09.09.2024, 15:37
(09.09.2024, 15:34)Melli schrieb: Ich hatte die räuberische Erpressung angenommen, weil ich meinte dass keine vermögensverfügung notwendig ist, aber bin nicht mehr auf das geben oder nehmen nach dem äußeren Erscheinungsbild eingegangen , da ich Zeitdruck hatte… oh man wird wohl total falsch gewesen sein bei mirVerstehe deinen Lösungsweg!
Das ist ja eh alles total strittig! Ich habe nun von mehreren gehört, dass die 251 abgelehnt haben. Das wird nicht so tragisch sein, sondern als Folgefehler gewertet werden. (Hoffe ich mal)
Für mich hatte es keinen Sinn gemacht nun doch 253,255 zu prüfen, nachdem ich 249 schon mangels Gewahrsam abgelehnt hatte und dann eben diese Abgrenzung durchgeführt hatte... hoffentlich ist der Lösungsweg für den Korrektor irgendwie nachvollziehbar.
09.09.2024, 16:21
Was lief so prozessual in SR 1?
09.09.2024, 16:30
Welches Urteil soll das gewesen sein? Ich finde dazu leider überhaupt nichts
09.09.2024, 16:39
Prozessuale Probleme S1: 136a StPO (Polizist erklärt dem BES, ein Geständnis würde die Untersuchungshaftverhindern); Fernwirkung bei fehlender qualifizierter Belehrung in der nächsten Vernehmung; §81h StPO, wobei der Bruder des BES freiwillig teilgenommen hat und nach Kenntnis vom Ergebnis der DNA-Analyse der Verwertung widerspricht, Verteidigerin rügt zudem materielle Vss des 81h
Kennt jemand die Rspr zur Verwertungsproblematik um § 81h StPO?
Kennt jemand die Rspr zur Verwertungsproblematik um § 81h StPO?
09.09.2024, 16:45
(09.09.2024, 16:39)Gast(Berlin) schrieb: Prozessuale Probleme S1: 136a StPO (Polizist erklärt dem BES, ein Geständnis würde die Untersuchungshaftverhindern); Fernwirkung bei fehlender qualifizierter Belehrung in der nächsten Vernehmung; §81h StPO, wobei der Bruder des BES freiwillig teilgenommen hat und nach Kenntnis vom Ergebnis der DNA-Analyse der Verwertung widerspricht, Verteidigerin rügt zudem materielle Vss des 81hIch nicht.
Kennt jemand die Rspr zur Verwertungsproblematik um § 81h StPO?
Und das Urteil zu oben finde ich leider auch nicht :-(
09.09.2024, 16:47
(09.09.2024, 16:45)naechstesmalwirdsbesser schrieb:(09.09.2024, 16:39)Gast(Berlin) schrieb: Prozessuale Probleme S1: 136a StPO (Polizist erklärt dem BES, ein Geständnis würde die Untersuchungshaftverhindern); Fernwirkung bei fehlender qualifizierter Belehrung in der nächsten Vernehmung; §81h StPO, wobei der Bruder des BES freiwillig teilgenommen hat und nach Kenntnis vom Ergebnis der DNA-Analyse der Verwertung widerspricht, Verteidigerin rügt zudem materielle Vss des 81hIch nicht.
Kennt jemand die Rspr zur Verwertungsproblematik um § 81h StPO?
Und das Urteil zu oben finde ich leider auch nicht :-(
Aber soweit ich weiß wird man doch aufgeklärt, dass dadurch Familienangehörige belastet werden können und laut Vermerk wurde er ja ordnungsgemäß belehrt. Da ist auch die spätere Einwilligung unbeachtlich m.E.
09.09.2024, 17:09
zum Raub mit Todesfolge: BGH NStZ 2010, 33 (zB bei Beck Online). Ist wohl ständige Rechtsprechung. Dogmatisch müsste man quasi die Tötung als Wegnahme (Bruch des Gewahrsams und Begründung des Tätergewahrsams) subsumieren. Ein ganz schöner Gedankenspagat, wenn man die Rspr nicht kennt.
09.09.2024, 17:22
(09.09.2024, 17:09)Gast(Berlin) schrieb: zum Raub mit Todesfolge: BGH NStZ 2010, 33 (zB bei Beck Online). Ist wohl ständige Rechtsprechung. Dogmatisch müsste man quasi die Tötung als Wegnahme (Bruch des Gewahrsams und Begründung des Tätergewahrsams) subsumieren. Ein ganz schöner Gedankenspagat, wenn man die Rspr nicht kennt.Oh man... Stand das in der kommentierung zu 251??
Und glaubt ihr ist es sehr schlimm 253,255 StGB dann nicht mehr geprüft zu haben aufgrund der o.g. Ansicht?! 😅
09.09.2024, 17:28
(09.09.2024, 17:22)naechstesmalwirdsbesser schrieb:(09.09.2024, 17:09)Gast(Berlin) schrieb: zum Raub mit Todesfolge: BGH NStZ 2010, 33 (zB bei Beck Online). Ist wohl ständige Rechtsprechung. Dogmatisch müsste man quasi die Tötung als Wegnahme (Bruch des Gewahrsams und Begründung des Tätergewahrsams) subsumieren. Ein ganz schöner Gedankenspagat, wenn man die Rspr nicht kennt.Oh man... Stand das in der kommentierung zu 251??
Und glaubt ihr ist es sehr schlimm 253,255 StGB dann nicht mehr geprüft zu haben aufgrund der o.g. Ansicht?! 😅
Ich glaube nicht, dass es sehr schlimm ist, wenn man den anderen Weg gegangen ist. Es kommt schließlich nicht darauf an, jedes Urteil zu kennen, sondern einen vertretbaren Lösungsweg zu entwickeln
09.09.2024, 17:29
(09.09.2024, 17:28)Gast27 schrieb:(09.09.2024, 17:22)naechstesmalwirdsbesser schrieb:(09.09.2024, 17:09)Gast(Berlin) schrieb: zum Raub mit Todesfolge: BGH NStZ 2010, 33 (zB bei Beck Online). Ist wohl ständige Rechtsprechung. Dogmatisch müsste man quasi die Tötung als Wegnahme (Bruch des Gewahrsams und Begründung des Tätergewahrsams) subsumieren. Ein ganz schöner Gedankenspagat, wenn man die Rspr nicht kennt.Oh man... Stand das in der kommentierung zu 251??
Und glaubt ihr ist es sehr schlimm 253,255 StGB dann nicht mehr geprüft zu haben aufgrund der o.g. Ansicht?! 😅
Ich glaube nicht, dass es sehr schlimm ist, wenn man den anderen Weg gegangen ist. Es kommt schließlich nicht darauf an, jedes Urteil zu kennen, sondern einen vertretbaren Lösungsweg zu entwickeln
Das stimmt. Aber ich frage mich ob man dann folgerichtig 253,255 prüfen musste wenn man 249 schon abgelehnt hat .. hatte in meinem Kopf keinen Sinn gemacht, wenn ja nach dem äußeren Erscheinungsbild eine Wegnahme vorliegt