13.08.2024, 17:29
Moin,
mein Gericht teilt mir mit ich habe - natürlich - einen gesetzlichen Urlaubsanspruch, kann also soviel Urlaub nehmen pro Station wie ich will. Mein Ausbilder in der Verwaltungsstation (!) teilt mir nicht nur in der Zusage, sondern auch nach Nachfrage mit, Urlaub nur zehn Tage.
Sehr maue Situation - was würdet ihr machen?
Will länger in Urlaub & dann Anwaltsstation Großkanzlei / Examen ist eh kein Urlaub möglich.
Verstehe nicht wieso man da in so eine Situation gebracht wird.
mein Gericht teilt mir mit ich habe - natürlich - einen gesetzlichen Urlaubsanspruch, kann also soviel Urlaub nehmen pro Station wie ich will. Mein Ausbilder in der Verwaltungsstation (!) teilt mir nicht nur in der Zusage, sondern auch nach Nachfrage mit, Urlaub nur zehn Tage.
Sehr maue Situation - was würdet ihr machen?
Will länger in Urlaub & dann Anwaltsstation Großkanzlei / Examen ist eh kein Urlaub möglich.
Verstehe nicht wieso man da in so eine Situation gebracht wird.
13.08.2024, 17:37
In der Regel soll in den kürzeren Stationen weniger, in den längeren Stationen mehr Urlaub genommen werden, das steht eigentlich auch bei jedem OLG so. Das ist auch völlig nachvollziehbar: Wenn jemand in einer 3 Monatsstation seine gesamten 30 Tage Urlaub nimmt, dann wäre er nur noch 1,5 Monate in der Station und da ja auch je nach Land nichtmal 5-Tage die Woche. Das befreit vom Sinn der Stationen und ggf. der AG. Deswegen soll das eben proportial/anteilsmäßig sein. Da die Anwaltsstation regelmäßig die 4. Pflichtstation ist und damit ohnehin (weit überwiegend) im 2. Refjahr = 2. Urlaubsjahr liegt hat man da ohnehin einen neuen vollen Urlaubsanspruch hat, sodass du einfach deinen Urlaub vom ersten Jahr vorher auf Z/S/V-Staion aufteilen kannst.
13.08.2024, 19:15
Bei uns ist es Urlaubstage pro Kalenderjahr. Und wenn man tauchen geht, kann man ja in der Kanzlei realistisch auch kein Urlaub nehmen.
Aber ich meine, soweit ich weiß, hat man ja einen gesetzlichen Urlaubsanspruch und die Station kann einem da auch nichts abweichendes vorschreiben oder negative Konsequenzen einleiten?
Also diese Sache mit den „zehn Tagen“ ist von Seiten der Station an sich unverbindlich?
Aber ich meine, soweit ich weiß, hat man ja einen gesetzlichen Urlaubsanspruch und die Station kann einem da auch nichts abweichendes vorschreiben oder negative Konsequenzen einleiten?
Also diese Sache mit den „zehn Tagen“ ist von Seiten der Station an sich unverbindlich?
13.08.2024, 23:06
Ist das nicht ziemlich der Normalfall, dass der Arbeitgeber da mitreden darf? Hier halt nach Ausbildungszweck gerechtfertigt darüber bestimmen, dass nicht 30 Tage in einer Station genommen werden sollen?
14.08.2024, 08:18
Ich denke die Aussage deiner Stammdienststelle und nicht die eines beliebigen Behördenleiters ist entscheidend. Entweder es gibt Regelungen, die einen zu langen Urlaub (bspw. alle Urlaubstage des 1. und 2. Ausbildungsjahres kombiniert) verbieten oder eben nicht. Sofern es die aber nicht gibt, würde ich mich nicht von einem Stationsleiter beeinflussen lassen, nur weil dieser genervt ist, dass die Referendare keine Lust auf seine Station haben.
Habe auch in der Verwaltungsstation 4 Wochen Urlaub genommen und würde es wieder tun. Letztlich dankt es dir keiner wenn du dich besonders reinhängst und persönliche Belange hinten anstellst, insbesondere bei derartigen Pflichtstationen. Allerdings musst du unter Umständen damit rechnen, dass dein Ausbilder entsprechend genervt reagiert und derartige Belange auch indirekt in das Stationszeugnis mit einfließen lässt...
Habe auch in der Verwaltungsstation 4 Wochen Urlaub genommen und würde es wieder tun. Letztlich dankt es dir keiner wenn du dich besonders reinhängst und persönliche Belange hinten anstellst, insbesondere bei derartigen Pflichtstationen. Allerdings musst du unter Umständen damit rechnen, dass dein Ausbilder entsprechend genervt reagiert und derartige Belange auch indirekt in das Stationszeugnis mit einfließen lässt...
14.08.2024, 09:03
(14.08.2024, 08:18)BW2024 schrieb: Ich denke die Aussage deiner Stammdienststelle und nicht die eines beliebigen Behördenleiters ist entscheidend. Entweder es gibt Regelungen, die einen zu langen Urlaub (bspw. alle Urlaubstage des 1. und 2. Ausbildungsjahres kombiniert) verbieten oder eben nicht. Sofern es die aber nicht gibt, würde ich mich nicht von einem Stationsleiter beeinflussen lassen, nur weil dieser genervt ist, dass die Referendare keine Lust auf seine Station haben.
Habe auch in der Verwaltungsstation 4 Wochen Urlaub genommen und würde es wieder tun. Letztlich dankt es dir keiner wenn du dich besonders reinhängst und persönliche Belange hinten anstellst, insbesondere bei derartigen Pflichtstationen. Allerdings musst du unter Umständen damit rechnen, dass dein Ausbilder entsprechend genervt reagiert und derartige Belange auch indirekt in das Stationszeugnis mit einfließen lässt...
In meinem Bundesland hatte der Ausbilder tatsächlich ein gehöriges Mitspracherecht. Ohne seine Genehmigung konnte der Urlaubsantrag erstmal nicht genehmigt werden. Kommt also immer aufs Bundesland drauf an
14.08.2024, 12:23
Danke für eure Antworten. Die Ausbildungsbehörde sagt Sie genehmigen es. Schlechte Noten etc. nehme ich dann wohl in Kauf. Ein Widerruf der Zusage wird ja wegen sowas kaum möglich sein?
14.08.2024, 14:02
Eher unwahrscheinlich. Bei uns musste man direkt bei Einreichung des Antrags angeben, ob der Ausbilder seine Zustimmung erteilt hat. Erst dann hat die Aufsichtsbehörde entschieden.
14.08.2024, 19:14
Also 10 Tage sind ja zwei Wochen. Zusätzlich arbeitet man sich in den meisten Stationen jetzt nicht gerade kaputt. Da sollte eigentlich genug Zeit für Privates und Lernen übrig bleiben, auch ohne vier Wochen formalen Urlaub. Das wäre es mir nicht wert mich mit dem Ausbilder anzulegen.
15.08.2024, 08:38
(14.08.2024, 09:03)advocatus diaboli schrieb:(14.08.2024, 08:18)BW2024 schrieb: Ich denke die Aussage deiner Stammdienststelle und nicht die eines beliebigen Behördenleiters ist entscheidend. Entweder es gibt Regelungen, die einen zu langen Urlaub (bspw. alle Urlaubstage des 1. und 2. Ausbildungsjahres kombiniert) verbieten oder eben nicht. Sofern es die aber nicht gibt, würde ich mich nicht von einem Stationsleiter beeinflussen lassen, nur weil dieser genervt ist, dass die Referendare keine Lust auf seine Station haben.
Habe auch in der Verwaltungsstation 4 Wochen Urlaub genommen und würde es wieder tun. Letztlich dankt es dir keiner wenn du dich besonders reinhängst und persönliche Belange hinten anstellst, insbesondere bei derartigen Pflichtstationen. Allerdings musst du unter Umständen damit rechnen, dass dein Ausbilder entsprechend genervt reagiert und derartige Belange auch indirekt in das Stationszeugnis mit einfließen lässt...
In meinem Bundesland hatte der Ausbilder tatsächlich ein gehöriges Mitspracherecht. Ohne seine Genehmigung konnte der Urlaubsantrag erstmal nicht genehmigt werden. Kommt also immer aufs Bundesland drauf an
Das ist in Baden-Württemberg auch so, allerdings werden hier keine Vorgaben gemacht wann der Urlaub in welchem Umfang zu nehmen ist. Ich hatte es als informelle Zustimmung interpretiert, bei der ein Stationsausbilder natürlich noch Hinweise geben kann (bspw. eher kein Urlaub am Montag, da sind 5 Termine geplant bei denen man gute Einblicke bekommt)
Letztlich hab ich aber auch nie von Problemen bei Urlaubsanträgen gehört und das obwohl es in BW aufgrund der Verwaltungsstation als letzter "richtiger" Station vor dem Examen üblich war, möglichst viel Urlaub zu nehmen (teilweise länger als 4 Wochen)