13.06.2024, 19:43
Habt ihr das Urreil als Berichterstatter? Einzelrichter? Oder als Kammer mit/ ohne ehrenamtliche Rochter geschrieben?
Ich habe die drei Berufsrichter genannt, weil keine Übertragung auf den Einzelrichter erfolgte und die Beteiligten ihr Einverständnis zur Entscheidung durch den Berichterstatter nicht erteilt haben. Oder habe ich etwas verpasst? Und die ehrenamtlichen entscheiden ja ohne mündliche Verhandlung nicht mit, oder? War mir da total unsicher?
Ich habe die drei Berufsrichter genannt, weil keine Übertragung auf den Einzelrichter erfolgte und die Beteiligten ihr Einverständnis zur Entscheidung durch den Berichterstatter nicht erteilt haben. Oder habe ich etwas verpasst? Und die ehrenamtlichen entscheiden ja ohne mündliche Verhandlung nicht mit, oder? War mir da total unsicher?
13.06.2024, 22:15
Habt ihr die Klausur im Rahmen des PKH Beschlusses geprüft? Ich habe nämlich nach dem Schema geprüft und somit im Tenor den PKH Antrag abgelehnt…
14.06.2024, 05:16
(13.06.2024, 19:43)I-NRW schrieb: Habt ihr das Urreil als Berichterstatter? Einzelrichter? Oder als Kammer mit/ ohne ehrenamtliche Rochter geschrieben?
Ich habe die drei Berufsrichter genannt, weil keine Übertragung auf den Einzelrichter erfolgte und die Beteiligten ihr Einverständnis zur Entscheidung durch den Berichterstatter nicht erteilt haben. Oder habe ich etwas verpasst? Und die ehrenamtlichen entscheiden ja ohne mündliche Verhandlung nicht mit, oder? War mir da total unsicher?
Also ich hab mir zwei Richter dann ausgedacht also insgesamt 3. Da stand ja als Kammer beraten und es war nirgends von einer Übertragung die Rede, meine ich. Jedenfalls immer ohne ehrenamtliche
14.06.2024, 11:09
(14.06.2024, 05:16)Gast125566 schrieb:Auch an Kammerurteilen omV wirken ehrenamtliche Richter mit, nur bei Beschlüssen und Gerichtsbescheiden braucht man keine EhRis (5 Abs. 3 VwGO). Für die Klausurbeurteilung dürfte das aber nebensächlich sein.(13.06.2024, 19:43)I-NRW schrieb: Habt ihr das Urreil als Berichterstatter? Einzelrichter? Oder als Kammer mit/ ohne ehrenamtliche Rochter geschrieben?
Ich habe die drei Berufsrichter genannt, weil keine Übertragung auf den Einzelrichter erfolgte und die Beteiligten ihr Einverständnis zur Entscheidung durch den Berichterstatter nicht erteilt haben. Oder habe ich etwas verpasst? Und die ehrenamtlichen entscheiden ja ohne mündliche Verhandlung nicht mit, oder? War mir da total unsicher?
Also ich hab mir zwei Richter dann ausgedacht also insgesamt 3. Da stand ja als Kammer beraten und es war nirgends von einer Übertragung die Rede, meine ich. Jedenfalls immer ohne ehrenamtliche
14.06.2024, 13:51
Es ist vollbracht! 
Wie lief die heutige BImschG-Klausur bei euch? Immer gerne her mit euren Lösungsvorschläge.

Wie lief die heutige BImschG-Klausur bei euch? Immer gerne her mit euren Lösungsvorschläge.
14.06.2024, 18:00
(14.06.2024, 13:51)Chenaya schrieb: Es ist vollbracht!
Wie lief die heutige BImschG-Klausur bei euch? Immer gerne her mit euren Lösungsvorschläge.
Bei mir war die Genehmigung materiell rechtswidrig, weil sie für den Widerspruchsführer zu schädigende Immissionen ausstößt, also Verstoß gegen 5 I BImSchG und gegen 15 I 2 BauNVO.
Bei der Frage, was die Widerspruchsbehörde tun soll, habe ich empfohlen, den Bau dieser weiteren Filter und des Kühldingens anzuordnen. (EGL 12 BImSchG oder 48 LVwVfG?)
Die Sache mit der Kreistagssitzung:
Bei mir war der Ausschluss der Rednerin rechtswidrig.
Damit auch der Beschluss rechtswidrig.
Und zuständig für die Angelegenheit war der Kreistag.
Das war es, ich habe es aber gegen Ende raus alles eher festgestellt. Bin ewig lange im Verfahren der Genehmigung hängen geblieben und diesem Problem mit der Zustellung an den Widerspruchsführer (also dass sie nicht erfolgt ist) und was das für Konsequenzen hat, bin da aber nicht wirklich zu einer Lösung gekommen...
Wie lief es bei euch?
14.06.2024, 18:52
(14.06.2024, 18:00)BW_Refi schrieb:Habs auch so, nur die nachträgliche Anordnung auf 17 BImSchG gestützt. Die Frage mit der fehlenden Zustellung habe ich zum einen in der Statthaftigkeit geprüft und zum anderen in der Widerspruchsfrist. Ich habe gesagt, dass der VA zumindest bei dem ersten "Widerspruch" noch gar nicht existent war und da die Bekanntgabe der Genehmigung mangels Belehrung nach 10 Abs. 4 Nr. 2 BImschG nicht ordnungsgemäß war, die Widerspruchsfrist nie zu laufen begonnen hat, der WS am 26.04 jedenfalls noch fristgemäß war. Aber echt keine Ahnung was die da hören wollten. Bei der zweiten Frage hatte ich überhaupt keinen Plan, habe versucht sauber mit den Normen aus der LKro zu arbeiten(14.06.2024, 13:51)Chenaya schrieb: Es ist vollbracht!
Wie lief die heutige BImschG-Klausur bei euch? Immer gerne her mit euren Lösungsvorschläge.
Bei mir war die Genehmigung materiell rechtswidrig, weil sie für den Widerspruchsführer zu schädigende Immissionen ausstößt, also Verstoß gegen 5 I BImSchG und gegen 15 I 2 BauNVO.
Bei der Frage, was die Widerspruchsbehörde tun soll, habe ich empfohlen, den Bau dieser weiteren Filter und des Kühldingens anzuordnen. (EGL 12 BImSchG oder 48 LVwVfG?)
Die Sache mit der Kreistagssitzung:
Bei mir war der Ausschluss der Rednerin rechtswidrig.
Damit auch der Beschluss rechtswidrig.
Und zuständig für die Angelegenheit war der Kreistag.
Das war es, ich habe es aber gegen Ende raus alles eher festgestellt. Bin ewig lange im Verfahren der Genehmigung hängen geblieben und diesem Problem mit der Zustellung an den Widerspruchsführer (also dass sie nicht erfolgt ist) und was das für Konsequenzen hat, bin da aber nicht wirklich zu einer Lösung gekommen...
Wie lief es bei euch?
14.06.2024, 19:18
...
14.06.2024, 19:34
(14.06.2024, 18:52)Leschu97 schrieb:(14.06.2024, 18:00)BW_Refi schrieb:Habs auch so, nur die nachträgliche Anordnung auf 17 BImSchG gestützt. Die Frage mit der fehlenden Zustellung habe ich zum einen in der Statthaftigkeit geprüft und zum anderen in der Widerspruchsfrist. Ich habe gesagt, dass der VA zumindest bei dem ersten "Widerspruch" noch gar nicht existent war und da die Bekanntgabe der Genehmigung mangels Belehrung nach 10 Abs. 4 Nr. 2 BImschG nicht ordnungsgemäß war, die Widerspruchsfrist nie zu laufen begonnen hat, der WS am 26.04 jedenfalls noch fristgemäß war. Aber echt keine Ahnung was die da hören wollten. Bei der zweiten Frage hatte ich überhaupt keinen Plan, habe versucht sauber mit den Normen aus der LKro zu arbeiten(14.06.2024, 13:51)Chenaya schrieb: Es ist vollbracht!
Wie lief die heutige BImschG-Klausur bei euch? Immer gerne her mit euren Lösungsvorschläge.
Bei mir war die Genehmigung materiell rechtswidrig, weil sie für den Widerspruchsführer zu schädigende Immissionen ausstößt, also Verstoß gegen 5 I BImSchG und gegen 15 I 2 BauNVO.
Bei der Frage, was die Widerspruchsbehörde tun soll, habe ich empfohlen, den Bau dieser weiteren Filter und des Kühldingens anzuordnen. (EGL 12 BImSchG oder 48 LVwVfG?)
Die Sache mit der Kreistagssitzung:
Bei mir war der Ausschluss der Rednerin rechtswidrig.
Damit auch der Beschluss rechtswidrig.
Und zuständig für die Angelegenheit war der Kreistag.
Das war es, ich habe es aber gegen Ende raus alles eher festgestellt. Bin ewig lange im Verfahren der Genehmigung hängen geblieben und diesem Problem mit der Zustellung an den Widerspruchsführer (also dass sie nicht erfolgt ist) und was das für Konsequenzen hat, bin da aber nicht wirklich zu einer Lösung gekommen...
Wie lief es bei euch?
Oh Mist, den 17 BImSchG habe ich voll übersehen

Aaahh, das mit den Fristen für den Widerspruch klingt voll gut, danke :)
Wo habt ihr das geprüft, also die Zulässigkeit des Widerspruchs? Ich habe das irgendwie gar nicht in den Aufgaben gefunden, oder ich habe das übersehen... ich dachte, man soll nur die Rechtmäßigkeit der Genehmigung und das weitere Vorgehen prüfen 😬
14.06.2024, 20:56
(14.06.2024, 11:09)JungemitTaubenei schrieb:(14.06.2024, 05:16)Gast125566 schrieb:Auch an Kammerurteilen omV wirken ehrenamtliche Richter mit, nur bei Beschlüssen und Gerichtsbescheiden braucht man keine EhRis (5 Abs. 3 VwGO). Für die Klausurbeurteilung dürfte das aber nebensächlich sein.(13.06.2024, 19:43)I-NRW schrieb: Habt ihr das Urreil als Berichterstatter? Einzelrichter? Oder als Kammer mit/ ohne ehrenamtliche Rochter geschrieben?
Ich habe die drei Berufsrichter genannt, weil keine Übertragung auf den Einzelrichter erfolgte und die Beteiligten ihr Einverständnis zur Entscheidung durch den Berichterstatter nicht erteilt haben. Oder habe ich etwas verpasst? Und die ehrenamtlichen entscheiden ja ohne mündliche Verhandlung nicht mit, oder? War mir da total unsicher?
Also ich hab mir zwei Richter dann ausgedacht also insgesamt 3. Da stand ja als Kammer beraten und es war nirgends von einer Übertragung die Rede, meine ich. Jedenfalls immer ohne ehrenamtliche
Ja, es war aber ein Beschluss.