17.07.2024, 13:59
Zu Öffr 2:
Es kam mir so vor, als wäre die Klausur als gut machbar/ leicht wahrgenommen wurden und dafür fand ich die Bewertung schon nicht nett. Strafrecht 1 dasselbe, insbesondere, wenn ich es mit dem aus dem Forum vergleiche.
Es kam mir so vor, als wäre die Klausur als gut machbar/ leicht wahrgenommen wurden und dafür fand ich die Bewertung schon nicht nett. Strafrecht 1 dasselbe, insbesondere, wenn ich es mit dem aus dem Forum vergleiche.
17.07.2024, 14:00
17.07.2024, 14:16
Naja dafür wurden andere Klausuren besser bewertet, insbesondere die schwierigen.
Bei öffr 2 weiß ich allerdings auch nicht wirklich was gewollt war.
Bei öffr 2 weiß ich allerdings auch nicht wirklich was gewollt war.
17.07.2024, 14:36
17.07.2024, 14:41
ZR 1, ÖR 1 und Str 2
17.07.2024, 15:08
(17.07.2024, 14:36)NRW0424 schrieb:Habt ihr denn auf den Gesetzteszweck des WaffG abgestellt? Ich habe ganz kleinschrittig und wie blöd die einzelnen TB-Merkmale durchgeprüft und versucht, zu subsummieren. Inzwischen kenne ich die Urteile natürlich auch, die recht früh die Zuverlässigkeit an den Zweck des Gesetzes binden, und deshalb schon super früh aussteigen.(17.07.2024, 14:16)RefSH schrieb: Naja dafür wurden andere Klausuren besser bewertet, insbesondere die schwierigen.
Bei öffr 2 weiß ich allerdings auch nicht wirklich was gewollt war.
Wird wohl auch nicht so geil angekommen sein, dass ich dann das Vorliegen von Tatsachen angenommen habe, die das Bestehen einer psychischen Erkrankung vermuten lassen (§ 6 I WaffG irgendwo), und deswegen auch die persönlcihe Eignung abgelehnt habe. .
17.07.2024, 15:19
Magst du mir mal ein Urteil senden? Oder wie finde ich die?
17.07.2024, 15:24
(17.07.2024, 15:19)RefSH schrieb: Magst du mir mal ein Urteil senden? Oder wie finde ich die?https://beck-online.beck.de/Dokument?vpa...hlwords=on
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpa...hlwords=on
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpa...hlwords=on
Hier zum Beispiel
17.07.2024, 15:33
Ich habe mich dann letztlich über
§ 5 II Nr. 3 WaffG
"[...] bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren
a)Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die
aa)gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, (+) weil ich anders nicht an die Unzuverlässigkeit gekommen bin
bb)gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder (-)
cc)durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, (-)
b)Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder (-)
c)eine solche Vereinigung unterstützt haben (-)"
gerettet.
Da wird der Korrektor aber auch übel gelacht haben.
§ 5 II Nr. 3 WaffG
"[...] bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren
a)Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die
aa)gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, (+) weil ich anders nicht an die Unzuverlässigkeit gekommen bin
bb)gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder (-)
cc)durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, (-)
b)Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder (-)
c)eine solche Vereinigung unterstützt haben (-)"
gerettet.
Da wird der Korrektor aber auch übel gelacht haben.
17.07.2024, 15:51
Danke. Dann weiß ich was das problem war. Ich habs auch unter II Nr. 3 a. Aa gequetscht. Oder unter Nr. 3b.