27.08.2024, 20:26
Hallo zusammen,
ich höre immer wieder, dass wenn im Stationszeugnis keine Empfehlung für die Eignung für den Justizdienst ausgesprochen wird, man keine Chance auf ein Richteramt hat.
Zumindest nicht, wenn man gerade mal die Notengrenze von 7,76 Punkten (NRW) erreicht hat.
Ich habe im Rahmen meiner Zivilstation insgesamt 10 Punkte bekommen. Das Zeugnis liest sich auch sehr wohlwollend, dennoch ist der oben erwähnte Empfehlung nicht enthalten.
ich höre immer wieder, dass wenn im Stationszeugnis keine Empfehlung für die Eignung für den Justizdienst ausgesprochen wird, man keine Chance auf ein Richteramt hat.
Zumindest nicht, wenn man gerade mal die Notengrenze von 7,76 Punkten (NRW) erreicht hat.
Ich habe im Rahmen meiner Zivilstation insgesamt 10 Punkte bekommen. Das Zeugnis liest sich auch sehr wohlwollend, dennoch ist der oben erwähnte Empfehlung nicht enthalten.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
27.08.2024, 21:31
Würde behaupten, dass das Quatsch ist.
30.08.2024, 11:16
31.08.2024, 08:44
+2
Die Empfehlung kommt v.a. da ins Spiel, wo
a) die 9,0 nicht erreicht wurden als ausgleichende Faktor,
b) eine Entscheidung zwischen 2 Personen erfolgen muss.
Die Empfehlung kommt v.a. da ins Spiel, wo
a) die 9,0 nicht erreicht wurden als ausgleichende Faktor,
b) eine Entscheidung zwischen 2 Personen erfolgen muss.
31.08.2024, 12:10
Ich hatte 15 Punkte in der Zivilstation, mein Ausbilder hat mir sehr nahegelegt in die Justiz zu gehen - wollte diesen Satz aber trotzdem nicht reinschreiben weil er meinte, das sei bei ihm am Gericht unüblich und meine Eignung würde sich schon ausreichend aus Text und Note ergeben.
Würde dem also auch nicht zu viel Bedeutung zumessen…
Würde dem also auch nicht zu viel Bedeutung zumessen…