22.03.2019, 10:48
(22.03.2019, 10:10)Gast NDS2 schrieb:(16.03.2019, 09:53)GastNDS1 schrieb: Hallo,
eine Frage, da ich dazu in diesem Thread nichts gefunden habe:
Wenn ich mich mit relativ knappen Noten (zweimal 7,x) in NDS beim OLG bewerbe, komme ich dann in jedem Falle auf die Warteliste oder kann auch direkt eine Absage kommen? Anders gefragt: Wenn man die formalen Voraussetzungen erfüllt, kommt man dann "immerhin" auf die Warteliste oder gibts auch Absagen? Ich weiß, dass meine Chancen trotz Topzeugnissen nicht gut sind, aber die Chance über die Warteliste würde mir ja schon reichen :/
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Ich habe gestern aus Celle eine Absage bekommen. Noten sind 7,7 im ersten und 7,85 im Zweiten. Habe noch 3 Jahre Berufserfahrung als Anwalt und einen Mediatorlehrgang.
Bin nicht auf die Warteliste gekommen sondern habe gleich eine Absage bekommen, in der mir mitgeteilt wird, dass die Noten schlicht nicht reichen.
Was ich allerdings ein wenig merkwürdig finde ist, dass meine Noten offensichtlich nicht umgerechnet wurden. Habe in SH das Referendariat gemacht. Dort zählt die Mündliche weniger als in NDS. Nach dem Notenrechner in NDS hätte ich aus meinen Einzelnoten ne Endnote von ca 8,25.
Im Ablehnungsschreiben steht allerdings meine Note von 7,85 pt als Ablehnungsgrund drin.
Ist sehr schade aber zumindest habe ich es versucht. Allen anderen wünsche ich weiterhin viel Erfolg.
Das tut mir leid für dich, Kopf hoch und Du scheinst ja als Anwalt bereits erfolgreich ins Berufsleben gestartet zu sein.
Noch eine Anmerkung: Ich kenne außer Bayern kein Land, welches die Noten umrechnet. Vergleicht man die Endnoten der unterschiedlichen Länder miteinander stellt man auch fest, dass diese trotz unterschiedlicher Gewichtungen sehr ähnliche Notenverteilungen haben. Einziger Ausreißer ist hier Hamburg, dass allerdings - wie SH - nur zu 30% auf die mündliche Note setzt.
22.03.2019, 17:58
(22.03.2019, 10:10)Gast NDS2 schrieb:(16.03.2019, 09:53)GastNDS1 schrieb: Hallo,
eine Frage, da ich dazu in diesem Thread nichts gefunden habe:
Wenn ich mich mit relativ knappen Noten (zweimal 7,x) in NDS beim OLG bewerbe, komme ich dann in jedem Falle auf die Warteliste oder kann auch direkt eine Absage kommen? Anders gefragt: Wenn man die formalen Voraussetzungen erfüllt, kommt man dann "immerhin" auf die Warteliste oder gibts auch Absagen? Ich weiß, dass meine Chancen trotz Topzeugnissen nicht gut sind, aber die Chance über die Warteliste würde mir ja schon reichen :/
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Ich habe gestern aus Celle eine Absage bekommen. Noten sind 7,7 im ersten und 7,85 im Zweiten. Habe noch 3 Jahre Berufserfahrung als Anwalt und einen Mediatorlehrgang.
Bin nicht auf die Warteliste gekommen sondern habe gleich eine Absage bekommen, in der mir mitgeteilt wird, dass die Noten schlicht nicht reichen.
Was ich allerdings ein wenig merkwürdig finde ist, dass meine Noten offensichtlich nicht umgerechnet wurden. Habe in SH das Referendariat gemacht. Dort zählt die Mündliche weniger als in NDS. Nach dem Notenrechner in NDS hätte ich aus meinen Einzelnoten ne Endnote von ca 8,25.
Im Ablehnungsschreiben steht allerdings meine Note von 7,85 pt als Ablehnungsgrund drin.
Ist sehr schade aber zumindest habe ich es versucht. Allen anderen wünsche ich weiterhin viel Erfolg.
Wie sehen denn so deine Zeugnisse aus dem Ref aus? Ich denke die Berufserfahrung als Anwalt und der Lehrgang helfen nicht viel - aber dass direkt eine Absage kommt wundert mich sehr. Denn wenn man sich hier so durch das Forum liest, sind in NDS bereits Leute mit schlechteren Noten eingestellt worden. Vielleicht ist das OLG Celle beliebter und daher etwas strenger?
Tut mir sehr leid für dich, lass den Kopf nicht hängen!
22.03.2019, 20:41
(22.03.2019, 17:58)GastNDS1 schrieb:Meine stationsnoten waren ganz gut. Alle mindestens 11 pt. Wahlstation beim OLG 12 pt, zivilstation beim LG 13 pt.(22.03.2019, 10:10)Gast NDS2 schrieb:(16.03.2019, 09:53)GastNDS1 schrieb: Hallo,
eine Frage, da ich dazu in diesem Thread nichts gefunden habe:
Wenn ich mich mit relativ knappen Noten (zweimal 7,x) in NDS beim OLG bewerbe, komme ich dann in jedem Falle auf die Warteliste oder kann auch direkt eine Absage kommen? Anders gefragt: Wenn man die formalen Voraussetzungen erfüllt, kommt man dann "immerhin" auf die Warteliste oder gibts auch Absagen? Ich weiß, dass meine Chancen trotz Topzeugnissen nicht gut sind, aber die Chance über die Warteliste würde mir ja schon reichen :/
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Ich habe gestern aus Celle eine Absage bekommen. Noten sind 7,7 im ersten und 7,85 im Zweiten. Habe noch 3 Jahre Berufserfahrung als Anwalt und einen Mediatorlehrgang.
Bin nicht auf die Warteliste gekommen sondern habe gleich eine Absage bekommen, in der mir mitgeteilt wird, dass die Noten schlicht nicht reichen.
Was ich allerdings ein wenig merkwürdig finde ist, dass meine Noten offensichtlich nicht umgerechnet wurden. Habe in SH das Referendariat gemacht. Dort zählt die Mündliche weniger als in NDS. Nach dem Notenrechner in NDS hätte ich aus meinen Einzelnoten ne Endnote von ca 8,25.
Im Ablehnungsschreiben steht allerdings meine Note von 7,85 pt als Ablehnungsgrund drin.
Ist sehr schade aber zumindest habe ich es versucht. Allen anderen wünsche ich weiterhin viel Erfolg.
Wie sehen denn so deine Zeugnisse aus dem Ref aus? Ich denke die Berufserfahrung als Anwalt und der Lehrgang helfen nicht viel - aber dass direkt eine Absage kommt wundert mich sehr. Denn wenn man sich hier so durch das Forum liest, sind in NDS bereits Leute mit schlechteren Noten eingestellt worden. Vielleicht ist das OLG Celle beliebter und daher etwas strenger?
Tut mir sehr leid für dich, lass den Kopf nicht hängen!
Vielleicht sind gerade keine stellen zu besetzen oder die Bewerberlge ist besser.
Ich lese aber auch schon ein bisschen länger hier mit und ich habe noch keinen gesehen der wirklich mit schlechteren Noten eingestellt wurde. Die Absage kam jetzt aber auch ausdrücklich nur ausCelle. Aus Oldenburg und Braunschweig hab ich bisher nur Eingangsbestätigungen.
22.03.2019, 20:53
(22.03.2019, 20:41)Gast nds2 schrieb:(22.03.2019, 17:58)GastNDS1 schrieb:Meine stationsnoten waren ganz gut. Alle mindestens 11 pt. Wahlstation beim OLG 12 pt, zivilstation beim LG 13 pt.(22.03.2019, 10:10)Gast NDS2 schrieb:(16.03.2019, 09:53)GastNDS1 schrieb: Hallo,
eine Frage, da ich dazu in diesem Thread nichts gefunden habe:
Wenn ich mich mit relativ knappen Noten (zweimal 7,x) in NDS beim OLG bewerbe, komme ich dann in jedem Falle auf die Warteliste oder kann auch direkt eine Absage kommen? Anders gefragt: Wenn man die formalen Voraussetzungen erfüllt, kommt man dann "immerhin" auf die Warteliste oder gibts auch Absagen? Ich weiß, dass meine Chancen trotz Topzeugnissen nicht gut sind, aber die Chance über die Warteliste würde mir ja schon reichen :/
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Ich habe gestern aus Celle eine Absage bekommen. Noten sind 7,7 im ersten und 7,85 im Zweiten. Habe noch 3 Jahre Berufserfahrung als Anwalt und einen Mediatorlehrgang.
Bin nicht auf die Warteliste gekommen sondern habe gleich eine Absage bekommen, in der mir mitgeteilt wird, dass die Noten schlicht nicht reichen.
Was ich allerdings ein wenig merkwürdig finde ist, dass meine Noten offensichtlich nicht umgerechnet wurden. Habe in SH das Referendariat gemacht. Dort zählt die Mündliche weniger als in NDS. Nach dem Notenrechner in NDS hätte ich aus meinen Einzelnoten ne Endnote von ca 8,25.
Im Ablehnungsschreiben steht allerdings meine Note von 7,85 pt als Ablehnungsgrund drin.
Ist sehr schade aber zumindest habe ich es versucht. Allen anderen wünsche ich weiterhin viel Erfolg.
Wie sehen denn so deine Zeugnisse aus dem Ref aus? Ich denke die Berufserfahrung als Anwalt und der Lehrgang helfen nicht viel - aber dass direkt eine Absage kommt wundert mich sehr. Denn wenn man sich hier so durch das Forum liest, sind in NDS bereits Leute mit schlechteren Noten eingestellt worden. Vielleicht ist das OLG Celle beliebter und daher etwas strenger?
Tut mir sehr leid für dich, lass den Kopf nicht hängen!
Vielleicht sind gerade keine stellen zu besetzen oder die Bewerberlge ist besser.
Ich lese aber auch schon ein bisschen länger hier mit und ich habe noch keinen gesehen der wirklich mit schlechteren Noten eingestellt wurde. Die Absage kam jetzt aber auch ausdrücklich nur ausCelle. Aus Oldenburg und Braunschweig hab ich bisher nur Eingangsbestätigungen.
Würde mich freuen wenn du mal berichtest, was aus Oldenburg und Braunschweig kommt. Drücke dir die Daumen! Ich kenne jedenfalls jemanden, der mit 7,4 im zweiten Examen eingestellt worden ist.
22.03.2019, 21:12
Nabend zusammen,
kann mir jemand erklären, was es bedeutet, auf der Warteliste zu stehen. Bedeutet dies, dass derzeit lediglich keine Interviews anstehen, oder dass noch abgewartet wird ob sich „qualifiziertere“ Juristen bewerben?
Vielen Dank vorab!
kann mir jemand erklären, was es bedeutet, auf der Warteliste zu stehen. Bedeutet dies, dass derzeit lediglich keine Interviews anstehen, oder dass noch abgewartet wird ob sich „qualifiziertere“ Juristen bewerben?
Vielen Dank vorab!
22.03.2019, 21:52
(22.03.2019, 21:12)Frischling schrieb: Nabend zusammen,
kann mir jemand erklären, was es bedeutet, auf der Warteliste zu stehen. Bedeutet dies, dass derzeit lediglich keine Interviews anstehen, oder dass noch abgewartet wird ob sich „qualifiziertere“ Juristen bewerben?
Vielen Dank vorab!
Kann beides heißen, zumindest in NRW. Einfach mal anrufen und fragen..
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
22.03.2019, 23:20
Kann mir jemand sagen, ob der Arbeitsaufwand bei der Staatsanwaltschaft und bei Gericht in etwa gleich ist? Die Arbeitsbelastung ist für meine Wahl entscheidend. Teilweise höre ich von 60 Wochenstunden bei jungen Staatsanwälten.
23.03.2019, 00:29
(22.03.2019, 23:20)Gast123 schrieb: Kann mir jemand sagen, ob der Arbeitsaufwand bei der Staatsanwaltschaft und bei Gericht in etwa gleich ist? Die Arbeitsbelastung ist für meine Wahl entscheidend. Teilweise höre ich von 60 Wochenstunden bei jungen Staatsanwälten.
Die Arbeitsbelastung ist für Deine Wahl entscheidend? Ist es nicht viel wichtiger, was Dir Spaß macht? Eine 40Std Woche in einem Job der einem keinen Spaß macht ist doch viel schlimmer, als etwas mehr Zeitaufwand im Traumjob...
Unabhängig davon, dass aus der Frage selbst schon eine gewisse Naivität spricht, sie lässt sich auch nicht beantworten. Die Arbeitsbelastung der unterschiedlichen Staatsanwaltschaften/Gerichte in Deutschland ist derart unterschiedlich, dass sich das so pauschal gar nicht sagen lässt.
Wenn es Dir aber nur um möglichst geringe Arbeitszeiten geht, dürfte die Justiz insgesamt nicht das Richtige für dich sein...
23.03.2019, 09:32
(22.03.2019, 23:20)Gast123 schrieb: Kann mir jemand sagen, ob der Arbeitsaufwand bei der Staatsanwaltschaft und bei Gericht in etwa gleich ist? Die Arbeitsbelastung ist für meine Wahl entscheidend. Teilweise höre ich von 60 Wochenstunden bei jungen Staatsanwälten.
Das können wohl auch nur die wenigsten beurteilen, weil außer den Laufbahnwechslern (in NRW zumindest) keiner beide Jobs gemacht hat. Ich bin bei der StA und habe vielleicht 3-4 Wochen gehabt, in denen es 60 Stunden waren. Im Moment arbeite ich meistens so um die 8-9 Stunden pro Tag plus noch ein bisschen am Wochenende, also völlig in Ordnung.
23.03.2019, 10:17
Danke für die Antwort. Prinzipiell finde ich beide Tätigkeiten interessant. Ich bin jedoch überzeugt, dass mir keine der beiden Tätigkeiten bei einer ständig anhaltenden Arbeitsbelastung von über 60 Wochenstunden Spaß machen wird.