30.08.2024, 18:41
Stimmt es, dass man, wenn man bei Kanzleien zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, idR mit einem Angebot rechnen kann;
bzw. anders gefragt, dass man, wenn man kein Angebot erhält, einen unverzeihlichen Fehler gemacht hat?
Manche Beiträge im Forum klingen so.
bzw. anders gefragt, dass man, wenn man kein Angebot erhält, einen unverzeihlichen Fehler gemacht hat?
Manche Beiträge im Forum klingen so.
30.08.2024, 19:20
(30.08.2024, 18:41)thofrahe schrieb: Stimmt es, dass man, wenn man bei Kanzleien zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, idR mit einem Angebot rechnen kann;
bzw. anders gefragt, dass man, wenn man kein Angebot erhält, einen unverzeihlichen Fehler gemacht hat?
Manche Beiträge im Forum klingen so.
Nö :D es werden auch mal mehr eingeladen.
30.08.2024, 19:42
Grundsätzlich laden Arbeitgeber die Kandidaten ein, die auf Basis ihres Profils, das heißt konkret ihren Examina und ggf. weiteren Abschlüssen, Zertifikaten, Sprachkenntnissen und ggf. überzeugenden Anschreiben grundsätzlich überzeugend und auf Basis dessen für "einstellbar" erachtet werden. Durch das persönliche Gespräch - je nach Kanzlei ggf. auch mehrere mit verschiedenen Gesprächspartnern (u.a. einstellender/zuständiger Partner und ggf. Associates der Praxisgruppe) - soll dann zuvorderst festgestellt werden, ob der formal passend erscheinende Kandidat auch in menschlicher Hinsicht überzeugt. Das ist zum einen wichtig, da früher oder später der Kandidat auch Kontakt mit Menschen außerhalb des Arbeitgebers, bei Kanzleien den Mandanten, haben wird und dabei auch den Arbeitgeber repräsentiert; die Ausstrahlung/Wirkung des Kandidaten ist daher nicht unwichtig. Zum anderen kann so auch der zuständige Partner und ggf. das zukünftige Team einen Eindruck erlangen, ob man mit dem Kandidaten menschlich auskommt, schließlich verbringt man regelmäßig eine nicht unerhebliche Wochenstundenzahl ggf. auch gemeinsam (in erster Linie auf die Beziehung Ass-Ass bezogen) und natürlich muss die Beziehung zwischen Partner und Associate auch jedenfalls für beide Parteien (wohlgemerkt auch für den Bewerber!) als annehmbar/vollstellbar wahrgenommen werden. Für beide Seiten bringt es schließlich nichts, wenn man schon von Anfang an merkt, dass man mit diesem Typ Mensch nicht auskommen wird.
TL;DR: Einladung heißt Ja, du gefällst auf dem Papier. Jetzt musst du noch menschlich passen.
Im Übrigen heißt das natürlich nicht, dass das automatisch zur Einstellung führt. Schließlich wird - schon aus logistischen/Effizienzgründen - der Arbeitgeber nicht alle anderen potenziell passenden Bewerber warten lassen deren Bewerbung zeitgleich eingegangen ist bis das erste Gespräch absolviert ist, sondern es werden ggf. einige Kandidaten gleichzeitig eingeladen. Das Ganze relativiert sich insbesondere in "mehrstufigen" Bewerbungsprozessen oftmals, bei denen dann recht früh aussortiert und damit reduziert wird. Natürlich unterscheidet sich das auch wiederum nach dem Personalbedarf des Arbeitgebers und dessen Vorgehensweise. Jemand der regelmäßig dutzende neue Associates einstellen muss, benötigt einen dynamischeren Einstellungsprozess als jemand der ggf. nur 2-10 im Jahr dazu an verschiedenen Standorten und in verschiedenen Praxisgruppen einstellt.
TL;DR Es können auch mehrere zeitnah eingeladen werden, wenn alle (bspw. 3) menschlich einen guten Eindruck hinterlassen, aber nur eine oder zwei Stellen zu besetzen sind, dann muss natürlich trotzdem einer Person abgesagt werden.
Natürlich steht es aber auch dem Bewerber frei sich bei mehreren Arbeitgebern zu bewerben um letztlich umgekehrt auch wählen zu können.
TL;DR: Einladung heißt Ja, du gefällst auf dem Papier. Jetzt musst du noch menschlich passen.
Im Übrigen heißt das natürlich nicht, dass das automatisch zur Einstellung führt. Schließlich wird - schon aus logistischen/Effizienzgründen - der Arbeitgeber nicht alle anderen potenziell passenden Bewerber warten lassen deren Bewerbung zeitgleich eingegangen ist bis das erste Gespräch absolviert ist, sondern es werden ggf. einige Kandidaten gleichzeitig eingeladen. Das Ganze relativiert sich insbesondere in "mehrstufigen" Bewerbungsprozessen oftmals, bei denen dann recht früh aussortiert und damit reduziert wird. Natürlich unterscheidet sich das auch wiederum nach dem Personalbedarf des Arbeitgebers und dessen Vorgehensweise. Jemand der regelmäßig dutzende neue Associates einstellen muss, benötigt einen dynamischeren Einstellungsprozess als jemand der ggf. nur 2-10 im Jahr dazu an verschiedenen Standorten und in verschiedenen Praxisgruppen einstellt.
TL;DR Es können auch mehrere zeitnah eingeladen werden, wenn alle (bspw. 3) menschlich einen guten Eindruck hinterlassen, aber nur eine oder zwei Stellen zu besetzen sind, dann muss natürlich trotzdem einer Person abgesagt werden.
Natürlich steht es aber auch dem Bewerber frei sich bei mehreren Arbeitgebern zu bewerben um letztlich umgekehrt auch wählen zu können.
30.08.2024, 22:29
Auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben sich im Normalfall etliche Bewerber. Davon werden ein paar eingeladen und von diesen kann nur einer die Stelle bekommen. Das heißt nicht, das alle anderen schlecht waren oder etwas falsch gemacht haben. Es gab nur einen Kandidaten, der besser war als sie und der hat die Stelle bekommen.
Wenn nur eine Stelle frei ist, muss logischerweise einer "gewinnen" und die anderen "verlieren".
Wenn nur eine Stelle frei ist, muss logischerweise einer "gewinnen" und die anderen "verlieren".
31.08.2024, 16:45