14.05.2024, 08:15
Liebes Forum,
nach einem Gespräch mit meinem AG-Leiter warf sich für mich folgende Frage auf: Ist man, sofern man sich zunächst gegen das Richteramt entscheidet (nach dem „Anruf“), wirklich nahezu „verbrannt“? Laut seiner Schilderung wäre es nach einer Ablehnung sehr schwer später zu begründen, weshalb man doch Richter werden möchte.
Der Hintergrund ist folgender:
Ich werde nichts (bzw. kaum) etwas erben. Mit einem Haus würde es dann ja mit der Richterbesoldung (selbst mit dem langfristig dazukommenden A13-Sold meiner Freundin) nicht so leicht. Außerdem würde ich gerne zu Beginn der Karriere viel und auch international arbeiten. Gerade bevor Kinder zu Hause auf einen warten. Ich würde daher gerne für 2/3 Jahre in eine (Groß-) Kanzlei, die Arbeit da ausprobieren (vielleicht gefällt sie mir ja auch langfristig?) und mir dann den Wechsel in mein eigentliches „Wunschamt“ Justiz offenhalten.
Hat das schon jemand von Euch so gemacht oder gehört? War es ohne Probleme möglich?
nach einem Gespräch mit meinem AG-Leiter warf sich für mich folgende Frage auf: Ist man, sofern man sich zunächst gegen das Richteramt entscheidet (nach dem „Anruf“), wirklich nahezu „verbrannt“? Laut seiner Schilderung wäre es nach einer Ablehnung sehr schwer später zu begründen, weshalb man doch Richter werden möchte.
Der Hintergrund ist folgender:
Ich werde nichts (bzw. kaum) etwas erben. Mit einem Haus würde es dann ja mit der Richterbesoldung (selbst mit dem langfristig dazukommenden A13-Sold meiner Freundin) nicht so leicht. Außerdem würde ich gerne zu Beginn der Karriere viel und auch international arbeiten. Gerade bevor Kinder zu Hause auf einen warten. Ich würde daher gerne für 2/3 Jahre in eine (Groß-) Kanzlei, die Arbeit da ausprobieren (vielleicht gefällt sie mir ja auch langfristig?) und mir dann den Wechsel in mein eigentliches „Wunschamt“ Justiz offenhalten.
Hat das schon jemand von Euch so gemacht oder gehört? War es ohne Probleme möglich?
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
14.05.2024, 08:45
Also zB war eine meiner Ausbilderinnen in der Station, bevor sie Richterin wurde, Rechtsanwältin. Der Weg, erst als Rechtsanwalt zu arbeiten und später ins Richteramt zu wechseln, kommt vor.
Ja, Du wirst kritische Fragen beim Bewerbungsgespräch bekommen. Aber die kann man doch super beantworten. ZB ist der von Dir genannte Punkt, erstmal international zu arbeiten, nachvollziehbar. Ebenso, dass man erstmal schauen wollte, ob der Anwaltsberuf etwas für einen ist und man die anwaltliche Sicht kennen lernen wollte. Denn der Wechsel Anwalt zu Richter ist deutlich leichter als vom Richter zum Anwalt.
Mach Dir daher nicht zu viel Sorgen.
Ja, Du wirst kritische Fragen beim Bewerbungsgespräch bekommen. Aber die kann man doch super beantworten. ZB ist der von Dir genannte Punkt, erstmal international zu arbeiten, nachvollziehbar. Ebenso, dass man erstmal schauen wollte, ob der Anwaltsberuf etwas für einen ist und man die anwaltliche Sicht kennen lernen wollte. Denn der Wechsel Anwalt zu Richter ist deutlich leichter als vom Richter zum Anwalt.
Mach Dir daher nicht zu viel Sorgen.
14.05.2024, 09:43
Halte die Aussage des AG-Leiters, sofern sie tatsächlich so getätigt wurde, für völligen Quatsch. Kenne einige Leute in der Justiz, die vorher in der freien Wirtschaft waren. Du hast außerdem ja gute Gründe.
Würde mir da wirklich überhaupt gar keine Gedanken machen.
Würde mir da wirklich überhaupt gar keine Gedanken machen.
14.05.2024, 10:30
(14.05.2024, 09:43)Etby schrieb: Halte die Aussage des AG-Leiters, sofern sie tatsächlich so getätigt wurde, für völligen Quatsch. Kenne einige Leute in der Justiz, die vorher in der freien Wirtschaft waren. Du hast außerdem ja gute Gründe.
Würde mir da wirklich überhaupt gar keine Gedanken machen.
Sehe ich ähnlich, auch wenn ich selbst nicht in der Justiz bin. Ich habe von anderen schon mehrfach vernommen, dass die im Anwaltsberuf erworbene Berufs- und Lebenserfahrung sehr wohl geschätzt wird, da derjenige damit über den Tellerrand schauen und einmal die andere Perspektive einnehmen konnte.
14.05.2024, 14:27
Ich gehe davon aus, der TE meint eine mündliche Absage, nachdem das Justizministerium nach dem 2. Examen eine Bewerbung angeregt hat?
Das gibst hier wohl eher sowieso nicht und scheint mir in kaum einem BL durchgängige Praxis zu sein.
Davon mal abgesehen dürfte inzwischen anderweitige Berufserfahrung fast überall durchaus positiv gewürdigt werden. Ich kenne andere Berichte eigentlich nur mit dieser merkwürdigen "Regelung" in Bayern.
Die Frage ist eher, was genau du dir von 2 bis 3 Jahren versprichst.
"International" ist die Arbeit als Associate idR auch nur insofern, dass man eben auch Mandanten aus dem Ausland hat und mit denen telefoniert oder per E-Mail kommuniziert (ich hatte zb ein Mandat fast alleine gepflegt mit Mandant in Asien). Man sitzt halt trotzdem idR in seinem Büro in Deutschland.
Konntest du eine GK Tätigkeit nicht als Ref oder Wimi ausprobieren? Das ist eigentlich der beste Weg ;)
Du sprichst das Thema Finanzen an: auch dafür reicht ein GK Gehalt nicht. Die Summe, die man in 2 bis 3 Jahren sparen kann, ist idR nicht so groß. Besonders frugal die Arbeitszeiten durchhalten ist nicht so einfach und alles außer einem 6 stelligen Betrag (d.h. 3000 euro pm) verändert am Ende kaum etwas.
Es spricht überhaupt nichts dagegen, vor der Bewerbung in der Justiz etwas anderes zu machen! Deshalb nur Denkanstöße, die Aussage des AG Leiters kann ich nicht einordnen (um welchen Anruf geht es?). Überleg dir lieber, was du dir von 2 bis 3 Jahren wirklich versprichst oder versprechen kannst.
Das gibst hier wohl eher sowieso nicht und scheint mir in kaum einem BL durchgängige Praxis zu sein.
Davon mal abgesehen dürfte inzwischen anderweitige Berufserfahrung fast überall durchaus positiv gewürdigt werden. Ich kenne andere Berichte eigentlich nur mit dieser merkwürdigen "Regelung" in Bayern.
Die Frage ist eher, was genau du dir von 2 bis 3 Jahren versprichst.
"International" ist die Arbeit als Associate idR auch nur insofern, dass man eben auch Mandanten aus dem Ausland hat und mit denen telefoniert oder per E-Mail kommuniziert (ich hatte zb ein Mandat fast alleine gepflegt mit Mandant in Asien). Man sitzt halt trotzdem idR in seinem Büro in Deutschland.
Konntest du eine GK Tätigkeit nicht als Ref oder Wimi ausprobieren? Das ist eigentlich der beste Weg ;)
Du sprichst das Thema Finanzen an: auch dafür reicht ein GK Gehalt nicht. Die Summe, die man in 2 bis 3 Jahren sparen kann, ist idR nicht so groß. Besonders frugal die Arbeitszeiten durchhalten ist nicht so einfach und alles außer einem 6 stelligen Betrag (d.h. 3000 euro pm) verändert am Ende kaum etwas.
Es spricht überhaupt nichts dagegen, vor der Bewerbung in der Justiz etwas anderes zu machen! Deshalb nur Denkanstöße, die Aussage des AG Leiters kann ich nicht einordnen (um welchen Anruf geht es?). Überleg dir lieber, was du dir von 2 bis 3 Jahren wirklich versprichst oder versprechen kannst.
14.05.2024, 14:50
Ich bin Richter und war zuvor Anwalt. Kenne dutzende, die es ebenso gemacht haben.
Ist absolut kein Problem, eher ein Vorteil, da schon anderweitige Berufserfahrung über den berühmten Tellerrand hinaus.
Von daher, viel Spaß erstmal in der GK!
Ist absolut kein Problem, eher ein Vorteil, da schon anderweitige Berufserfahrung über den berühmten Tellerrand hinaus.
Von daher, viel Spaß erstmal in der GK!
14.05.2024, 18:29
Ich halte das auch für Quatsch, zumal sich das vor dem Hintergrund von Art. 33 GG ebensowenig durchhalten ließe wie die früher in einem gewissen süddeutschen Bundesland praktizierte "2. Examen darf nicht älter sein als x Jahre"-Regel.
Wenn die Noten passen, kommst du rein.
Wenn die Noten passen, kommst du rein.
14.05.2024, 18:39
(14.05.2024, 08:15)HLLM schrieb: Liebes Forum,
nach einem Gespräch mit meinem AG-Leiter warf sich für mich folgende Frage auf: Ist man, sofern man sich zunächst gegen das Richteramt entscheidet (nach dem „Anruf“), wirklich nahezu „verbrannt“? Laut seiner Schilderung wäre es nach einer Ablehnung sehr schwer später zu begründen, weshalb man doch Richter werden möchte.
Der Hintergrund ist folgender:
Ich werde nichts (bzw. kaum) etwas erben. Mit einem Haus würde es dann ja mit der Richterbesoldung (selbst mit dem langfristig dazukommenden A13-Sold meiner Freundin) nicht so leicht. Außerdem würde ich gerne zu Beginn der Karriere viel und auch international arbeiten. Gerade bevor Kinder zu Hause auf einen warten. Ich würde daher gerne für 2/3 Jahre in eine (Groß-) Kanzlei, die Arbeit da ausprobieren (vielleicht gefällt sie mir ja auch langfristig?) und mir dann den Wechsel in mein eigentliches „Wunschamt“ Justiz offenhalten.
Hat das schon jemand von Euch so gemacht oder gehört? War es ohne Probleme möglich?
Du bist aus Hessen, oder? Es ist hier vollkommen üblich und gern gesehen, dass man vorher 2-3 Jahre in die GK geht. Mach dir keine Gedanken und probiers aus.
14.05.2024, 21:13
Kann nur bestätigen: der Weg ist häufig und völlig legitim. Ich habe es nur deshalb nicht so gemacht, weil ich niemals Anwalt sein wollte ;))
14.05.2024, 23:26
Auch ich kann meine Vorredner nur bestätigen. Zwei enge Freunde waren erst Rechtsanwalt und sind heute Staatsanwalt bzw. Richter. Der eine hat 2 Jahre Großbude gemacht und der andere 6 Jahre RA in ner mittelgroßen Sozietät (2 oder 3 Standorte, ~ 40 Berufsträger). Lustigerweise beide total strafrechtsbegeistert, obwohl sie als RAe im Zivilrecht unterwegs waren :-)