11.07.2024, 22:59
Hallo,
habe dieses Jahr das erste Examen erfolgreich absolviert und komme dabei auf ein knapp zweistelliges Ergebnis
Berufstechnisch würden mich wie im SP vor allem Kapitalmarktrecht, DCM Finance, Bankaufsichtsrecht interessieren. Wenngleich ich während des Refs natürlich noch ausprobieren möchte, ob die GK mir praktisch zusagt, erfüllt sie von den reinen Parametern, Kultur etc. alle Checkboxen.
Nun ist mir bekannt, dass für Kapitalmarktrecht in erster Linie SC wohl die Marktspitze darstellt, für Bankaufsicht wohl LL. Gerade ersteres kann ja aber durchaus in Anbetracht des Personalbedarfes selektiver sein.
Ich beginne im Sep - Zusage ausstehend - mein Ref und habe mich - vorsorglich fristwahrend - für den Verbesserungsversuch im Oktober angemeldet (gebührenfrei).
Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob ich den Verbesserungsversuch mitnehmen soll, um das staatlich schon vorhandene VB evtl. erhöhen zu können. Es gab in der Tat eine Z-Klausur, die wegen des fatalen Auslassens eines Themebereiches - deutlich schlechter war als die übrigen Z und Ö Klausuren, sodass es jedenfalls sogesehen ein Verbesserungspotenzial womöglich bestünde.
Andererseits wären das natürlich 6 Tage, die man zum einen Urlaub verlieren würde, zum anderen ggf. auch in der AG fehlt und in der man plötzlich wieder "normalen" Gutachtenstil schreiben müsste anstelle des zu dem Zeitpunkt zu erlernenden Relationsgutachtenstils etc.
Dass am Ende das 2. Examen stimmen muss, steht außer Frage und natürlich will man da auch 9+ erreichen.
Zwei Fragen ergeben sich hier praktisch:
1) Vorausgesetzt 9,X+ im 2. Examen, reichen dann die oben genannten Noten für die erfolgreichen Teams im Kapitalmarktrecht/DCM? (SP wäre ja auch einschlägig für den Bereich) oder müsste das 1. besser noch höher sein?
2) Sind - wenn 2xvb angegeben ist (insb. den US-Läden) - dann tatsächlich 2x9+ ausreichend für eine Einladung oder ist das nur die Mindestschwelle damit man nicht im Papierkorb direkt landet? (vgl. Nurnotar Hamburg 2vb Vss ausgeschrieben aber realistischerweise erst ab 2x gut Chancen).
Dass man es am Ende erst durch ein tatsächliches Bewerben herausfinden wird, ist mir durchaus bewusst und sehe ich auch so. Diese Entscheidung bezüglich des Verbesserungsversuchs muss ich aber letztlich jetzt treffen.
Ich bedanke mich für jeden Input.
habe dieses Jahr das erste Examen erfolgreich absolviert und komme dabei auf ein knapp zweistelliges Ergebnis
Berufstechnisch würden mich wie im SP vor allem Kapitalmarktrecht, DCM Finance, Bankaufsichtsrecht interessieren. Wenngleich ich während des Refs natürlich noch ausprobieren möchte, ob die GK mir praktisch zusagt, erfüllt sie von den reinen Parametern, Kultur etc. alle Checkboxen.
Nun ist mir bekannt, dass für Kapitalmarktrecht in erster Linie SC wohl die Marktspitze darstellt, für Bankaufsicht wohl LL. Gerade ersteres kann ja aber durchaus in Anbetracht des Personalbedarfes selektiver sein.
Ich beginne im Sep - Zusage ausstehend - mein Ref und habe mich - vorsorglich fristwahrend - für den Verbesserungsversuch im Oktober angemeldet (gebührenfrei).
Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob ich den Verbesserungsversuch mitnehmen soll, um das staatlich schon vorhandene VB evtl. erhöhen zu können. Es gab in der Tat eine Z-Klausur, die wegen des fatalen Auslassens eines Themebereiches - deutlich schlechter war als die übrigen Z und Ö Klausuren, sodass es jedenfalls sogesehen ein Verbesserungspotenzial womöglich bestünde.
Andererseits wären das natürlich 6 Tage, die man zum einen Urlaub verlieren würde, zum anderen ggf. auch in der AG fehlt und in der man plötzlich wieder "normalen" Gutachtenstil schreiben müsste anstelle des zu dem Zeitpunkt zu erlernenden Relationsgutachtenstils etc.
Dass am Ende das 2. Examen stimmen muss, steht außer Frage und natürlich will man da auch 9+ erreichen.
Zwei Fragen ergeben sich hier praktisch:
1) Vorausgesetzt 9,X+ im 2. Examen, reichen dann die oben genannten Noten für die erfolgreichen Teams im Kapitalmarktrecht/DCM? (SP wäre ja auch einschlägig für den Bereich) oder müsste das 1. besser noch höher sein?
2) Sind - wenn 2xvb angegeben ist (insb. den US-Läden) - dann tatsächlich 2x9+ ausreichend für eine Einladung oder ist das nur die Mindestschwelle damit man nicht im Papierkorb direkt landet? (vgl. Nurnotar Hamburg 2vb Vss ausgeschrieben aber realistischerweise erst ab 2x gut Chancen).
Dass man es am Ende erst durch ein tatsächliches Bewerben herausfinden wird, ist mir durchaus bewusst und sehe ich auch so. Diese Entscheidung bezüglich des Verbesserungsversuchs muss ich aber letztlich jetzt treffen.
Ich bedanke mich für jeden Input.
12.07.2024, 00:29
Ich habe kein Insider-Wissen, kann also auch nur (auf hohem Niveau :D) spekulieren.
1. Noten sind nicht alles. Es gibt wohl bei den meisten Arbeitgebern interne Notengrenzen, die man versucht einzuhalten (2x9 oder 18 in Summe, usw.). Wenn man über diese Grenze rüberkommt, wird auf das Gesamtpaket geschaut. Neben den Noten zählen dann Persönlichkeit/Praktika/Ref-Stationen/Auslandsaufenthalte/Veröffentlichungen/Lehrstuhl-Tätigkeit/Netzwerke/roter Faden im Lebenslauf usw.
2. Am Ende ist es auch ein Spiel der Wahrscheinlichkeiten. Bei 19 in Summe wird kein Arbeitgeber über deine Bewerbung lachen, aber vielleicht ist dein Konkurrent (im Paket) noch besser.
An der absoluten Marktspitze könnte ich mir vorstellen, dass nur 10+9 nicht ausreicht, damit dir der rote Teppich ausgerollt wird.
3. Wenn du tatsächlich bei 1-2 bestimmten Kanzleien arbeiten willst, könntest du überlegen, einfach schon eine Bewerbung für die Anwaltsstation zu schicken. Bzw. sobald du die Zusage für das Ref hast.
1. Noten sind nicht alles. Es gibt wohl bei den meisten Arbeitgebern interne Notengrenzen, die man versucht einzuhalten (2x9 oder 18 in Summe, usw.). Wenn man über diese Grenze rüberkommt, wird auf das Gesamtpaket geschaut. Neben den Noten zählen dann Persönlichkeit/Praktika/Ref-Stationen/Auslandsaufenthalte/Veröffentlichungen/Lehrstuhl-Tätigkeit/Netzwerke/roter Faden im Lebenslauf usw.
2. Am Ende ist es auch ein Spiel der Wahrscheinlichkeiten. Bei 19 in Summe wird kein Arbeitgeber über deine Bewerbung lachen, aber vielleicht ist dein Konkurrent (im Paket) noch besser.
An der absoluten Marktspitze könnte ich mir vorstellen, dass nur 10+9 nicht ausreicht, damit dir der rote Teppich ausgerollt wird.
3. Wenn du tatsächlich bei 1-2 bestimmten Kanzleien arbeiten willst, könntest du überlegen, einfach schon eine Bewerbung für die Anwaltsstation zu schicken. Bzw. sobald du die Zusage für das Ref hast.
12.07.2024, 09:11
Vielen Dank für deine Antwort. Das sind in der Tat alles natürlich zutreffende Punkte allerdings soweit bekannt und allgemein zutreffend.
Natürlich beschränkt sich das nicht auf 1 kanzlei. Schließlich gibt es ja doch noch ein paar mehr an der Spitze. Da ich nicht vorhabe, den klassischen 3 Jahre gk für Geld exit zu machen und mich die Gebiete selbst vor dem Studium schon sehr interessiert und fasziniert haben, würde ich es dementsprechend vorzugsweise auf dem höchsten Niveau machen wollen.
Gerade für die Spitze die eher weniger Neueinstellungen im Jahr vornehmen, ist es schwieriger Informationen zu finden mit Ausnahme der offiziellen Voraussetzungen, die aber letztlich denen der anderen 50 gks entspricht, aber nicht aussagt, ob das lediglich mindestvoraussetzung für eine zulässige Bewerbung darstellt oder ob ab den schwellen schon realistische Chancen bestehen.
Natürlich beschränkt sich das nicht auf 1 kanzlei. Schließlich gibt es ja doch noch ein paar mehr an der Spitze. Da ich nicht vorhabe, den klassischen 3 Jahre gk für Geld exit zu machen und mich die Gebiete selbst vor dem Studium schon sehr interessiert und fasziniert haben, würde ich es dementsprechend vorzugsweise auf dem höchsten Niveau machen wollen.
Gerade für die Spitze die eher weniger Neueinstellungen im Jahr vornehmen, ist es schwieriger Informationen zu finden mit Ausnahme der offiziellen Voraussetzungen, die aber letztlich denen der anderen 50 gks entspricht, aber nicht aussagt, ob das lediglich mindestvoraussetzung für eine zulässige Bewerbung darstellt oder ob ab den schwellen schon realistische Chancen bestehen.
12.07.2024, 11:03
Meine Antwort enthält Allgemeinplätze, richtig. War gestern schon spät. Eine konkrete Antwort auf deine Frage ist aber wahrscheinlich nicht möglich. Ich versuchs trotzdem:
1. Ich habe noch nie davon gehört, dass eine Kanzlei eine höhere Notengrenze als "2xVB/18 in Summe" hat. Anders als Nurnotar in Hamburg und Bayern, wo die höheren Anforderungen bekannt sind.
Beim Blick auf das Gesamtpaket sind höhere Punkte natürlich ein Pluspunkt.
2. Schau dir an, was du im Paket mitbringst. Wenn da nur 10+9 im Lebenslauf steht, wird es bei den Marktführern wahrscheinlich eng.
3. Als Rechtsanwalt (und erst Recht als Partner) kann man nicht nur "Bücherwurm" sein, der im stillen Kämmerlein auswendig lernt und recherchiert. Man muss sich unter Menschen begeben. Man muss Mandanten von sich überzeugen und neue Mandanten werben.
Arbeitgeber (insbesondere bei kleineren Teams) stellen nicht denjenigen mit den besten Noten ein, sondern denjenigen, von dem sie sich den höchsten Umsatz erhoffen (perspektivisch).
Hast du während des Studiums vielleicht schon bei einer Bank gearbeitet?
Bist du z.b. in der CDU-Mittelstandsvereinigung?
Hast du Vorerfahrung im Umgang mit Geschäftsleuten/Geschäftsführern?
Hast du schon Artikel veröffentlicht bzw. daran mitgewirkt? Durch Veröffentlichungen bleibt man im Gespräch und kann das bei LinkedIn&Co für (potenzielle) Mandanten sichtbar teilen.
Ab gewissen Noten ist das alles egal. Aber ich denke, dann muss es schon mindestens 1xgut sein, jedenfalls für die Marktführer.
4. Hast du bei deiner Traumkanzlei schon ein Praktikum o.Ä. gemacht? Wahrscheinlich nicht, sonst würdest du hier nicht fragen, sondern hättest dich dort erkundigt. Das würde ich dringend ändern.
1. Ich habe noch nie davon gehört, dass eine Kanzlei eine höhere Notengrenze als "2xVB/18 in Summe" hat. Anders als Nurnotar in Hamburg und Bayern, wo die höheren Anforderungen bekannt sind.
Beim Blick auf das Gesamtpaket sind höhere Punkte natürlich ein Pluspunkt.
2. Schau dir an, was du im Paket mitbringst. Wenn da nur 10+9 im Lebenslauf steht, wird es bei den Marktführern wahrscheinlich eng.
3. Als Rechtsanwalt (und erst Recht als Partner) kann man nicht nur "Bücherwurm" sein, der im stillen Kämmerlein auswendig lernt und recherchiert. Man muss sich unter Menschen begeben. Man muss Mandanten von sich überzeugen und neue Mandanten werben.
Arbeitgeber (insbesondere bei kleineren Teams) stellen nicht denjenigen mit den besten Noten ein, sondern denjenigen, von dem sie sich den höchsten Umsatz erhoffen (perspektivisch).
Hast du während des Studiums vielleicht schon bei einer Bank gearbeitet?
Bist du z.b. in der CDU-Mittelstandsvereinigung?
Hast du Vorerfahrung im Umgang mit Geschäftsleuten/Geschäftsführern?
Hast du schon Artikel veröffentlicht bzw. daran mitgewirkt? Durch Veröffentlichungen bleibt man im Gespräch und kann das bei LinkedIn&Co für (potenzielle) Mandanten sichtbar teilen.
Ab gewissen Noten ist das alles egal. Aber ich denke, dann muss es schon mindestens 1xgut sein, jedenfalls für die Marktführer.
4. Hast du bei deiner Traumkanzlei schon ein Praktikum o.Ä. gemacht? Wahrscheinlich nicht, sonst würdest du hier nicht fragen, sondern hättest dich dort erkundigt. Das würde ich dringend ändern.
12.07.2024, 11:16
Voererfahrung, Veröffentlichungen, LL.M. an einer renommierten Uni im Ausland, das sind deine zusätzlichen Verkaufsargumente.
Ob da nun 9,x oder 10,x im Staatlichen stehen, interessiert so gut wie keinen. Einzig wenn du ein gut als möglich erachtest, kann es nochmal spannend werden.
Ansonsten gilt bei den top Ami-GKs, wie ich es bei einigen Freunden von mir sehe, du musst fachlich gut sein aber vor allem robust. Die meisten dort sind tatsächlich gar nicht die doppel gut super klugen Juristen, sondern haben doppel vb, sind fachlich gut, aber haben insbesondere kein Problem damit um 3 Uhr nachts noch am Projekt zu sitzen. Es geht weniger darum, ob du unter Idealbedingungen der Allerklügste bist, sondern ob du nach 18 Stunden und zwei Wochen mit zu wenig Schlaf noch vernünftige Arbeit abliefern kannst.
Ob da nun 9,x oder 10,x im Staatlichen stehen, interessiert so gut wie keinen. Einzig wenn du ein gut als möglich erachtest, kann es nochmal spannend werden.
Ansonsten gilt bei den top Ami-GKs, wie ich es bei einigen Freunden von mir sehe, du musst fachlich gut sein aber vor allem robust. Die meisten dort sind tatsächlich gar nicht die doppel gut super klugen Juristen, sondern haben doppel vb, sind fachlich gut, aber haben insbesondere kein Problem damit um 3 Uhr nachts noch am Projekt zu sitzen. Es geht weniger darum, ob du unter Idealbedingungen der Allerklügste bist, sondern ob du nach 18 Stunden und zwei Wochen mit zu wenig Schlaf noch vernünftige Arbeit abliefern kannst.
14.07.2024, 11:52
Ich hatte meinen Berufseinstieg vor über 10 Jahren mit 2x 8,xx ohne Vorerfahrung bei einer Tier 1 GK im Banking & Finance. Kapitalmarktrecht und Bankaufsichtsrecht sind vermutlich immer noch eher unbeliebte Rechtsgebiete. Das will nicht jeder mit 2x VB machen. Und ob Du bei SC, LW oder Freshfields anfängst ist hinsichtlich Renommee wohl egal. Darüber hinaus sind Motivation und Belastbarkeit im Zweifelsfall viel wichtiger als 0,2 Punkte mehr im Examen.
Andererseits hast Du durch den Wiederholungsversuch aber auch nichts zu verlieren. Die Vorstellung durch Klausuren im Gutachtenstil zwei Jahre später Dein 2. Examen zu beeinträchtigen, halte ich für schwer nachvollziehbar.
Andererseits hast Du durch den Wiederholungsversuch aber auch nichts zu verlieren. Die Vorstellung durch Klausuren im Gutachtenstil zwei Jahre später Dein 2. Examen zu beeinträchtigen, halte ich für schwer nachvollziehbar.
06.08.2024, 20:42
Ganz ehrlich: ab VB ist es den GKs total egal. Der Sinn ist, dass man mit dem Associate reichlich Geld/Billables macht.
Wenn es dir also nicht um ein persönliches Ziel (persönlicher Ehrgeiz) geht, würde ich das lassen mit dem Verbesserungsversuch.
Wenn es dir also nicht um ein persönliches Ziel (persönlicher Ehrgeiz) geht, würde ich das lassen mit dem Verbesserungsversuch.
06.08.2024, 20:59
rein vorsorglich: Ist ein Verbesserungsversuch nach Beginn des Refs in deinem Bundesland überhaupt möglich? In Hamburg ginge das so jedenfalls nicht (27 Abs. 2 HmbJAG).
06.08.2024, 21:40
Ausweislich der Seite des LJPA ist das in Niedersachsen grundsätzlich möglich in der Tat, muss natürlich nur entsprechend koordiniert werden (so im Wesentlichen der Wortlaut auf der Internetseite).
Entscheidung ist aber noch nicht final getroffen wegen der Gebührenfreiheit des Ganzen kann ich das aber letztlich auch bis kurz vor knapp noch machen. Korrigiere aktuell selbst Klausuren, das ist äußerst interessant mal auf der anderen Seite zu sein und erstmals fremde Klausuren zu sehen (mit Ausnahme von solchen die als Muster für Archive o.ä. herangezogen werden), das gibt einem ein ganz anderes Gefühl für die eigene Leistung. Ausweislich der genannten Beiträge hält sich der Mehrwert einer Verbesserung jedenfalls in Grenzen, das "gut" staatlich zu erreichen ist wohl eher weniger wahrscheinlich.
Aktuell ist geplant noch eine im Wesentlichen fertiggestellte Darstellung/Analyse zu veröffentlichen zu versuchen, aber mal schauen hinsichtlich der Annahme als Ref, ob man da eine Chance bekommt von den Praktikern/Wissenschaftlern, sofern der Text veröffentlichungswürdig ist. Sie wäre jedenfalls in den genannten Gebieten angesiedelt und weiterhin durchaus aktuell.
Entscheidung ist aber noch nicht final getroffen wegen der Gebührenfreiheit des Ganzen kann ich das aber letztlich auch bis kurz vor knapp noch machen. Korrigiere aktuell selbst Klausuren, das ist äußerst interessant mal auf der anderen Seite zu sein und erstmals fremde Klausuren zu sehen (mit Ausnahme von solchen die als Muster für Archive o.ä. herangezogen werden), das gibt einem ein ganz anderes Gefühl für die eigene Leistung. Ausweislich der genannten Beiträge hält sich der Mehrwert einer Verbesserung jedenfalls in Grenzen, das "gut" staatlich zu erreichen ist wohl eher weniger wahrscheinlich.
Aktuell ist geplant noch eine im Wesentlichen fertiggestellte Darstellung/Analyse zu veröffentlichen zu versuchen, aber mal schauen hinsichtlich der Annahme als Ref, ob man da eine Chance bekommt von den Praktikern/Wissenschaftlern, sofern der Text veröffentlichungswürdig ist. Sie wäre jedenfalls in den genannten Gebieten angesiedelt und weiterhin durchaus aktuell.