03.10.2024, 16:08
Hey,
Wie ist bei euch die Lage?
Wie ist bei euch die Lage?
03.10.2024, 16:12
Bisher keinerlei Info
04.10.2024, 17:21
Hab heute eine Zusage für das LG Koblenz als Stammausbildungsstelle bekommen
04.10.2024, 20:19
@Caro Glückwunsch! Gibt es eine Frist, bis wann man angenommen haben muss? Frage ich mich wegen einem eventuellen Nachrückverfahren:)
04.10.2024, 21:01
(04.10.2024, 20:19)Oskar_Ref schrieb: @Caro Glückwunsch! Gibt es eine Frist, bis wann man angenommen haben muss? Frage ich mich wegen einem eventuellen Nachrückverfahren:)
Da steht keine Frist. Nur, dass man "unverzüglich" angeben soll, wenn man einen anderen Platz angenommen hat oder aus einem anderen Grund nicht annehmen möchte. Also kann man "nur ablehnen" und nicht "annehmen". (Wenn ich das richtig verstanden habe)
04.10.2024, 21:16
(04.10.2024, 21:01)Caro_Ref24 schrieb:(04.10.2024, 20:19)Oskar_Ref schrieb: @Caro Glückwunsch! Gibt es eine Frist, bis wann man angenommen haben muss? Frage ich mich wegen einem eventuellen Nachrückverfahren:)
Da steht keine Frist. Nur, dass man "unverzüglich" angeben soll, wenn man einen anderen Platz angenommen hat oder aus einem anderen Grund nicht annehmen möchte. Also kann man "nur ablehnen" und nicht "annehmen". (Wenn ich das richtig verstanden habe)
§ 121 I 1 BGB
Die Justizverwaltungen wollen es in der Regel einfach schnell erfahren, damit eben vom Vorposter besagtes Nachrückverfahren sonst so schnell wie möglich durchgeführt werden kann. Denn gerade wenn im Nachrückverfahren ein auswärtiger Bewerber noch einen Platz bekommt, muss der ggf. sehr kurzfristig noch die notwendigen Maßnahmen (ggf. Job kündigen/reduzieren, ggf. sogar Umzug etc.). Nötigenfalls sonst nachfragen, wie viel Zeit du tatsächlich hast, falls das für einen wichtig ist (bspw. wenn man sich in 2 Ländern beworben hat). In Nds wird einem bspw. 1 Woche mitgeteilt in der Zusage.
04.10.2024, 21:47
(04.10.2024, 21:16)RefNdsOL schrieb:Ja, das ist mir schon klar 😅 wollte damit nur sagen, dass kein Datum drin steht, bis zu welchem man "Ja, ich nehme das Angebot an" sagen muss(04.10.2024, 21:01)Caro_Ref24 schrieb:(04.10.2024, 20:19)Oskar_Ref schrieb: @Caro Glückwunsch! Gibt es eine Frist, bis wann man angenommen haben muss? Frage ich mich wegen einem eventuellen Nachrückverfahren:)
Da steht keine Frist. Nur, dass man "unverzüglich" angeben soll, wenn man einen anderen Platz angenommen hat oder aus einem anderen Grund nicht annehmen möchte. Also kann man "nur ablehnen" und nicht "annehmen". (Wenn ich das richtig verstanden habe)
§ 121 I 1 BGB
Die Justizverwaltungen wollen es in der Regel einfach schnell erfahren, damit eben vom Vorposter besagtes Nachrückverfahren sonst so schnell wie möglich durchgeführt werden kann. Denn gerade wenn im Nachrückverfahren ein auswärtiger Bewerber noch einen Platz bekommt, muss der ggf. sehr kurzfristig noch die notwendigen Maßnahmen (ggf. Job kündigen/reduzieren, ggf. sogar Umzug etc.). Nötigenfalls sonst nachfragen, wie viel Zeit du tatsächlich hast, falls das für einen wichtig ist (bspw. wenn man sich in 2 Ländern beworben hat). In Nds wird einem bspw. 1 Woche mitgeteilt in der Zusage.
05.10.2024, 08:53
(04.10.2024, 21:47)Caro_Ref24 schrieb:Ok, danke für die Info!(04.10.2024, 21:16)RefNdsOL schrieb:Ja, das ist mir schon klar 😅 wollte damit nur sagen, dass kein Datum drin steht, bis zu welchem man "Ja, ich nehme das Angebot an" sagen muss(04.10.2024, 21:01)Caro_Ref24 schrieb:(04.10.2024, 20:19)Oskar_Ref schrieb: @Caro Glückwunsch! Gibt es eine Frist, bis wann man angenommen haben muss? Frage ich mich wegen einem eventuellen Nachrückverfahren:)
Da steht keine Frist. Nur, dass man "unverzüglich" angeben soll, wenn man einen anderen Platz angenommen hat oder aus einem anderen Grund nicht annehmen möchte. Also kann man "nur ablehnen" und nicht "annehmen". (Wenn ich das richtig verstanden habe)
§ 121 I 1 BGB
Die Justizverwaltungen wollen es in der Regel einfach schnell erfahren, damit eben vom Vorposter besagtes Nachrückverfahren sonst so schnell wie möglich durchgeführt werden kann. Denn gerade wenn im Nachrückverfahren ein auswärtiger Bewerber noch einen Platz bekommt, muss der ggf. sehr kurzfristig noch die notwendigen Maßnahmen (ggf. Job kündigen/reduzieren, ggf. sogar Umzug etc.). Nötigenfalls sonst nachfragen, wie viel Zeit du tatsächlich hast, falls das für einen wichtig ist (bspw. wenn man sich in 2 Ländern beworben hat). In Nds wird einem bspw. 1 Woche mitgeteilt in der Zusage.
05.10.2024, 08:53
(04.10.2024, 21:47)Caro_Ref24 schrieb:Ok, danke für die Info!(04.10.2024, 21:16)RefNdsOL schrieb:Ja, das ist mir schon klar 😅 wollte damit nur sagen, dass kein Datum drin steht, bis zu welchem man "Ja, ich nehme das Angebot an" sagen muss(04.10.2024, 21:01)Caro_Ref24 schrieb:(04.10.2024, 20:19)Oskar_Ref schrieb: @Caro Glückwunsch! Gibt es eine Frist, bis wann man angenommen haben muss? Frage ich mich wegen einem eventuellen Nachrückverfahren:)
Da steht keine Frist. Nur, dass man "unverzüglich" angeben soll, wenn man einen anderen Platz angenommen hat oder aus einem anderen Grund nicht annehmen möchte. Also kann man "nur ablehnen" und nicht "annehmen". (Wenn ich das richtig verstanden habe)
§ 121 I 1 BGB
Die Justizverwaltungen wollen es in der Regel einfach schnell erfahren, damit eben vom Vorposter besagtes Nachrückverfahren sonst so schnell wie möglich durchgeführt werden kann. Denn gerade wenn im Nachrückverfahren ein auswärtiger Bewerber noch einen Platz bekommt, muss der ggf. sehr kurzfristig noch die notwendigen Maßnahmen (ggf. Job kündigen/reduzieren, ggf. sogar Umzug etc.). Nötigenfalls sonst nachfragen, wie viel Zeit du tatsächlich hast, falls das für einen wichtig ist (bspw. wenn man sich in 2 Ländern beworben hat). In Nds wird einem bspw. 1 Woche mitgeteilt in der Zusage.
06.10.2024, 18:52