24.04.2024, 16:00
Im Oktober 2024 schreiben Referendare aus Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und dem GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein) die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Niedersachsen:
07.10.: ZU
08.10.: A 1
10.10.: ZG
11.10.: A 2
14.10.: SR
15.10.: W/SR; W/VR
17.10.: VA
18.10.: VR
NRW:
07.10.: Z 1
08.10.: Z 2
10.10.: Z 3
11.10.: Z 4
14.10.: S 1
15.10.: S 2
17.10.: V 1
18.10.: V 2
Rheinland-Pfalz:
07.10.
08.10.
10.10.
11.10.
14.10.
15.10.
17.10.
18.10.
Sachsen-Anhalt:
07.10.
08.10.
10.10.
11.10.
14.10.
15.10.
17.10.
18.10.
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
07.10.: ZR-I
08.10.: ZR-II
10.10.: ZHG
11.10.: ZR-III
14.10.: StR-I
15.10.: StR-II
17.10.: ÖR-I
18.10.: ÖR-II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA Niedersachsen:
ZU: mit zivilgerichtlicher Aufgabenstellung
ZG: mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem Zivilrecht
A 1; A 2: mit gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlichrechtsgestaltenden Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht
SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung
VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
VA: mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung aus dem Öffentlichen Recht
W/SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung oder
W/VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(R-P), NoName(Schl-H).
Niedersachsen:
07.10.: ZU
08.10.: A 1
10.10.: ZG
11.10.: A 2
14.10.: SR
15.10.: W/SR; W/VR
17.10.: VA
18.10.: VR
NRW:
07.10.: Z 1
08.10.: Z 2
10.10.: Z 3
11.10.: Z 4
14.10.: S 1
15.10.: S 2
17.10.: V 1
18.10.: V 2
Rheinland-Pfalz:
07.10.
08.10.
10.10.
11.10.
14.10.
15.10.
17.10.
18.10.
Sachsen-Anhalt:
07.10.
08.10.
10.10.
11.10.
14.10.
15.10.
17.10.
18.10.
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
07.10.: ZR-I
08.10.: ZR-II
10.10.: ZHG
11.10.: ZR-III
14.10.: StR-I
15.10.: StR-II
17.10.: ÖR-I
18.10.: ÖR-II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA Niedersachsen:
ZU: mit zivilgerichtlicher Aufgabenstellung
ZG: mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem Zivilrecht
A 1; A 2: mit gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlichrechtsgestaltenden Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht
SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung
VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
VA: mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung aus dem Öffentlichen Recht
W/SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung oder
W/VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(R-P), NoName(Schl-H).
31.08.2024, 12:38
Ich beginne mal die Runde hier. Wie geht's euch allen zurzeit so? Bei mir ist mittlerweile die Luft total raus, kann mich gar nicht mehr konzentrieren und motivieren, bin froh wenn der Oktober kommt und die Klausuren durch sind
03.09.2024, 12:43
Hab auch so keine Lust mehr. Schreibe jetzt den Verbesserungsversuch und die Luft ist komplett raus. Hatte aber auch letzten Monat erst die Mündliche.
10.09.2024, 14:25
Ich hab auch nur noch wenig Lust ... Vorallem die Tage, an denen irgendwie gar nichts klappt, ziehen nochmal richtig runter.
Eigentlich hatte ich mir hier etwas Motivation erhofft
Eigentlich hatte ich mir hier etwas Motivation erhofft
19.09.2024, 12:59
Hallo zusammen!
Weiß hier jemand zufällig, ob dieses Jahr in S2 schon ein Strafurteil lief?
Sonst irgendwelche Tipps, was dran kommen könnte? :)
Bin im Verbesserungsversuch und kanns auch kaum erwarten wenn bald endlich rum ist...
Weiß hier jemand zufällig, ob dieses Jahr in S2 schon ein Strafurteil lief?
Sonst irgendwelche Tipps, was dran kommen könnte? :)
Bin im Verbesserungsversuch und kanns auch kaum erwarten wenn bald endlich rum ist...
19.09.2024, 21:21
(19.09.2024, 12:59)CryptoKraut schrieb: Hallo zusammen!
Weiß hier jemand zufällig, ob dieses Jahr in S2 schon ein Strafurteil lief?
Sonst irgendwelche Tipps, was dran kommen könnte? :)
Bin im Verbesserungsversuch und kanns auch kaum erwarten wenn bald endlich rum ist...
Eigentlich kommt in geraden Monaten nie ein Strafurteil dran wegen des Ringtausches (hoffe ich sage jetzt nichts falsches). Ich setze es gänzlich auf Lücke
06.10.2024, 22:36
Viel Erfolg euch allen!! 👍
06.10.2024, 22:44
.
07.10.2024, 14:58
und wie war es?
07.10.2024, 15:38
Es war viel 😅schon machbar iwie aber viel: beim GPA lief
Tierhalterhaftung, Kläger schließt mit Bekl einen Vertrag, dass er das Pferd der Bekl (Problempferd wie Buckeln etc) zähmt, weil er darauf spezialisiert ist und danach ausbildet als Turnierpferd.
Als das Pferd gezähmt war, wird Kl im Rahmen einer normalen Dressurstunde abgeworfen weil das Pferd plötzlich wieder buckelt.
Kl wollte SE 18.000€, Schmerzensgeld, Vorgerichtliche RA Kosten, Feststellung der Zahlung von Zukunftsschäden und noch Rückzahlung 1.000€ für einen Dressursattel, der individuell für den Klägerischen Sohn angefertigt wurde, weil der Sattel 1 Jahr später beim Pferd nicht mehr passte weil das Pferd seine Figur verändert hatte.
Und dann hatten die Parteien noch einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. Da ging’s dann um die Frage, ob der wirksam widerrufen wurde von dem Kläger, weil die Parteien, ohne, dass Gericht nach Vergleichsschluss draußen die widerrufsfrist eigenständig verlängert hatten.
Tierhalterhaftung, Kläger schließt mit Bekl einen Vertrag, dass er das Pferd der Bekl (Problempferd wie Buckeln etc) zähmt, weil er darauf spezialisiert ist und danach ausbildet als Turnierpferd.
Als das Pferd gezähmt war, wird Kl im Rahmen einer normalen Dressurstunde abgeworfen weil das Pferd plötzlich wieder buckelt.
Kl wollte SE 18.000€, Schmerzensgeld, Vorgerichtliche RA Kosten, Feststellung der Zahlung von Zukunftsschäden und noch Rückzahlung 1.000€ für einen Dressursattel, der individuell für den Klägerischen Sohn angefertigt wurde, weil der Sattel 1 Jahr später beim Pferd nicht mehr passte weil das Pferd seine Figur verändert hatte.
Und dann hatten die Parteien noch einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. Da ging’s dann um die Frage, ob der wirksam widerrufen wurde von dem Kläger, weil die Parteien, ohne, dass Gericht nach Vergleichsschluss draußen die widerrufsfrist eigenständig verlängert hatten.