28.09.2024, 10:10
(27.09.2024, 08:27)juristen_pizza10 schrieb:(27.09.2024, 07:42)nachdenklich schrieb: Definitiv sehr gut. Legal-Tech Bude?Sowohl das alte, als auch das neue Unternehmen sind im Bereich erneuerbare Energien tätig.
Danke euch beiden für die Einschätzung. Ich finds auch sehr gut, mein Umfeld (Nicht-Juristen) hat mich nur verunsichert, weil davon ausgegangen wird, dass man nach einem Jurastudium automatisch 70-80k bekommt
Das bekommt man nicht mal zwingend als Volljurist als Einstiegsgehalt. Einige Volljuristen steigen auch nur mit ca. 50k ein und sind dann nach mehreren Jahren dann bei 70-80k. Dein Deal ist schon gut.
03.10.2024, 10:44
(16.08.2024, 18:54)JuraLiebhaber schrieb:(16.08.2024, 18:01)Jarome schrieb: 1. Examen: Zweistelliges VB, staatlich gut
2. Examen: Hohes B
Keine sonstigen Qualifikationen
100k für angekündigte 09:00-19:30, Großstadt im Westen
Was meint ihr?
Wenn es bei den ca. 47h bleibt (1 Std Mittagspause schon abgezogen), dann ist das in Ordnung. Wenn es regelmäßiger aber doch mehr wird, könntest du auch deutlich mehr in einer GK kriegen mit deinem Profil
Etwas verspätet, aber vielen Dank für die Rückmeldung.
Habe mich daraufhin noch etwas weiter umgeschaut und jetzt für 105k in meiner favorisierten Stadt angefangen. Arbeitszeiten 09-19 Uhr, immer eine gute Stunde Mittagspause und sehr flexible HO-Möglichkeiten. Gehalt steigt nach ein bzw. zwei Jahren automatisch auf 115 bzw. 125k.
03.10.2024, 11:01
Jarome - dürfte ich fragen, wo im Westen? Ich komme auch aus dem Westen, würde gerne wieder zurück und suche eine Kanzlei mit solchen Parametern. Habe gut/vb und knapp 2 Jahre BE…gerne auch per PN!
03.10.2024, 14:23
(26.09.2024, 21:48)juristen_pizza10 schrieb: Ist das Angebot gut für meine Ausgangslage?
56.500 EUR Jahresbrutto + Jahresendprämie (dazu habe ich aber noch keine Infos erhalten)
bei 40h, 100% remote, flexible Arbeitszeiten (wird aber trotzdem 9-5 durch die Tätigkeit)
Habe das 1. Examen (insgesamt 5,85; staatl. 4,5)
2. Examen kommt nicht in Frage
Ich arbeite seit einem halben Jahr in meinem 1. Job für 43.200 EUR (40h, ab jetzt 2 Tage HO (da Ende Probezeit), Kernarbeitszeiten), Gehalt soll Ende des Jahres 48k werden.
Wie sind denn so die Gehälter für Diplom-Juristen? Ist das gut/schlecht/normal?
Ich habe den Arbeitsvertrag zu dem Angebot erhalten und der Vertrag ist leider totaler Müll. Das einzig gute an dem Job wäre tatsächlich das Grundgehalt, alles andere ist schlechter als bei meinem jetzigen AG.
Besonders lustig fand ich, dass ich bsp. dem AG "nach Möglichkeit die jeweilige Urlaubsanschrift mitzuteilen" habe.
Oder dass er AG das Recht habe, bei einer Erkrankung von länger als einem Monat eine Untersuchung bei einem von ihm zu bestimmenden Arzt zu verlangen. Für Arztbesuche während der Arbeitszeit müsste ich eine Genehmigung einholen.
Oder dass mir 30 Urlaubstage versprochen wurden, mir aber laut ArbeitsV der gesetzl. Anspruch zusteht und mir zu dem gesetzl. Anspruch 10 Tage zusätzlich gewährt werde. Allerdings finden sich dann wieder einige Klauseln, nach denen u.U. eine Urlaubsabgeltung nur bis zum Mindestanspruch besteht.
Die Arbeit ist im Gleitzeitrahmen von montags bis samstags zwischen 06.00 bis 23.00 zu erledigen und hierbei sei auf betriebliche Belange Rücksicht zu nehmen (ebenso die Rücksichtnahme auf betriebl. Belange, falls man Urlaub einreichen will).
Bei Freistellung durch den AG dürfte ich nicht mehr mit Arbeitskollegen reden.
Der AG sei berechtigt, mir vorübergehend oder dauerhaft einen festen Arbeitsort zuzuweisen, dabei wird mit 100% remote Arbeit geworben.
Allein beim Überfliegen des 11-seitigen Vertrages sind mir unzählige (!) Klauseln spanisch vorgekommen. Dazu wurde mir der Vertrag samstags früh zugeschickt (lag im Spamordner, ich habe den nicht mal gesehen) und Montag Vormittag wurde mir schon von der Personaldame Druck gemacht, dass ich den Vertrag noch nicht unterschrieben habe.
Da bleibe ich lieber mit dem schlechteren Gehalt bei meinem sehr fairen jetzigen Arbeitgeber.
03.10.2024, 15:02
(03.10.2024, 14:23)juristen_pizza10 schrieb:(26.09.2024, 21:48)juristen_pizza10 schrieb: Ist das Angebot gut für meine Ausgangslage?
56.500 EUR Jahresbrutto + Jahresendprämie (dazu habe ich aber noch keine Infos erhalten)
bei 40h, 100% remote, flexible Arbeitszeiten (wird aber trotzdem 9-5 durch die Tätigkeit)
Habe das 1. Examen (insgesamt 5,85; staatl. 4,5)
2. Examen kommt nicht in Frage
Ich arbeite seit einem halben Jahr in meinem 1. Job für 43.200 EUR (40h, ab jetzt 2 Tage HO (da Ende Probezeit), Kernarbeitszeiten), Gehalt soll Ende des Jahres 48k werden.
Wie sind denn so die Gehälter für Diplom-Juristen? Ist das gut/schlecht/normal?
Ich habe den Arbeitsvertrag zu dem Angebot erhalten und der Vertrag ist leider totaler Müll. Das einzig gute an dem Job wäre tatsächlich das Grundgehalt, alles andere ist schlechter als bei meinem jetzigen AG.
Besonders lustig fand ich, dass ich bsp. dem AG "nach Möglichkeit die jeweilige Urlaubsanschrift mitzuteilen" habe.
Oder dass er AG das Recht habe, bei einer Erkrankung von länger als einem Monat eine Untersuchung bei einem von ihm zu bestimmenden Arzt zu verlangen. Für Arztbesuche während der Arbeitszeit müsste ich eine Genehmigung einholen.
Oder dass mir 30 Urlaubstage versprochen wurden, mir aber laut ArbeitsV der gesetzl. Anspruch zusteht und mir zu dem gesetzl. Anspruch 10 Tage zusätzlich gewährt werde. Allerdings finden sich dann wieder einige Klauseln, nach denen u.U. eine Urlaubsabgeltung nur bis zum Mindestanspruch besteht.
Die Arbeit ist im Gleitzeitrahmen von montags bis samstags zwischen 06.00 bis 23.00 zu erledigen und hierbei sei auf betriebliche Belange Rücksicht zu nehmen (ebenso die Rücksichtnahme auf betriebl. Belange, falls man Urlaub einreichen will).
Bei Freistellung durch den AG dürfte ich nicht mehr mit Arbeitskollegen reden.
Der AG sei berechtigt, mir vorübergehend oder dauerhaft einen festen Arbeitsort zuzuweisen, dabei wird mit 100% remote Arbeit geworben.
Allein beim Überfliegen des 11-seitigen Vertrages sind mir unzählige (!) Klauseln spanisch vorgekommen. Dazu wurde mir der Vertrag samstags früh zugeschickt (lag im Spamordner, ich habe den nicht mal gesehen) und Montag Vormittag wurde mir schon von der Personaldame Druck gemacht, dass ich den Vertrag noch nicht unterschrieben habe.
Da bleibe ich lieber mit dem schlechteren Gehalt bei meinem sehr fairen jetzigen Arbeitgeber.
Dass man für Arztbesuche während der Arbeitszeit eine Genehmigung braucht, ist ziemlich logisch eigentlich. Denn während der vereinbarten Arbeitszeit bist du dem Arbeitgeber eben aus dem Arbeitsvertrag zur Erbringung der vereinbarten Leistung verpflichtet. Daher hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich seine persönlichen Belange um die Arbeitszeit herum zu legen. Wenn es sich um einen notwendigen Arztbesuch handelt wegen akuter Erkrankung, Eingriffs oder ähnlichem, kann ggf. eine Einrede vorliegen. Zu Beachten ist aber der arbeitsrechtliche Grundsatz: Ohne Arbeit, kein Lohn. Zumeist lässt sich jedoch durch rechtzeitige Kommunikation und insbesondere falls der Termin dringend ist: akutes Problem oder evtl. sehr spezieller Facharzt, bei dem man alle 9 Monate einen Termin bekommt (bspw. Endokrinologen), dann wird sich da in der Regel eine Lösung finden lassen, einem entgegenkommen, dass man womöglich für die Terminszeit kurz abwesend ist oder früher geht/später kommt, je nach Terminslage. Daher ist mE einzig die Forderung den Arbeitnehmer einem eigens gewählten Arzt vorstellen zu können ungewöhnlich und mir nicht bekannt, inwiefern das zulässig ist.
Soweit ich weiß/mitbekommen habe, ist das jedenfalls für öffentliche Arbeitgeber möglich bei häufigen Fehlen eines Bediensteten, dass dieser sich durch den Amtsarzt untersuchen lassen muss.
Die Regelung der Urlaubstag ist eigentlich eine relativ standardisierte Formulierung. Nach BUrlG hat man halt grundsätzlich vier Wochen Anspruch, das heißt entweder 20 (5-Tage-Woche) oder 24 Urlaubstage (6-Tage-Woch, der Standardfall nach BUrlG). Das heißt, wenn die recht verbreiteten 30 Urlaubstage gewährt werden, dann ist das halt der gesetzl. Urlaubsanspruch + 10 Tage (ausgehend von 5-Tage-Woche). Das ist wird oftmals so formuliert, weil mit den freiwillig eingeräumten Extra-Tagen natürlich anders umgegangen werden kann als mit den gesetzlichen Urlaubstagen, insbesondere in Bezug auf Übernahme ins neue Jahr, Abgeltung etc.
Bei Urlaubsanträgen wird ohnehin auf betriebliche Belange Rücksicht genommen bzw. der Urlaub kann abgelehnt werden, wenn (dringende) betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Wäre auch kontraproduktiv, wenn 8 von 10 gleichzeitig Urlaub machen; die Arbeit muss schließlich trotzdem (fristgemäß) erledigt werden. Das gleiche gilt, dass es kontraproduktiv wäre, wenn wegen der eingeräumten Gleitzeit mit gleichzeitigem mobilen Arbeiten niemand mehr irgendjemanden im eigenen Betrieb erreiche außer durch E-Mails, die ggf. erst 1-2 Tage später dann beantwortet werden, auch wenn es dringend ist.
Dass der Arbeitgeber das Recht hat dir einen Arbeitsort zuzuweisen, findet sich auch in reinen Heimarbeitsverträgen, das wäre aber wegen § 611a I 1 BGB bzw. § 106 S. 1 GewO nicht mal notwendig, denn der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Direktionsrechtes über den Ort, an dem die Arbeitsleistung erbracht werden soll entscheiden. Grenzen können ggf. aufgrund anderer Vorschriften oder § 242 BGB bestehen, aber grundsätzlich ist erstmal frei darin. Die Übernahme solcher Klauseln in einen Arbeitsvertrag dient in erster Linie wohl der Klarstellung, notwendig wäre es jedoch nicht; schließlich es bereits aus dem Gesetz.
Aber das ist wie bei Wohnraummietverträgen, die zum weit überwiegenden Teil Kopien des Gesetzestextes beinhalten.
03.10.2024, 19:24
(03.10.2024, 15:02)RefNdsOL schrieb:(03.10.2024, 14:23)juristen_pizza10 schrieb:(26.09.2024, 21:48)juristen_pizza10 schrieb: Ist das Angebot gut für meine Ausgangslage?
56.500 EUR Jahresbrutto + Jahresendprämie (dazu habe ich aber noch keine Infos erhalten)
bei 40h, 100% remote, flexible Arbeitszeiten (wird aber trotzdem 9-5 durch die Tätigkeit)
Habe das 1. Examen (insgesamt 5,85; staatl. 4,5)
2. Examen kommt nicht in Frage
Ich arbeite seit einem halben Jahr in meinem 1. Job für 43.200 EUR (40h, ab jetzt 2 Tage HO (da Ende Probezeit), Kernarbeitszeiten), Gehalt soll Ende des Jahres 48k werden.
Wie sind denn so die Gehälter für Diplom-Juristen? Ist das gut/schlecht/normal?
Ich habe den Arbeitsvertrag zu dem Angebot erhalten und der Vertrag ist leider totaler Müll. Das einzig gute an dem Job wäre tatsächlich das Grundgehalt, alles andere ist schlechter als bei meinem jetzigen AG.
Besonders lustig fand ich, dass ich bsp. dem AG "nach Möglichkeit die jeweilige Urlaubsanschrift mitzuteilen" habe.
Oder dass er AG das Recht habe, bei einer Erkrankung von länger als einem Monat eine Untersuchung bei einem von ihm zu bestimmenden Arzt zu verlangen. Für Arztbesuche während der Arbeitszeit müsste ich eine Genehmigung einholen.
Oder dass mir 30 Urlaubstage versprochen wurden, mir aber laut ArbeitsV der gesetzl. Anspruch zusteht und mir zu dem gesetzl. Anspruch 10 Tage zusätzlich gewährt werde. Allerdings finden sich dann wieder einige Klauseln, nach denen u.U. eine Urlaubsabgeltung nur bis zum Mindestanspruch besteht.
Die Arbeit ist im Gleitzeitrahmen von montags bis samstags zwischen 06.00 bis 23.00 zu erledigen und hierbei sei auf betriebliche Belange Rücksicht zu nehmen (ebenso die Rücksichtnahme auf betriebl. Belange, falls man Urlaub einreichen will).
Bei Freistellung durch den AG dürfte ich nicht mehr mit Arbeitskollegen reden.
Der AG sei berechtigt, mir vorübergehend oder dauerhaft einen festen Arbeitsort zuzuweisen, dabei wird mit 100% remote Arbeit geworben.
Allein beim Überfliegen des 11-seitigen Vertrages sind mir unzählige (!) Klauseln spanisch vorgekommen. Dazu wurde mir der Vertrag samstags früh zugeschickt (lag im Spamordner, ich habe den nicht mal gesehen) und Montag Vormittag wurde mir schon von der Personaldame Druck gemacht, dass ich den Vertrag noch nicht unterschrieben habe.
Da bleibe ich lieber mit dem schlechteren Gehalt bei meinem sehr fairen jetzigen Arbeitgeber.
Dass man für Arztbesuche während der Arbeitszeit eine Genehmigung braucht, ist ziemlich logisch eigentlich. Denn während der vereinbarten Arbeitszeit bist du dem Arbeitgeber eben aus dem Arbeitsvertrag zur Erbringung der vereinbarten Leistung verpflichtet. Daher hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich seine persönlichen Belange um die Arbeitszeit herum zu legen. Wenn es sich um einen notwendigen Arztbesuch handelt wegen akuter Erkrankung, Eingriffs oder ähnlichem, kann ggf. eine Einrede vorliegen. Zu Beachten ist aber der arbeitsrechtliche Grundsatz: Ohne Arbeit, kein Lohn. Zumeist lässt sich jedoch durch rechtzeitige Kommunikation und insbesondere falls der Termin dringend ist: akutes Problem oder evtl. sehr spezieller Facharzt, bei dem man alle 9 Monate einen Termin bekommt (bspw. Endokrinologen), dann wird sich da in der Regel eine Lösung finden lassen, einem entgegenkommen, dass man womöglich für die Terminszeit kurz abwesend ist oder früher geht/später kommt, je nach Terminslage. Daher ist mE einzig die Forderung den Arbeitnehmer einem eigens gewählten Arzt vorstellen zu können ungewöhnlich und mir nicht bekannt, inwiefern das zulässig ist.
Soweit ich weiß/mitbekommen habe, ist das jedenfalls für öffentliche Arbeitgeber möglich bei häufigen Fehlen eines Bediensteten, dass dieser sich durch den Amtsarzt untersuchen lassen muss.
Die Regelung der Urlaubstag ist eigentlich eine relativ standardisierte Formulierung. Nach BUrlG hat man halt grundsätzlich vier Wochen Anspruch, das heißt entweder 20 (5-Tage-Woche) oder 24 Urlaubstage (6-Tage-Woch, der Standardfall nach BUrlG). Das heißt, wenn die recht verbreiteten 30 Urlaubstage gewährt werden, dann ist das halt der gesetzl. Urlaubsanspruch + 10 Tage (ausgehend von 5-Tage-Woche). Das ist wird oftmals so formuliert, weil mit den freiwillig eingeräumten Extra-Tagen natürlich anders umgegangen werden kann als mit den gesetzlichen Urlaubstagen, insbesondere in Bezug auf Übernahme ins neue Jahr, Abgeltung etc.
Bei Urlaubsanträgen wird ohnehin auf betriebliche Belange Rücksicht genommen bzw. der Urlaub kann abgelehnt werden, wenn (dringende) betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Wäre auch kontraproduktiv, wenn 8 von 10 gleichzeitig Urlaub machen; die Arbeit muss schließlich trotzdem (fristgemäß) erledigt werden. Das gleiche gilt, dass es kontraproduktiv wäre, wenn wegen der eingeräumten Gleitzeit mit gleichzeitigem mobilen Arbeiten niemand mehr irgendjemanden im eigenen Betrieb erreiche außer durch E-Mails, die ggf. erst 1-2 Tage später dann beantwortet werden, auch wenn es dringend ist.
Dass der Arbeitgeber das Recht hat dir einen Arbeitsort zuzuweisen, findet sich auch in reinen Heimarbeitsverträgen, das wäre aber wegen § 611a I 1 BGB bzw. § 106 S. 1 GewO nicht mal notwendig, denn der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Direktionsrechtes über den Ort, an dem die Arbeitsleistung erbracht werden soll entscheiden. Grenzen können ggf. aufgrund anderer Vorschriften oder § 242 BGB bestehen, aber grundsätzlich ist erstmal frei darin. Die Übernahme solcher Klauseln in einen Arbeitsvertrag dient in erster Linie wohl der Klarstellung, notwendig wäre es jedoch nicht; schließlich es bereits aus dem Gesetz.
Aber das ist wie bei Wohnraummietverträgen, die zum weit überwiegenden Teil Kopien des Gesetzestextes beinhalten.
Stimme überwiegend zu, allerdings erschließt sich mir nicht, warum ich meinem Arbeitgeber bei einem Arbeitszeitrahmen von 6-23 Uhr Bescheid geben soll, wenn ich zum Arzt muss. Da wollte jemand Flexibilität schaffen, konnte sich am Ende aber doch nicht dafür entscheiden, diese zu gewähren
@Juristen_Pizza: Ein Teil der von dir angesprochenen Punkte sind Nebenpflichten und Interessenabwägungen, die sich bereits aus dem Arbeitsvertrag ergeben, auch wenn sie nicht ausdrücklich genannt werden.
03.10.2024, 20:50
(03.10.2024, 15:02)RefNdsOL schrieb:(03.10.2024, 14:23)juristen_pizza10 schrieb:(26.09.2024, 21:48)juristen_pizza10 schrieb: Ist das Angebot gut für meine Ausgangslage?
56.500 EUR Jahresbrutto + Jahresendprämie (dazu habe ich aber noch keine Infos erhalten)
bei 40h, 100% remote, flexible Arbeitszeiten (wird aber trotzdem 9-5 durch die Tätigkeit)
Habe das 1. Examen (insgesamt 5,85; staatl. 4,5)
2. Examen kommt nicht in Frage
Ich arbeite seit einem halben Jahr in meinem 1. Job für 43.200 EUR (40h, ab jetzt 2 Tage HO (da Ende Probezeit), Kernarbeitszeiten), Gehalt soll Ende des Jahres 48k werden.
Wie sind denn so die Gehälter für Diplom-Juristen? Ist das gut/schlecht/normal?
Ich habe den Arbeitsvertrag zu dem Angebot erhalten und der Vertrag ist leider totaler Müll. Das einzig gute an dem Job wäre tatsächlich das Grundgehalt, alles andere ist schlechter als bei meinem jetzigen AG.
Dass der Arbeitgeber das Recht hat dir einen Arbeitsort zuzuweisen, findet sich auch in reinen Heimarbeitsverträgen, das wäre aber wegen § 611a I 1 BGB bzw. § 106 S. 1 GewO nicht mal notwendig, denn der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Direktionsrechtes über den Ort, an dem die Arbeitsleistung erbracht werden soll entscheiden. Grenzen können ggf. aufgrund anderer Vorschriften oder § 242 BGB bestehen, aber grundsätzlich ist erstmal frei darin. Die Übernahme solcher Klauseln in einen Arbeitsvertrag dient in erster Linie wohl der Klarstellung, notwendig wäre es jedoch nicht; schließlich es bereits aus dem Gesetz.
Aber das ist wie bei Wohnraummietverträgen, die zum weit überwiegenden Teil Kopien des Gesetzestextes beinhalten.
Das ist m.E. nicht so ganz richtig. Bei den meisten Remote-Verträgen, die mir bekannt sind, ist als Arbeitsort der Wohnsitz des Arbeitnehmers definiert. Ich bin zwar kein Arbeitsrechtler, aber in solchen Fällen dürfte es für den Arbeitgeber nicht so einfach sein, dem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsort zuzuweisen.
Insoweit dürfte die Kritik des Users berechtigt sein. Immerhin wurden hier andere Erwartungen gesetzt.
03.10.2024, 21:34
(03.10.2024, 20:50)advocatus diaboli schrieb:(03.10.2024, 15:02)RefNdsOL schrieb:(03.10.2024, 14:23)juristen_pizza10 schrieb:(26.09.2024, 21:48)juristen_pizza10 schrieb: Ist das Angebot gut für meine Ausgangslage?
56.500 EUR Jahresbrutto + Jahresendprämie (dazu habe ich aber noch keine Infos erhalten)
bei 40h, 100% remote, flexible Arbeitszeiten (wird aber trotzdem 9-5 durch die Tätigkeit)
Habe das 1. Examen (insgesamt 5,85; staatl. 4,5)
2. Examen kommt nicht in Frage
Ich arbeite seit einem halben Jahr in meinem 1. Job für 43.200 EUR (40h, ab jetzt 2 Tage HO (da Ende Probezeit), Kernarbeitszeiten), Gehalt soll Ende des Jahres 48k werden.
Wie sind denn so die Gehälter für Diplom-Juristen? Ist das gut/schlecht/normal?
Ich habe den Arbeitsvertrag zu dem Angebot erhalten und der Vertrag ist leider totaler Müll. Das einzig gute an dem Job wäre tatsächlich das Grundgehalt, alles andere ist schlechter als bei meinem jetzigen AG.
Dass der Arbeitgeber das Recht hat dir einen Arbeitsort zuzuweisen, findet sich auch in reinen Heimarbeitsverträgen, das wäre aber wegen § 611a I 1 BGB bzw. § 106 S. 1 GewO nicht mal notwendig, denn der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Direktionsrechtes über den Ort, an dem die Arbeitsleistung erbracht werden soll entscheiden. Grenzen können ggf. aufgrund anderer Vorschriften oder § 242 BGB bestehen, aber grundsätzlich ist erstmal frei darin. Die Übernahme solcher Klauseln in einen Arbeitsvertrag dient in erster Linie wohl der Klarstellung, notwendig wäre es jedoch nicht; schließlich es bereits aus dem Gesetz.
Aber das ist wie bei Wohnraummietverträgen, die zum weit überwiegenden Teil Kopien des Gesetzestextes beinhalten.
Das ist m.E. nicht so ganz richtig. Bei den meisten Remote-Verträgen, die mir bekannt sind, ist als Arbeitsort der Wohnsitz des Arbeitnehmers definiert. Ich bin zwar kein Arbeitsrechtler, aber in solchen Fällen dürfte es für den Arbeitgeber nicht so einfach sein, dem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsort zuzuweisen.
Insoweit dürfte die Kritik des Users berechtigt sein. Immerhin wurden hier andere Erwartungen gesetzt.
Ja, das kenne ich durchaus auch so, das der Wohnort des AN als Arbeitsort vereinbart wird. Dennoch wurde in den mir bekannten Heimarbeitsverträtgen stets noch darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber (temporär) einen anderen Arbeitsort festlegen kann, ggf. noch mit einer bestimmten Frist, die das vorher mitgeteilt werden muss.
Inwiefern es tatsächlich möglich ist durch die arbeitsvertragliche Vereinbarung das Recht des Arbeitgebers über den Arbeitsort zu entscheiden vollständig auszuschließen, ist mir so auch nicht bekannt; das müsste man ggf. nachschauen. Da bin ich aber auch nicht der versierteste im Arbeitsrecht für, einem Gebiet, das gerade auch im Individualarbeitsrecht, soweit arbeitsvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten betroffen sind, wesentlich von der Rechtsprechung des BAG geprägt ist. Daher magst du da Recht haben.
04.10.2024, 10:13
Die Festlegung der Wohnung als Arbeitsort löst halt ggf wieder Probleme mit der ArbStättV aus. Kenne zumindest 2 Ecken in Deutschland, da schaut die Gewerbeaufsicht da genauer hin und macht AG Stress.
Die Möglichkeit remote zu beenden und einen anderen Arbeitsort zuweisen zu können, ist mE aber auch Standard. Welcher AG will sich bei möglicher Schlechtleistung dieses Recht nehmen lassen. Oder auch mal 2 Tage einen Workshop vor Ort anweisen können?
A
Die Möglichkeit remote zu beenden und einen anderen Arbeitsort zuweisen zu können, ist mE aber auch Standard. Welcher AG will sich bei möglicher Schlechtleistung dieses Recht nehmen lassen. Oder auch mal 2 Tage einen Workshop vor Ort anweisen können?
A
05.10.2024, 10:25
Alles mehr oder weniger Standard. Sehe da keine redflags.