13.06.2024, 16:00
Ich denke, falls du die VA-Qualität, insb. die Regelungswirkung irgendwie vertretbar begründet hast, dürfte das nicht allzu gravierend sein. Die übrigen Prüfungspunkte hast du dir dadurch ja nicht abgeschnitten. Kopf hoch!
13.06.2024, 16:04
(13.06.2024, 15:57)Chenaya schrieb: Meint ihr, dass es ein grober Schnitzer ist, die Hinweispflicht i.R.d. formellen RM zu prüfen?
Seid ihr zeitlich zurecht gekommen? Ich hatte keine Zeit mehr das Ermessen, insb auch die VHMK zu prüfen & habe auch zu Aufgabe 2 kein Wort mehr verlieren können.
Ich hab es auch in der formellen RM angesprochen.
Fand es auch relativ viel und habe mich bei der materiellen Rechtmäßigkeit (zu) kurz gefasst.
13.06.2024, 16:43
Haben die Computer in Hamburg heute wieder funktioniert?
13.06.2024, 17:07
(13.06.2024, 15:38)BWJuni24 schrieb: In BW lief fast 1:1 dieses Urteil: VG Sigmaringen Urt. v. 20.10.2020 – 14 K 7613/18, BeckRS 2020, 41267.
Aufgabe 2: Die Rücknahmefiktion des 92 II 1 VwGO war nicht eingetreten, weil nicht auf diese Rechtsfolge hingewiesen war, sondern nur auf die Kostenfolge.
Aufgabe 3 habe ich nicht verstanden und einfach wie beantragt tenoriert. Wenn man den tenor des Urteils liest war das wohl zu unbestimmt und man hätte Zeit und Ort präzisieren sollen.
Vielen Dank für die Fundstelle!
13.06.2024, 17:09
Hallo!
Wie fanden die Berliner die heutige Klausur?
Insbesondere frage ich mich, ob ihr die Anordnungen 2 + 3 für rechtmäßig gehalten habt?
Für mich war der Antragsteller zuverlässig und deswegen die Anordnung zu 1. rechtswidrig, dennoch war der Widerrufsbescheid noch wirksam und nicht aufgehoben, weswegen ich zum Ergebnis kam die Anordnungen zu 2 und 3 waren rechtmäßig (trotzdem überwiegt das suspensivinteresse). Bin mir unsicher, ob ich im Stress etwas übersehen habe
Wie fanden die Berliner die heutige Klausur?
Insbesondere frage ich mich, ob ihr die Anordnungen 2 + 3 für rechtmäßig gehalten habt?
Für mich war der Antragsteller zuverlässig und deswegen die Anordnung zu 1. rechtswidrig, dennoch war der Widerrufsbescheid noch wirksam und nicht aufgehoben, weswegen ich zum Ergebnis kam die Anordnungen zu 2 und 3 waren rechtmäßig (trotzdem überwiegt das suspensivinteresse). Bin mir unsicher, ob ich im Stress etwas übersehen habe
13.06.2024, 17:10
13.06.2024, 17:26
13.06.2024, 17:27
(13.06.2024, 17:10)BW_Refi schrieb:Am Dienstag wurde wohl ne Leitung durchtrennt auf einer Baustelle in der Nähe sodass das Internet ausgefallen ist und der Server nicht mehr ging. Mussten dann per Hand schreiben, dafür aber ne Stunde mehr bekommen.(13.06.2024, 16:43)Gast24567 schrieb: Haben die Computer in Hamburg heute wieder funktioniert?
Ohh, was war da los? 🥶😱
13.06.2024, 17:50
(13.06.2024, 17:09)berlinberlin schrieb: Hallo!
Wie fanden die Berliner die heutige Klausur?
Insbesondere frage ich mich, ob ihr die Anordnungen 2 + 3 für rechtmäßig gehalten habt?
Für mich war der Antragsteller zuverlässig und deswegen die Anordnung zu 1. rechtswidrig, dennoch war der Widerrufsbescheid noch wirksam und nicht aufgehoben, weswegen ich zum Ergebnis kam die Anordnungen zu 2 und 3 waren rechtmäßig (trotzdem überwiegt das suspensivinteresse). Bin mir unsicher, ob ich im Stress etwas übersehen habe
Ich habe den Widerruf ebenfalls für rechtswidrig gehalten und deshalb auch gesagt, dass in der Hauptsacheentscheidung auch Ziffer 2 und Ziffer 3 des Bescheides rechtswidrig sein werden, so dass ich ganz entspannt alles durchwinken konnte. Ich habe einfach den Zeitpunkt der Relevanz nach hinten verschoben, da es ja eigentlich ja auch auf den Ausgang in der Hauptsache mE wohl ankommt.
Mein Problem ist wohl eher, dass ich eine Verhältnismäßigkeitentscheidung bei § 45 II 1 WaffG aufgrund des Rechtstaatsprinzips für erforderlich gehalten habe aufgrund der gravierenden Folgen - gebundene Entscheidung, aber trotzdem VHM ist wohl eine extreme Mindermeinung und ich habe das kaum begründet. Das ist wohl schwer vertretbar, wenn ich das jetzt richtig lese :D
13.06.2024, 18:01
(13.06.2024, 17:27)Gast125566 schrieb:(13.06.2024, 17:10)BW_Refi schrieb:Am Dienstag wurde wohl ne Leitung durchtrennt auf einer Baustelle in der Nähe sodass das Internet ausgefallen ist und der Server nicht mehr ging. Mussten dann per Hand schreiben, dafür aber ne Stunde mehr bekommen.(13.06.2024, 16:43)Gast24567 schrieb: Haben die Computer in Hamburg heute wieder funktioniert?
Ohh, was war da los? 🥶😱
🙄😬
Aber immerhin gab es mehr Zeit 🥺