30.08.2024, 16:15
Hochnotpeinlich für das OVG.
In einer prominenten, das eigene Haus betreffende Besetzungs-Entscheidung hat der zuständige Senat mal eben Art. 33 II GG und Art. 19 IV GG gerissen.
Chapeau!
In der Sache kann am Ende die Auswahlentscheidung trotz allem noch rechtlich Bestand haben, aber zum Ruhmesblatt taugt dieses Verfahren wahrlich für keinen mehr…
In einer prominenten, das eigene Haus betreffende Besetzungs-Entscheidung hat der zuständige Senat mal eben Art. 33 II GG und Art. 19 IV GG gerissen.
Chapeau!
In der Sache kann am Ende die Auswahlentscheidung trotz allem noch rechtlich Bestand haben, aber zum Ruhmesblatt taugt dieses Verfahren wahrlich für keinen mehr…
01.09.2024, 22:00
(30.08.2024, 10:48)unerkanntGeisteskranker schrieb:Zitat:Aus der eidesstattlichen Versicherung ergeben sich Anhaltspunkte für ein politisch koordiniertes Vorgehen mit Kenntnis und unter Beteiligung des Ministers, das mit einer Vorfestlegung anhand sachfremder Kriterien (Geschlecht und Parteimitgliedschaft) verbunden wäre. Der äußere Ablauf, dass Gespräche des Beschwerdeführers mit dem Minister und dem Bundestagsabgeordneten sowie zwischen dem Minister und dem weiteren Bewerber (…) stattgefunden haben, ist im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht nicht bestritten worden. Auch der ebenfalls unstreitige Zeitpunkt des Gesprächs des Beschwerdeführers mit dem Minister am 11. November 2022 stellt – bei Zugrundelegung des Inhalts der eidesstattlichen Versicherung – einen Anhaltspunkt für eine Voreingenommenheit des Ministers dar. (Rn. 36)
[...]
Es ist Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts, ausreichende tatsächliche Feststellungen hierzu zu treffen und auf dieser Grundlage die Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens anhand der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG erneut zu überprüfen. (Rn. 50)
MMn wirklich einer der spannendsten Fälle in letzter Zeit. Wie schätzt ihr das ein: Jetzt wird die eidesstattliche Erklärung also noch nachträglich gewürdigt werden -- und dann? Wie will man eine Unvoreingenommenheit an diesem Punkt noch darlegen? Ich finde, die Schlinge um Limbachs Hals zieht sich immer weiter zu ...
Ist halt die Frage, was an Aufklärung noch möglich ist. Den Minister als Zeugen vernehmen beispielsweise, was genau gesagt wurde und wie es gemeint war. Wenn ich die PM richtig deute, wollte man mangels Anhaltspunkten nicht ermitteln, das geht halt jetzt nicht mehr. Sind wir im einstweilen Rechtsschutz? Ausgeschlossen wäre es trotzdem nicht. Oder es wird von der anderen Seite auch an Eides statt versichert, wenn das nicht ohnehin schon geschehen ist (aus der Ferne schwer zu sagen, was alles in der Akte ist).
Beste Unterhaltung ist jedenfalls garantiert.
04.09.2024, 15:31
Gibt es etwas Neues von TE? Wie ist es dir ergangen?
04.09.2024, 22:32
(04.09.2024, 15:31)Atticus schrieb: Gibt es etwas Neues von TE? Wie ist es dir ergangen?
Das Dienstzeugnis wurde mir heute ausgehändigt. Mein Anwalt hat zwar noch darum gebeten, die Beurteilung noch nicht zu eröffnen, dies wurde aber ignoriert. Man fühlt sich hier wohl sehr sicher und unangreifbar. Der Präsident wollte wohl die Angelegenheit noch schnell über die Bühne bringen, bevor es dann morgen für ein paar Wochen in Urlaub geht.
Jetzt werde ich wohl mit meinem Anwalt erstmal gegen das Dienstzeugnis vorgehen. Ob in den nächsten Wochen noch eine Entlassungsverfügung kommt, muss man abwarten. Ursprünglich hatte man mir mal aus der Personalabteilung versprochen, mir einen frühzeitigen Wechsel zu ermöglichen, welcher eigentlich schon für das Frühjahr angekündigt war. Ob ich mich darauf jedoch noch verlassen kann, weiß ich nicht.
05.09.2024, 17:29
Schon ein krasser Vorgang. Ich finde es gut, dass du dich so wehrst und wünsche dir, dass du dem Druck standhältst. Viel Erfolg! Frühzeitiger Wechsel an ein Amtsgericht? Ist dann dort auch der Präsident des LG dein Dienstvorgesetzter? Ich habe in den letzten Tagen immer wieder an deinen Fall gedacht und hoffe, dass du weiter als Richter arbeiten kannst.
06.09.2024, 10:11
Ich drücke dir auch die Daumen und wünsche dir alles Gute, lass dich nicht unterkriegen!
06.11.2024, 00:01
Danke für eure aufmunternden Worte.
Die Entlassungsverfügung wurde mir nun ausgehändigt. Man stützt sich hier pauschal auf das Zeugnis. Keinerlei Entgegenkommen, man will alles möglichst schnell über die Bühne bringen. Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zeugnisses hat man auch auf Seiten des Ministeriums nicht. In der letzten Besprechung mit dem Vorsitzenden hat man mir zum Ende nochmal betont gesagt, dass von 80 Referendaren, die gerade fertig werden, keiner in die Justiz will und es an unserem Gericht gerade vier dauerhaft offene Stellen bei den Zivilrichtern gibt. Der Vorsitzende meinte dann noch, die Justiz müsse sich mal überlegen, wie sie wieder attraktiver wird.
Die Entlassungsverfügung wurde mir nun ausgehändigt. Man stützt sich hier pauschal auf das Zeugnis. Keinerlei Entgegenkommen, man will alles möglichst schnell über die Bühne bringen. Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zeugnisses hat man auch auf Seiten des Ministeriums nicht. In der letzten Besprechung mit dem Vorsitzenden hat man mir zum Ende nochmal betont gesagt, dass von 80 Referendaren, die gerade fertig werden, keiner in die Justiz will und es an unserem Gericht gerade vier dauerhaft offene Stellen bei den Zivilrichtern gibt. Der Vorsitzende meinte dann noch, die Justiz müsse sich mal überlegen, wie sie wieder attraktiver wird.
06.11.2024, 12:47
Du Armer.
Ich hatte so was ähnliches bei einer Arbeitsstelle auch mal. Es war irgendwann - gefühlt - für mich Mobbing vom Feinsten. Egal was man hat, alles war falsch, musste falsch sein. Ekelhaft. Aber man wächst an so was.
Wenn Du kannst: Wehr Dich!
Ich hatte so was ähnliches bei einer Arbeitsstelle auch mal. Es war irgendwann - gefühlt - für mich Mobbing vom Feinsten. Egal was man hat, alles war falsch, musste falsch sein. Ekelhaft. Aber man wächst an so was.
Wenn Du kannst: Wehr Dich!
06.11.2024, 12:53
Ich würde dazu wirklich gerne mal die andere Seite hören.