Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
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Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
15.08.2024, 15:10
(15.08.2024, 14:06)Anka schrieb:(15.08.2024, 13:55)JuraLiebhaber schrieb: Ist das denn wirklich ein Problem der Justiz als solche? Oder ist das nicht ein grundsätzliches Problem an Vorgesetzten. Schwierige Chefs, um es freundlich zu formulieren, hat man doch in jedem anderen Beruf auch. Dass die Justiz da eine positive Ausnahme und etwas besonderes sein soll, wäre doch auch lebensfremd.
Naja, vielleicht es es doch etwas überraschender, solchen „Persönlichkeiten“ dort zu begegnen, wo unter anderem die Fähigkeit zur verantwortungsbewussten Machtausübung Einstellungskriterium sein soll.
Das wird auch sehr präzise erfasst und gemessen (teilweise nur mit einem einzigen Vorstellungsgespräch...)
15.08.2024, 15:48
Auch was die Aussagekraft der Vorstellungsgespräche angeht, bin ich mittlerweile um einige Illusionen ärmer. Man muss sich nur mal das peinliche Besetzungsverfahren bei NRWs höchstem Amt in der Verwaltungsgerichtsbarkeit anschauen, danach glaubt man an gar nichts mehr.
Ich war früher auch so naiv, dass ich die Justiz immer erhaben über solche allzu menschlichen Vorfälle gehalten habe. Aber warum sollte es dort anders sein als in einer GK?
Ich war früher auch so naiv, dass ich die Justiz immer erhaben über solche allzu menschlichen Vorfälle gehalten habe. Aber warum sollte es dort anders sein als in einer GK?
15.08.2024, 16:02
(15.08.2024, 15:48)Spencer schrieb: Auch was die Aussagekraft der Vorstellungsgespräche angeht, bin ich mittlerweile um einige Illusionen ärmer. Man muss sich nur mal das peinliche Besetzungsverfahren bei NRWs höchstem Amt in der Verwaltungsgerichtsbarkeit anschauen, danach glaubt man an gar nichts mehr.
Ich war früher auch so naiv, dass ich die Justiz immer erhaben über solche allzu menschlichen Vorfälle gehalten habe. Aber warum sollte es dort anders sein als in einer GK?
die Vorstellungsgespräche in GKs dürften sogar angenehmer sein als die bei der Justiz / öD, weil es in GKs meist nur Gespräche, oft auf Augenhöhe, gibt, während der öD sich mit seinen teils kindischen AC Rollenspielen usw austobt
15.08.2024, 20:05
AC = Hobbypsychologie für Verwaltungstiger, die als Bettvorleger enden sollten. Das ganze Beurteilungssystem ist letztendlich eine farce. Das beste ist ja, 95 Prozent haben immer - abhängig vom Dienstalter - dieselbe Note. Genau dagegen bin ich seinerzeit mit Erfolg vorgegangen und habe dann nach hartem Kampf eine bessere Note gekriegt alles alle anderen mit dem selben Dienstalter. Ich war natürlich zuerst der Störenfried, hatte aber definitiv die besseren Argumente auf meiner Seite. Danach hat es keiner der jüngeren Kollegen/innen mehr drauf ankommen lassen, was mich dich recht verwundert hat
15.08.2024, 20:21
(15.08.2024, 15:48)Spencer schrieb: Auch was die Aussagekraft der Vorstellungsgespräche angeht, bin ich mittlerweile um einige Illusionen ärmer. Man muss sich nur mal das peinliche Besetzungsverfahren bei NRWs höchstem Amt in der Verwaltungsgerichtsbarkeit anschauen, danach glaubt man an gar nichts mehr.
Ich war früher auch so naiv, dass ich die Justiz immer erhaben über solche allzu menschlichen Vorfälle gehalten habe. Aber warum sollte es dort anders sein als in einer GK?
Was soll an dem Verfahren genau peinlich sein? Das OVG NRW hat die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung in beiden Verfahren ausführlich begründet bestätigt.
15.08.2024, 21:04
(15.08.2024, 20:21)Pontifex Maximus schrieb:(15.08.2024, 15:48)Spencer schrieb: Auch was die Aussagekraft der Vorstellungsgespräche angeht, bin ich mittlerweile um einige Illusionen ärmer. Man muss sich nur mal das peinliche Besetzungsverfahren bei NRWs höchstem Amt in der Verwaltungsgerichtsbarkeit anschauen, danach glaubt man an gar nichts mehr.
Ich war früher auch so naiv, dass ich die Justiz immer erhaben über solche allzu menschlichen Vorfälle gehalten habe. Aber warum sollte es dort anders sein als in einer GK?
Was soll an dem Verfahren genau peinlich sein? Das OVG NRW hat die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung in beiden Verfahren ausführlich begründet bestätigt.
Nur weil etwas rechtmäßig ist, heißt das nicht, dass es nicht peinlich sein kann.
15.08.2024, 21:08
(15.08.2024, 21:04)PJuraLiebhaber schrieb:(15.08.2024, 20:21)Pontifex Maximus schrieb:(15.08.2024, 15:48)Spencer schrieb: Auch was die Aussagekraft der Vorstellungsgespräche angeht, bin ich mittlerweile um einige Illusionen ärmer. Man muss sich nur mal das peinliche Besetzungsverfahren bei NRWs höchstem Amt in der Verwaltungsgerichtsbarkeit anschauen, danach glaubt man an gar nichts mehr.
Ich war früher auch so naiv, dass ich die Justiz immer erhaben über solche allzu menschlichen Vorfälle gehalten habe. Aber warum sollte es dort anders sein als in einer GK?
Was soll an dem Verfahren genau peinlich sein? Das OVG NRW hat die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung in beiden Verfahren ausführlich begründet bestätigt.
Nur weil etwas rechtmäßig ist, heißt das nicht, dass es nicht peinlich sein kann.
Dann sag mal konkret, was an dem Verfahren peinlich sein soll.
15.08.2024, 21:29
(15.08.2024, 21:08)Pontifex Maximus schrieb:(15.08.2024, 21:04)PJuraLiebhaber schrieb:(15.08.2024, 20:21)Pontifex Maximus schrieb:(15.08.2024, 15:48)Spencer schrieb: Auch was die Aussagekraft der Vorstellungsgespräche angeht, bin ich mittlerweile um einige Illusionen ärmer. Man muss sich nur mal das peinliche Besetzungsverfahren bei NRWs höchstem Amt in der Verwaltungsgerichtsbarkeit anschauen, danach glaubt man an gar nichts mehr.
Ich war früher auch so naiv, dass ich die Justiz immer erhaben über solche allzu menschlichen Vorfälle gehalten habe. Aber warum sollte es dort anders sein als in einer GK?
Was soll an dem Verfahren genau peinlich sein? Das OVG NRW hat die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung in beiden Verfahren ausführlich begründet bestätigt.
Nur weil etwas rechtmäßig ist, heißt das nicht, dass es nicht peinlich sein kann.
Dann sag mal konkret, was an dem Verfahren peinlich sein soll.
- dauert 3 Jahre und für einen neutralen Beobachter besteht schon der Verdacht, dass der LJM hier seine Favoritin dem OVG aufs Auge gedrückt hat, also gerade keine Entscheidujg nach Art 33 GG getroffen wurde... aber das geht jetzt schon sehr am Thema vorbei
@ TE: alles Gute und stark, dass du nochmal berichtet hast!
15.08.2024, 21:29
(15.08.2024, 21:08)Pontifex Maximus schrieb:(15.08.2024, 21:04)PJuraLiebhaber schrieb:(15.08.2024, 20:21)Pontifex Maximus schrieb:(15.08.2024, 15:48)Spencer schrieb: Auch was die Aussagekraft der Vorstellungsgespräche angeht, bin ich mittlerweile um einige Illusionen ärmer. Man muss sich nur mal das peinliche Besetzungsverfahren bei NRWs höchstem Amt in der Verwaltungsgerichtsbarkeit anschauen, danach glaubt man an gar nichts mehr.
Ich war früher auch so naiv, dass ich die Justiz immer erhaben über solche allzu menschlichen Vorfälle gehalten habe. Aber warum sollte es dort anders sein als in einer GK?
Was soll an dem Verfahren genau peinlich sein? Das OVG NRW hat die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung in beiden Verfahren ausführlich begründet bestätigt.
Nur weil etwas rechtmäßig ist, heißt das nicht, dass es nicht peinlich sein kann.
Dann sag mal konkret, was an dem Verfahren peinlich sein soll.
Nein, war nicht meine Aussage.
15.08.2024, 21:31
(15.08.2024, 21:29)JuraLiebhaber schrieb:(15.08.2024, 21:08)Pontifex Maximus schrieb:(15.08.2024, 21:04)PJuraLiebhaber schrieb:(15.08.2024, 20:21)Pontifex Maximus schrieb:(15.08.2024, 15:48)Spencer schrieb: Auch was die Aussagekraft der Vorstellungsgespräche angeht, bin ich mittlerweile um einige Illusionen ärmer. Man muss sich nur mal das peinliche Besetzungsverfahren bei NRWs höchstem Amt in der Verwaltungsgerichtsbarkeit anschauen, danach glaubt man an gar nichts mehr.
Ich war früher auch so naiv, dass ich die Justiz immer erhaben über solche allzu menschlichen Vorfälle gehalten habe. Aber warum sollte es dort anders sein als in einer GK?
Was soll an dem Verfahren genau peinlich sein? Das OVG NRW hat die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung in beiden Verfahren ausführlich begründet bestätigt.
Nur weil etwas rechtmäßig ist, heißt das nicht, dass es nicht peinlich sein kann.
Dann sag mal konkret, was an dem Verfahren peinlich sein soll.
Nein, war nicht meine Aussage.
Was soll der Kommentar dann?