07.07.2024, 23:05
Hallo zusammen,
dieses Wochenende ist leider mein Opa verstorben. Es war leider abzusehen, dass er stirbt, deswegen bin ich nicht allzu fertig, aber ich stand ihm trotzdem sehr nah. Jetzt ist es leider so, dass ich Mittwoch meine Mündliche Prüfung für das Erste Examen habe und aller Voraussicht nach Donnerstag in die Heimat fahre für die Beerdigung. Ich überlege, weil ich merke, dass es mich doch beeinträchtigt, ob ich dem Vorsitzenden im Vorgespräch sagen sollte, dass es den Trauerfall gibt, damit die Kommission etwas Rücksicht nimmt. Andererseits habe ich Angst, dass ich mich nicht bzw. kaum verbessern kann, wenn ich stiefmütterlich angefasst werde oder der Vorsitzende denkt, ich will mir Punkte erschleichen.
Ich bin da wirklich unschlüssig und hoffe, ihr könnt mir eine Einschätzung bzw. Einordnung geben, ob ich es lieber lassen sollte oder doch ansprechen sollte.
Dankeschön!
dieses Wochenende ist leider mein Opa verstorben. Es war leider abzusehen, dass er stirbt, deswegen bin ich nicht allzu fertig, aber ich stand ihm trotzdem sehr nah. Jetzt ist es leider so, dass ich Mittwoch meine Mündliche Prüfung für das Erste Examen habe und aller Voraussicht nach Donnerstag in die Heimat fahre für die Beerdigung. Ich überlege, weil ich merke, dass es mich doch beeinträchtigt, ob ich dem Vorsitzenden im Vorgespräch sagen sollte, dass es den Trauerfall gibt, damit die Kommission etwas Rücksicht nimmt. Andererseits habe ich Angst, dass ich mich nicht bzw. kaum verbessern kann, wenn ich stiefmütterlich angefasst werde oder der Vorsitzende denkt, ich will mir Punkte erschleichen.
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Dankeschön!
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07.07.2024, 23:32
Herzliches Beileid.
Ich denke da gibt es kein Patentrezept. Man kann von solchen Sachen erzählen und man kann es bleiben lassen. Wenn du dich dafür entscheidest, würde ich dir aber dazu raten, mit offenen Karten zu spielen. Zumindest wenn du gefragt wirst, wie es dir geht, solltest du offen sagen, dass dir diese Sache im Kopf herum schwirrt aber dass du keine Schonung möchtest sondern angetreten bist, um dich zu verbessern.
Ich denke da gibt es kein Patentrezept. Man kann von solchen Sachen erzählen und man kann es bleiben lassen. Wenn du dich dafür entscheidest, würde ich dir aber dazu raten, mit offenen Karten zu spielen. Zumindest wenn du gefragt wirst, wie es dir geht, solltest du offen sagen, dass dir diese Sache im Kopf herum schwirrt aber dass du keine Schonung möchtest sondern angetreten bist, um dich zu verbessern.
08.07.2024, 15:14
Ich denke den einen absolut richtigen Ratschlag gibt es hier nicht. Wahrscheinlich würde ich es nicht ansprechen, so etwas kommt schnell mal in den falschen Hals (so ungerechtfertigt das auch sein mag). Vielleicht kannst du aus den Protokollen herauslesen was dir da für Menschen gegenüber sitzen. Es gibt durchaus Kommissionen wo die Mehrzahl der Prüfer auf absolut professionelles Auftreten großen Wert legen und für die solche privaten Themen nicht in die Prüfung gehören und du schlimmstenfalls den Anschein erweckst, eine Sonderbehandlung zu wollen.
08.07.2024, 15:48
Erst einmal mein aufrichtiges Beileid. Ein Verlust schmerzt unheimlich, auch dann, wenn man ihn kommen sieht.
Ich habe mitgeteilt, dass es meinem Vater sehr schlecht geht, und ich alles stehen und liegen lassen werde, wenn er seine letzte Reise antritt - unabhängig von jeder Dienstpflicht. Und wenn es während der schriftlichen gewesen wäre oder in der mündlichen sein wird, ich bin dann weg. War und ist für mich angenehmer, die Fronten klar zu haben; auch, wil ich nicht durchgängig lachen oder lächeln müssen wollte/will.
Sollen die Leute denken, was sie wollen. Wenn sie annehmen, dass ich mir mit dem Tod eines Angehörigen einen Vorteill erkaufen will, gehe ich davon aus, dass da ohnehin nicht sonderlich viel Empathie und Bereitschaft, sich auf den Prüfling einzulassen, da ist. Und, wie ich so schön zu einer Ausbilderin mal sagte: "Was Sie dazu denken - ganz ehrlich, I don't give a fuck." (Kam genauso gut an, wie man es erwartet.)
Das ist aber nur mein Weg. Du musst für dich entscheiden, was sich für dich richtig(er) anfühlt. Ich würde es wahrscheinlich an dem Tag selbst entscheiden. Manchmal ist es schwierig, etwas so persönliches auszusprechen, auch, wenn man sich eigentlich dafür entschieden hat. Mach dir nicht mehr Druck, als ohnehin schon da ist.
Ich wünsche dir für die Prüfung und die nächste Zeit allgemein viel Kraft!
Ich habe mitgeteilt, dass es meinem Vater sehr schlecht geht, und ich alles stehen und liegen lassen werde, wenn er seine letzte Reise antritt - unabhängig von jeder Dienstpflicht. Und wenn es während der schriftlichen gewesen wäre oder in der mündlichen sein wird, ich bin dann weg. War und ist für mich angenehmer, die Fronten klar zu haben; auch, wil ich nicht durchgängig lachen oder lächeln müssen wollte/will.
Sollen die Leute denken, was sie wollen. Wenn sie annehmen, dass ich mir mit dem Tod eines Angehörigen einen Vorteill erkaufen will, gehe ich davon aus, dass da ohnehin nicht sonderlich viel Empathie und Bereitschaft, sich auf den Prüfling einzulassen, da ist. Und, wie ich so schön zu einer Ausbilderin mal sagte: "Was Sie dazu denken - ganz ehrlich, I don't give a fuck." (Kam genauso gut an, wie man es erwartet.)
Das ist aber nur mein Weg. Du musst für dich entscheiden, was sich für dich richtig(er) anfühlt. Ich würde es wahrscheinlich an dem Tag selbst entscheiden. Manchmal ist es schwierig, etwas so persönliches auszusprechen, auch, wenn man sich eigentlich dafür entschieden hat. Mach dir nicht mehr Druck, als ohnehin schon da ist.
Ich wünsche dir für die Prüfung und die nächste Zeit allgemein viel Kraft!
09.07.2024, 00:07
Am Anfang der Mündlichen Prüfung im Ersten und Zweiten Examen wurde bei mir (und wohl hoffentlich auch bei allen anderen) gefragt, ob ich prüfungsfähig bin. Da es in meinem Bundesland im Ersten Examen keinen Aktenvortrag gab und daher alle Prüflinge bereits zusammen im Raum waren, wurde sogar angeboten, dass man mit der Prüfungskommission etwaige entgegenstehende Umstände draußen besprechen könnte.
Wenn Du es überhaupt ansprichst, würde ich es dann machen. Klar ist aber, dass Du die Frage nach Deiner Prüfungsfähigkeit dann eben entweder mit Ja oder Nein beantworten musst. Es einfach mal "einzuwerfen", dann aber an der Prüfung teilzunehmen, erschiene mir persönlich komisch. Die Chancengleichheit verlangt da in meinen Augen auch, dass es für alle teilnehmenden Prüflinge keine Schonung o.ä. geben kann, so sehr man für deine Situation auch menschlich Verständnis hat.
An Deiner Stelle würde ich überlegen, ob Du Dich in der Lage siehst, bei der Prüfung mitzumachen und mich beim LJPA nach Rücktrittsmöglichkeiten erkundigen, falls dem nicht so ist.
Mein Beileid zu Deinem Verlust.
Wenn Du es überhaupt ansprichst, würde ich es dann machen. Klar ist aber, dass Du die Frage nach Deiner Prüfungsfähigkeit dann eben entweder mit Ja oder Nein beantworten musst. Es einfach mal "einzuwerfen", dann aber an der Prüfung teilzunehmen, erschiene mir persönlich komisch. Die Chancengleichheit verlangt da in meinen Augen auch, dass es für alle teilnehmenden Prüflinge keine Schonung o.ä. geben kann, so sehr man für deine Situation auch menschlich Verständnis hat.
An Deiner Stelle würde ich überlegen, ob Du Dich in der Lage siehst, bei der Prüfung mitzumachen und mich beim LJPA nach Rücktrittsmöglichkeiten erkundigen, falls dem nicht so ist.
Mein Beileid zu Deinem Verlust.
09.07.2024, 14:15
(09.07.2024, 00:07)adiudicator schrieb: Es einfach mal "einzuwerfen", dann aber an der Prüfung teilzunehmen, erschiene mir persönlich komisch. Die Chancengleichheit verlangt da in meinen Augen auch, dass es für alle teilnehmenden Prüflinge keine Schonung o.ä. geben kann, so sehr man für deine Situation auch menschlich Verständnis hat.
Schonung? Nein, da kann man nicht mit rechnen.
Aber ich fände es schon angemessen, diesen Prüfling dann vielleicht nicht unbedingt vertiefte Fragen zum Erbrecht zu stellen. Es steht ja auch ausreichend anderer Prüfungsstoff bereit.
Kann aber gut sein, dassich das ein bisschen verklärt sehe und die Praxis da sehr viel pragmatischer ist.
09.07.2024, 15:20
(09.07.2024, 14:15)hyaene_mit_hut schrieb:(09.07.2024, 00:07)adiudicator schrieb: Es einfach mal "einzuwerfen", dann aber an der Prüfung teilzunehmen, erschiene mir persönlich komisch. Die Chancengleichheit verlangt da in meinen Augen auch, dass es für alle teilnehmenden Prüflinge keine Schonung o.ä. geben kann, so sehr man für deine Situation auch menschlich Verständnis hat.
Schonung? Nein, da kann man nicht mit rechnen.
Aber ich fände es schon angemessen, diesen Prüfling dann vielleicht nicht unbedingt vertiefte Fragen zum Erbrecht zu stellen. Es steht ja auch ausreichend anderer Prüfungsstoff bereit.
Kann aber gut sein, dassich das ein bisschen verklärt sehe und die Praxis da sehr viel pragmatischer ist.
Zunächst auch mein Beileid!
Es gibt hier mit Sicherheit Prüfer die sagen, dass man sich man in der Praxis dann auch nicht aussuchen kann was man macht... Zudem haben die meisten Prüfer auch einen Tag vorher im Kopf was sie prüfen werden und würden das daher nicht ändern. Die hätten wahrscheinlich eher schlechte Laune wenn sie sich dazu gezwungen fühlen würden.
Ich würde es wahrscheinlich nicht erwähnen, da es für mich schlicht nichts zur Sache tun würde, da vor der Prüfung drüber zu reden, kann den eigenen Fokus auch schnell komplett ruinieren... Entweder ich kann das für den Tag "ausblenden" und bin prüfungsfähig und gehe hin oder halt nicht.
Aber: Wenn du das sagen willst, was völlig legitim ist, dazu gibt es ja das Vorgespräch, wirst du nach dem ersten Eindruck wissen, ob dein Gegenüber jemand ist, der das hören wird und damit umgehen kann oder nicht...
11.07.2024, 08:53
Das tut mir sehr leid.
Ich würde unterscheiden: Wenn es nur um die Prüfungsfähigkeit geht, wie in BW, würde ich nichts sagen. "Ich fühle mich in der Lage, wollte aber noch anmerken..." - das käme seltsam rüber.
Wenn es aber ein Vorgespräch gibt wie in manchen Ländern, dann dient es doch gerade dazu, Hintergründe unter der Schwelle der Prüfungsunfähigkeit zu erfahren - was hat man vor, wie geht es einem mit der Prüfung usw. Dann ist es auch völlig in Ordnung, den Todesfall anzusprechen. Ob man das will, ist wiederum eine andere, persönliche Frage.
Ich würde unterscheiden: Wenn es nur um die Prüfungsfähigkeit geht, wie in BW, würde ich nichts sagen. "Ich fühle mich in der Lage, wollte aber noch anmerken..." - das käme seltsam rüber.
Wenn es aber ein Vorgespräch gibt wie in manchen Ländern, dann dient es doch gerade dazu, Hintergründe unter der Schwelle der Prüfungsunfähigkeit zu erfahren - was hat man vor, wie geht es einem mit der Prüfung usw. Dann ist es auch völlig in Ordnung, den Todesfall anzusprechen. Ob man das will, ist wiederum eine andere, persönliche Frage.
12.07.2024, 11:57
Danke für euren Input!
Ich wollte hier nochmal ein Update geben.
Ich habe es letztlich nicht im Vorgespräch angesprochen, da mein Vorsitzender recht grummelig wirkte und ich ihn eher so eingeschätzt hätte, dass er mir das negativ ausgelegt hätte. Er wirkte auch nicht sonderlich interessiert an der Prüfung.
Es war halt auch leider eine schlechte Prüfung meinerseits und ich habe mich schon ziemlich auf meinen Vortrag begrenzt gefühlt. Also so richtig erleichtert oder gar glücklich bin ich wegen der katastrophalen Woche einfach überhaupt nicht.
Aber gut, ich denke ich mache einen Verbesserungsversuch und hoffe einfach auf einen besseren Tag/Woche.
Danke euch!
Ich wollte hier nochmal ein Update geben.
Ich habe es letztlich nicht im Vorgespräch angesprochen, da mein Vorsitzender recht grummelig wirkte und ich ihn eher so eingeschätzt hätte, dass er mir das negativ ausgelegt hätte. Er wirkte auch nicht sonderlich interessiert an der Prüfung.
Es war halt auch leider eine schlechte Prüfung meinerseits und ich habe mich schon ziemlich auf meinen Vortrag begrenzt gefühlt. Also so richtig erleichtert oder gar glücklich bin ich wegen der katastrophalen Woche einfach überhaupt nicht.
Aber gut, ich denke ich mache einen Verbesserungsversuch und hoffe einfach auf einen besseren Tag/Woche.
Danke euch!
05.08.2024, 22:02
Alles Gute für Dich und deinen Verbesserungsversuch. Bestanden ist aber bestanden, nicht vergessen!