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Berufserfahrung vs. 2. Staatsexamen
E-135
Member
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Beiträge: 116
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2024
#1
07.06.2024, 17:47
Hallo,

mich interessiert, ob man nach dem 2. Examen und Jahrelanger Berufserfahrung noch vsl. das 2. Staatsexamen bestehen würde.

Ich weiß das ist eine sehr allgemeine Frage, ich versuche sie deswegen noch etwas einzugrenzen; ich stelle mir z.B. einen Rechtsanwalt vor, der seit 25 Jahren praktiziert und sich in dieser Zeit in eine bestimmte Fachrichtung entwickelt hat, mit oder ohne Fachanwaltstitel.

Man lernt ja sicherlich viel schnelleres und zielgerichteteres juristisches Arbeiten in den 25 Jahren. Auch die praktischen Entwürfe dürften ja deutlich brauchbarer sein. 

Andererseits frage ich mich schon sehr, ob man nach 25 Jahren noch Wissen besitzt, welches im Studium und Ref Grundlage darstellt, aber in der persönlichen Praxis als Anwalt kaum mehr relevant wird.

Theoretisch müsste man dann ja wirklich komplett versagen, wenn man bspw. kein Strafrecht oder Baurecht o.ä. macht. Das passt für mich irgendwie nicht in das gesellschaftliche Bild eines "fertigen" Rechtsanwalts... aber das ist ja dann wohl tatsächlich so, oder?

Was denkt ihr bzw. habt ihr für Erfahrungen?
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Syndikus_RA
Member
***
Beiträge: 57
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2022
#2
07.06.2024, 18:20
(07.06.2024, 17:47)E-135 schrieb:  Hallo,

mich interessiert, ob man nach dem 2. Examen und Jahrelanger Berufserfahrung noch vsl. das 2. Staatsexamen bestehen würde.

Ich weiß das ist eine sehr allgemeine Frage, ich versuche sie deswegen noch etwas einzugrenzen; ich stelle mir z.B. einen Rechtsanwalt vor, der seit 25 Jahren praktiziert und sich in dieser Zeit in eine bestimmte Fachrichtung entwickelt hat, mit oder ohne Fachanwaltstitel.

Man lernt ja sicherlich viel schnelleres und zielgerichteteres juristisches Arbeiten in den 25 Jahren. Auch die praktischen Entwürfe dürften ja deutlich brauchbarer sein. 

Andererseits frage ich mich schon sehr, ob man nach 25 Jahren noch Wissen besitzt, welches im Studium und Ref Grundlage darstellt, aber in der persönlichen Praxis als Anwalt kaum mehr relevant wird.

Theoretisch müsste man dann ja wirklich komplett versagen, wenn man bspw. kein Strafrecht oder Baurecht o.ä. macht. Das passt für mich irgendwie nicht in das gesellschaftliche Bild eines "fertigen" Rechtsanwalts... aber das ist ja dann wohl tatsächlich so, oder?

Was denkt ihr bzw. habt ihr für Erfahrungen?
Aus dem Stegreif würde ich komplett versagen und bei mir ist es erst ca. 6 Jahre her. Im öffentlichen Recht und im Strafrecht wäre ich ohne Vorbereitung komplett verloren. Wenn ich allerdings dieselbe Vorbereitungszeit wie damals hätte, wäre ich vermutlich deutlich besser, weil viele der Themen - bei mir insbesondere im Zivilrecht - nicht mehr so abstrakt sind.
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Patenter Gast
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Beiträge: 701
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#3
07.06.2024, 18:28
Wieso sollte ich jetzt noch eine ordentliche ÖR oder ZVR Klausur schreiben können? Ich habe Jahre lang nichts dazu gemacht, d.h. natürlich auch keine Probleme und Aufbauschemata präsent. Die höre Praxistauglichkeit führt übrigens nicht dazu, dass der Praxisteil im Examen besser wird. Denn der dortige "Praxisteil" ist eher formalistisch. 

Mit Lernen würde ich sicherlich wieder bestehen aber aus dem Stehgreif? Glaube eher nicht.
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 2.096
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
07.06.2024, 19:42
Obwohl ich keine 15 Jahre draußen bin, viel die Rechtsgebiete gewechselt habe und durch Unterricht und Prüfungen noch nahe dran bin, würde das in einem Debakel enden. Die Berufserfahrung würde mich vermutlich davor bewahren, ganz großen Blödsinn zu schreiben, weil man ein sehr viel besseres Judiz hat als früher. Aber gut würde es nicht mehr...
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hyaene_mit_hut
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Themen: 23
Registriert seit: Jan 2024
#5
07.06.2024, 20:51
Ich hab das so gemacht. War super schwierig, wieder reinzukommen, zumal die anderen in meiner AG alle frisch von der Uni kamen. 
Obs gereicht hat? Erfahre ich noch. 

Jedenfalls war es sehr sehr viel Arbeit. Viele Aspekte, die im Berufsleben nicht mehr wichtig waren, kriegen plötzlich Prüfungsrelevanz (und es ist ein ziemlich joke, dass mir Autokorrektur statt "Prüfungsrelevanz" "Körperverletzung" vorgeschlagen hat. XD)
Ich würde es nicht empfehlen.
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GPAMember
Member
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Beiträge: 92
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2023
#6
07.06.2024, 23:07
Natürlich schafft kein Praktiker mehr das Zweite Staatsexamen. Selbst ein Jahr später nicht mehr. Allein aus Zeitgründen und der besonderen herangehensweise an die Klausuren.
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Egal
Posting Freak
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Beiträge: 1.235
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#7
08.06.2024, 10:43
Ich bin 10 Jahre raus und würde es aus dem Stehgreif nicht schaffen. Deswegen halte ich mich in entsprechenden Threads zurück.
In der Praxis spezialisiert man sich auf ein oder wenige Rechtsgebiete und vergisst den Stoff der anderen. Auch viele der prozessualen Besonderheiten spielen im Alltag keine Rolle, außer man ist Richter und hat wöchentlich mehrere Verhandlungen.
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E-135
Member
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Beiträge: 116
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2024
#8
09.06.2024, 14:50
(07.06.2024, 18:28)Patenter Gast schrieb:  Wieso sollte ich jetzt noch eine ordentliche ÖR oder ZVR Klausur schreiben können? Ich habe Jahre lang nichts dazu gemacht, d.h. natürlich auch keine Probleme und Aufbauschemata präsent. Die höre Praxistauglichkeit führt übrigens nicht dazu, dass der Praxisteil im Examen besser wird. Denn der dortige "Praxisteil" ist eher formalistisch. 

Mit Lernen würde ich sicherlich wieder bestehen aber aus dem Stehgreif? Glaube eher nicht.

Das verstehe ich nicht ganz. Ich stehe nun unmittelbar vor dem Berufsstart. Aber ich ging davon aus, dass die Formalien (sei es Mandantenschreiben, Klageschrift oder auch das Urteil, das man ja auch als Rechtsanwalt prüfen sollte) tatsächlich relativ Realtitätsnah ist. Ist das anders als von mir gedacht?

Danke für den Input auch an die anderen. So stark hätte ich das nicht erwartet, bin aber wie gesagt auch noch nicht ins fachspezifische Berufsleben gestartet.

In diesem Kontext finde ich es Interessant, dass ja dann aber die Korrektoren Praktiker sind, ob teils RAs, Verwaltungsjuristen oder auch Richter... wenn diese Korrektoren nicht aus einer Art aktiven Lehre kommen, müssten die Korrekturen ja wirklich in sehr hohem Maße subjektiv sein, oder? Wenn z.B. ein Korrektor ein materielles Rechtsgebiet korrigiert, auf das er oder sie zufällig spezialisiert ist, dürften diesem Korrektor strukturelle Fehler ja viel krasser ins Auge fallen bspw.

Mir stellt sich noch die Frage, wie ihr nach euren Jahren Praxiserfahrung mit den Erwartungen eures (näheren) Umfelds umgeht? Meiner Erfahrung nach wird meist davon ausgegangen, dass man alles kann, sei es tiefstes Ordnungsrecht, Staatsrecht, Europarecht und Völkerrecht etc...
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