22.09.2024, 20:21
Hallo!
Nachdem wir dieses Jahr unser jüngstes Kind erfolgreich eingeschult haben, werde ich im kommenden Jahr mein Referendariat beginnen. Es liegt allerdings nun schon zehn Jahre zurück, dass ich das erste Staatsexamen abgelegt habe, und ich war seitdem in Vollzeit zuhause tätig, ohne zu arbeiten. Dementsprechend hat sich mein juristisches Wissen nahezu vollständig verflüchtigt. Ehrlicherweise war es damals auch nicht besonders tiefgehend, wie die schwach ausreichenden Noten meiner hochschwanger geschriebenen Examensklausuren belegen.
Mein Ziel ist es, mich bis zum Beginn des Referendariats auf den Wissensstand eines durchschnittlichen Diplomjuristen zu bringen. Auf den ersten Blick scheint es mir am naheliegendsten, mich auf ähnliche Weise vorzubereiten, wie ich es für das erste Examen getan habe, mit den klassischen Lehrmaterialien, die an der Universitätsbibliothek und anderswo verfügbar sind.
Allerdings frage ich mich, ob es vielleicht effizientere Wege gibt, sich vorzubereiten. Gibt es möglicherweise Themen oder Inhalte, die im Referendariat eine andere Rolle spielen oder sogar vernachlässigt werden können?
Ich habe bereits versucht, durch Foren und Suchmaschinen Antworten auf diese Fragen zu finden, jedoch fehlt mir womöglich das notwendige Hintergrundwissen, um die Informationen richtig einzuordnen. Beispielsweise liest man, dass Meinungsstreite nicht mehr relevant seien, während an anderer Stelle betont wird, dass es sinnvoll sei, bestimmte Problemstellungen doch parat zu haben. Ebenso heißt es in einigen Foren, man könne während der Klausuren vieles direkt aus Kommentaren abschreiben, während anderswo darauf hingewiesen wird, dass dafür kaum Zeit bleibe und nicht alle relevanten Informationen in den Kommentaren zu finden seien.
Kurz gesagt: Gibt es eine systematische und detaillierte Möglichkeit, zu erfahren, wie ich mich am besten vorbereiten kann – idealerweise mit einer nach Rechtsgebieten und relevanten Lerninhalten (Definitionen, Schemata, Meinungsstreite etc.) strukturierten Übersicht?
Ich freue mich über jeden Tipp oder Ansatz!
Nachdem wir dieses Jahr unser jüngstes Kind erfolgreich eingeschult haben, werde ich im kommenden Jahr mein Referendariat beginnen. Es liegt allerdings nun schon zehn Jahre zurück, dass ich das erste Staatsexamen abgelegt habe, und ich war seitdem in Vollzeit zuhause tätig, ohne zu arbeiten. Dementsprechend hat sich mein juristisches Wissen nahezu vollständig verflüchtigt. Ehrlicherweise war es damals auch nicht besonders tiefgehend, wie die schwach ausreichenden Noten meiner hochschwanger geschriebenen Examensklausuren belegen.
Mein Ziel ist es, mich bis zum Beginn des Referendariats auf den Wissensstand eines durchschnittlichen Diplomjuristen zu bringen. Auf den ersten Blick scheint es mir am naheliegendsten, mich auf ähnliche Weise vorzubereiten, wie ich es für das erste Examen getan habe, mit den klassischen Lehrmaterialien, die an der Universitätsbibliothek und anderswo verfügbar sind.
Allerdings frage ich mich, ob es vielleicht effizientere Wege gibt, sich vorzubereiten. Gibt es möglicherweise Themen oder Inhalte, die im Referendariat eine andere Rolle spielen oder sogar vernachlässigt werden können?
Ich habe bereits versucht, durch Foren und Suchmaschinen Antworten auf diese Fragen zu finden, jedoch fehlt mir womöglich das notwendige Hintergrundwissen, um die Informationen richtig einzuordnen. Beispielsweise liest man, dass Meinungsstreite nicht mehr relevant seien, während an anderer Stelle betont wird, dass es sinnvoll sei, bestimmte Problemstellungen doch parat zu haben. Ebenso heißt es in einigen Foren, man könne während der Klausuren vieles direkt aus Kommentaren abschreiben, während anderswo darauf hingewiesen wird, dass dafür kaum Zeit bleibe und nicht alle relevanten Informationen in den Kommentaren zu finden seien.
Kurz gesagt: Gibt es eine systematische und detaillierte Möglichkeit, zu erfahren, wie ich mich am besten vorbereiten kann – idealerweise mit einer nach Rechtsgebieten und relevanten Lerninhalten (Definitionen, Schemata, Meinungsstreite etc.) strukturierten Übersicht?
Ich freue mich über jeden Tipp oder Ansatz!
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
22.09.2024, 22:50
Hey! Erstmal Respekt, dass du die letzten Jahre so für deine Familie da warst - da kannst du echt stolz drauf sein. Der Anfang fällt bestimmt erstmal etwas schwer, aber da kommst du ganz sicher schnell wieder rein. Am Ende ist es glaube ich mit Jura so wie mit dem Fahrrad fahren - das verlernt man nie ganz.
Bekanntlicherweise lernt jeder anderes - aber mir haben fürs (fast) gesamte Zivilrecht die aufgezeichneten Vorlesungen von Martin Fries auf YouTube (und die Materialien auf seiner Website) sehr weitergeholfen! Das könnte man dann im Zweifel noch mit Lehrbüchern ergänzen. Alleine durch die Vorlesungen bekommt man aber bereits einen sehr detaillierten Überblick. Vielleicht ist das ja auch was für dich :)
Bekanntlicherweise lernt jeder anderes - aber mir haben fürs (fast) gesamte Zivilrecht die aufgezeichneten Vorlesungen von Martin Fries auf YouTube (und die Materialien auf seiner Website) sehr weitergeholfen! Das könnte man dann im Zweifel noch mit Lehrbüchern ergänzen. Alleine durch die Vorlesungen bekommt man aber bereits einen sehr detaillierten Überblick. Vielleicht ist das ja auch was für dich :)
22.09.2024, 23:04
Ich finde die Kaiser Skripten fürs Ref generell gut. Da gibt's auch welche zum materiellem Recht. Die sind allerdings recht dicht geschrieben teilweise. Es könnte dann Sinn machen die mit den klassischen Skripten fürs erste Examen zu ergänzen (zb Alpmann, hemmer oder juriq). Generell ist die Stoffdichte die im zweiten verlangt wird, geringer als im ersten und einzelheiten kannst du im Kommentar nachlesen. Ein systematisches Verständnis ist aber umso wichtiger.
Richtige Lehrbücher würde ich nicht mehr lesen, sie sind zu ausführlich.
Es gibt von Kaiser auch Wochenendsseminare, auch zum materiellen Recht, das ist zwar nur ein grober Überflug, aber könnte auch schonmal gut sein, das vorher zu machen.
Es gibt auch übers ganze Ref kommerzielle Repititorien. Ich bin eig kein Fan davon, aber wenn du jemanden suchst, der dich anleitet, könnte das auch eine Möglichkeit sein.
Richtige Lehrbücher würde ich nicht mehr lesen, sie sind zu ausführlich.
Es gibt von Kaiser auch Wochenendsseminare, auch zum materiellen Recht, das ist zwar nur ein grober Überflug, aber könnte auch schonmal gut sein, das vorher zu machen.
Es gibt auch übers ganze Ref kommerzielle Repititorien. Ich bin eig kein Fan davon, aber wenn du jemanden suchst, der dich anleitet, könnte das auch eine Möglichkeit sein.
23.09.2024, 05:30
Zuerst würde ich mal schauen, was in Deinem Bundesland überhaupt Prüfungsstoff ist. Und dann würde ich sagen, dass bei Dir noch mehr als bei anderen gilt, dass die Lösung nicht Detailwissen in aller Tiefe sein kann, sondern Du ein Grundverständnis der Rechtsgebiete brauchst. Wie Du das reinbekommst, hängt ein bisschen von Dir ab, welcher Lerntyp Du bist. Und Klausurenschreiben nicht vergessen! Viel Erfolg und eine gute Zeit um Ref!
23.09.2024, 09:43
(22.09.2024, 20:21)September24 schrieb: Kurz gesagt: Gibt es eine systematische und detaillierte Möglichkeit, zu erfahren, wie ich mich am besten vorbereiten kann – idealerweise mit einer nach Rechtsgebieten und relevanten Lerninhalten (Definitionen, Schemata, Meinungsstreite etc.) strukturierten Übersicht?
Als Ergänzung: das gibt es nicht wirklich. Die Auseinandersetzung mit dieser Frage und sich einen Überblick zu verschaffen ist deshalb ein wichtiger Schritt. So geht es übrigens allen und wenn du dir die Frage überhaupt stellst, bist du schon weiter als viele :)
23.09.2024, 20:38
Danke für eure Antworten! Das finde ich zur Orientierung sehr hilfreich, vielen Dank. Um das noch ein wenig zu konkretisieren, zwei Rückfragen:
Mit dem Systemverständnis hatte ich schon vor dem ersten Examen meine Schwierigkeiten, weil ich zwar ahne, was damit abstrakt gemeint ist, aber nicht sicher bin, wie ich mir das konkret erarbeiten kann. Leider stelle ich mir das jetzt mit den hinzukommenden prozessualen Sphären noch komplizierter vor. Also wer sich zutraut, das vielleicht in wenigen Sätzen auf den Punkt zu bringen, insbesondere im Kontext des Assessorexamens, der wäre sich meines großen Respekts gewiss!
Und mein Lieblingsthema, weil ich so viele widersprüchliche Infos dazu gefunden habe: Definitionen, Schemata, Meinungsstreite – kann man sich das alles komplett sparen? Oder gilt es, weiterhin viel auswendig zu lernen, nur etwa andere Schwerpunkte als im Studium?
Tut mir leid, wenn das ein bisschen konfus wirkt. Aber ich bin in der Tat konfus! Je mehr ich mich informiere, desto verwirrender scheinen mir die Anforderungen, welches Wissen man im Referendariat wirklich benötigt. Selbst die Werbung/Kostproben von kommerziellen Reps sind da bestenfalls vieldeutig bzw. scheinen das gar nicht auf den Punkt bringen zu können?!
Mit dem Systemverständnis hatte ich schon vor dem ersten Examen meine Schwierigkeiten, weil ich zwar ahne, was damit abstrakt gemeint ist, aber nicht sicher bin, wie ich mir das konkret erarbeiten kann. Leider stelle ich mir das jetzt mit den hinzukommenden prozessualen Sphären noch komplizierter vor. Also wer sich zutraut, das vielleicht in wenigen Sätzen auf den Punkt zu bringen, insbesondere im Kontext des Assessorexamens, der wäre sich meines großen Respekts gewiss!
Und mein Lieblingsthema, weil ich so viele widersprüchliche Infos dazu gefunden habe: Definitionen, Schemata, Meinungsstreite – kann man sich das alles komplett sparen? Oder gilt es, weiterhin viel auswendig zu lernen, nur etwa andere Schwerpunkte als im Studium?
Tut mir leid, wenn das ein bisschen konfus wirkt. Aber ich bin in der Tat konfus! Je mehr ich mich informiere, desto verwirrender scheinen mir die Anforderungen, welches Wissen man im Referendariat wirklich benötigt. Selbst die Werbung/Kostproben von kommerziellen Reps sind da bestenfalls vieldeutig bzw. scheinen das gar nicht auf den Punkt bringen zu können?!
23.09.2024, 21:02
Systemverständnis setzt ein, wenn du ein bestimmtes Verständnis für die (zivilrechtlichen) Gebiete bzw. insbesondere ihren Zusammenhang; wenn du nicht mehr in Kategorien wie "Sachenrecht" etc. denkst, die zum Lernen und Systematik durchaus ihre (sinnvolle) Berechtigung haben, sondern du das Zivilrecht in seiner Gesamtheit siehst und die Zusammenhänge dir klar sind. Dadurch werden dann auch Analogien direkt nachvollziehbar(er). Letztlich muss dir bewusst werden, dass bspw. das BGB zwar fünf Bücher hat, die aber eigentlich alle eins sind und zusammenfunktionieren als Einheit. Natürlich kann der Schwerpunkt mal in dem einen oder dem anderen liegen und statistisch liegt er wahrscheinlich häufiger in 1-3 als in 4 und 5. Aber sie gehören untrennbar zusammen und beeinflussen sich gegenseitig. Zum (erstmaligen) Erlernen wäre das aber viel zu viel und komplex, sodass man die Bücher getrennt und teilweise noch unterteilt erlernt (bspw. Schuldrecht noch unterteilt in AT und BT; SachenR in Immobiliar- und Mobiliarsachenrecht).
Nachdem man sie so isoliert gelernt und ein Verständnis entwickelt hat, sollten mit steigendem Verständnis der einzelnen Bereich die zunehmenden Verknüpfungen zwischen den Gebieten immer mehr ersichtlich werden und wie das ganze "eins" ist; man könnte auch sagen, dass der Zweck der Systematik, der einzelnen Regelungsinstitute etc. erkennbar werden sollte. Je mehr du verstehst, warum es bestimmte Regelungskomplexe gibt, desto mehr Systemverständnis hast du schon. Wenn dir klar wird, warum gibt es überhaupt die §§ 812 ff. oder warum gibt es das EBV, dann wird es auch möglich unbekannte Probleme, die darin auftauchen / entstehen können zu erkennen und insbesondere eine Lösung entwickeln zu können.
Ein solches Systemverständnis ist im Ref - soweit ich das bislang beurteilen kann - gerade auch für die ZPO wichtig, da die zwar eine gewisse Systematik hat, die m.E. aber jedenfalls im Bereich des Erkenntnisverfahrens nicht immer auf den ersten Blick direkt ersichtlich ist, soweit man sich noch nicht (so viel) mit der ZPO befasst hat. Auch in der ZPO ist es dann wichtig die Zusammenhänge zwischen den dort relevanten Büchern zu verstehen. Natürlich lernt dabei - auch wieder sinnvollerweise - im Studium getrennt das Erkenntnisverfahren und das Zwangvollstreckungsrecht getrennt kennen. Aber auch die hängen wieder untrennbar zusammen und beeinflussen sich gegenseitig. Es beginnt schon damit, dass es der Tenor einer richterlichen Entscheidung (unabhängig, ob Urteil oder Beschluss) stets so bestimmt formuliert sein muss, dass das Vollstreckungsorgan (typischerweise der Gerichtsvollzieher) auch weiß, was gemeint ist. Die Festlegung des Tenors erfolgt im Rahmen des Erkenntnisverfahrens, wird aber in dieser Hinsicht eben durch das Zwangsvollstreckungsrecht beeinflusst: Bspw.
Es genügt nicht, dass die Herausgabe des PKW tenoriert wird oder des schwarzen PKW. Denn dann weiß der Gerichtsvollzieher trotzdem nicht, welcher denn jetzt gemeint ist, da können ja auch 2 schwarze PKW stehen oder auch 2 schwarze PKW des gleichen Modells. Nein, es muss genau tenoriert sein, welches Fahrzeug, Farbe und Fahrgestellnummer, nur dadurch kann eindeutig für den Gerichtsvollzieher erkennbar sein, welches Fahrzeug Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein wird. Ob am Ende überhaupt die Zwangsvollstreckung des Tenors erfolgt oder ggf. der Schuldner von sich aus die Herausgabe durchführt ist unerheblich dafür, dass das Zwangsvollstreckungsrecht und seine Systematik verlangt, dass allein aus dem Tenor der Gerichtsvollzieher eindeutig bestimmen können müsste welche Sache gemeint ist.
Nachdem man sie so isoliert gelernt und ein Verständnis entwickelt hat, sollten mit steigendem Verständnis der einzelnen Bereich die zunehmenden Verknüpfungen zwischen den Gebieten immer mehr ersichtlich werden und wie das ganze "eins" ist; man könnte auch sagen, dass der Zweck der Systematik, der einzelnen Regelungsinstitute etc. erkennbar werden sollte. Je mehr du verstehst, warum es bestimmte Regelungskomplexe gibt, desto mehr Systemverständnis hast du schon. Wenn dir klar wird, warum gibt es überhaupt die §§ 812 ff. oder warum gibt es das EBV, dann wird es auch möglich unbekannte Probleme, die darin auftauchen / entstehen können zu erkennen und insbesondere eine Lösung entwickeln zu können.
Ein solches Systemverständnis ist im Ref - soweit ich das bislang beurteilen kann - gerade auch für die ZPO wichtig, da die zwar eine gewisse Systematik hat, die m.E. aber jedenfalls im Bereich des Erkenntnisverfahrens nicht immer auf den ersten Blick direkt ersichtlich ist, soweit man sich noch nicht (so viel) mit der ZPO befasst hat. Auch in der ZPO ist es dann wichtig die Zusammenhänge zwischen den dort relevanten Büchern zu verstehen. Natürlich lernt dabei - auch wieder sinnvollerweise - im Studium getrennt das Erkenntnisverfahren und das Zwangvollstreckungsrecht getrennt kennen. Aber auch die hängen wieder untrennbar zusammen und beeinflussen sich gegenseitig. Es beginnt schon damit, dass es der Tenor einer richterlichen Entscheidung (unabhängig, ob Urteil oder Beschluss) stets so bestimmt formuliert sein muss, dass das Vollstreckungsorgan (typischerweise der Gerichtsvollzieher) auch weiß, was gemeint ist. Die Festlegung des Tenors erfolgt im Rahmen des Erkenntnisverfahrens, wird aber in dieser Hinsicht eben durch das Zwangsvollstreckungsrecht beeinflusst: Bspw.
Es genügt nicht, dass die Herausgabe des PKW tenoriert wird oder des schwarzen PKW. Denn dann weiß der Gerichtsvollzieher trotzdem nicht, welcher denn jetzt gemeint ist, da können ja auch 2 schwarze PKW stehen oder auch 2 schwarze PKW des gleichen Modells. Nein, es muss genau tenoriert sein, welches Fahrzeug, Farbe und Fahrgestellnummer, nur dadurch kann eindeutig für den Gerichtsvollzieher erkennbar sein, welches Fahrzeug Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein wird. Ob am Ende überhaupt die Zwangsvollstreckung des Tenors erfolgt oder ggf. der Schuldner von sich aus die Herausgabe durchführt ist unerheblich dafür, dass das Zwangsvollstreckungsrecht und seine Systematik verlangt, dass allein aus dem Tenor der Gerichtsvollzieher eindeutig bestimmen können müsste welche Sache gemeint ist.
23.09.2024, 21:28
Ergänzend dazu:
Es geht beim Systemverständnis nicht darum einzelne Streits oder Definitionen zu kennen, sondern dich im System orientieren zu können. Und allgemeine Regeln der jeweiligen Rechtsgebiete zu kennen. Überspitzt gesagt kannst du zB sagen, dass du die meisten Fälle im Vertragsrecht damit lösen kannst, die Parteivereinbarungen und -Interessen herauszuarbeiten. Oder dass du im ÖffRecht auf sehr viele Dinge die Schablone "Zuständigkeit, formelle Rechtmäßigkeit, Materielle Rechtmäßigkeit" drauflegen kannst.
Es hilft bei der Rechtsanwendung auch enorm, wenn du bsw den Zweck des jeweiligen Rechtsgebiets kennst und im Hinterkopf behältst: Vertragsrecht - Interessenausgleich zwischen freien Parteien, Deliktsrecht - Schutz bei Rechtsverletzungen, Polizeirecht - Gefahrenabwehr, Baurecht - Ausgleich von Nutzungsinteressen. Wenn du diese Zwecke kennst, dazu noch ein bißchen weißt, wie sich das in den einzelnen Normen widerspiegelt, hast du schon einiges an Systemverständnis.
Es geht beim Systemverständnis nicht darum einzelne Streits oder Definitionen zu kennen, sondern dich im System orientieren zu können. Und allgemeine Regeln der jeweiligen Rechtsgebiete zu kennen. Überspitzt gesagt kannst du zB sagen, dass du die meisten Fälle im Vertragsrecht damit lösen kannst, die Parteivereinbarungen und -Interessen herauszuarbeiten. Oder dass du im ÖffRecht auf sehr viele Dinge die Schablone "Zuständigkeit, formelle Rechtmäßigkeit, Materielle Rechtmäßigkeit" drauflegen kannst.
Es hilft bei der Rechtsanwendung auch enorm, wenn du bsw den Zweck des jeweiligen Rechtsgebiets kennst und im Hinterkopf behältst: Vertragsrecht - Interessenausgleich zwischen freien Parteien, Deliktsrecht - Schutz bei Rechtsverletzungen, Polizeirecht - Gefahrenabwehr, Baurecht - Ausgleich von Nutzungsinteressen. Wenn du diese Zwecke kennst, dazu noch ein bißchen weißt, wie sich das in den einzelnen Normen widerspiegelt, hast du schon einiges an Systemverständnis.
23.09.2024, 21:35
(23.09.2024, 21:28)Paul Klee schrieb: Ergänzend dazu:
Es geht beim Systemverständnis nicht darum einzelne Streits oder Definitionen zu kennen, sondern dich im System orientieren zu können. Und allgemeine Regeln der jeweiligen Rechtsgebiete zu kennen. Überspitzt gesagt kannst du zB sagen, dass du die meisten Fälle im Vertragsrecht damit lösen kannst, die Parteivereinbarungen und -Interessen herauszuarbeiten. Oder dass du im ÖffRecht auf sehr viele Dinge die Schablone "Zuständigkeit, formelle Rechtmäßigkeit, Materielle Rechtmäßigkeit" drauflegen kannst.
Es hilft bei der Rechtsanwendung auch enorm, wenn du bsw den Zweck des jeweiligen Rechtsgebiets kennst und im Hinterkopf behältst: Vertragsrecht - Interessenausgleich zwischen freien Parteien, Deliktsrecht - Schutz bei Rechtsverletzungen, Polizeirecht - Gefahrenabwehr, Baurecht - Ausgleich von Nutzungsinteressen. Wenn du diese Zwecke kennst, dazu noch ein bißchen weißt, wie sich das in den einzelnen Normen widerspiegelt, hast du schon einiges an Systemverständnis.
Ja, das beschreibt tatsächlich etwas besser formuliert, was ich mit meinem 2. Absatz skizzieren wollte.
24.09.2024, 21:01
Ganz lieben Dank nochmal für eure hilfreichen Antworten! Das ist wirklich ein faszinierendes Phänomen: Beim Lesen eurer Ausführungen finde ich das total schlüssig und habe das Gefühl, es verstanden zu haben, aber wenn ich mich ein bisschen in eine beliebige rechtliche Materie einarbeite und mich der Systematik anhand konkreter Normen/Fälle/Probleme zu nähern versuche, dann habe ich zunehmend Schwierigkeiten, den Wald vor lauter Bäumen zu sehen. Aber ich hoffe, dass mit zunehmendem Wissen auch ein "flüssigeres" Systemverständnis einhergeht bzw. die zunächst isoliert wachsenden Wissensinseln sich im Laufe des Lernens zu einem zusammenhängenden Ganzen fügen. Und nächstes Jahr zum Ref-Beginn habe ich dann hoffentlich ansatzweise Systemverständnis.
Vorerst werde ich beim Lernen noch nicht so sehr in die Tiefe gehen, sondern mir erstmal einen Überblick verschaffen. Schemata und Definitionen nehme ich dabei zwar wahr, lerne aber nichts auswendig, weil ich noch nicht weiß, was ich davon überhaupt benötige. In den nächsten Wochen besorge ich mir einige Kaiser-Skripte und versuche, diesen dann zu entnehmen, was tatsächlich im Referendariat/Assessorexamen relevant wird.
Herzlichen Dank an alle, die mir weitergeholfen haben!
Vorerst werde ich beim Lernen noch nicht so sehr in die Tiefe gehen, sondern mir erstmal einen Überblick verschaffen. Schemata und Definitionen nehme ich dabei zwar wahr, lerne aber nichts auswendig, weil ich noch nicht weiß, was ich davon überhaupt benötige. In den nächsten Wochen besorge ich mir einige Kaiser-Skripte und versuche, diesen dann zu entnehmen, was tatsächlich im Referendariat/Assessorexamen relevant wird.
Herzlichen Dank an alle, die mir weitergeholfen haben!