21.04.2024, 09:53
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, dir mir auch eine längere Recherche nicht wirklich beantworten konnte. Ich habe diesbezüglich auch schon mit Kollegen gesprochen, die keine Antwort parat hatten. Es sieht so aus, als müssten meine Eltern in einer privaten Sache Klage erheben. Ich würde nun gerne meine Eltern vertreten, aber nicht den Briefkopf der Kanzlei benutzen, die Kanzlei also außen vor lassen. Kann ich das? Und kann ich dann auch Anwaltskosten ersetzt verlangen?
Zur Info: Ich bin zugelassener RA und arbeite in einer Großkanzlei. Dort wurde für mich auch eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Danke bereits vorab!
ich habe eine Frage, dir mir auch eine längere Recherche nicht wirklich beantworten konnte. Ich habe diesbezüglich auch schon mit Kollegen gesprochen, die keine Antwort parat hatten. Es sieht so aus, als müssten meine Eltern in einer privaten Sache Klage erheben. Ich würde nun gerne meine Eltern vertreten, aber nicht den Briefkopf der Kanzlei benutzen, die Kanzlei also außen vor lassen. Kann ich das? Und kann ich dann auch Anwaltskosten ersetzt verlangen?
Zur Info: Ich bin zugelassener RA und arbeite in einer Großkanzlei. Dort wurde für mich auch eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Danke bereits vorab!
21.04.2024, 09:57
Würde mir da auf jeden Fall ein approval von deiner firm holen. Better safe than sorry, sollte aber problemlos sein. Ist jedenfalls bei uns das Vorgehen (jedenfalls bei gerichtlicher Vertretung im privaten Umfeld).
21.04.2024, 10:08
(21.04.2024, 09:53)Ferda schrieb: Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, dir mir auch eine längere Recherche nicht wirklich beantworten konnte. Ich habe diesbezüglich auch schon mit Kollegen gesprochen, die keine Antwort parat hatten. Es sieht so aus, als müssten meine Eltern in einer privaten Sache Klage erheben. Ich würde nun gerne meine Eltern vertreten, aber nicht den Briefkopf der Kanzlei benutzen, die Kanzlei also außen vor lassen. Kann ich das? Und kann ich dann auch Anwaltskosten ersetzt verlangen?
Zur Info: Ich bin zugelassener RA und arbeite in einer Großkanzlei. Dort wurde für mich auch eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Danke bereits vorab!
Seitdem man das beA benutzen muss, geht das doch nur über die Kanzlei, weil über diese deine Zulassung und daher auch dein beA läuft?
21.04.2024, 11:19
(21.04.2024, 09:57)Quasinon schrieb: Würde mir da auf jeden Fall ein approval von deiner firm holen. Better safe than sorry, sollte aber problemlos sein. Ist jedenfalls bei uns das Vorgehen (jedenfalls bei gerichtlicher Vertretung im privaten Umfeld).
Hab ich mir auch schon gedacht, finde das aber irgendwie übertrieben, zumal es "nur" um 1.500€ geht. Meinen Partner (der für mich jetzt die Anlaufstelle wäre) wird das eh nicht interessieren.
21.04.2024, 11:38
Geht ja auch um conflict check
21.04.2024, 12:41
(21.04.2024, 11:19)Ferda schrieb:(21.04.2024, 09:57)Quasinon schrieb: Würde mir da auf jeden Fall ein approval von deiner firm holen. Better safe than sorry, sollte aber problemlos sein. Ist jedenfalls bei uns das Vorgehen (jedenfalls bei gerichtlicher Vertretung im privaten Umfeld).
Hab ich mir auch schon gedacht, finde das aber irgendwie übertrieben, zumal es "nur" um 1.500€ geht. Meinen Partner (der für mich jetzt die Anlaufstelle wäre) wird das eh nicht interessieren.
Einmal kurz abklären. Fertig. Wäre doof, wenn du Eon verklagst wegen der Stromrechnung deiner Eltern und das ist gleichzeitig Mandant deines Arbeitgebers.
21.04.2024, 12:54
(21.04.2024, 10:08)Hans123 schrieb:(21.04.2024, 09:53)Ferda schrieb: Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, dir mir auch eine längere Recherche nicht wirklich beantworten konnte. Ich habe diesbezüglich auch schon mit Kollegen gesprochen, die keine Antwort parat hatten. Es sieht so aus, als müssten meine Eltern in einer privaten Sache Klage erheben. Ich würde nun gerne meine Eltern vertreten, aber nicht den Briefkopf der Kanzlei benutzen, die Kanzlei also außen vor lassen. Kann ich das? Und kann ich dann auch Anwaltskosten ersetzt verlangen?
Zur Info: Ich bin zugelassener RA und arbeite in einer Großkanzlei. Dort wurde für mich auch eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Danke bereits vorab!
Seitdem man das beA benutzen muss, geht das doch nur über die Kanzlei, weil über diese deine Zulassung und daher auch dein beA läuft?
Ja gut, es ist aber mein beA-Postfach. Und ich sehe schon einen Unterschied, ob ich den Kanzlei-Briefkopf nutze oder nicht.
21.04.2024, 12:57
(21.04.2024, 12:41)Patenter Gast schrieb:(21.04.2024, 11:19)Ferda schrieb:(21.04.2024, 09:57)Quasinon schrieb: Würde mir da auf jeden Fall ein approval von deiner firm holen. Better safe than sorry, sollte aber problemlos sein. Ist jedenfalls bei uns das Vorgehen (jedenfalls bei gerichtlicher Vertretung im privaten Umfeld).
Hab ich mir auch schon gedacht, finde das aber irgendwie übertrieben, zumal es "nur" um 1.500€ geht. Meinen Partner (der für mich jetzt die Anlaufstelle wäre) wird das eh nicht interessieren.
Einmal kurz abklären. Fertig. Wäre doof, wenn du Eon verklagst wegen der Stromrechnung deiner Eltern und das ist gleichzeitig Mandant deines Arbeitgebers.
(21.04.2024, 11:38)guga schrieb: Geht ja auch um conflict check
Naja, wenn ich das Ding privat übernehme, dann kann es ja keinen Konflikt geben? Gegenseite ist nicht unsere Mandantin
21.04.2024, 14:53
(21.04.2024, 12:57)Ferda schrieb:(21.04.2024, 12:41)Patenter Gast schrieb:(21.04.2024, 11:19)Ferda schrieb:(21.04.2024, 09:57)Quasinon schrieb: Würde mir da auf jeden Fall ein approval von deiner firm holen. Better safe than sorry, sollte aber problemlos sein. Ist jedenfalls bei uns das Vorgehen (jedenfalls bei gerichtlicher Vertretung im privaten Umfeld).
Hab ich mir auch schon gedacht, finde das aber irgendwie übertrieben, zumal es "nur" um 1.500€ geht. Meinen Partner (der für mich jetzt die Anlaufstelle wäre) wird das eh nicht interessieren.
Einmal kurz abklären. Fertig. Wäre doof, wenn du Eon verklagst wegen der Stromrechnung deiner Eltern und das ist gleichzeitig Mandant deines Arbeitgebers.
(21.04.2024, 11:38)guga schrieb: Geht ja auch um conflict check
Naja, wenn ich das Ding privat übernehme, dann kann es ja keinen Konflikt geben? Gegenseite ist nicht unsere Mandantin
Erkläre das dem jeweiligen Mandanten, dass das jetzt der Anwalt privat macht ;-) die einfachste Lösung ist, hol dir eine Freigabe, fertig.
21.04.2024, 16:53
(21.04.2024, 10:08)Hans123 schrieb:(21.04.2024, 09:53)Ferda schrieb: Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, dir mir auch eine längere Recherche nicht wirklich beantworten konnte. Ich habe diesbezüglich auch schon mit Kollegen gesprochen, die keine Antwort parat hatten. Es sieht so aus, als müssten meine Eltern in einer privaten Sache Klage erheben. Ich würde nun gerne meine Eltern vertreten, aber nicht den Briefkopf der Kanzlei benutzen, die Kanzlei also außen vor lassen. Kann ich das? Und kann ich dann auch Anwaltskosten ersetzt verlangen?
Zur Info: Ich bin zugelassener RA und arbeite in einer Großkanzlei. Dort wurde für mich auch eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Danke bereits vorab!
Seitdem man das beA benutzen muss, geht das doch nur über die Kanzlei, weil über diese deine Zulassung und daher auch dein beA läuft?
Das beA gehört nur dem Anwalt und nicht der Kanzlei, es sei denn die Kanzlei hat zusätzlich ein Kanzleipostfach. Letzteres wird der TE wohl nicht nutzen wollen.
@TE: einmal kurz den Partner drauf ansprechen und gut ist. Ist in 99% der Fälle kein Problem.
Auch wenn du das beA nutzen willst und euer Sekretariat Zugriff darauf hat, darfst du den Zugriff für den Zeitraum des Verfahrens entziehen, solange du dich selbständig um deine Posteingänge kümmerst.