18.07.2024, 09:43
Hallo zusammen!
Ich melde mich diese Woche für die Aufsichtsarbeiten der 1. Pflichtfachprüfung an und benötige den Rat von Personen, die diese bereits absolviert haben (also euch ;)).
In der Prüfungsordnung des Landes NRW ist grundsätzlich vorgesehen, dass die Aufsichtsarbeiten von einem Praktiker und einem Hochschullehrer bzw. Privatdozenten korrigiert werden.
Da letztere dem Justizprüfungsamt nur begrenzt zur Verfügung stehen, kann man, sofern die Korrektur innerhalb von 4 Monaten erfolgen soll, auf die Korrektur durch einen Hochschullehrer ausdrücklich und unwiderruflich verzichten. Sollte man dies nicht tun, muss man entsprechend mit einer längeren Korrekturdauer rechnen.
Würdet ihr auf die Korrektur durch einen Hochschullehrer bestehen? Bzw. habt ihr, sofern ihr euer Examen in NRW oder einem Bundesland mit vergleichbaren Regelungen absolviert hab, auf diese bestanden?
Die längere Korrekturzeit wäre mir im Zweifel egal, wichtig ist mir vor allem, eine bestmögliche Bewertung der Examensklausuren zu erhalten.
Vielen Dank im Voraus! :)
Ich melde mich diese Woche für die Aufsichtsarbeiten der 1. Pflichtfachprüfung an und benötige den Rat von Personen, die diese bereits absolviert haben (also euch ;)).
In der Prüfungsordnung des Landes NRW ist grundsätzlich vorgesehen, dass die Aufsichtsarbeiten von einem Praktiker und einem Hochschullehrer bzw. Privatdozenten korrigiert werden.
Da letztere dem Justizprüfungsamt nur begrenzt zur Verfügung stehen, kann man, sofern die Korrektur innerhalb von 4 Monaten erfolgen soll, auf die Korrektur durch einen Hochschullehrer ausdrücklich und unwiderruflich verzichten. Sollte man dies nicht tun, muss man entsprechend mit einer längeren Korrekturdauer rechnen.
Würdet ihr auf die Korrektur durch einen Hochschullehrer bestehen? Bzw. habt ihr, sofern ihr euer Examen in NRW oder einem Bundesland mit vergleichbaren Regelungen absolviert hab, auf diese bestanden?
Die längere Korrekturzeit wäre mir im Zweifel egal, wichtig ist mir vor allem, eine bestmögliche Bewertung der Examensklausuren zu erhalten.
Vielen Dank im Voraus! :)
18.07.2024, 09:56
Ich würde nicht auf die Korrektur durch einen Hochschullehrer verzichten wollen, wenn der Zeitaspekt keine Rolle spielt.
Im Zweifel wissen Professoren durch die Unterrichtstätigkeit eher welchen Stoff man einem Juristen im 1. Staatsexamen zumuten kann und welches Wissen noch nicht gefordert wird (bspw. tiefergehende Ausführungen im Prozessrecht).
Zudem sind sie mit dem Aufbau einer juristischen Klausur im ersten Staatsexamen vertrauter. Ich könnte mir vorstellen, dass der ein oder andere Praktiker die vielen Definitionen/Meinungen die im 1. Staatsexamen abgefragt werden als überflüssig/zu viel ansieht.
Weiterhin noch eine Anekdote die hierzu passt: Die Zivilrechtsklausur eines guten Freundes wurde von einem Zivilrechtsprofessor mit 11 Punkten bewertet, der StA der die Zweitkorrektur gemacht hat, hat für die gleiche Klausur nur 6 Punkte gegeben. Welche Bewertung der Klausur gerecht wurde kann ich nicht sagen, letztendlich würde ich dem Zivilrechtsprofessor aber die größere Nähe zur Thematik unterstellen.
Im Zweifel wissen Professoren durch die Unterrichtstätigkeit eher welchen Stoff man einem Juristen im 1. Staatsexamen zumuten kann und welches Wissen noch nicht gefordert wird (bspw. tiefergehende Ausführungen im Prozessrecht).
Zudem sind sie mit dem Aufbau einer juristischen Klausur im ersten Staatsexamen vertrauter. Ich könnte mir vorstellen, dass der ein oder andere Praktiker die vielen Definitionen/Meinungen die im 1. Staatsexamen abgefragt werden als überflüssig/zu viel ansieht.
Weiterhin noch eine Anekdote die hierzu passt: Die Zivilrechtsklausur eines guten Freundes wurde von einem Zivilrechtsprofessor mit 11 Punkten bewertet, der StA der die Zweitkorrektur gemacht hat, hat für die gleiche Klausur nur 6 Punkte gegeben. Welche Bewertung der Klausur gerecht wurde kann ich nicht sagen, letztendlich würde ich dem Zivilrechtsprofessor aber die größere Nähe zur Thematik unterstellen.
18.07.2024, 21:38
Ich würde ebenfalls nicht auf die Korrektur durch den Hochschullehrer verzichten.
Ein Praktiker hat dann doch einen anderen Blick auf die Materie. Ich weiß noch, wie ich in der mündlichen Prüfung des 2. StEx vom Praktiker ausgequetscht worden bin. Der hat sich bestimmt gedacht: "Man ist die doof". Dabei war ich einfach zu weit weg von der Praxis. Es ist eben etwas anderes, ob du den Stoff aus Büchern kennst oder aus der eigenen Arbeit. Nur eine Vermutung, aber ich denke, dass ein Prof dies eher im Blick hat als jemand, für den vieles selbstverständlich ist, weil er es bei seiner Arbeit täglich anwendet.
Ein Praktiker hat dann doch einen anderen Blick auf die Materie. Ich weiß noch, wie ich in der mündlichen Prüfung des 2. StEx vom Praktiker ausgequetscht worden bin. Der hat sich bestimmt gedacht: "Man ist die doof". Dabei war ich einfach zu weit weg von der Praxis. Es ist eben etwas anderes, ob du den Stoff aus Büchern kennst oder aus der eigenen Arbeit. Nur eine Vermutung, aber ich denke, dass ein Prof dies eher im Blick hat als jemand, für den vieles selbstverständlich ist, weil er es bei seiner Arbeit täglich anwendet.
18.07.2024, 22:08
Ich schließe mich meinen Vorrednern an. Ich würde niemals auf die Korrektur durch einen Hochschullehrer verzichten.
Hochschullehrer sind Wissenschaftler und sie wollen regelmäßig nur deine allgemeinen juristischen Fähigkeiten wie sich in deiner Klausur niederschlagen beurteilen, auf konkrete Ergebnisse und Lösungen kommt es eher nicht an. Sie sind offener für abweichende Gedanken, die methodisch sauber entwickelt und dargestellt werden.
Nicht alle, aber tendenziell sehr viele Praktiker wollen hingegen, dass du das schreibst, was sie geschrieben hätten oder was der amtliche Prüfvermerk beinhaltet. Sie wollen sich nicht in deine abweichende Lösung hineindenken und oft können sie das auch gar nicht.
Hochschullehrer sind Wissenschaftler und sie wollen regelmäßig nur deine allgemeinen juristischen Fähigkeiten wie sich in deiner Klausur niederschlagen beurteilen, auf konkrete Ergebnisse und Lösungen kommt es eher nicht an. Sie sind offener für abweichende Gedanken, die methodisch sauber entwickelt und dargestellt werden.
Nicht alle, aber tendenziell sehr viele Praktiker wollen hingegen, dass du das schreibst, was sie geschrieben hätten oder was der amtliche Prüfvermerk beinhaltet. Sie wollen sich nicht in deine abweichende Lösung hineindenken und oft können sie das auch gar nicht.
18.07.2024, 22:37
Volle Zustimmung zu den Vorpostern, insbesondere wird im 1. Examen mehr eine "wissenschaftliche" Lösung erwartet als eine "praktische" und somit besser von einem Wissenschaftler bewertet werden kann. Zudem setzten Praktiker regelmäßig andere - weil in der Praxis bedeutsam - Schwerpunkte bzw. Bewertungsmaßstäbe. Ein Beispiel, dass uns damals bei der Besprechung des Probeexamens im UniRep gegeben wurde:
Das Nichterwähnen/Nichtprüfen einer (möglichen) (Erfolgs-)Qualifikation im Strafrecht. Wenngleich das natürlich in jedem Fall einen Fehler darstellt, wird der strafrechtliche Praktiker dies in der Regel als gravierender ansehen, denn das völlige Fehlen einer Ausführung zu einer jedenfalls möglich erscheinenden (Erfolgs-)Qualifikation könne einen Revisionsgrund begründen, was man in der Praxis in der Regel unbedingt vermeiden will.
Das Nichterwähnen/Nichtprüfen einer (möglichen) (Erfolgs-)Qualifikation im Strafrecht. Wenngleich das natürlich in jedem Fall einen Fehler darstellt, wird der strafrechtliche Praktiker dies in der Regel als gravierender ansehen, denn das völlige Fehlen einer Ausführung zu einer jedenfalls möglich erscheinenden (Erfolgs-)Qualifikation könne einen Revisionsgrund begründen, was man in der Praxis in der Regel unbedingt vermeiden will.
19.07.2024, 01:06
Was RefNdsOL und GPAKandidat schreiben ist nochmal ein wichtiger Punkt. In der Uni wird wissenschaftliches Arbeiten gelehrt. Du prüfst jede RGL durch, breitest jede mM aus, auch wenn sie abwegig erscheint.
Ein Praktiker geht bei seiner Arbeit anders vor. Dort zählt die hM/Rspr.
Der Praktiker muss gedanklich also umswitchen, dass deine Ausführungen nicht abwegig sind, sondern dem wissenschaftlichen Arbeiten an der Uni entsprechen. Für den Prof hingegen sind Gutachtenstil und lange Ausführungen zu Meinungsstreits nichts ungewöhnliches.
Ein Praktiker geht bei seiner Arbeit anders vor. Dort zählt die hM/Rspr.
Der Praktiker muss gedanklich also umswitchen, dass deine Ausführungen nicht abwegig sind, sondern dem wissenschaftlichen Arbeiten an der Uni entsprechen. Für den Prof hingegen sind Gutachtenstil und lange Ausführungen zu Meinungsstreits nichts ungewöhnliches.
21.07.2024, 16:47
Ehrlicherweise ist es nicht vorhersehbar, womit Du besser fährst, und du wirst nie erfahren, was gewesen wäre wenn.
Aus meiner eigenen Korrekturerfahrung kann ich nur sagen, dass es Professoren gibt, die versessener auf Spezialprobleme sind und auf einzelne Entscheidungen als viele Praktiker - aber natürlich auch umgekehrt. Gefühlt bewerte ich gleich oft besser wie schlechter als die Kollegen Professoren. Es hängt viel an Deinen Leistungen und an den konkreten Prüfern... mir wäre das zu spekulativ und zu pauschal gewesen, insofern ist das Zeitkriterium greifbarer...
Aus meiner eigenen Korrekturerfahrung kann ich nur sagen, dass es Professoren gibt, die versessener auf Spezialprobleme sind und auf einzelne Entscheidungen als viele Praktiker - aber natürlich auch umgekehrt. Gefühlt bewerte ich gleich oft besser wie schlechter als die Kollegen Professoren. Es hängt viel an Deinen Leistungen und an den konkreten Prüfern... mir wäre das zu spekulativ und zu pauschal gewesen, insofern ist das Zeitkriterium greifbarer...
23.07.2024, 13:57
aA: ich habe jedenfalls in meiner Vergangenheit (aber immer nur in den Staatsexamensprüfungen) die Erfahrung gemacht, dass die einzigen Prüfer, die noch oberflächlicher und strenger prüfen als Profs (Hochschullehrer), Bundesrichter sind. Die anderen Praktiker habe ich immer - mit einer Ausnahme - in schriftlichen und mündlichen Prüfungen als ausgesprochen großzügig in der Bewertung erlebt.
Ich bin geneigt zu glauben, dass die Streuung bzw. der Zufallsfaktor ein wenig größer wird, da (wie die Vorposter schon richtig geschrieben haben) Hochschullehrer noch tiefer in der Hochschulmaterie und damit dem Kern-Prüfungsgegenstand drin sind.
Ich bin geneigt zu glauben, dass die Streuung bzw. der Zufallsfaktor ein wenig größer wird, da (wie die Vorposter schon richtig geschrieben haben) Hochschullehrer noch tiefer in der Hochschulmaterie und damit dem Kern-Prüfungsgegenstand drin sind.