18.04.2024, 18:48
Hallo in die Runde,
Ich habe folgende Frage:
Ich bin seit einiger Zeit Proberichterin, wurde neulich jedoch von einem mobilem Blitzer geblitzt.
Habe jetzt nicht stark gerast, vermute es war so 15-25 kmh zu schnell.
Ist es problematisch, als Proberichterin geblitzt zu werden? Kriegt mein Dienstherr so etwas überhaupt mit ? Und wenn ja, wie streng wäre man da bei Proberichterinnen?
Ich mache mir Sorgen. Vielleicht aber ohne Grund?
Ich danke Euch
Ich habe folgende Frage:
Ich bin seit einiger Zeit Proberichterin, wurde neulich jedoch von einem mobilem Blitzer geblitzt.
Habe jetzt nicht stark gerast, vermute es war so 15-25 kmh zu schnell.
Ist es problematisch, als Proberichterin geblitzt zu werden? Kriegt mein Dienstherr so etwas überhaupt mit ? Und wenn ja, wie streng wäre man da bei Proberichterinnen?
Ich mache mir Sorgen. Vielleicht aber ohne Grund?
Ich danke Euch
18.04.2024, 20:24
(18.04.2024, 18:48)Neuling schrieb: Hallo in die Runde,
Ich habe folgende Frage:
Ich bin seit einiger Zeit Proberichterin, wurde neulich jedoch von einem mobilem Blitzer geblitzt.
Habe jetzt nicht stark gerast, vermute es war so 15-25 kmh zu schnell.
Ist es problematisch, als Proberichterin geblitzt zu werden? Kriegt mein Dienstherr so etwas überhaupt mit ? Und wenn ja, wie streng wäre man da bei Proberichterinnen?
Ich mache mir Sorgen. Vielleicht aber ohne Grund?
Ich danke Euch
Entlassung, kein Ermessensspielraum des Dienstherrn. Zudem lebenslanges Berufsverbot für sämtliche juristischen Berufe. Im schlimmsten Fall ergeht auch eine schriftliche Benachrichtigung an deine Eltern, die du innerhalb von einer Woche unterschrieben zurückbringen musst. Tut mir leid.
18.04.2024, 20:29
(18.04.2024, 20:24)Homer S. schrieb:Aber nur, wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird(18.04.2024, 18:48)Neuling schrieb: Hallo in die Runde,
Ich habe folgende Frage:
Ich bin seit einiger Zeit Proberichterin, wurde neulich jedoch von einem mobilem Blitzer geblitzt.
Habe jetzt nicht stark gerast, vermute es war so 15-25 kmh zu schnell.
Ist es problematisch, als Proberichterin geblitzt zu werden? Kriegt mein Dienstherr so etwas überhaupt mit ? Und wenn ja, wie streng wäre man da bei Proberichterinnen?
Ich mache mir Sorgen. Vielleicht aber ohne Grund?
Ich danke Euch
Entlassung, kein Ermessensspielraum des Dienstherrn. Zudem lebenslanges Berufsverbot für sämtliche juristischen Berufe. Im schlimmsten Fall ergeht auch eine schriftliche Benachrichtigung an deine Eltern, die du innerhalb von einer Woche unterschrieben zurückbringen musst. Tut mir leid.
18.04.2024, 20:32
Ich will nicht fies sein, aber als Richterin sollte man doch zumindest A) schon das juristische Gespür dafür haben, dass ein leichterer Geschwindigkeitsverstoß keine Folgen hat oder B) mit der entsprechenden Rspr. vertraut sein, was einen die Stellung kosten kann und was nicht.
18.04.2024, 20:32
Also ich höre da eine leichte Form des Sarkasmus heraus
18.04.2024, 20:33
(18.04.2024, 20:32)Friedman schrieb: Ich will nicht fies sein, aber als Richterin sollte man doch zumindest A) schon das juristische Gespür dafür haben, dass ein leichterer Geschwindigkeitsverstoß keine Folgen hat oder B) mit der entsprechenden Rspr. vertraut sein, was einen die Stellung kosten kann und was nicht.
Ich habe mich bisher eher gefragt, ob ein Geschwindigkeitsverstoß überhaupt dem eigenen Dienstherrn bekannt wird. In MiStra hatte ich nichts gefunden, vergleichbare Meldungsregelungen bisher ebenfalls nicht.
18.04.2024, 20:45
Irgendwas sagt mir, dass die Juristenausbildung reformiert werden muss..
18.04.2024, 20:45
(18.04.2024, 20:33)Neuling schrieb:(18.04.2024, 20:32)Friedman schrieb: Ich will nicht fies sein, aber als Richterin sollte man doch zumindest A) schon das juristische Gespür dafür haben, dass ein leichterer Geschwindigkeitsverstoß keine Folgen hat oder B) mit der entsprechenden Rspr. vertraut sein, was einen die Stellung kosten kann und was nicht.
Ich habe mich bisher eher gefragt, ob ein Geschwindigkeitsverstoß überhaupt dem eigenen Dienstherrn bekannt wird. In MiStra hatte ich nichts gefunden, vergleichbare Meldungsregelungen bisher ebenfalls nicht.
MiStra steht doch für Mitteilungen in Strafsachen oder? Da hätte ich wegen einer Owi jetzt ohnehin nicht gesucht.
Aber mal Spaß beiseite. Unterstellt es würde eine Mitteilung erfolgen, was könnte deiner Ansicht nach eine angemessene Reaktion des Dienstherrn sein? Also siehst du da bei 25 kmh zu viel irgendeine Relevanz?
18.04.2024, 21:20
(18.04.2024, 20:45)Homer S. schrieb:(18.04.2024, 20:33)Neuling schrieb:(18.04.2024, 20:32)Friedman schrieb: Ich will nicht fies sein, aber als Richterin sollte man doch zumindest A) schon das juristische Gespür dafür haben, dass ein leichterer Geschwindigkeitsverstoß keine Folgen hat oder B) mit der entsprechenden Rspr. vertraut sein, was einen die Stellung kosten kann und was nicht.
Ich habe mich bisher eher gefragt, ob ein Geschwindigkeitsverstoß überhaupt dem eigenen Dienstherrn bekannt wird. In MiStra hatte ich nichts gefunden, vergleichbare Meldungsregelungen bisher ebenfalls nicht.
MiStra steht doch für Mitteilungen in Strafsachen oder? Da hätte ich wegen einer Owi jetzt ohnehin nicht gesucht.
Aber mal Spaß beiseite. Unterstellt es würde eine Mitteilung erfolgen, was könnte deiner Ansicht nach eine angemessene Reaktion des Dienstherrn sein? Also siehst du da bei 25 kmh zu viel irgendeine Relevanz?
Nein, eigentlich nicht. Aber die Wege deutscher Verwaltung sind unergründlich
18.04.2024, 22:56
Ist man als Richter ungeeignet, weil man einmal milde zu schnell gefahren ist? Sicherlich nicht. Bei wiederkehrenden erheblichen Verkehrs-OWis mag man irgendwann einen fehlenden Respekt des Gesetzes annehmen oder die Verwendbarkeit in Verkehrssachen problematisieren. Aber ganz sicher nicht in Deinem Fall.
Was die Kenntnis angeht: Ich würde Dir dringend raten, keinen Einspruch einzulegen, am schlimmsten im eigenen Bezirk, sonst bringst Du den Kollegen in Verlegenheit wegen Befangenheit und wirst außerdem für Jahre zum Gesprächsstoff.
Im Übrigen vgl. 4 9a II OWiG. Hoff mal, dass die Kollegen in der Verwaltung meine Meinung teilen, was die Schwere des Vorwurfs angeht ;)
Was die Kenntnis angeht: Ich würde Dir dringend raten, keinen Einspruch einzulegen, am schlimmsten im eigenen Bezirk, sonst bringst Du den Kollegen in Verlegenheit wegen Befangenheit und wirst außerdem für Jahre zum Gesprächsstoff.
Im Übrigen vgl. 4 9a II OWiG. Hoff mal, dass die Kollegen in der Verwaltung meine Meinung teilen, was die Schwere des Vorwurfs angeht ;)