28.07.2024, 14:50
(04.07.2021, 01:25)Gast schrieb:(30.01.2021, 22:58)Gast schrieb:(30.01.2021, 22:20)Gast schrieb:(30.01.2021, 11:46)Gast schrieb: Verstehe ich nicht.
Als Partner muss ich mir den Schreibtisch selbst kaufen, zahle aber keine Mehrwertsteuer.
Als Angestellter zahle ich nichts für den Büroschreibtisch. Den bezahlt mein AG.
Du versteht anscheinend so einiges nicht, ist aber bei den meisten Juristen so. Er zahlt die Sachen brutto, das heißt erstens, das Einkommen wurde noch nicht versteuert, und nein nicht MEHRWERTSTEUER, sondern Einkommenssteuer, also knapp 40% günstiger beim Höchststeuersatz. Klar Mehrwertsteuer muss er auch nicht zahlen, doppelt gut. Du als midwit Angestellter kannst natürlich alles schön von deinem bereits versteuertem Einkommen zahlen.
Der Vorteil im Vergleich zu schlicht gar nicht kaufen, weil es vom AG gestellt wird, erschließt sich trotzdem nicht.
Erstens das, und was den „Schreibtisch zuhause angeht“ (den man alle Jubeljahre einmal kauft), den können Angestellte ebenso von der Steuer absetzen wie Selbstständige (bekommt man im Folgejahr dann mit der Erklärung halt wieder - lustig in diesem Zusammenhang, wie gerade den Wannabe-Besserwissern solche Dinge nicht bekannt sind).
So oder so lässt es sich nicht schönrechnen, auch wenn manch Selbstständiger hier offenbar den starken Drang dazu hegt. „PC, Schreibtisch und Co“ fürs Büro vom AG gestellt zu bekommen und sich die Ausstattung für zuhause mit MwSt zu kaufen und anschließend von Steuer abzusetzen schlägt nunmal PC, Schreibtisch und Co zwei Mal (ohne MwSt) kaufen zu müssen.
Die Tips von Steuerexperten, die auf Juristen herabschauen und Einkommensteuer mit Fugen-S schreiben, sind generell mit Vorsicht zu genießen...
29.07.2024, 09:37
Ich bin mit 48 K in einer kleinen Kanzlei eingestiegen. Dann nach einem Jahr 55 K + UBS. Bin dann zu einer anderen Kanzlei, für 60 K + UBS. Beide Kanzleien in einer eher ländlichen Region.
Bin jetzt im 6. Berufsjahr und in ein Unternehmen für 120 K + Bonus gewechselt. Seit Anfang des Jahres habe ich noch eine Wohnzimmerkanzlei, die aber bisher nur ca. 1000 netto abgeworfen hat.
Bin jetzt im 6. Berufsjahr und in ein Unternehmen für 120 K + Bonus gewechselt. Seit Anfang des Jahres habe ich noch eine Wohnzimmerkanzlei, die aber bisher nur ca. 1000 netto abgeworfen hat.
29.07.2024, 10:47
(29.07.2024, 09:37)RLP789 schrieb: Ich bin mit 48 K in einer kleinen Kanzlei eingestiegen. Dann nach einem Jahr 55 K + UBS. Bin dann zu einer anderen Kanzlei, für 60 K + UBS. Beide Kanzleien in einer eher ländlichen Region.Cool, herzlichen Glückwunsch! Ist es eine Senior-Stelle? Und was für eine Art von Unternehmen ist- Konzern, Startup etc.? Und wie bist du an die Stelle gekommen?
Bin jetzt im 6. Berufsjahr und in ein Unternehmen für 120 K + Bonus gewechselt. Seit Anfang des Jahres habe ich noch eine Wohnzimmerkanzlei, die aber bisher nur ca. 1000 netto abgeworfen hat.
29.07.2024, 16:24
(28.07.2024, 12:39)BWRAin schrieb: Ist mein Gehalt angemessen?
- Kanzlei mit 4 Anwälten an 2 Standorten (Hauptsitz in Stadt mit ca. 30.000 Einwohnern, andere Niederlassung in Großstadt).
- Ich bin in der Hauptniederlassung tätig und betreue nur Familienrecht (etwa 150-200 Akten jährlich)
- 1. Stex 6,3 und 2. Stex 7,6
- Ich verdiene 60.500 € brutto / 3.200 € netto
- 2 Jahre Berufserfahrung, davon aber nur 1 Jahr Erfahrung im Familienrecht
- Ab Januar 2025 voraussichtlich Fachanwältin Familienrecht
Würde ich schon sagen, ja. Nach dem FA sollte ggf. etwas mehr gehen.
30.07.2024, 01:25
(29.07.2024, 16:24)Äfes schrieb:(28.07.2024, 12:39)BWRAin schrieb: Ist mein Gehalt angemessen?
- Kanzlei mit 4 Anwälten an 2 Standorten (Hauptsitz in Stadt mit ca. 30.000 Einwohnern, andere Niederlassung in Großstadt).
- Ich bin in der Hauptniederlassung tätig und betreue nur Familienrecht (etwa 150-200 Akten jährlich)
- 1. Stex 6,3 und 2. Stex 7,6
- Ich verdiene 60.500 € brutto / 3.200 € netto
- 2 Jahre Berufserfahrung, davon aber nur 1 Jahr Erfahrung im Familienrecht
- Ab Januar 2025 voraussichtlich Fachanwältin Familienrecht
Würde ich schon sagen, ja. Nach dem FA sollte ggf. etwas mehr gehen.
Danke dir! Habe auch FA bezahlt bekommen und konnte in meiner Arbeitzeit dann die Lehrgänge machen, war ein zusätzlicher Bonus.
Ich möchte nächstes Jahr dann Gehaltserhöhung auf 65.000€ oder alternativ UB vorschlagen. Ist UB Vorschlag dreist nach 2 Jahren in der Kanzlei?
30.07.2024, 16:14
(30.07.2024, 01:25)BWRAin schrieb:(29.07.2024, 16:24)Äfes schrieb:(28.07.2024, 12:39)BWRAin schrieb: Ist mein Gehalt angemessen?
- Kanzlei mit 4 Anwälten an 2 Standorten (Hauptsitz in Stadt mit ca. 30.000 Einwohnern, andere Niederlassung in Großstadt).
- Ich bin in der Hauptniederlassung tätig und betreue nur Familienrecht (etwa 150-200 Akten jährlich)
- 1. Stex 6,3 und 2. Stex 7,6
- Ich verdiene 60.500 € brutto / 3.200 € netto
- 2 Jahre Berufserfahrung, davon aber nur 1 Jahr Erfahrung im Familienrecht
- Ab Januar 2025 voraussichtlich Fachanwältin Familienrecht
Würde ich schon sagen, ja. Nach dem FA sollte ggf. etwas mehr gehen.
Danke dir! Habe auch FA bezahlt bekommen und konnte in meiner Arbeitzeit dann die Lehrgänge machen, war ein zusätzlicher Bonus.
Ich möchte nächstes Jahr dann Gehaltserhöhung auf 65.000€ oder alternativ UB vorschlagen. Ist UB Vorschlag dreist nach 2 Jahren in der Kanzlei?
Versuch macht kluch... Kann ich dir schwer beantworten. Bin in einer ähnlichen Situation, aber einem anderen Rechtsgebiet. In meiner alten Kanzlei wäre es sicher Richtung UB gelaufen, aber in der hiesigen beißen da auch länger gediente Kollegen auf Granit.
Kommt also ziemlich auf die konkrete Kanzlei an denke ich. Ansprechen würde ich es aber auf jeden Fall und ich kann ehrlich gesagt auch nicht verstehen, warum sich manche Kanzleien dagegen sträuben. Ich wäre jedenfalls ein ganzes Stück motivierter, wenn ich von meinem Umsatz was abbekäme und die Kanzlei kann sich ja absichern, indem sie die Grenze, ab welchem Umsatz eine Beteiligung gezahlt wird, entsprechend ansetzt.
Dreist wäre der Vorschlag aus meiner Sicht keinesfalls.
01.08.2024, 07:08
(30.07.2024, 01:25)BWRAin schrieb:(29.07.2024, 16:24)Äfes schrieb:(28.07.2024, 12:39)BWRAin schrieb: Ist mein Gehalt angemessen?
- Kanzlei mit 4 Anwälten an 2 Standorten (Hauptsitz in Stadt mit ca. 30.000 Einwohnern, andere Niederlassung in Großstadt).
- Ich bin in der Hauptniederlassung tätig und betreue nur Familienrecht (etwa 150-200 Akten jährlich)
- 1. Stex 6,3 und 2. Stex 7,6
- Ich verdiene 60.500 € brutto / 3.200 € netto
- 2 Jahre Berufserfahrung, davon aber nur 1 Jahr Erfahrung im Familienrecht
- Ab Januar 2025 voraussichtlich Fachanwältin Familienrecht
Würde ich schon sagen, ja. Nach dem FA sollte ggf. etwas mehr gehen.
Danke dir! Habe auch FA bezahlt bekommen und konnte in meiner Arbeitzeit dann die Lehrgänge machen, war ein zusätzlicher Bonus.
Ich möchte nächstes Jahr dann Gehaltserhöhung auf 65.000€ oder alternativ UB vorschlagen. Ist UB Vorschlag dreist nach 2 Jahren in der Kanzlei?
Dafür solltest du ja auch ungeführ wissen, wie viel Umsatz auf dich entfällt. Wie hoch ist der Multiplikator zu deinem Brutto?