18.08.2024, 13:00
(14.08.2024, 16:21)Law.NRW schrieb:(14.08.2024, 11:41)Questioner schrieb:(14.08.2024, 11:21)NRW05 schrieb: Ich glaube das ist so pauschal nicht zu 100% zu beantworten und abhängig eben vom Fachbereich.Wie wichtig ist dabei das erste Examen, wenn das zweite Examen ,, überdurchschnittlich" ist? Reicht es, wenn das erste Examen erst mit dem Schwerpunkt zusammen ,,befriedigend" ist?
Aber wie ein Vorredner schon meinte gibt es neben NRF, zahlreiche andere Kanzleien die (im Einzelfall) unter 9 Punkten im Zweiten einstellen. Heuking, CMS, Luther, Görg, Dentons, TW aber auch CC oder die Amis wie Weil, Jones Day usw. Selbst FF ist es abhängig vom Partner. Wie weit sich von den 9 entfernt wird, hängt dann eben von Sonderqualifikationen ab.
Bei Stellenanzeigen würde ich darauf gucken, ob klar 9/vb gefordert wird oder "nur" überdurchschnittliche Examen.
Erstes Examen ist bei GKs (nahezu) genau so wichtig. Ich kenne es nur so, dass eine Summe gebildet wird und beide gleich viel zählen.
Mit einem ausreichend im Staatsteil bist du mit ziemlicher Sicherheit auch bei einem Vb im 2. fast überall raus (zumindest in erster Reihe)
Dem kann ich nicht zustimmen. Zunächst ist das mangels Regel nicht verallgemeinerungsfähig.
In meinem aktuellen Team (US-GK) wird bei BewerberInnen, die nicht "bekannt & bewährt" sind, mehr auf das Zweite geguckt, da (1) es im Vergleich zum Ersten der aktuellere Leistungsnachweis ist und (2) die Themen, die im Zweiten abgeprüft werden sowie die Art und Weise der Klausuren (systematisch mit den Kommentaren arbeiten statt auswendig lernen), mehr der praktischen Arbeit entsprechen und daher vergleichsweise aussagekräftiger sind. Mich pers. überzeugt diese Ansicht.
Side-note: Ich pers. halte von Noten nicht viel & ich merke, dass es vielen Kollegen/ehem. AG-Freunden auch so geht. Ich habe lieber einen Kollegen mit 2x7, der sich reinhängt, als jemanden mit 2x12, der einen im Stich lässt mit einer Deadline, weil er alles dogmatisch durchdenken muss oder ein völlig praxisuntaugliches "Gutachten" um 19:30 Uhr zuschickt und sich ausloggt, während wer anderes es noch überarbeiten darf/muss. Zumindest in Rechtsgebieten wie PE/M&A hat man auch zu 90% weniger juristische Arbeit im engeren Sinne.
18.08.2024, 13:18
(18.08.2024, 13:00)Law2024 schrieb:(14.08.2024, 16:21)Law.NRW schrieb:(14.08.2024, 11:41)Questioner schrieb:(14.08.2024, 11:21)NRW05 schrieb: Ich glaube das ist so pauschal nicht zu 100% zu beantworten und abhängig eben vom Fachbereich.Wie wichtig ist dabei das erste Examen, wenn das zweite Examen ,, überdurchschnittlich" ist? Reicht es, wenn das erste Examen erst mit dem Schwerpunkt zusammen ,,befriedigend" ist?
Aber wie ein Vorredner schon meinte gibt es neben NRF, zahlreiche andere Kanzleien die (im Einzelfall) unter 9 Punkten im Zweiten einstellen. Heuking, CMS, Luther, Görg, Dentons, TW aber auch CC oder die Amis wie Weil, Jones Day usw. Selbst FF ist es abhängig vom Partner. Wie weit sich von den 9 entfernt wird, hängt dann eben von Sonderqualifikationen ab.
Bei Stellenanzeigen würde ich darauf gucken, ob klar 9/vb gefordert wird oder "nur" überdurchschnittliche Examen.
Erstes Examen ist bei GKs (nahezu) genau so wichtig. Ich kenne es nur so, dass eine Summe gebildet wird und beide gleich viel zählen.
Mit einem ausreichend im Staatsteil bist du mit ziemlicher Sicherheit auch bei einem Vb im 2. fast überall raus (zumindest in erster Reihe)
Dem kann ich nicht zustimmen. Zunächst ist das mangels Regel nicht verallgemeinerungsfähig.
In meinem aktuellen Team (US-GK) wird bei BewerberInnen, die nicht "bekannt & bewährt" sind, mehr auf das Zweite geguckt, da (1) es im Vergleich zum Ersten der aktuellere Leistungsnachweis ist und (2) die Themen, die im Zweiten abgeprüft werden sowie die Art und Weise der Klausuren (systematisch mit den Kommentaren arbeiten statt auswendig lernen), mehr der praktischen Arbeit entsprechen und daher vergleichsweise aussagekräftiger sind. Mich pers. überzeugt diese Ansicht.
Side-note: Ich pers. halte von Noten nicht viel & ich merke, dass es vielen Kollegen/ehem. AG-Freunden auch so geht. Ich habe lieber einen Kollegen mit 2x7, der sich reinhängt, als jemanden mit 2x12, der einen im Stich lässt mit einer Deadline, weil er alles dogmatisch durchdenken muss oder ein völlig praxisuntaugliches "Gutachten" um 19:30 Uhr zuschickt und sich ausloggt, während wer anderes es noch überarbeiten darf/muss. Zumindest in Rechtsgebieten wie PE/M&A hat man auch zu 90% weniger juristische Arbeit im engeren Sinne.
Stimmt. Die fünfstündige § 7 StVG oder § 833 BGB Klausur ist sicherlich praxisnäher am Geschäft in US-GKen als das eigenständige, systematische Herleiten eines schlüssigen Lösungswegs nebst verständiger Argumentation. Also in dem Rechtsgebiet in dem ich tätig bin, gibt es tagtäglich neue (meist EU-vorgegebene) Rechtsentwicklungen. Da gibts keinen Kommentar oder ist sonst was bereits von anderen vorgekaut.
19.08.2024, 07:34
(18.08.2024, 13:00)Law2024 schrieb:(14.08.2024, 16:21)Law.NRW schrieb:(14.08.2024, 11:41)Questioner schrieb:(14.08.2024, 11:21)NRW05 schrieb: Ich glaube das ist so pauschal nicht zu 100% zu beantworten und abhängig eben vom Fachbereich.Wie wichtig ist dabei das erste Examen, wenn das zweite Examen ,, überdurchschnittlich" ist? Reicht es, wenn das erste Examen erst mit dem Schwerpunkt zusammen ,,befriedigend" ist?
Aber wie ein Vorredner schon meinte gibt es neben NRF, zahlreiche andere Kanzleien die (im Einzelfall) unter 9 Punkten im Zweiten einstellen. Heuking, CMS, Luther, Görg, Dentons, TW aber auch CC oder die Amis wie Weil, Jones Day usw. Selbst FF ist es abhängig vom Partner. Wie weit sich von den 9 entfernt wird, hängt dann eben von Sonderqualifikationen ab.
Bei Stellenanzeigen würde ich darauf gucken, ob klar 9/vb gefordert wird oder "nur" überdurchschnittliche Examen.
Erstes Examen ist bei GKs (nahezu) genau so wichtig. Ich kenne es nur so, dass eine Summe gebildet wird und beide gleich viel zählen.
Mit einem ausreichend im Staatsteil bist du mit ziemlicher Sicherheit auch bei einem Vb im 2. fast überall raus (zumindest in erster Reihe)
Dem kann ich nicht zustimmen. Zunächst ist das mangels Regel nicht verallgemeinerungsfähig.
In meinem aktuellen Team (US-GK) wird bei BewerberInnen, die nicht "bekannt & bewährt" sind, mehr auf das Zweite geguckt, da (1) es im Vergleich zum Ersten der aktuellere Leistungsnachweis ist und (2) die Themen, die im Zweiten abgeprüft werden sowie die Art und Weise der Klausuren (systematisch mit den Kommentaren arbeiten statt auswendig lernen), mehr der praktischen Arbeit entsprechen und daher vergleichsweise aussagekräftiger sind. Mich pers. überzeugt diese Ansicht.
Side-note: Ich pers. halte von Noten nicht viel & ich merke, dass es vielen Kollegen/ehem. AG-Freunden auch so geht. Ich habe lieber einen Kollegen mit 2x7, der sich reinhängt, als jemanden mit 2x12, der einen im Stich lässt mit einer Deadline, weil er alles dogmatisch durchdenken muss oder ein völlig praxisuntaugliches "Gutachten" um 19:30 Uhr zuschickt und sich ausloggt, während wer anderes es noch überarbeiten darf/muss. Zumindest in Rechtsgebieten wie PE/M&A hat man auch zu 90% weniger juristische Arbeit im engeren Sinne.
Das mag ja für deine GK stimmen. Bei den meisten GKs aber wohl nicht.
Und auch bei deiner GK wird wohl niemand mit einem ausreichend im Staatsteil des ersten Examens eingestellt. Oder willst du anderes behaupten?
19.08.2024, 08:40
Also ich kenne tatsächlich zwei Personen, die mit einem hohem ausreichend bzw. einem knappen befriedigend im zweiten Examen in GK untergekommen sind. Die hatten dort natürlich ihre Station oder waren als WiMi bereits dort, aber wahnsinnig hoch scheinen die Anforderungen nicht mehr unbedingt zu sein. Deswegen würde ich nicht ausschließen, dass man auch mit einer derartigen Staatsnote im ersten Examen in die GK kommen kann.
19.08.2024, 09:48
Um welche Großkanzleien handelt es sich?
19.08.2024, 10:13
(19.08.2024, 09:48)franky_96 schrieb: Um welche Großkanzleien handelt es sich?
User NRW05 hat ja schon ein paar Adressen genannt. Im Prinzip hast Du mit den Noten natürlich Chancen auf den Einstieg in einer GK - eher wahrscheinlich bei denen aus zweiter Reihe und danach (Beck, Azur, Juve etc hilft bei der Einordnung). Einfach probieren, ob Du zu einem Gespräch eingeladen wirst, hängt, wie schon einige gesagt haben, nicht nur von Noten ab. Dazu kommen Faktoren wie roter Faden im Lebenslauf, Bekannt/Bewährt, Standort der Kanzlei, Bedarf des Teams und teilweise eben auch auf individuelle Partner an (mag sein, dass eine Kanzlei "standardmäßig" auch unter VB einstellt, aber ein spezieller Partner nur ab VB).
Traut Euch zu Bewerbungen, auch wenn ihr nicht alle in der Stellenausschreibung genannten Punkte vollständig erfüllt - das ist grds. eine Wunschliste der Arbeitgeber und bei einem interessanten Lebenslauf sind die Leute oft einigermaßen flexibel, selbst was vermeintlich "starre" Voraussetzungen betrifft. Bleibt einigermaßen realistisch (nicht bei HM bewerben, wenn man nur untere B's mitbringt), aber selbstbewusst genug auch anzuerkennen, dass man vielleicht nicht super in ÖR war, aber dennoch gute Noten und Kompetenz mitbringt.
19.08.2024, 10:24
(19.08.2024, 10:13)Ex-GK schrieb:(19.08.2024, 09:48)franky_96 schrieb: Um welche Großkanzleien handelt es sich?
User NRW05 hat ja schon ein paar Adressen genannt. Im Prinzip hast Du mit den Noten natürlich Chancen auf den Einstieg in einer GK - eher wahrscheinlich bei denen aus zweiter Reihe und danach (Beck, Azur, Juve etc hilft bei der Einordnung). Einfach probieren, ob Du zu einem Gespräch eingeladen wirst, hängt, wie schon einige gesagt haben, nicht nur von Noten ab. Dazu kommen Faktoren wie roter Faden im Lebenslauf, Bekannt/Bewährt, Standort der Kanzlei, Bedarf des Teams und teilweise eben auch auf individuelle Partner an (mag sein, dass eine Kanzlei "standardmäßig" auch unter VB einstellt, aber ein spezieller Partner nur ab VB).
Traut Euch zu Bewerbungen, auch wenn ihr nicht alle in der Stellenausschreibung genannten Punkte vollständig erfüllt - das ist grds. eine Wunschliste der Arbeitgeber und bei einem interessanten Lebenslauf sind die Leute oft einigermaßen flexibel, selbst was vermeintlich "starre" Voraussetzungen betrifft. Bleibt einigermaßen realistisch (nicht bei HM bewerben, wenn man nur untere B's mitbringt), aber selbstbewusst genug auch anzuerkennen, dass man vielleicht nicht super in ÖR war, aber dennoch gute Noten und Kompetenz mitbringt.
+1
Vor allem den Punkt Glück/richtiger Moment darf man nicht unterschätzen. Da haben dem Partner gerade zwei Associates gekündigt und er zieht einen dicken Auftrag an Land, so dass er schnell man power braucht. Da lässt er dann auch mal schneller 5 gerade sein. Dasselbe Team sechs Monate früher war hingegen vielleicht noch over staffed und hätte selbst bei 2x vb nicht eingeladen.
Daher ist diese Frage "welche Kanzlei?" wenig zielführend. Einfach versuchen und sich von ein paar Absagen nicht entmutigen lassen.
PS: Wenn ihr später erfolgreiche Anwälte seid, pitcht ihr auch ständig für Projekte, die ihr nicht bekommt. Das könnt ihr also direkt mit der Bewerbung üben.
20.08.2024, 09:45
(19.08.2024, 10:24)Patenter Gast schrieb:(19.08.2024, 10:13)Ex-GK schrieb:(19.08.2024, 09:48)franky_96 schrieb: Um welche Großkanzleien handelt es sich?
User NRW05 hat ja schon ein paar Adressen genannt. Im Prinzip hast Du mit den Noten natürlich Chancen auf den Einstieg in einer GK - eher wahrscheinlich bei denen aus zweiter Reihe und danach (Beck, Azur, Juve etc hilft bei der Einordnung). Einfach probieren, ob Du zu einem Gespräch eingeladen wirst, hängt, wie schon einige gesagt haben, nicht nur von Noten ab. Dazu kommen Faktoren wie roter Faden im Lebenslauf, Bekannt/Bewährt, Standort der Kanzlei, Bedarf des Teams und teilweise eben auch auf individuelle Partner an (mag sein, dass eine Kanzlei "standardmäßig" auch unter VB einstellt, aber ein spezieller Partner nur ab VB).
Traut Euch zu Bewerbungen, auch wenn ihr nicht alle in der Stellenausschreibung genannten Punkte vollständig erfüllt - das ist grds. eine Wunschliste der Arbeitgeber und bei einem interessanten Lebenslauf sind die Leute oft einigermaßen flexibel, selbst was vermeintlich "starre" Voraussetzungen betrifft. Bleibt einigermaßen realistisch (nicht bei HM bewerben, wenn man nur untere B's mitbringt), aber selbstbewusst genug auch anzuerkennen, dass man vielleicht nicht super in ÖR war, aber dennoch gute Noten und Kompetenz mitbringt.
+1
Vor allem den Punkt Glück/richtiger Moment darf man nicht unterschätzen. Da haben dem Partner gerade zwei Associates gekündigt und er zieht einen dicken Auftrag an Land, so dass er schnell man power braucht. Da lässt er dann auch mal schneller 5 gerade sein. Dasselbe Team sechs Monate früher war hingegen vielleicht noch over staffed und hätte selbst bei 2x vb nicht eingeladen.
Daher ist diese Frage "welche Kanzlei?" wenig zielführend. Einfach versuchen und sich von ein paar Absagen nicht entmutigen lassen.
PS: Wenn ihr später erfolgreiche Anwälte seid, pitcht ihr auch ständig für Projekte, die ihr nicht bekommt. Das könnt ihr also direkt mit der Bewerbung üben.
Absolute Zustimmung, die Diskussion hier und auch im gesamten Forum zeigt doch, dass es keinen "Königsweg" gibt. Solange nicht wirklich in der Stellenanzeige steht: 2 VB würde ich mich einfach bewerben auch initiativ. Am Ende entscheidet immer der Partner und vielen sind dort andere Qualifikationen viel wichtiger als Punkte.
Die Bewerbungen würde ich auch unabhängig von irgendwelchen Tiers der Kanzleien machen. Die Juve taugt schlicht als Übersicht, wen es im Markt alles gibt aber auf die neutralen *hust* Rankings würde ich nicht viel geben.
22.08.2024, 23:58
Also ich bewerbe mich jetzt seit 9 Monaten mit ähnlichen Noten (10,66 Pkt im 1. Examen, Staatsteil und 7,63 Pkt im zweiten Examen) und habe wie einer meiner Vorredner bereits erwähnt hat die Erfahrung gemacht, dass das erste Examen wohl leider nicht so stark gewertet wird.
Ich habe noch keine einzige Zusage bekommen, selbst zu Gesprächen werde ich kaum eingeladen. Und ich bewerbe mich nicht mal bei den Top GKs, sondern GKs der zweiten oder dritten Reihe sowie vielen mittelständischen Kanzleien.
Generell würde ich Juristen empfehlen viel mehr Wert auf Spezialisierung und auch auf das zweite Examen zu legen. Ich denke es ist gut, dass nicht mehr nur auf die Noten geachtet wird, aber das wird einem während des Studiums nicht so viel kommuniziert.
Man hörte immer von solchen Horrorgeschichten von Leuten, die ein Jahr bei irgendeiner Kanzlei als WiMi gut gearbeitet haben und dann wegen 0,2 Punkten im Examen nicht übernommen wurden. Meine Erfahrung aus über 9 Monaten Bewerbungsphase+ der Austausch mit vielen anderen Berufseinsteigern ist eine ganz andere.
Zusatzqualifikationen, die Persönlichkeit, der "richtige Moment", der aktuelle Jobmarkt, Vorerfahrung im Rechtsgebiet und vor allem eine vorhergehende Ref/Wimi Tätigkeit können einfach so viel ausmachen. Das ist mMn auch absolut richtig, da Noten eben nur ein grober Richtwert sind, aber im Studium heißt es immer, dass eben "nur die Note zählt".
Einfach so viel bewerben wie es geht und hoffen der bevorzugte Job kommt raus.
Ich habe noch keine einzige Zusage bekommen, selbst zu Gesprächen werde ich kaum eingeladen. Und ich bewerbe mich nicht mal bei den Top GKs, sondern GKs der zweiten oder dritten Reihe sowie vielen mittelständischen Kanzleien.
Generell würde ich Juristen empfehlen viel mehr Wert auf Spezialisierung und auch auf das zweite Examen zu legen. Ich denke es ist gut, dass nicht mehr nur auf die Noten geachtet wird, aber das wird einem während des Studiums nicht so viel kommuniziert.
Man hörte immer von solchen Horrorgeschichten von Leuten, die ein Jahr bei irgendeiner Kanzlei als WiMi gut gearbeitet haben und dann wegen 0,2 Punkten im Examen nicht übernommen wurden. Meine Erfahrung aus über 9 Monaten Bewerbungsphase+ der Austausch mit vielen anderen Berufseinsteigern ist eine ganz andere.
Zusatzqualifikationen, die Persönlichkeit, der "richtige Moment", der aktuelle Jobmarkt, Vorerfahrung im Rechtsgebiet und vor allem eine vorhergehende Ref/Wimi Tätigkeit können einfach so viel ausmachen. Das ist mMn auch absolut richtig, da Noten eben nur ein grober Richtwert sind, aber im Studium heißt es immer, dass eben "nur die Note zählt".
Einfach so viel bewerben wie es geht und hoffen der bevorzugte Job kommt raus.
23.08.2024, 08:46
(22.08.2024, 23:58)EinsteigerMensch schrieb: Also ich bewerbe mich jetzt seit 9 Monaten mit ähnlichen Noten (10,66 Pkt im 1. Examen, Staatsteil und 7,63 Pkt im zweiten Examen) und habe wie einer meiner Vorredner bereits erwähnt hat die Erfahrung gemacht, dass das erste Examen wohl leider nicht so stark gewertet wird.
Ich habe noch keine einzige Zusage bekommen, selbst zu Gesprächen werde ich kaum eingeladen. Und ich bewerbe mich nicht mal bei den Top GKs, sondern GKs der zweiten oder dritten Reihe sowie vielen mittelständischen Kanzleien.
Zusatzqualifikationen, die Persönlichkeit, der "richtige Moment", der aktuelle Jobmarkt, Vorerfahrung im Rechtsgebiet und vor allem eine vorhergehende Ref/Wimi Tätigkeit können einfach so viel ausmachen. Das ist mMn auch absolut richtig, da Noten eben nur ein grober Richtwert sind, aber im Studium heißt es immer, dass eben "nur die Note zählt".
Einfach so viel bewerben wie es geht und hoffen der bevorzugte Job kommt raus.
Kenne den aktuellen GK Bewerbermarkt nicht so gut, aber als ich mich vor 3 Jahren an die Bewerbungen gemacht habe, habe ich von 2 GK der dritten (?), vierten (?) Reihe Einladungen sowie Zusagen erhalten, mit 7,08 im 1. StEx und 6,65 im 2. StEx. Was ich damit sagen möchte ist, dass es eventuell gerade auch am Markt generell oder am Rechtsgebiet liegen kann, dass du kaum eingeladen wirst.
Sehe es also genau so wie du. Man sollte da den Kopf nicht hängen lassen und davon ausgehen, dass es an den eigenen Noten liegt.