07.06.2024, 12:44
Wenn man vor (oder nach) der RA-Tätigkeit einer Tätigkeit nachgeht, bei der man in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, bekommt man dann später zwei separate Rentenzahlungen aus zwei Kassen (Versorgungswerk und gesetzliche Rentenkasse) oder wie läuft das ab 🤔?
10.06.2024, 11:54
Wenn du insgesamt 5 Jahre in die DRV eingezahlt hast, bekommst du daraus eine Rente.
Wenn man RA wird, kann man zuvor in die DRV gezahlte Beiträge ins Versorgungswerk überführen lassen. Dann bekommt man nur was aus dem Versorgungswerk. Wenn man das nicht macht und die 5 Jahre voll hat, bekommt man beides.
Wenn man RA wird, kann man zuvor in die DRV gezahlte Beiträge ins Versorgungswerk überführen lassen. Dann bekommt man nur was aus dem Versorgungswerk. Wenn man das nicht macht und die 5 Jahre voll hat, bekommt man beides.
11.06.2024, 11:27
Von der Übertragung von DRV Beiträgen in das Versorgungswerk (habe ich für die Referendariatszeit gemacht, sogenannte Nachversicherung) kann ich nur abraten. Da gibt es am Ende keinen Euro mehr raus im Versorgungswerk (es werden irgendwelche Durchschnittsquotienten errechnet). Wenn die Zeiten in der DRV geblieben wären, hätte ich neben dem Versorgungswerk wohl 80 Euro mehr DRV-Rente bekommen (die 5 Jahre sind so oder so voll). Also Vorsicht!