22.04.2024, 15:49
(22.04.2024, 15:27)hyaene_mit_hut schrieb:Ja wenn ich mich richtig erinnere war das eine Anwaltsklasur, habe ich schon verdrängt.. Es war bei uns schon eine Klage rechtshäbgig auf Erteilung eines Vorbescheids.. Ich habe die Zulässigkeit und Begründetheit geprüft, und dort ob Anspruch auf Vorbescheid besteht.. Dann formelle Anspruchsvoraussetzungen, da materielle VSS. Genehmigungsbedürftigkeit war vorgegeben, dann ob ein Verstoßes gegen das BauGB vorlag, ob der BP formell wirksam war und ob eine Ausnahme oder Befreiung möglich wäre... Wir hatten noch das Problem der Legalisierungalswirkung.. Mehr weiß ich leider nicht mehr..(22.04.2024, 13:15)NDS juli23 schrieb:(22.04.2024, 11:52)RLP-13 schrieb: Weiß noch jemand, ob es ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren war in ÖR1?Ich habe zwar in NDS geschrieben, aber ich habe es auch im einfachen Verfahren geprüft, bei uns war es keine der Sonderbauten, nur ein Einfamilienhaus, und somit habe ich auch nur Vereinbarkeit städtebaulichen Planunhsrecht.
Also war in der Baurechtsklausur über 72 LBauO und 66 Abs4 LBauO Bauordnungsrecht nicht zu prüfen, oder? Sprich 2 LBauO samt LBauO wurde NICHT geprüft?
(Ich weiß, dass es inhaltlich bauprdnungsrechtl nichts zu prüfen gab, es geht aber um die Richtigkeit des Verfahrens...)
Ihr hattet das als Anwaltsklausur, oder?
Was habt ihr denn da geprüft? Ich (NRW, Urteilsklausur) habe das nicht einmal im Auge gehabt
22.04.2024, 16:42
In RLP auch Urteilsklausur.
22.04.2024, 16:46
(22.04.2024, 15:49)NDS juli23 schrieb:Ich hab die Rechtmäßigkeit des BP leider viel zu kurz abgelehnt und nicht wirklich geprüft. Dachte mir, wenn das Gericht das schon sagt, dürfte das wohl Bestand haben (ja, dumm, ich weiß).(22.04.2024, 15:27)hyaene_mit_hut schrieb:Ja wenn ich mich richtig erinnere war das eine Anwaltsklasur, habe ich schon verdrängt.. Es war bei uns schon eine Klage rechtshäbgig auf Erteilung eines Vorbescheids.. Ich habe die Zulässigkeit und Begründetheit geprüft, und dort ob Anspruch auf Vorbescheid besteht.. Dann formelle Anspruchsvoraussetzungen, da materielle VSS. Genehmigungsbedürftigkeit war vorgegeben, dann ob ein Verstoßes gegen das BauGB vorlag, ob der BP formell wirksam war und ob eine Ausnahme oder Befreiung möglich wäre... Wir hatten noch das Problem der Legalisierungalswirkung.. Mehr weiß ich leider nicht mehr..(22.04.2024, 13:15)NDS juli23 schrieb:(22.04.2024, 11:52)RLP-13 schrieb: Weiß noch jemand, ob es ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren war in ÖR1?Ich habe zwar in NDS geschrieben, aber ich habe es auch im einfachen Verfahren geprüft, bei uns war es keine der Sonderbauten, nur ein Einfamilienhaus, und somit habe ich auch nur Vereinbarkeit städtebaulichen Planunhsrecht.
Also war in der Baurechtsklausur über 72 LBauO und 66 Abs4 LBauO Bauordnungsrecht nicht zu prüfen, oder? Sprich 2 LBauO samt LBauO wurde NICHT geprüft?
(Ich weiß, dass es inhaltlich bauprdnungsrechtl nichts zu prüfen gab, es geht aber um die Richtigkeit des Verfahrens...)
Ihr hattet das als Anwaltsklausur, oder?
Was habt ihr denn da geprüft? Ich (NRW, Urteilsklausur) habe das nicht einmal im Auge gehabt
22.04.2024, 17:21
Wieso? War doch richtig.
Der SV war evident auf eine Prüfung von 34 Abs2 angelegt.
BPlan zu prüfen war in ein oder zwei Sätzen abzuhandeln.
Der SV war evident auf eine Prüfung von 34 Abs2 angelegt.
BPlan zu prüfen war in ein oder zwei Sätzen abzuhandeln.
22.04.2024, 17:37
Wir hatten den Hinweis vom Gericht nicht in unserer Klausur und bei uns stand im BV, wir müssen den formellen Mangel anhand der BauGB Vorschriften ausdrücklich prüfen. Viele bei uns haben die 214 ff geprüft.. Wir hatten den Hinweis in der Klausur von Seien der Behörde, dass der Beschluss vor 50 Jahren ergangen ist und der Mangel der Bekanntgabe unbeachtlich sein sollte..
22.04.2024, 20:52
27.04.2024, 11:16
Wie geht’s euch jetzt so eine Woche nach den Klausuren? Ich bin immer noch total erschöpft und fühle mich irgendwie leer. Der Alltag ist jetzt so komisch ohne lernen zu müssen.
27.04.2024, 19:05
(27.04.2024, 11:16)Refi-12345 schrieb: Wie geht’s euch jetzt so eine Woche nach den Klausuren? Ich bin immer noch total erschöpft und fühle mich irgendwie leer. Der Alltag ist jetzt so komisch ohne lernen zu müssen.Fällt mir schwer, zu beschreiben. Es gab so einen Moment, in dem ich mich hinsetzte und realisierte, dass ich jetzt nichts machen muss. Weder lernen, noch mich schuldig fühlen, weil ich es gerade nicht tue.
Gefühlt war es mein erster freier Augenblick seit der Ernennung.
02.05.2024, 22:22
Wie ist die Lage bei euch? Alle halbwegs erholt? Hat sich hinsichtlich eurer Einschätzung der Klausuren im Nachgang noch etwas geändert?
08.05.2024, 11:38
Hallo zusammen,
meine Frage geht an die Refis in RLP. Wisst ihr vielleicht noch, ob in der letzten ZR-Klausur der Einspruch vom alten Anwalt unterschrieben war? Hat eine Ref-Koll. einfach mal so in den Raum geworfen.
meine Frage geht an die Refis in RLP. Wisst ihr vielleicht noch, ob in der letzten ZR-Klausur der Einspruch vom alten Anwalt unterschrieben war? Hat eine Ref-Koll. einfach mal so in den Raum geworfen.