16.04.2024, 17:38
7.3. Protokoll fertig, am 5.3. schon Zustellung des Urteils.
Materiell rechtlich war es bei mir heute ein glatter Schuss in den Ofen. Keine Ahnung welches Delikt für welchen Sachverhalt abgeurteilt wurde. Das war wirklich gar nichts und der 239a im Kommentar ja auch komplett nutzlos. Bis jetzt die mit Abstand schlimmste Klausur.
Hat noch jemand problematisiert in nrw, dass der Anklagesatz nicht verlesen wurde?
Materiell rechtlich war es bei mir heute ein glatter Schuss in den Ofen. Keine Ahnung welches Delikt für welchen Sachverhalt abgeurteilt wurde. Das war wirklich gar nichts und der 239a im Kommentar ja auch komplett nutzlos. Bis jetzt die mit Abstand schlimmste Klausur.
Hat noch jemand problematisiert in nrw, dass der Anklagesatz nicht verlesen wurde?
16.04.2024, 17:42
(16.04.2024, 17:37)RLP-13 schrieb: Also ich meine auch, dass in RLP auf nen Wiedereinsetzungsantrag angelegt war.Ich hatte aus mir unerfindlichen Gründen das Frist Ende am 19.4 😂 kann das aber gerade auch nicht mehr so ganz zurückverfolgen wieso
6.3. zugestellt
6.4. Ablauf Begründungsfrist (SA)
-->also Ablauf am Montag 8.4.
Kenntnis vom Ableben am 12.4. (Freitag), dann reicht am Dienstag 16.04. wegen WE für Wiedereinsetzungsantrag...
So oder?
Revision einlegen konnte der Angeklagte selbst bei Gericht mündlich gegenüber der Urkundstante, oder?
16.04.2024, 17:44
(16.04.2024, 17:42)Rlp2404 schrieb:(16.04.2024, 17:37)RLP-13 schrieb: Also ich meine auch, dass in RLP auf nen Wiedereinsetzungsantrag angelegt war.Ich hatte aus mir unerfindlichen Gründen das Frist Ende am 19.4 😂 kann das aber gerade auch nicht mehr so ganz zurückverfolgen wieso
6.3. zugestellt
6.4. Ablauf Begründungsfrist (SA)
-->also Ablauf am Montag 8.4.
Kenntnis vom Ableben am 12.4. (Freitag), dann reicht am Dienstag 16.04. wegen WE für Wiedereinsetzungsantrag...
So oder?
Revision einlegen konnte der Angeklagte selbst bei Gericht mündlich gegenüber der Urkundstante, oder?
Und ja einlegen konnte er mündlich zu Protokoll wegen 8 rpflg
Edit mein Gott bin ich blöd, klar war der 19.4 das fristende.am 12.4 hat er ja vom Hindernis erfahren. Das ist ja der Fristbeginn.
16.04.2024, 17:45
Dann brauchst ja gar keine Wiedereinsetzung.
Heute ist ja der 16.04.
Kann man denn nun als Angeklagter mündlich Revision einlegen nach Verkündung des Urteils? War mir da echt unsicher🙈
Heute ist ja der 16.04.
Kann man denn nun als Angeklagter mündlich Revision einlegen nach Verkündung des Urteils? War mir da echt unsicher🙈
16.04.2024, 17:46
(16.04.2024, 17:44)Rlp2404 schrieb:(16.04.2024, 17:42)Rlp2404 schrieb:(16.04.2024, 17:37)RLP-13 schrieb: Also ich meine auch, dass in RLP auf nen Wiedereinsetzungsantrag angelegt war.Ich hatte aus mir unerfindlichen Gründen das Frist Ende am 19.4 😂 kann das aber gerade auch nicht mehr so ganz zurückverfolgen wieso
6.3. zugestellt
6.4. Ablauf Begründungsfrist (SA)
-->also Ablauf am Montag 8.4.
Kenntnis vom Ableben am 12.4. (Freitag), dann reicht am Dienstag 16.04. wegen WE für Wiedereinsetzungsantrag...
So oder?
Revision einlegen konnte der Angeklagte selbst bei Gericht mündlich gegenüber der Urkundstante, oder?
Und ja einlegen konnte er mündlich zu Protokoll wegen 8 rpflg
Edit mein Gott bin ich blöd, klar war der 19.4 das fristende.am 12.4 hat er ja vom Hindernis erfahren. Das ist ja der Fristbeginn.
Oh, danke. Glatt überlesen letzteres🙈
Für heute ist glaub genug geschrieben 😂😂
16.04.2024, 17:47
(16.04.2024, 17:45)RLP-13 schrieb: Dann brauchst ja gar keine Wiedereinsetzung.Doch doch, war einfach gerade nur verwirrt bis wann meine WE Frist geht, aber meine Begründungsfrist war definitiv abgelaufen (sofern da nicht was mit dem Protokoll war) und wegen der Einlegung hab ich das oben nochmals editiert. § 8 rpflg :)
Heute ist ja der 16.04.
Kann man denn nun als Angeklagter mündlich Revision einlegen nach Verkündung des Urteils? War mir da echt unsicher🙈
16.04.2024, 17:47
Ja Fristende für die Wiedereinsetzung war der 19.04…. Nicht für die Einlegung. Daher brauchte man die Wiedereinsetzung
16.04.2024, 17:48
Hat jemand was zu 257c?
16.04.2024, 17:48
(16.04.2024, 17:47)Newcomer123 schrieb: Ja Fristende für die Wiedereinsetzung war der 19.04…. Nicht für die Einlegung. Daher brauchte man die Wiedereinsetzung
Genau :D man musste echt oft in diesen scheiß Kalender schauen. Hatte richtig Angst da durcheinander zu kommen. Das war schon eine anspruchsvolle Revision heute und irgendwie haben mir da die absoluten Revisionsgründe gefehlt :D das war viel zu materiell lastig
16.04.2024, 17:55
(16.04.2024, 17:37)KarakalNRW schrieb: NRW: Urteil wurde RA zugestellt am 05.03., Protokoll fertiggestellt am 07.03.😰 Lag dann gar keine Zustellung vor, oder wird das irgendwie geheilt oder so?
Fusselfuck, fusselfuck, fusselfuck, ich hab die Notwendigkeit der Fertigstellung beim ersten Protokoll noch erwähnt, und beim zweiten dann nur geschaut, ob es drauf ist.
Aufs Datum habe ich nicht geachtet.
Mannooooo!