12.05.2024, 09:01
Hallo,
wisst ihr von einem BL, in dem man sich als Staatsanwalt oder Richter für Jugendstrafrecht direkt einstellen lassen kann, ohne erst viele Jahre Dinge zu machen, die man nicht möchte, um dann irgendwann eventuell mal in diesen Bereich zu kommen?
(Btw: meine Noten sind 9,5 im ersten und 8,2 im zweiten Examen.)
Dankeschön!
wisst ihr von einem BL, in dem man sich als Staatsanwalt oder Richter für Jugendstrafrecht direkt einstellen lassen kann, ohne erst viele Jahre Dinge zu machen, die man nicht möchte, um dann irgendwann eventuell mal in diesen Bereich zu kommen?
(Btw: meine Noten sind 9,5 im ersten und 8,2 im zweiten Examen.)
Dankeschön!
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
12.05.2024, 09:03
Alternativ: ein BL, in dem zumindest ein baldiger zukünftiger Einsatz in dem Gebiet zugesagt wird?
VG Milo
VG Milo
12.05.2024, 10:08
Für die StA gilt natürlich 36 JGG. Auch sonst wirst du bundesweit da keine Garantie erhalten, da es immer sein kann, dass sich intern jemand dienstälteres bewirbt. In NRW gab es in meiner Staffel mal einen, der direkt in die Jugendabteilung ging, weil es nicht anders ging. Ansonsten wird man sich darauf einstellen müssen, erstmal ein Jahr dad Handwerk zu lernen, bevor man sich an Sondersachen macht.
12.05.2024, 12:10
(12.05.2024, 09:03)Milo schrieb: Alternativ: ein BL, in dem zumindest ein baldiger zukünftiger Einsatz in dem Gebiet zugesagt wird?
VG Milo
Die Jugendstrafsachen sind kein eigenes Gericht, sondern nur spezielle Kammern und Abteilungen. Niemand kann oder wird dir derartige Zusagen machen, weil darüber am Ende das jeweilige Gerichtspräsidium entscheidet. Du wirst als RiAG oder RiLG ernannt, nicht als Jugendrichter. Und das Präsidium entscheidet ganz vorrangig nach Bedarf, wie es Abteilungen und Kammern besetzt.
13.05.2024, 21:15
(12.05.2024, 09:01)Milo schrieb: Hallo,
wisst ihr von einem BL, in dem man sich als Staatsanwalt oder Richter für Jugendstrafrecht direkt einstellen lassen kann, ohne erst viele Jahre Dinge zu machen, die man nicht möchte, um dann irgendwann eventuell mal in diesen Bereich zu kommen?
(Btw: meine Noten sind 9,5 im ersten und 8,2 im zweiten Examen.)
§ 37
Dankeschön!
§ 37 Abs. 3 JGG:
(3) 1Als Jugendrichter beim Amtsgericht oder als Vorsitzender einer Jugendkammer sollen nach Möglichkeit Personen eingesetzt werden, die bereits über Erfahrungen aus früherer Wahrnehmung jugendgerichtlicher oder jugendstaatsanwaltlicher Aufgaben verfügen. 2Davon kann bei Richtern, die nur im Bereitschaftsdienst Geschäfte des Jugendrichters wahrnehmen, abgewichen werden. 3Ein Richter auf Probe darf im ersten Jahr nach seiner Ernennung Geschäfte des Jugendrichters nicht wahrnehmen.