09.06.2024, 09:39
Hallöchen,
gibt es hier im Forum (Prober-)Richter am VG, die mal von Ihrer Tätigkeit berichten können? Mich interessen insbesondere folgende Fragen:
-inhaltliche Tätigkeit spannend/erfüllend? Juristisch anspruchsvoll?
-Unabhängigkeit trotz Kammerprinzip? Kann man beispielsweise um 6 anfangen zu arbeiten und dafür früh am Nachmittag gehen?
-Belastung? Wie hoch ist der Aktenbestand ca und wieviel Std. bedarf es nach Einarbeitung zur Bewältigung davon?
Danke und schönen Sonntag :)
gibt es hier im Forum (Prober-)Richter am VG, die mal von Ihrer Tätigkeit berichten können? Mich interessen insbesondere folgende Fragen:
-inhaltliche Tätigkeit spannend/erfüllend? Juristisch anspruchsvoll?
-Unabhängigkeit trotz Kammerprinzip? Kann man beispielsweise um 6 anfangen zu arbeiten und dafür früh am Nachmittag gehen?
-Belastung? Wie hoch ist der Aktenbestand ca und wieviel Std. bedarf es nach Einarbeitung zur Bewältigung davon?
Danke und schönen Sonntag :)
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
10.06.2024, 05:43
Es kommt wie bei allem drauf an.
Ich empfinde die Verfahren am VG jedenfalls im klassischen Bereich als abwechslungsreich und durchaus anspruchsvoll. Je nachdem, in welcher Kammer man landet, kann es auch richtig herausfordernd werden. Asyl ist was anderes. Das ist je nach Herkunftsländern, für die man zuständig ist, teilweise Fließbandarbeit und teilweise auch sehr nervig. Anstrengend wird es insbesondere dann, wenn Strafverteidiger, die auch das Asylmandat übernommen haben, versuchen, Konfliktverteidigung in einer Leistungsklagensituation zu praktizieren…
Unabhängigkeit ist immer gegeben. Der ganz überwiegende Großteil der Verfahren wird ohnehin als Einzelrichter gemacht. Wie es so in der Kammer klappt, ist eine Frage der konkreten Zusammensetzung. Es wird an jedem VG alle geben, von sehr pragmatisch bis zum Ultradogmatiker. Je nachdem, wie man da selbst so drauf ist, kann das schon mal anstrengend werden.
Ansonsten kann man natürlich grds arbeiten wann und wie man will. Man sollte sich nur vor Augen führen, dass man nunmal in einem Spruchkörper mit mehreren Leuten arbeitet und da auch aufeinander Rücksicht nehmen sollte. Gerade die Eltern kleinerer Kinder sind ja auf „normale“ Arbeitszeiten angewiesen. Wenn man da kommt und sagt, „ich arbeite aber immer nur von 16 Uhr bis 24 Uhr“ ist das vielleicht aus atmosphärischen Gründen keine gute Idee. Hindern kann einen natürlich trotzdem niemand daran.
Ich empfinde die Verfahren am VG jedenfalls im klassischen Bereich als abwechslungsreich und durchaus anspruchsvoll. Je nachdem, in welcher Kammer man landet, kann es auch richtig herausfordernd werden. Asyl ist was anderes. Das ist je nach Herkunftsländern, für die man zuständig ist, teilweise Fließbandarbeit und teilweise auch sehr nervig. Anstrengend wird es insbesondere dann, wenn Strafverteidiger, die auch das Asylmandat übernommen haben, versuchen, Konfliktverteidigung in einer Leistungsklagensituation zu praktizieren…
Unabhängigkeit ist immer gegeben. Der ganz überwiegende Großteil der Verfahren wird ohnehin als Einzelrichter gemacht. Wie es so in der Kammer klappt, ist eine Frage der konkreten Zusammensetzung. Es wird an jedem VG alle geben, von sehr pragmatisch bis zum Ultradogmatiker. Je nachdem, wie man da selbst so drauf ist, kann das schon mal anstrengend werden.
Ansonsten kann man natürlich grds arbeiten wann und wie man will. Man sollte sich nur vor Augen führen, dass man nunmal in einem Spruchkörper mit mehreren Leuten arbeitet und da auch aufeinander Rücksicht nehmen sollte. Gerade die Eltern kleinerer Kinder sind ja auf „normale“ Arbeitszeiten angewiesen. Wenn man da kommt und sagt, „ich arbeite aber immer nur von 16 Uhr bis 24 Uhr“ ist das vielleicht aus atmosphärischen Gründen keine gute Idee. Hindern kann einen natürlich trotzdem niemand daran.
10.06.2024, 11:40
Am örtlichen VG, ich arbeite selber nicht dort, soll die Belastung im Gegensatz zur ordentlichen Gerichtsbarkeit zumindest erträglich sein. 45h-50h sollen wohl machbar sein
10.06.2024, 12:58
@ Pontifex Maximus: kann ich alles aus eigener Erfahrung heraus genau so bestätigen.
Die Belastung dürfte sich angesichts steigender Asylanträge perspektivisch eher weiter erhöhen, zumal daran auch das Ausländerrecht (Aufenthaltserlaubnis, Beschäftigungserlaubnis, Ausweisung, Wohnsitzauflage, Duldung, Abschiebung usw) hängt.
Dass die Politik hierauf mit zusätzlichen Stellen reagiert, ist leider die Ausnahme, trotz aberwitziger politischer Zielvorgaben (3-6 Monate als maximale Verfahrensdauer eines Asylverfahrens). Das BAMF schafft derzeit gerade tausende zusätzliche Stellen, die Länder an den Verwaltungsgerichten leider kaum.
Dafür, dass man für das VG immer noch überdurchschnittliche Noten mitbringen muss, empfinde ich die beruflichen Perspektiven daher eher als durchwachsen.
Die Belastung dürfte sich angesichts steigender Asylanträge perspektivisch eher weiter erhöhen, zumal daran auch das Ausländerrecht (Aufenthaltserlaubnis, Beschäftigungserlaubnis, Ausweisung, Wohnsitzauflage, Duldung, Abschiebung usw) hängt.
Dass die Politik hierauf mit zusätzlichen Stellen reagiert, ist leider die Ausnahme, trotz aberwitziger politischer Zielvorgaben (3-6 Monate als maximale Verfahrensdauer eines Asylverfahrens). Das BAMF schafft derzeit gerade tausende zusätzliche Stellen, die Länder an den Verwaltungsgerichten leider kaum.
Dafür, dass man für das VG immer noch überdurchschnittliche Noten mitbringen muss, empfinde ich die beruflichen Perspektiven daher eher als durchwachsen.
10.06.2024, 13:52
(10.06.2024, 12:58)Spencer schrieb: @ Pontifex Maximus: kann ich alles aus eigener Erfahrung heraus genau so bestätigen.
Die Belastung dürfte sich angesichts steigender Asylanträge perspektivisch eher weiter erhöhen, zumal daran auch das Ausländerrecht (Aufenthaltserlaubnis, Beschäftigungserlaubnis, Ausweisung, Wohnsitzauflage, Duldung, Abschiebung usw) hängt.
Dass die Politik hierauf mit zusätzlichen Stellen reagiert, ist leider die Ausnahme, trotz aberwitziger politischer Zielvorgaben (3-6 Monate als maximale Verfahrensdauer eines Asylverfahrens). Das BAMF schafft derzeit gerade tausende zusätzliche Stellen, die Länder an den Verwaltungsgerichten leider kaum.
Dafür, dass man für das VG immer noch überdurchschnittliche Noten mitbringen muss, empfinde ich die beruflichen Perspektiven daher eher als durchwachsen.
Das ist richtig. Wobei man bei den Asylverfahren noch ergänzen muss, dass man bei vielen Herkunftsländern - natürlich nicht bei allen - die Belastung auch selbst in der Hand hat.
Bei den VGs landen unter dem "Deckmantel" Asyl sehr viele Verfahren, die möglicherweise etwas mit Migration oder Einwanderung zu tun haben, aber sicherlich nichts Asylrecht. Damit meine ich Verfahren, in denen man den kompletten Sachvortrag als wahr unterstellen kann und bei denen (offensichtlich) trotzdem nichts für die Kläger rauskommt ("Mein Schwiegervater hat mich gehauen. Da haben meine Frau und ich uns auf den Weg nach Deutschland gemacht"). Dass bei diesen Verfahren nichts rauskommt und der Asylantrag allein zur Aufenthaltsverlängerung dient, wissen auch alle Beteiligten. Wenn man hier zügig und pragmatisch arbeitet, ist die Belastung natürlich nicht so groß, wie wenn ich auch in solchen Verfahren vierstünde Anhörungen in der mündlichen Verhandlung mache...
10.06.2024, 14:32
Das stimmt natürlich, aber auch die Klage ohne echte Erfolgsaussichten muss meist mündlich verhandelt werden. Selbst wenn nix dran ist, fragt der RA seinen Kläger vorbereitete Fragen, der Kläger trägt neuen Sachverhalt vor oder ergänzt den alten, es kommen Beweisanträge usw, und man muss das Urteil schreiben. Da kommt alleine aufgrund der Verfahrensmassen unheimlich viel zusammen, was einen wieder von den komplizierteren Asylfällen bzw der klassischen Materie abhält.
10.06.2024, 18:50
(10.06.2024, 14:32)Spencer schrieb: Das stimmt natürlich, aber auch die Klage ohne echte Erfolgsaussichten muss meist mündlich verhandelt werden. Selbst wenn nix dran ist, fragt der RA seinen Kläger vorbereitete Fragen, der Kläger trägt neuen Sachverhalt vor oder ergänzt den alten, es kommen Beweisanträge usw, und man muss das Urteil schreiben. Da kommt alleine aufgrund der Verfahrensmassen unheimlich viel zusammen, was einen wieder von den komplizierteren Asylfällen bzw der klassischen Materie abhält.
Klar, mag sein. Ob das passiert, ist aber auch eine Frage der Verhandlungsführung in der mV. Man kann eine Verhandlung auch freundlich und stringent dahin führen, dass klar ist, dass die Fragen nicht mehr gestellt und der Sachvortrag nicht nochmal wiederholt wird. Klappt nicht immer, aber im Regelfall und bei Beteiligung vernünftiger Anwälte kann man das schon steuern.
10.06.2024, 20:07
Das hängt doch sehr von den individuellen Zuständigkeiten der Kammer ab.
Ansonsten sind Konflikt"verteidigungen" im Asylrecht hier unheimlich selten, weil es eine breite Auswahl von spezialisierten Anwälten gibt. Vielleicht ist das in ländlichen Regionen anders, wo dann der Strafverteidiger eben noch das Asylmandat übernimmt. Habe ich auch schon erlebt und ist letztlich für den Mandanten nicht zielführend, wenn objektive Beweislasten verkannt werden.
Ansonsten kann ich mich über Asylrecht nicht beklagen. Unzulässigkeitsentscheidungen zu Drittstaaten oder dem Dublin-Regime bieten häufig anspruchsvolle europarechtliche Fragen, Folgeanträge haben häufig VerwAT Probleme zum Wiederaufgreifen, Rücknahme- und Widerrufsverfahren bieten spezialgesetzliche Rücknahme- und Widerrufsmaterie, Verfahrenseinstellungen wegen zB Nichterscheinen zum Anhörungstermin häufig spitzfindige Zustellungsprobleme etc, also eine Mischung als VerwR AT und ZPO (Beweiskraft der Urkunde, Ersatzzustellungen...).
Ich würde also den Tipp geben, Asylrecht nicht als irgendwas ganz Außenstehendes zu betrachten, es ist besonderes Verwaltungsrecht. Wenn man natürlich ausschließlich Aufstockerklagen für Syrien in der Kammer hat (wird oft gebündelt, d.h. Syrer, die vom subsidären Schutz auf Flüchtlingseigenschaft wollen) kann ich mir auch vorstellen, dass das recht schnell eintönig wird, weil es dann idR keinerlei sonstige rechtliche Fragen geben wird. Oder so sichere Herkunftsländer wie Georgien, bei denen man idR unbeachtliches Vorbringen hat.
Zur Frage Unabhängigkeit in der Kammer: keine Besonderheiten, zumal auch am VG beinahe alles vom Einzelrichter entschieden wird. Zudem bist du als Berichterstatter erstmal für das ganze vorbereitende Verfahren zuständig. Die Mehrheitsentscheidung am Ende berührt ja deine Unabhängigkeit nicht. Wie es persönlich läuft ist Typfrage und vom Einzelfall abhängig (siehe unten).
Zum Rest haben meine VG Kollegen ja einiges geschrieben. Dazu kann man immer auch nur sagen: vom Bundesland, Gericht und Kammer abhängig.
Ansonsten sind Konflikt"verteidigungen" im Asylrecht hier unheimlich selten, weil es eine breite Auswahl von spezialisierten Anwälten gibt. Vielleicht ist das in ländlichen Regionen anders, wo dann der Strafverteidiger eben noch das Asylmandat übernimmt. Habe ich auch schon erlebt und ist letztlich für den Mandanten nicht zielführend, wenn objektive Beweislasten verkannt werden.
Ansonsten kann ich mich über Asylrecht nicht beklagen. Unzulässigkeitsentscheidungen zu Drittstaaten oder dem Dublin-Regime bieten häufig anspruchsvolle europarechtliche Fragen, Folgeanträge haben häufig VerwAT Probleme zum Wiederaufgreifen, Rücknahme- und Widerrufsverfahren bieten spezialgesetzliche Rücknahme- und Widerrufsmaterie, Verfahrenseinstellungen wegen zB Nichterscheinen zum Anhörungstermin häufig spitzfindige Zustellungsprobleme etc, also eine Mischung als VerwR AT und ZPO (Beweiskraft der Urkunde, Ersatzzustellungen...).
Ich würde also den Tipp geben, Asylrecht nicht als irgendwas ganz Außenstehendes zu betrachten, es ist besonderes Verwaltungsrecht. Wenn man natürlich ausschließlich Aufstockerklagen für Syrien in der Kammer hat (wird oft gebündelt, d.h. Syrer, die vom subsidären Schutz auf Flüchtlingseigenschaft wollen) kann ich mir auch vorstellen, dass das recht schnell eintönig wird, weil es dann idR keinerlei sonstige rechtliche Fragen geben wird. Oder so sichere Herkunftsländer wie Georgien, bei denen man idR unbeachtliches Vorbringen hat.
Zur Frage Unabhängigkeit in der Kammer: keine Besonderheiten, zumal auch am VG beinahe alles vom Einzelrichter entschieden wird. Zudem bist du als Berichterstatter erstmal für das ganze vorbereitende Verfahren zuständig. Die Mehrheitsentscheidung am Ende berührt ja deine Unabhängigkeit nicht. Wie es persönlich läuft ist Typfrage und vom Einzelfall abhängig (siehe unten).
Zum Rest haben meine VG Kollegen ja einiges geschrieben. Dazu kann man immer auch nur sagen: vom Bundesland, Gericht und Kammer abhängig.
11.06.2024, 12:59
Alles richtig, was ihr sagt.
Vielleicht noch eine Ergänzung zur Personalausstattung:
Derzeit werden für die Justiz insgesamt wichtige Weichen gestellt. Der Generationenwechsel ist in vollem Gange, die Haushaltslage noch ernster als sonst. Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (in NRW) stellt sich dabei aktuell die Frage, ob sie ihre bisherige Stellenausstattung zumindest halten kann, was angesichts der steigenden Asylzahlen zwingend notwendig wäre, um zumindest noch halbwegs akzeptable Verfahrenslaufzeiten zu gewährleisten. Wenn das nicht der Fall wäre, dürften wir mittelfristig der StA Gesellschaft leisten, was Belastung und Attraktivität für geeigneten Nachwuchs anbelangt. In den 90ern war das wohl schon einmal so, als die Politik die VGs infolge des Jugoslawien-Kriegs zunächst komplett absaufen liess, bevor Stellen aufgestockt wurden.
Deswegen ist die Antwort, wonach -noch- eine halbwegs auskömmliche Stellenausstattung besteht, um zumindest den status quo zu gewährleisten, nur unter Vorbehalt möglich.
Ich gebe allerdings die Hoffnung nicht auf, dass die Politik so ganz allmählich mal die politische Sprengkraft der Migrationsfrage kapiert. Der letzte Sonntag könnte zum Verständnis beigetragen haben…
Vielleicht noch eine Ergänzung zur Personalausstattung:
Derzeit werden für die Justiz insgesamt wichtige Weichen gestellt. Der Generationenwechsel ist in vollem Gange, die Haushaltslage noch ernster als sonst. Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (in NRW) stellt sich dabei aktuell die Frage, ob sie ihre bisherige Stellenausstattung zumindest halten kann, was angesichts der steigenden Asylzahlen zwingend notwendig wäre, um zumindest noch halbwegs akzeptable Verfahrenslaufzeiten zu gewährleisten. Wenn das nicht der Fall wäre, dürften wir mittelfristig der StA Gesellschaft leisten, was Belastung und Attraktivität für geeigneten Nachwuchs anbelangt. In den 90ern war das wohl schon einmal so, als die Politik die VGs infolge des Jugoslawien-Kriegs zunächst komplett absaufen liess, bevor Stellen aufgestockt wurden.
Deswegen ist die Antwort, wonach -noch- eine halbwegs auskömmliche Stellenausstattung besteht, um zumindest den status quo zu gewährleisten, nur unter Vorbehalt möglich.
Ich gebe allerdings die Hoffnung nicht auf, dass die Politik so ganz allmählich mal die politische Sprengkraft der Migrationsfrage kapiert. Der letzte Sonntag könnte zum Verständnis beigetragen haben…
11.06.2024, 14:23
Ich werfe mal noch die Sozialgerichtsbarkeit in den Raum. Rechtlich wahrscheinlich nicht so anspruchsvoll wie am VG, aber dafür ist man von Tag 1 an Kammervorsitzender und damit sehr eigenverantwortlich. Kein Asylrecht, wenn auch natürlich je nach Rechtsgebiet auch mal schwierigere Kläger. Die Arbeitsbelastung empfinde ich als sehr human.