Vor 4 Stunden
Vor 1 Stunde
(Vor 4 Stunden)Ommmmm schrieb: Alles mehr oder weniger Standard. Sehe da keine redflags.
Standard würde ich es jetzt nicht nennen. Red flagg auch nicht, naja zumindest keine knallrote, da das meiste zulässig ist.
Die Angabe der Urlaubsanschrift könnte § 5 Abs. 2 EFZG entlehnt sein, hat aber in einem normalen Urlaubsantrag nichts zu suchen.
Gleitzeitrahmen Mo-Sa 6-23 Uhr und dann trotzdem für Arztbesuche eine Genehmigung einholen müssen, beißt sich für mich auch, selbst wenn diese Klausel zulässig ist. Denn entweder gibt mir ein Arbeitgeber die Freiheit, zu arbeiten wann ich will was hier laut Arbeitsvertrag immerhin 40 Stunden in einem möglichen Zeitkorridor von 102 Stunden bedeutet, oder aber er lässt es.
Mir scheint, dass hier eine Kanzlei Kandidaten mit angeblich guten Arbeitsbedingungen und Versprechen locken will, die sie aber vermutlich nicht ansatzweise einhält. Insofern kann ich die Bedenken von juristen_pizza10 durchaus verstehen.
Und das ist für mich der entscheidende Punkt: nehmt nur dann einen Job an, wenn für euch die Arbeitsbedingungen passen. Die Klauseln sind überwiegend zulässig, aber die Kanzlei gibt sich fortschrittlicher als sie ist.
Gerade wenn jemanden Home Office wichtig ist, sollte er nach meiner Erfahrung sehr genau nachhaken, wie das in der Kanzlei oder im Unternehmen gelebt wird. Mich hat die Tage ein Headhunter angeschrieben, der mich für eine Stelle eine knappe Stunde von meinem Wohnort entfernt anwerben wollte. 4 Tage stellt das Unternehmen das Mittagessen zur Verfügung, bis zu(!) 2 Tage Home Office seien pro Woche möglich. Dieser Versuch hat bei mir nur ein müdes Lächeln hervorgerufen und ich denke mir, dann muss man erst gar nicht mit Home Office werben, wenn es im Unternehmen offenbar nicht erwünscht ist.
Lest daher die Stellenanzeigen genau durch und achtet auch auf die Zwischentöne. Man merkt schnell wie fortschrittlich oder konservativ in der Kanzlei oder im Unternehmen gearbeitet wird.