03.07.2024, 10:52
(03.07.2024, 09:42)Homer S. schrieb: also es macht nicht den Anschein, als würden hier sonderlich viele Leute eine Ahnung haben von dem was sie schreiben.Dein Beitrag zur Arbeitszeit zeigt, dass höchstens du keine Ahnung hast. Ich habe mit zwei dieser Kanzleien direkt über Monate hinweg zusammengearbeitet. Deren Anwälte dort haben keine Sekunde weniger gearbeitet als ich in meiner GK. Und die Chance Partner zu werden kann man so nicht verallgemeinern. In einer dieser Kanzleien ist z.B. jedem Beteiligten ganz klar kommuniziert, dass es dort nie zu einer Partnerschaft der angestellten Anwälte kommen wird.
In einer Boutique wird im Durchschnitt deutlich weniger gearbeitet, als in einer GK, wenn auch auf hohem Niveau. In einer B kannst du unter der Woche regelmäßig zwischen 7 und 8 den Heimweg antreten, das ist bei einer GK nicht der Fall, da spielt sich dass eher zwischen 9 und 10 ab, zudem gibt es in der GK deutlich häufiger Ausreißer nach oben und ins we.
Vor Gericht bist du in beiden Kanzleitypen nicht wirklich - Wirtschaftsstrafrecht spielt zu 95 % am Schreibtisch. Die aus Hamm genannte Kanzlei hat mit den anderen genannten genau nichts gemeinsam.
Auch die Partnerperspektive unterscheidet sich kaum, schaut euch mal an wie wenige Partner die hier genannten Kanzleien in den letzten 10 Jahren hervorgebracht haben, dass kann man mit einer Hand locker abzählen. Die Perspektive nach 5 Jahren HM / FF etc. in irgendeiner Boutique Partner zu werden ist ME höher, als wenn du in der jeweiligen Kanzlei startest.
Auch das Argument mit der Ausbildung ist nur halb richtig und es kommt stark auf den jeweiligen Partner an. Ich würde hier sogar sagen, dass man tendenziell in einer GK mehr lernt, da man schlicht mehr arbeitet.
TE müsste hier also erstmal entscheiden, ob Wirtschaftsstrafrecht oder Strafrecht im Sinne von Kernstrafrecht. Zweite wichtige Info wäre, was ist denn "nicht so schlecht zahlen"? Und meines Erachtens sind auch alle genannten B raus, wenn dein erstes Argument gegen GK die Arbeitszeiten sind.
03.07.2024, 11:30
(03.07.2024, 10:52)Friedman schrieb:(03.07.2024, 09:42)Homer S. schrieb: also es macht nicht den Anschein, als würden hier sonderlich viele Leute eine Ahnung haben von dem was sie schreiben.Dein Beitrag zur Arbeitszeit zeigt, dass höchstens du keine Ahnung hast. Ich habe mit zwei dieser Kanzleien direkt über Monate hinweg zusammengearbeitet. Deren Anwälte dort haben keine Sekunde weniger gearbeitet als ich in meiner GK. Und die Chance Partner zu werden kann man so nicht verallgemeinern. In einer dieser Kanzleien ist z.B. jedem Beteiligten ganz klar kommuniziert, dass es dort nie zu einer Partnerschaft der angestellten Anwälte kommen wird.
In einer Boutique wird im Durchschnitt deutlich weniger gearbeitet, als in einer GK, wenn auch auf hohem Niveau. In einer B kannst du unter der Woche regelmäßig zwischen 7 und 8 den Heimweg antreten, das ist bei einer GK nicht der Fall, da spielt sich dass eher zwischen 9 und 10 ab, zudem gibt es in der GK deutlich häufiger Ausreißer nach oben und ins we.
Vor Gericht bist du in beiden Kanzleitypen nicht wirklich - Wirtschaftsstrafrecht spielt zu 95 % am Schreibtisch. Die aus Hamm genannte Kanzlei hat mit den anderen genannten genau nichts gemeinsam.
Auch die Partnerperspektive unterscheidet sich kaum, schaut euch mal an wie wenige Partner die hier genannten Kanzleien in den letzten 10 Jahren hervorgebracht haben, dass kann man mit einer Hand locker abzählen. Die Perspektive nach 5 Jahren HM / FF etc. in irgendeiner Boutique Partner zu werden ist ME höher, als wenn du in der jeweiligen Kanzlei startest.
Auch das Argument mit der Ausbildung ist nur halb richtig und es kommt stark auf den jeweiligen Partner an. Ich würde hier sogar sagen, dass man tendenziell in einer GK mehr lernt, da man schlicht mehr arbeitet.
TE müsste hier also erstmal entscheiden, ob Wirtschaftsstrafrecht oder Strafrecht im Sinne von Kernstrafrecht. Zweite wichtige Info wäre, was ist denn "nicht so schlecht zahlen"? Und meines Erachtens sind auch alle genannten B raus, wenn dein erstes Argument gegen GK die Arbeitszeiten sind.
Dann wird in deiner Kanzlei für eine GK entweder vergleichsweise weniger gearbeitet oder es war halt ein Projekt, bei dem auch die Kollegen aus der B mal länger da waren - habe ja nicht gesagt, dass die ihr Berufsleben lang den Stift um 18.30 fallen lassen. Zudem bezweifele ich, dass die einer anderen Kanzlei jemals sagen würden, "der Termin passt nicht, da bin ich im Feierabend". Zudem gilt hier natürlich keine meiner Aussagen für jeden und absolut.
Mit dem Partnerargument stützt du ja eher mein Argument, dass die Partnerchancen bei den bestehenden Platzhirschen eher mies sind.
Zudem versuchen auch die genannten Kanzleien immer mehr Richtung compliance etc. zu gehen, da dort mehr Geld liegt.
Der TE rate ich dann einfach bei einem potentiellen Vorstellungsgespräch mal zu fragen, wie lange man wohl brauchen wird, bis man die nötigen HV Tage für den Fachanwalt zusammen hat. Dürfte Jahre dauern. Aber ja, B ist tendenziell mehr vor Gericht, aber das spielt sich in Größenordnungen von ein paar wenige Male im Jahr/wenn überhaupt (B) bis gar nicht/so gut wie nie (GK) ab.
03.07.2024, 11:39
Gelöscht
03.07.2024, 15:08
(03.07.2024, 11:30)Homer S. schrieb:(03.07.2024, 10:52)Friedman schrieb:(03.07.2024, 09:42)Homer S. schrieb: also es macht nicht den Anschein, als würden hier sonderlich viele Leute eine Ahnung haben von dem was sie schreiben.Dein Beitrag zur Arbeitszeit zeigt, dass höchstens du keine Ahnung hast. Ich habe mit zwei dieser Kanzleien direkt über Monate hinweg zusammengearbeitet. Deren Anwälte dort haben keine Sekunde weniger gearbeitet als ich in meiner GK. Und die Chance Partner zu werden kann man so nicht verallgemeinern. In einer dieser Kanzleien ist z.B. jedem Beteiligten ganz klar kommuniziert, dass es dort nie zu einer Partnerschaft der angestellten Anwälte kommen wird.
In einer Boutique wird im Durchschnitt deutlich weniger gearbeitet, als in einer GK, wenn auch auf hohem Niveau. In einer B kannst du unter der Woche regelmäßig zwischen 7 und 8 den Heimweg antreten, das ist bei einer GK nicht der Fall, da spielt sich dass eher zwischen 9 und 10 ab, zudem gibt es in der GK deutlich häufiger Ausreißer nach oben und ins we.
Vor Gericht bist du in beiden Kanzleitypen nicht wirklich - Wirtschaftsstrafrecht spielt zu 95 % am Schreibtisch. Die aus Hamm genannte Kanzlei hat mit den anderen genannten genau nichts gemeinsam.
Auch die Partnerperspektive unterscheidet sich kaum, schaut euch mal an wie wenige Partner die hier genannten Kanzleien in den letzten 10 Jahren hervorgebracht haben, dass kann man mit einer Hand locker abzählen. Die Perspektive nach 5 Jahren HM / FF etc. in irgendeiner Boutique Partner zu werden ist ME höher, als wenn du in der jeweiligen Kanzlei startest.
Auch das Argument mit der Ausbildung ist nur halb richtig und es kommt stark auf den jeweiligen Partner an. Ich würde hier sogar sagen, dass man tendenziell in einer GK mehr lernt, da man schlicht mehr arbeitet.
TE müsste hier also erstmal entscheiden, ob Wirtschaftsstrafrecht oder Strafrecht im Sinne von Kernstrafrecht. Zweite wichtige Info wäre, was ist denn "nicht so schlecht zahlen"? Und meines Erachtens sind auch alle genannten B raus, wenn dein erstes Argument gegen GK die Arbeitszeiten sind.
Dann wird in deiner Kanzlei für eine GK entweder vergleichsweise weniger gearbeitet oder es war halt ein Projekt, bei dem auch die Kollegen aus der B mal länger da waren - habe ja nicht gesagt, dass die ihr Berufsleben lang den Stift um 18.30 fallen lassen. Zudem bezweifele ich, dass die einer anderen Kanzlei jemals sagen würden, "der Termin passt nicht, da bin ich im Feierabend". Zudem gilt hier natürlich keine meiner Aussagen für jeden und absolut.
Mit dem Partnerargument stützt du ja eher mein Argument, dass die Partnerchancen bei den bestehenden Platzhirschen eher mies sind.
Zudem versuchen auch die genannten Kanzleien immer mehr Richtung compliance etc. zu gehen, da dort mehr Geld liegt.
Der TE rate ich dann einfach bei einem potentiellen Vorstellungsgespräch mal zu fragen, wie lange man wohl brauchen wird, bis man die nötigen HV Tage für den Fachanwalt zusammen hat. Dürfte Jahre dauern. Aber ja, B ist tendenziell mehr vor Gericht, aber das spielt sich in Größenordnungen von ein paar wenige Male im Jahr/wenn überhaupt (B) bis gar nicht/so gut wie nie (GK) ab.
@Homer, nichts für ungut, aber ich bezweifle, dass du im Wirtschaftsstrafrecht tätig bist. Ich war in mehreren der genannten Boutiquen und in GKs im Wirtschaftsstrafrecht tätig, die Arbeitszeiten unterscheiden sich nicht. Auch im Kollegenkreis kriegt man mit, dass in der Boutique selten jemand vor 20 Uhr den Stift fallen lässt. Ausreißer ins WE gibt es auch dort.
Dass die Individualverteidigung häufiger vor Gericht ist, liegt in der Natur der Sache. Das gibt es in der GK aber kaum (weil: sonst evtl. conflicted ggü. beteiligten Unternehmen + wenige Mandanten, die so hohe Stundensätze zahlen, dass sich Kanzleinebenkosten reinholen lassen). Deswegen ist man in der Boutique selbstredend - und im Übrigen nach steigenden Anklagequote im Wirtschaftsstrafrecht auch wieder mehr - wesentlich häufiger vor Gericht.
Was die Partnerperspektive angeht: Für die GK braucht man einen validen Business Case und muss die Equity Partner in ganz Europa überzeugen, zudem gibt es Ernennungsquoten für die Praxisgruppen. Das Business-Modell in der GK basiert auf dem Leveragen. Deswegen kann von vier Associates naturgemäß nur einer Partner werden. Das ist in der Boutique ganz anders. Wird man nicht Partner, liegt man den anderen auf der Tasche. Ist man Partner, kostet man die anderen nichts, weil zumeist "eat, what you kill" gilt, zudem entsteht ein stärkerer Außenauftritt. Zudem sind die Mandate aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses zum Individualverteidiger persönlicher - man könnte sie bei einem Wechsel im Zweifel mitnehmen. Das sind die Gründe, warum der Weg in die Partnerschaft bei der Boutique absehbarer und auch wahrscheinlicher ist.
Dass das auch tatsächlich der Fall ist, kann man leicht sehen, wenn man die Partnerernennungen in den Boutiquen und den GKs vergleicht. Das bestreitet niemand, der im Wirtschaftsstrafrecht tätig ist.
@juraboy123: Mein Eindruck ist, dass herausragende Noten (wie überall) natürlich gerne gesehen sind, der "Stallgeruch" (bei guten bis leicht überdurchschnittlichen Noten als Grundvoraussetzung) aber deutlich wichtiger ist. Das Wirtschaftsstrafrecht ist klein, man kennt sich und weiß, dass man mit Kollegen die bei renommierten Kollegen waren und dort gute Arbeit geleistet haben, wahrscheinlich etwas anfangen kann. Vor diesem Hintergrund dürften z.B. VB + mittleres befriedigend bei sonst stimmigem Lebenslauf durchaus reichen. Sehr gerne gesehen ist tatsächlich der Dr. im Strafrecht (Rechtfertigung von GK-Stundensätzen + sich schon formal von Wald- und Wiesen-Verteidigern abheben). Abseits davon wird viel Wert darauf gelegt, dass der Bewerber/ die Bewerberin mandantenkompatibel, sprich extrovertiert und "nett", ist.
Nachdem der Hype im Wirtschaftsstrafrecht noch nicht so wahnsinnig alt ist, gibt es wenige schon in frühen Ausbildungsstadien spezialisierte Bewerber, aber gleichwohl viele Bewerber mit guten Noten und allgemeinem Interesse am Strafrecht.
Bei den Boutiquen wurde im letzten und vorletzten Jahr sehr viel eingestellt, wo überhaupt noch bedarf ist, ist daher schwer abzusehen.
03.07.2024, 16:00
(03.07.2024, 15:08)GastNRW345 schrieb: @Homer, nichts für ungut, aber ich bezweifle, dass du im Wirtschaftsstrafrecht tätig bist. Ich war in mehreren der genannten Boutiquen und in GKs im Wirtschaftsstrafrecht tätig, die Arbeitszeiten unterscheiden sich nicht. Auch im Kollegenkreis kriegt man mit, dass in der Boutique selten jemand vor 20 Uhr den Stift fallen lässt. Ausreißer ins WE gibt es auch dort.
Dass die Individualverteidigung häufiger vor Gericht ist, liegt in der Natur der Sache. Das gibt es in der GK aber kaum (weil: sonst evtl. conflicted ggü. beteiligten Unternehmen + wenige Mandanten, die so hohe Stundensätze zahlen, dass sich Kanzleinebenkosten reinholen lassen). Deswegen ist man in der Boutique selbstredend - und im Übrigen nach steigenden Anklagequote im Wirtschaftsstrafrecht auch wieder mehr - wesentlich häufiger vor Gericht.
Was die Partnerperspektive angeht: Für die GK braucht man einen validen Business Case und muss die Equity Partner in ganz Europa überzeugen, zudem gibt es Ernennungsquoten für die Praxisgruppen. Das Business-Modell in der GK basiert auf dem Leveragen. Deswegen kann von vier Associates naturgemäß nur einer Partner werden. Das ist in der Boutique ganz anders. Wird man nicht Partner, liegt man den anderen auf der Tasche. Ist man Partner, kostet man die anderen nichts, weil zumeist "eat, what you kill" gilt, zudem entsteht ein stärkerer Außenauftritt. Zudem sind die Mandate aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses zum Individualverteidiger persönlicher - man könnte sie bei einem Wechsel im Zweifel mitnehmen. Das sind die Gründe, warum der Weg in die Partnerschaft bei der Boutique absehbarer und auch wahrscheinlicher ist.
Dass das auch tatsächlich der Fall ist, kann man leicht sehen, wenn man die Partnerernennungen in den Boutiquen und den GKs vergleicht. Das bestreitet niemand, der im Wirtschaftsstrafrecht tätig ist.
@juraboy123: Mein Eindruck ist, dass herausragende Noten (wie überall) natürlich gerne gesehen sind, der "Stallgeruch" (bei guten bis leicht überdurchschnittlichen Noten als Grundvoraussetzung) aber deutlich wichtiger ist. Das Wirtschaftsstrafrecht ist klein, man kennt sich und weiß, dass man mit Kollegen die bei renommierten Kollegen waren und dort gute Arbeit geleistet haben, wahrscheinlich etwas anfangen kann. Vor diesem Hintergrund dürften z.B. VB + mittleres befriedigend bei sonst stimmigem Lebenslauf durchaus reichen. Sehr gerne gesehen ist tatsächlich der Dr. im Strafrecht (Rechtfertigung von GK-Stundensätzen + sich schon formal von Wald- und Wiesen-Verteidigern abheben). Abseits davon wird viel Wert darauf gelegt, dass der Bewerber/ die Bewerberin mandantenkompatibel, sprich extrovertiert und "nett", ist.
Nachdem der Hype im Wirtschaftsstrafrecht noch nicht so wahnsinnig alt ist, gibt es wenige schon in frühen Ausbildungsstadien spezialisierte Bewerber, aber gleichwohl viele Bewerber mit guten Noten und allgemeinem Interesse am Strafrecht.
Bei den Boutiquen wurde im letzten und vorletzten Jahr sehr viel eingestellt, wo überhaupt noch bedarf ist, ist daher schwer abzusehen.
Das darfst du natürlich bezweifeln und tatsächlich war ich auch in keiner der genannten Boutiquen tätig. Ich habe mehrere Jahre in einer GK im Wirtschaftsstrafrecht gearbeitet und da die Szene der Wirtschaftsstrafverteidiger nunmal nicht riesig ist, kennt man sich natürlich von Fortbildungen und Stammtischen. Namentlich kenne ich eine B, die explizit eine Anwesenheit von 8-20 Uhr fordert, bei allen anderen ist 19 / 19.30 Uhr eher die Regel als die Ausnahme Aber lass es von mir auch auch 20 Uhr sein, trotzdem arbeitest du dort weniger als in der GK.
Dass du bei mehreren Boutiquen und in einer GK im Wirtschaftsstrafrechts warst (als Anwalt??), würde dich ja fast schon identifizierbar machen, mir fallen da von aktiv tätigen in NRW nicht viele ein... genau genommen sogar nur einer, wenn du gleich ne Whatapp bekommst können wir uns das hier sparen.
Zu dem Thema vor Gericht stehen: Natürlich stehst du in der B vor Gericht, aber es ist trotzdem unglaublich wenig (Ausnahmen wie tdwe teilweise verte bestätigen die Regel). Wir können hier lange darüber diskutieren, aber jeder der sich dafür interessiert, kann ja einfach auf der HP der jeweiligen Kanzlei mal nachsehen, wie viele der Anwälte (vor allem der angestellten) den Fachanwalt haben. Wenn überhaupt steht da nur "hat den theoretischen Teil". Man braucht für den FA 40 HV Tage. Wenn du jetzt mal einen x-beliebigen angestellten Anwalt nimmt, der so 2-4 Jahre da ist wirst du keinen finden, der den FA hat. Dann weißt du wie "oft" die vor Gericht sind.
Zu dem Bedarf der Kanzleien: zwei haben auf LinkedIn gerade aktuell ausgeschrieben...
03.07.2024, 16:06
Glückwunsch zu deinen GK Arbeitszeiten
03.07.2024, 16:40