18.10.2023, 14:23
Im Juni 2024 schreiben Referendare aus Baden-Württemberg, Bayern, NRW, Sachsen, Thüringen, dem GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein) und dem GJPA-Bezirk (Berlin, Brandenburg) die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Baden-Württemberg:
03.06.
04.06.
06.06.
07.06.
10.06.
11.06.
13.06.
14.06.
Bayern:
Klausuren vom 04. Juni bis 14. Juni
NRW:
03.06.: Z 1
04.06.: Z 2
06.06.: Z 3
07.06.: Z 4
10.06.: S 1
11.06.: S 2
13.06.: V 1
14.06.: V 2
Sachsen:
03.06.: Zivilrecht
04.06.: Zivilrecht
06.06.: Zivilrecht
07.06.: Zivilrecht
10.06.: Strafrecht
11.06.: Strafrecht
13.06.: Öffentliches Recht
14.06.: Öffentliches Recht
Thüringen:
03.06.
04.06.
06.06.
07.06.
10.06.
11.06.
13.06.
14.06.
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
03.06.: ZR I
04.06.: ZR II
06.06.: ZHG
07.06.: ZR III
10.06.: StR I
11.06.: StR II
13.06.: ÖR I
14.06.: ÖR II
GJPA-Bezirk (Berlin, Brandenburg):
03.06.: Z I
06.06.: Z II
07.06.: Wahlklausur
10.06.: S I
11.06.: S II
13.06.: ÖR I
14.06.: ÖR II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Thür), NoName(HH).
Baden-Württemberg:
03.06.
04.06.
06.06.
07.06.
10.06.
11.06.
13.06.
14.06.
Bayern:
Klausuren vom 04. Juni bis 14. Juni
NRW:
03.06.: Z 1
04.06.: Z 2
06.06.: Z 3
07.06.: Z 4
10.06.: S 1
11.06.: S 2
13.06.: V 1
14.06.: V 2
Sachsen:
03.06.: Zivilrecht
04.06.: Zivilrecht
06.06.: Zivilrecht
07.06.: Zivilrecht
10.06.: Strafrecht
11.06.: Strafrecht
13.06.: Öffentliches Recht
14.06.: Öffentliches Recht
Thüringen:
03.06.
04.06.
06.06.
07.06.
10.06.
11.06.
13.06.
14.06.
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
03.06.: ZR I
04.06.: ZR II
06.06.: ZHG
07.06.: ZR III
10.06.: StR I
11.06.: StR II
13.06.: ÖR I
14.06.: ÖR II
GJPA-Bezirk (Berlin, Brandenburg):
03.06.: Z I
06.06.: Z II
07.06.: Wahlklausur
10.06.: S I
11.06.: S II
13.06.: ÖR I
14.06.: ÖR II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Thür), NoName(HH).
16.05.2024, 10:22
Blöde Frage: Darf man die Kommentare mit Stickern (nur mit § Zeichen) bekleben? oder müssen die komplett blank sein?
16.05.2024, 13:13
(16.05.2024, 10:22)BaWÜ-Anton schrieb: Blöde Frage: Darf man die Kommentare mit Stickern (nur mit § Zeichen) bekleben? oder müssen die komplett blank sein?
Ist keine blöde Frage, darf man aber nicht. Ebenso wenig wie bei den Gesetzen. Zumindest in NRW. in BaWü ist es ja aber schon im ersten Examen anders als in NRW, deshalb guck am besten mal auf der Website des jeweiligen OLG :)
16.05.2024, 14:01
Wie immer: gibt es schon heiße Tipps/ Vermutungen/ Sachen, die ihr euch noch anschaut?
16.05.2024, 20:59
Kann jmd mitteilen, ob die Klausuren in Sachsen-Anhalt und den anderen ostdeutschen Bundesländern in einer bestimmten Reihenfolgen gestellt werden?
Gibt es - wie in NRW, Hessen, HH - ebenfalls eine „Zwangsvollstreckungsklausur“?
Gibt es - wie in NRW, Hessen, HH - ebenfalls eine „Zwangsvollstreckungsklausur“?
29.05.2024, 08:12
(16.05.2024, 10:22)BaWÜ-Anton schrieb: Blöde Frage: Darf man die Kommentare mit Stickern (nur mit § Zeichen) bekleben? oder müssen die komplett blank sein?
Hallo BaWÜ-Anton :)
Das ist eine völlig legitime Frage.
Schau dir dazu das PDF zu den Hilfsmitteln auf der Website der Justiz in BW an (ausgehend von deinem Benutzernamen gehe ich von BW als Prüfungsstandort aus: https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite...tspruefung)
"(3) Register
Die Verwendung von Registern und Registerecken, die lediglich der Erleichterung des Auffindens von wichtigen Gesetzestexten oder einzelnen Vorschriften dienen und über die Gesetzes- oder Paragraphenbezeichnung hinaus keine Information enthalten, wird nicht als Kommentierung oder Eintragung gewertet.
4. Unzulässigkeit von Eintragungen in die Kommentare Eintragungen in die Kommentare sind unzulässig. Es dürfen also weder Wörter, Paragrafenhinweise oder Zeichen angebracht noch Unterstreichungen oder sonstige Hervorhebungen vorgenommen werden. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Bestimmungen
zum Inhalt der Hilfsmittel liegt auch bei geliehenen Kommentaren beim jeweiligen Prüfling.
Bei geliehenen Kommentaren gilt der Stempel der Bibliothek und die Nummer nicht als unzulässige Eintragung. Für die Verwendung von Registern gilt das unter III. 3. b) (3) Ausgeführte entsprechend."
Demnach dürften Sticker mit §-Zeichen (jdfs in BW) auch bei den Kommentaren unproblematisch sein.
Liebe Grüße
30.05.2024, 09:13
Super, vielen Dank!
03.06.2024, 14:29
Haben Bundesweit heute alle diese Vormerkungsklausur geschrieben?
03.06.2024, 14:32
In BaWü jdfs lief die Auflassungsklausur auch.
Wie fandet ihr die Klausur?
Wie fandet ihr die Klausur?
03.06.2024, 14:32
In BaWü jdfs lief die Auflassungsklausur auch.
Wie fandet ihr die Klausur?
Und traut sich jm., seine Lösung zu skizzieren? :'D
Wie fandet ihr die Klausur?
Und traut sich jm., seine Lösung zu skizzieren? :'D