich auch eine Abordnung in Betracht kommen, falls für dich von Interesse und auch für deine Tätigkeit förderlich/sinnig, oder - soweit möglich/gesucht - die Übernahme anderer /zusätzlicher Aufgaben. So gibt es in der Regel Richter oder (Ministerial-)Beamte, die gleichzeitig zum gewissen Teil auch als Presserichter/Pressesprecher tätig sind und damit dann natürlich einen abwechslungsreicheren Alltag haben als der reine Spruchrichter/reine Referent/o.ä. Eine Abordnung klappt natürlich nicht von jetzt auf gleich, das braucht immer etwas Vorlauf und die Ausgangsbedingungen müssen stimmen; aber es wird bei erklärtem Interesse in der Regel versucht das zu ermöglichen. Das ist natürlich auch immer etwas einfacher/schneller zu regeln, wenn es eine Abordnung beim gleichen Dienstherrn ist bspw. als Richter in ins JM bzw. anders herum (der Dienstherr ist in beiden Fällen das Land) als wenn es noch zu einem anderen Dienstherrn bpsw. BMJ (Dienstherr Bund)ist.
Typische und verbreitete Nebentätigkeiten sind: Prüfer in den Staatsprüfungen sowohl als Korrektor als auch für die mündliche - das macht sich auch nicht unbedingt schlecht für das eigene Profil (+ Übungsleiterpauschale § 3 Nr. 26 EStG!); wissenschaftliche Nebentätigkeiten durch Veröffentlichungen; teilweise journalistische Nebentätigkeiten, wobei das so eine Gratwanderung sein kann - je nach Gebiet.. Das ist das was am meisten verbreitet ist und auch am unproblematischsten jedenfalls die ersten beiden, ggf. können natürlich andere im Einzelfall vorkommen, das sind dann aber eher eben Einzelfälle.
Wenn es dir um Abwechslung geht, kann natürlich auch eine Abordnung in Betracht kommen, falls für dich von Interesse und auch für deine Tätigkeit förderlich/sinnig, oder - soweit möglich/gesucht - die Übernahme anderer /zusätzlicher Aufgaben. So gibt es in der Regel Richter oder (Ministerial-)Beamte, die gleichzeitig zum gewissen Teil auch als Presserichter/Pressesprecher tätig sind und damit dann natürlich einen abwechslungsreicheren Alltag haben als der reine Spruchrichter/reine Referent/o.ä. Eine Abordnung klappt natürlich nicht von jetzt auf gleich, das braucht immer etwas Vorlauf und die Ausgangsbedingungen müssen stimmen; aber es wird bei erklärtem Interesse in der Regel versucht das zu ermöglichen. Das ist natürlich auch immer etwas einfacher/schneller zu regeln, wenn es eine Abordnung beim gleichen Dienstherrn ist bspw. als Richter in ins JM bzw. anders herum (der Dienstherr ist in beiden Fällen das Land) als wenn es noch zu einem anderen Dienstherrn bpsw. BMJ (Dienstherr Bund)ist.
10.10.2024, 09:50
Referendarunterricht und Prüfer im Examen, sehr selten eine Veröffentlichung (das kostet zu viel Zeit). Und diverse Ehrenämter, aber die sind Hobby, nicht Nebentätigkeit.
10.10.2024, 09:55
Vielen Dank für die Antworten. Zu dem Thema Prüfer im Examen: Ich lese immer wieder, dass das einige machen und wundere mich. Nach meinem Kenntnisstand werden hier zweistellige Examensnoten gefordert.
10.10.2024, 10:51
10.10.2024, 13:35
(10.10.2024, 09:55)Mila2024 schrieb: Vielen Dank für die Antworten. Zu dem Thema Prüfer im Examen: Ich lese immer wieder, dass das einige machen und wundere mich. Nach meinem Kenntnisstand werden hier zweistellige Examensnoten gefordert.
Erstens nein und zweitens: warum sollten nicht einige zweistellig haben?
10.10.2024, 13:38
Vielleicht kommt ein Ehrenamt in Frage? Nichts können Vereine besser gebrauchen als smarte, halbwegs junge Menschen mit geregelten und ggf. flexiblen Arbeitszeiten und Lust, ihre Zeit sinnvoll zu verwenden.