04.09.2024, 16:32
Ich fand den Bearbeitervermerk diesbezüglich auch sehr verwirrend. Ich habe keine Sachverhaltsdarstellung in meiner Einspruchsschrift. Muss dazu aber sagen, dass ich mich u.a. auch aus der Zeitnot heraus dagegen entschieden habe. Glaube aber, dass diese nach dem BV gefordert war egal, ob Mandantenschreiben oder Einspruchsschrift.
05.09.2024, 16:36
Wie lief heute Z3 in nrw bei euch?
Ich fand's absolut grausam, hab die Einwendungen total vermasselt.
Ich fand's absolut grausam, hab die Einwendungen total vermasselt.
05.09.2024, 21:33
Könnten die NRWler ein bisschen berichten?
Gerne inhaltlich und Umfang der Sachverhalte (ohne Bearbeitervermerk und möglichen Anhang)
Gerne inhaltlich und Umfang der Sachverhalte (ohne Bearbeitervermerk und möglichen Anhang)
05.09.2024, 21:58
(05.09.2024, 21:33)Lost_inPages schrieb: Könnten die NRWler ein bisschen berichten?
Gerne inhaltlich und Umfang der Sachverhalte (ohne Bearbeitervermerk und möglichen Anhang)
Aus Hessen: Einziehungsklage; Umfang des SV: 16 Seiten; die Vorlagen sind in diesem Durchgang echt verdammt kurz, die erste Klausur ZI hatte nur 13 Seiten!
05.09.2024, 22:04
(05.09.2024, 21:58)HessSep schrieb:In NRW kam auch ne Einziehungsklage. Großes Problem (mE) war, dass der Titel gegen Gesamtschuldner gerichtet war und dann eine Forderung gepfändet wurde, die nur einem Schuldner zustand. Fand das sehr schwierig zu lösen ...(05.09.2024, 21:33)Lost_inPages schrieb: Könnten die NRWler ein bisschen berichten?
Gerne inhaltlich und Umfang der Sachverhalte (ohne Bearbeitervermerk und möglichen Anhang)
Aus Hessen: Einziehungsklage; Umfang des SV: 16 Seiten; die Vorlagen sind in diesem Durchgang echt verdammt kurz, die erste Klausur ZI hatte nur 13 Seiten!
05.09.2024, 22:22
(05.09.2024, 22:04)naechstesmalwirdsbesser schrieb:(05.09.2024, 21:58)HessSep schrieb:In NRW kam auch ne Einziehungsklage. Großes Problem (mE) war, dass der Titel gegen Gesamtschuldner gerichtet war und dann eine Forderung gepfändet wurde, die nur einem Schuldner zustand. Fand das sehr schwierig zu lösen ...(05.09.2024, 21:33)Lost_inPages schrieb: Könnten die NRWler ein bisschen berichten?
Gerne inhaltlich und Umfang der Sachverhalte (ohne Bearbeitervermerk und möglichen Anhang)
Aus Hessen: Einziehungsklage; Umfang des SV: 16 Seiten; die Vorlagen sind in diesem Durchgang echt verdammt kurz, die erste Klausur ZI hatte nur 13 Seiten!
Ja, da gebe ich dir recht. Ich hatte nicht die Zeit, darüber allzu viel nachzudenken, deswegen habe ich beide Aufrechnungen zugelassen. :D Denn wenn die Klägerin eine Forderung von GS einzieht, dann müssen eigentlich Einwendungen gegen jeden der Gl zulässig sein, so auch gegen Herrn Vees, der ja mat.recht. jetzt nicht mehr Inhaber der Fo. war. Die Aufrechnungslage war aber vor der Abtretung entstanden, das war für mich der relevante Punkt iwie.
Also letztendlich war es aber auch "Klausurtaktik" insofern, alsdass die Klausur sonst sehr kurz geworden wäre.
05.09.2024, 22:26
(05.09.2024, 22:22)HessSep schrieb:Ja es macht wahrscheinlich Sinn wie du es gemacht hast. Ich hab so einen Käse geschrieben und meinte halt, dass es nur iHv 1200€ unter geht weil die eine sonst das Insolvenzrisiko tragen müsste vom anderen Schuldner😭 was halt der clue der GS ist. Dachte sonst ist's doch zu einfach?! Ich verstehe aber meinen Gedankengang selbst nicht mehr ...🥲(05.09.2024, 22:04)naechstesmalwirdsbesser schrieb:(05.09.2024, 21:58)HessSep schrieb:In NRW kam auch ne Einziehungsklage. Großes Problem (mE) war, dass der Titel gegen Gesamtschuldner gerichtet war und dann eine Forderung gepfändet wurde, die nur einem Schuldner zustand. Fand das sehr schwierig zu lösen ...(05.09.2024, 21:33)Lost_inPages schrieb: Könnten die NRWler ein bisschen berichten?
Gerne inhaltlich und Umfang der Sachverhalte (ohne Bearbeitervermerk und möglichen Anhang)
Aus Hessen: Einziehungsklage; Umfang des SV: 16 Seiten; die Vorlagen sind in diesem Durchgang echt verdammt kurz, die erste Klausur ZI hatte nur 13 Seiten!
Ja, da gebe ich dir recht. Ich hatte nicht die Zeit, darüber allzu viel nachzudenken, deswegen habe ich beide Aufrechnungen zugelassen. :D Denn wenn die Klägerin eine Forderung von GS einzieht, dann müssen eigentlich Einwendungen gegen jeden der Gl zulässig sein, so auch gegen Herrn Vees, der ja mat.recht. jetzt nicht mehr Inhaber der Fo. war. Die Aufrechnungslage war aber vor der Abtretung entstanden, das war für mich der relevante Punkt iwie.
Also letztendlich war es aber auch "Klausurtaktik" insofern, alsdass die Klausur sonst sehr kurz geworden wäre.
05.09.2024, 22:35
(05.09.2024, 22:26)naechstesmalwirdsbesser schrieb:Du, das klingt auch gut. Ich hab eben gar nicht erst so weit gedacht, das heißt noch nichts. :D Komm, erstmal ausruhen und morgen weiter gucken. :)(05.09.2024, 22:22)HessSep schrieb:Ja es macht wahrscheinlich Sinn wie du es gemacht hast. Ich hab so einen Käse geschrieben und meinte halt, dass es nur iHv 1200€ unter geht weil die eine sonst das Insolvenzrisiko tragen müsste vom anderen Schuldner😭 was halt der clue der GS ist. Dachte sonst ist's doch zu einfach?! Ich verstehe aber meinen Gedankengang selbst nicht mehr ...🥲(05.09.2024, 22:04)naechstesmalwirdsbesser schrieb:(05.09.2024, 21:58)HessSep schrieb:In NRW kam auch ne Einziehungsklage. Großes Problem (mE) war, dass der Titel gegen Gesamtschuldner gerichtet war und dann eine Forderung gepfändet wurde, die nur einem Schuldner zustand. Fand das sehr schwierig zu lösen ...(05.09.2024, 21:33)Lost_inPages schrieb: Könnten die NRWler ein bisschen berichten?
Gerne inhaltlich und Umfang der Sachverhalte (ohne Bearbeitervermerk und möglichen Anhang)
Aus Hessen: Einziehungsklage; Umfang des SV: 16 Seiten; die Vorlagen sind in diesem Durchgang echt verdammt kurz, die erste Klausur ZI hatte nur 13 Seiten!
Ja, da gebe ich dir recht. Ich hatte nicht die Zeit, darüber allzu viel nachzudenken, deswegen habe ich beide Aufrechnungen zugelassen. :D Denn wenn die Klägerin eine Forderung von GS einzieht, dann müssen eigentlich Einwendungen gegen jeden der Gl zulässig sein, so auch gegen Herrn Vees, der ja mat.recht. jetzt nicht mehr Inhaber der Fo. war. Die Aufrechnungslage war aber vor der Abtretung entstanden, das war für mich der relevante Punkt iwie.
Also letztendlich war es aber auch "Klausurtaktik" insofern, alsdass die Klausur sonst sehr kurz geworden wäre.
05.09.2024, 22:43
(05.09.2024, 22:35)HessSep schrieb:(05.09.2024, 22:26)naechstesmalwirdsbesser schrieb:Du, das klingt auch gut. Ich hab eben gar nicht erst so weit gedacht, das heißt noch nichts. :D Komm, erstmal ausruhen und morgen weiter gucken. :)(05.09.2024, 22:22)HessSep schrieb:Ja es macht wahrscheinlich Sinn wie du es gemacht hast. Ich hab so einen Käse geschrieben und meinte halt, dass es nur iHv 1200€ unter geht weil die eine sonst das Insolvenzrisiko tragen müsste vom anderen Schuldner😭 was halt der clue der GS ist. Dachte sonst ist's doch zu einfach?! Ich verstehe aber meinen Gedankengang selbst nicht mehr ...🥲(05.09.2024, 22:04)naechstesmalwirdsbesser schrieb:(05.09.2024, 21:58)HessSep schrieb: Aus Hessen: Einziehungsklage; Umfang des SV: 16 Seiten; die Vorlagen sind in diesem Durchgang echt verdammt kurz, die erste Klausur ZI hatte nur 13 Seiten!In NRW kam auch ne Einziehungsklage. Großes Problem (mE) war, dass der Titel gegen Gesamtschuldner gerichtet war und dann eine Forderung gepfändet wurde, die nur einem Schuldner zustand. Fand das sehr schwierig zu lösen ...
Ja, da gebe ich dir recht. Ich hatte nicht die Zeit, darüber allzu viel nachzudenken, deswegen habe ich beide Aufrechnungen zugelassen. :D Denn wenn die Klägerin eine Forderung von GS einzieht, dann müssen eigentlich Einwendungen gegen jeden der Gl zulässig sein, so auch gegen Herrn Vees, der ja mat.recht. jetzt nicht mehr Inhaber der Fo. war. Die Aufrechnungslage war aber vor der Abtretung entstanden, das war für mich der relevante Punkt iwie.
Also letztendlich war es aber auch "Klausurtaktik" insofern, alsdass die Klausur sonst sehr kurz geworden wäre.
Recht hast du! Danke! Viel Erfolg weiterhin! 💪🏼
06.09.2024, 14:32
Wie fandet ihr die Klausuren bisher?
Will jemand vllt seine Lösung für die Wahlrechtsklausur in Strafrecht oder die ZR I Und Ii Klausur teilen? Bin total unsicher, ob die Klausuren bei mir gut liefen oder nicht 😅
Will jemand vllt seine Lösung für die Wahlrechtsklausur in Strafrecht oder die ZR I Und Ii Klausur teilen? Bin total unsicher, ob die Klausuren bei mir gut liefen oder nicht 😅