10.09.2024, 15:16
Hallo zusammen,
im November steht (hoffentlich) meine mündliche Prüfung an und dafür übe ich momentan Aktenvorträge im Öffentlichen Recht. Ich merke aber oft, dass die rechtliche Würdigung noch nicht ganz passt, bzw. ich mich anders entscheide als die Lösungsskizze.
Habt ihr dafür irgendwelche Tipps? Ich kann auch nicht genau festmachen, woran es liegt. Wahrscheinlich der Zeitdruck.
im November steht (hoffentlich) meine mündliche Prüfung an und dafür übe ich momentan Aktenvorträge im Öffentlichen Recht. Ich merke aber oft, dass die rechtliche Würdigung noch nicht ganz passt, bzw. ich mich anders entscheide als die Lösungsskizze.
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10.09.2024, 20:01
Ist es denn nicht normal, dass man die Lösungsskizze nicht genau trifft? Hauptsache man kommt zu einem vertretbaren Ergebnis. Oder gehst du von anderen EGL/ AGL und/oder Klagearten aus? In welchen Punkten unterscheidet sich deine Lösung von der Musterlösung?
10.09.2024, 22:10
Ich entscheide mich oft anders als die Lösungsskizze. Also wenn der Klage stattgegeben wurde, habe ich sie abgewiesen etc. Die Hauptprobleme habe ich teilweise gesehen aber dann eben anders rechtlich bewertet.
10.09.2024, 22:19
(10.09.2024, 22:10)TasseTee schrieb: Ich entscheide mich oft anders als die Lösungsskizze. Also wenn der Klage stattgegeben wurde, habe ich sie abgewiesen etc. Die Hauptprobleme habe ich teilweise gesehen aber dann eben anders rechtlich bewertet.
Kenne das Problem. Ich hab versucht, mich damit zu beruhigen, dass beides vertretbar ist, außer auf der einen Seite überwiegen die Argumente sehr stark.
Ich hab iwann angefangen, auf meinen Menschenverstand zu hören. Hab das Gefühl, gerade im Örecht hat mir das was gebracht. Aber dann natürlich alles versucht juristisch sauber aufzubauen und zu argumentieren.
Manchmal gibt es Fälle, da dürfte nur eine Lösung vertretbar sein, zB bei einem krassen Ermessensfehler, wenn die Behörde beispielsweise nichtmal erkannt hat, dass sie Ermessen hat und von einer gebundenen Entscheidung ausgegangen ist, oder wenn die Begründung iRd § 80 Abs. 3 VwGO offensichtlich nur die Wiedergabe des Gesetzeswortlauts ist.
11.09.2024, 06:10
(10.09.2024, 22:10)TasseTee schrieb: Ich entscheide mich oft anders als die Lösungsskizze. Also wenn der Klage stattgegeben wurde, habe ich sie abgewiesen etc. Die Hauptprobleme habe ich teilweise gesehen aber dann eben anders rechtlich bewertet.
Ab sich kein Problem! Vertretbare Lösungen dürfen nicht als falsch bewertet werden. Aber pass umso mehr auf, dass Du die Probleme erkennbar behandelst und naheliegende Gegenargumente nennst - deren Fehlen wäre nämlich falsch ;)
Ansonsten ist es natürlich so, dass man sein Judiz trainieren kann und umso eher auf der Linie der Lösungsskizze liegt, je mehr Entscheidungen aus dem Rechtsgebiet man gelesen oder - später - selbst getroffen hat. Das haben (können haben) in der Prüfungssituation natürlich die meisten noch nicht.
11.09.2024, 10:05
(11.09.2024, 06:10)Praktiker schrieb:(10.09.2024, 22:10)TasseTee schrieb: Ich entscheide mich oft anders als die Lösungsskizze. Also wenn der Klage stattgegeben wurde, habe ich sie abgewiesen etc. Die Hauptprobleme habe ich teilweise gesehen aber dann eben anders rechtlich bewertet.
Ab sich kein Problem! Vertretbare Lösungen dürfen nicht als falsch bewertet werden. Aber pass umso mehr auf, dass Du die Probleme erkennbar behandelst und naheliegende Gegenargumente nennst - deren Fehlen wäre nämlich falsch ;)
Ansonsten ist es natürlich so, dass man sein Judiz trainieren kann und umso eher auf der Linie der Lösungsskizze liegt, je mehr Entscheidungen aus dem Rechtsgebiet man gelesen oder - später - selbst getroffen hat. Das haben (können haben) in der Prüfungssituation natürlich die meisten noch nicht.
Hast du einen Tipp, wie ich sonst noch trainieren kann, dass ich da auf der Linie mit der Lösungsskizze liege?
11.09.2024, 18:10
(11.09.2024, 10:05)TasseTee schrieb:(11.09.2024, 06:10)Praktiker schrieb:(10.09.2024, 22:10)TasseTee schrieb: Ich entscheide mich oft anders als die Lösungsskizze. Also wenn der Klage stattgegeben wurde, habe ich sie abgewiesen etc. Die Hauptprobleme habe ich teilweise gesehen aber dann eben anders rechtlich bewertet.
Ab sich kein Problem! Vertretbare Lösungen dürfen nicht als falsch bewertet werden. Aber pass umso mehr auf, dass Du die Probleme erkennbar behandelst und naheliegende Gegenargumente nennst - deren Fehlen wäre nämlich falsch ;)
Ansonsten ist es natürlich so, dass man sein Judiz trainieren kann und umso eher auf der Linie der Lösungsskizze liegt, je mehr Entscheidungen aus dem Rechtsgebiet man gelesen oder - später - selbst getroffen hat. Das haben (können haben) in der Prüfungssituation natürlich die meisten noch nicht.
Hast du einen Tipp, wie ich sonst noch trainieren kann, dass ich da auf der Linie mit der Lösungsskizze liege?
Außer Entscheidungen lesen und üben leider nein...
11.09.2024, 22:52
Versuch doch einfach mal dich für den Lösungsweg zu entscheiden, der auch in der Lösungsskizze eingeschlagen wird. Das erfordert aber Übung.
11.09.2024, 22:55