12.06.2024, 09:34
Ich habe einen Rücktritt angeprüft und aufgrund des Fehlschlages abgelehnt. Er dachte ja, dass er ohne fremde Hilfe in naher Zeit nicht mehr seine Drohung durchsetzen kann?
12.06.2024, 09:55
(12.06.2024, 09:34)I-NRW schrieb: Ich habe einen Rücktritt angeprüft und aufgrund des Fehlschlages abgelehnt. Er dachte ja, dass er ohne fremde Hilfe in naher Zeit nicht mehr seine Drohung durchsetzen kann?Hab ich genauso gemacht. Hatte auch das Gefühl, dass es so ein bisschen angelegt war, dass man darüber diskutiert. Habs aber auch wegen Fehlschlages abgelehnt.
12.06.2024, 10:07
(12.06.2024, 07:49)Bln02 schrieb: Zur Revisionsklausur in Strafrecht (Bln):
Danke für eure Ansätze!
Was haltet ihr von der Annahme eines Rücktritts vom Versuch der (räuberischen) Erpressung?
Ging bei mir durch bzw. war aufgrund der Feststellungen des Urteils nicht ausgeschlossen:
Fehlgeschlagen +/- (keine Feststellungen dazu, dass F nicht mehr glaubte, sein Ziel erreichen zu können)
Freiwilligkeit +/- (keine Feststellungen dazu)
§ 24 I StGB +/- (keine Feststellungen zu anderen Beteiligten bzw. dass "Freunde" tatsächlich existierten)
Tataufgabe ausreichend + (Korrektur des Rücktrittshorizonts von beendetem zu unbeendetem Versuch, weil erkannt wurde, dass nach einer Stunde keine Antwort kam)
Klingt überzeugend. Ich denke da ist vieles vertretbar.
Ich habe einen Fehlschlag angenommen und jedenfalls den Versuch für beendet gehalten. Darauf wollte nach meinem Gefühl auch die Klausur raus, irgendwo stand etwas davon, dass er sich nicht bemüht habe den Erfolg zu verhindern.
Wieder nicht gerade optimal war, dass die Feststellungen des Urteils dazu gar nicht abgedruckt waren, sondern nur auf den Strafbefehl in sprachlich angepasster Form verwiesen war. Glaube deshalb eigentlich nicht, dass sie darauf hinaus wollten, dass mit die Feststellungen hier nicht ausreichten, aber genau genommen hast du Recht.
12.06.2024, 10:12
Wenn ich das alles hier so lese, fürchte ich in der S2 ums Bestehen. Da war so viel drin und ich habe so viele Dinge überhaupt nicht mehr ansprechen können, zB Rücktritt. Bin echt geschockt über den Umfang der Revisionsklausur, nachdem am Tag zuvor ein Strafurteil lief. Generell der ganze Durchgang lief für mich echt beschissen. Frage mich, wie das alles korrigiert wird. Bin gespannt, was in Ö noch kommt...
12.06.2024, 11:49
(12.06.2024, 10:12)Leschu97 schrieb: Wenn ich das alles hier so lese, fürchte ich in der S2 ums Bestehen. Da war so viel drin und ich habe so viele Dinge überhaupt nicht mehr ansprechen können, zB Rücktritt. Bin echt geschockt über den Umfang der Revisionsklausur, nachdem am Tag zuvor ein Strafurteil lief. Generell der ganze Durchgang lief für mich echt beschissen. Frage mich, wie das alles korrigiert wird. Bin gespannt, was in Ö noch kommt...
Zunächst muss man ja nicht einmal alles im Ansatz sehen, um - auch gut im umtechnischen Sinne (b-unteres vb) - zu bestehen. Wenn man einiges übersieht und anderen Stellen solide argumentiert und fachlich gut arbeitet, werden mE auch Fehler bzw. nicht gesehene Probleme verziehen. Man sollte sich von den hiesigen Lösungsentwürfen, an denen ich ja auch selbst mich beteilige, nicht verunsichern lassen. Erstens kann das auch falsch sein, zweitens steht auch häufig in den Lösungen des Prüfungsamtes: "aA vertretbar bzw. dies wird nur von besonders aufmerksamen/guten Kandidaten erwartet". Einige AG-Leiter sowie im Probeexamen haben bei uns diese beiden Sätze immer extra übernommen/vorgelesen, um gerade die Angst vor der vermeintlich falschen Lösung zu nehmen und den daraus folgenden gravierenden Punktabzugsfolgen.
Also Kopf hoch, morgen und übermorgen noch und dann ist es geschafft!
13.06.2024, 15:12
Hat irgendjemand die Klage komplett abgewiesen 😅
Und zwei Maßnahme geprüft und die Rücknahme als unzulässig behandelt ?
Und zwei Maßnahme geprüft und die Rücknahme als unzulässig behandelt ?
13.06.2024, 15:28
Wäre für ne Grob-Gliederung sehr dankbar... meine ist vermutlich falsch... war total unsicher, ob überhaupt ein VA vorlag. Und was war das bitte mit dem Antrag auf Fortsetzung?
LG
LG
13.06.2024, 15:38
In BW lief fast 1:1 dieses Urteil: VG Sigmaringen Urt. v. 20.10.2020 – 14 K 7613/18, BeckRS 2020, 41267.
Aufgabe 2: Die Rücknahmefiktion des 92 II 1 VwGO war nicht eingetreten, weil nicht auf diese Rechtsfolge hingewiesen war, sondern nur auf die Kostenfolge.
Aufgabe 3 habe ich nicht verstanden und einfach wie beantragt tenoriert. Wenn man den tenor des Urteils liest war das wohl zu unbestimmt und man hätte Zeit und Ort präzisieren sollen.
Aufgabe 2: Die Rücknahmefiktion des 92 II 1 VwGO war nicht eingetreten, weil nicht auf diese Rechtsfolge hingewiesen war, sondern nur auf die Kostenfolge.
Aufgabe 3 habe ich nicht verstanden und einfach wie beantragt tenoriert. Wenn man den tenor des Urteils liest war das wohl zu unbestimmt und man hätte Zeit und Ort präzisieren sollen.
13.06.2024, 15:57
Meint ihr, dass es ein grober Schnitzer ist, die Hinweispflicht i.R.d. formellen RM zu prüfen?
Seid ihr zeitlich zurecht gekommen? Ich hatte keine Zeit mehr das Ermessen, insb auch die VHMK zu prüfen & habe auch zu Aufgabe 2 kein Wort mehr verlieren können.
Seid ihr zeitlich zurecht gekommen? Ich hatte keine Zeit mehr das Ermessen, insb auch die VHMK zu prüfen & habe auch zu Aufgabe 2 kein Wort mehr verlieren können.
13.06.2024, 15:58
Was denkt ihr wie gravierend ist es, wenn anstatt der Feststellungsklage die FFK gewählt wurde?