28.05.2024, 00:06
Hey liebe Leute,
was verstehen Arbeitgeber unter der Bezeichnung ,,überdurchschnittliches" / ,,hervorragendes" Examen bzw Examina?
Versteht man hierunter immer ein Vollbefriedigend? Zumal einige Kanzleien ausdrücklich ein Prädikatsexamen voraussetzen, ohne dies
zu verklausulieren
was verstehen Arbeitgeber unter der Bezeichnung ,,überdurchschnittliches" / ,,hervorragendes" Examen bzw Examina?
Versteht man hierunter immer ein Vollbefriedigend? Zumal einige Kanzleien ausdrücklich ein Prädikatsexamen voraussetzen, ohne dies
zu verklausulieren
28.05.2024, 10:27
Bewirb dich, du hast nichts zu verlieren
28.05.2024, 15:35
Überdurchschnittlich wird verwendet, wenn gerade kein Doppel-VB verlangt wird. Das ist Stellenanzeigensprache für bestmögliche Noten, aber nicht unbedingt VB.
28.05.2024, 19:39
Das ist Code für "Wir würden gerne Doppelprädikat verlangen, dafür können wir aber bei aktueller Marktlage nicht genug bieten. Das wollen wir nicht offen sagen und daher schreiben wir lieber nebulös >>überdurchschnittlich<<. Dann bewerben sich auch Leute mit weniger Punkten, wir kriegen unsere Stellen besetzt und es klingt trotzdem ganz gut."