15.04.2024, 16:41
(15.04.2024, 16:32)dankeGPA schrieb:Gut ich weiß da auch nicht mehr 😂(15.04.2024, 16:29)Relaxo1996 schrieb:(15.04.2024, 16:22)dankeGPA schrieb:(15.04.2024, 16:15)Relaxo1996 schrieb:(15.04.2024, 15:45)dankeGPA schrieb: An die GPA-Schreiber:Unter der Annahme, dass wir den gleichen Sachverhalt hatten:
1) Habt ihr bei der Beleidigung ("Schwanzarsch") mehr gemacht als festzustellen, dass Strafantrag fehlt? Frist läuft zwar noch, aber momentan ja Verfahrenshindernis...
2) Bzgl. der Blutprobe: Beweisverwertungsverbot trotz Verstoß gegen §81a II wahrscheinlich (-), oder?
3) Habt ihr die Schuhe als Tatwerkzeug eingezogen wegen des Tritts?
War irgendwie viel, und so Sachen wie §81a schon versteckt...
War 81a nicht eh egal, weil es darauf nicht ankommt bzw. die Alkoholisierung letzten Endes eh zugunsten des Beschuldigten ausfällt? Zudem kam es ja (zumindest nach meiner Lösung) für 20/21 gar nicht auf die Alkoholisierung an.
Bei mir nicht, trotz der Alkoholisierung: Kam zwar mit Rückrechnung auf 3,94, aber der Gutachter hat ja gesagt, dass er nur einen "mittelschweren Rausch" hatte. Im Kommentar stand auch bei §20, dass man in der Rsp. bei 3,8 Promille noch von Schuldfähigkeit ausgegangen ist. Daher hab ich das diskutiert.... Und sonst wären die Angaben dazu, dass die die ganze Zeit versucht haben, den Notdienst zu erreichen, weniger sinnvoll gewesen. Aber bei §20 hätte man sich sicherlich genausogut anders entscheiden können. Hast du dann nur §323a gemacht?
Habe mich ungenau ausgedrückt. Bei mir geht versuchter Mord durch. Nur ist die BAK dafür ja egal, weil 20 unabhängig von der BAK abgelehnt wird.
Die Anrufe habe ich bei 113/114 verortet, weil da ja die rechtmäßigkeit der Fesselung (127 stpo) notwendig ist. Aber da war ich mir unsicher.
Ah okay, verstanden!
Bei §113, 114 habe ich die RM der Fesselung dadurch gelöst, dass die Festnahme nach §127 II StPO zulässig war, und die Fesselung nach dem Rm-Begriff bei §113 III iO war (EGL für die Fesslung habe ich einfach auf die Generalklausel des SOG verwiesen). Aber hätte wahrscheinlich zwei Sätze schreiben sollen, ob der Beschuldigte deshalb rechtmäßig gehandelt hat, weil er rechtswidrig festgehalten wurde. Fand ich aber 2h nachdem er vorläufig festgenommen wurde eher fernliegend..
Hatte nur im Kommentar bei 127 gesehen, dass dabei auch Fesselung erlaubt sind. Aber das mit dem RM-Begriff hätte ich wahrscheinlich genauer anschauen müssen. Aber konnte mir halt echt nicht vorstellen, warum hier 81a n Problem sein soll. Wurde ja auch nicht gerügt. Naja mal schauen. Vlt. war es ja halbwegs vertretbar. Ändern kann ich eh nichts mehr.
15.04.2024, 17:26
Wenn meine Klausur auch nur 2 Punkte bringt, gebe ich allen Leuten, mit denen ich gerade in Hamm zusammen schreibe, einen aus. Fest in die Pfote versprochen.
Ohne scheiß, hier mal, was bei mir fehlt.
Mein Beitrag zu #schönerscheitern, vielleicht fühlt sich dann wenigstens jemand von euch besser:
- 114 StGB, gar keine Zeit mehr gehabt, soweit zu lesen, gar nicht angesprochen;
- Richtervorbehalt bei Blutentnahme nicht thematisiert;
- 226 StGB nicht angesprochen; entsprechend nicht thematisiert, ob Blutprobe verwertbar;
-Strafantrag bei Beleidigung? Nie gehört! Dafür solide nach 153 rausgekickt;
- dringenden Tatverdacht bei §113 zwar bewährt, aber weder Rechtmäßigkeit der Maßnahme, noch Fesselung angesprochen.
Keinen Gutachtenstil im prozessual-rechtlichen Teil, nur eine Seite im Urteilsstil.
Ich glaube, ich habe sogar vergessen, in der Anklageschrift den Vorsatz zu erwähnen.
Im Vergleich dazu kann eure Klausur nur gut aussehen.
Ohne scheiß, hier mal, was bei mir fehlt.
Mein Beitrag zu #schönerscheitern, vielleicht fühlt sich dann wenigstens jemand von euch besser:
- 114 StGB, gar keine Zeit mehr gehabt, soweit zu lesen, gar nicht angesprochen;
- Richtervorbehalt bei Blutentnahme nicht thematisiert;
- 226 StGB nicht angesprochen; entsprechend nicht thematisiert, ob Blutprobe verwertbar;
-Strafantrag bei Beleidigung? Nie gehört! Dafür solide nach 153 rausgekickt;
- dringenden Tatverdacht bei §113 zwar bewährt, aber weder Rechtmäßigkeit der Maßnahme, noch Fesselung angesprochen.
Keinen Gutachtenstil im prozessual-rechtlichen Teil, nur eine Seite im Urteilsstil.
Ich glaube, ich habe sogar vergessen, in der Anklageschrift den Vorsatz zu erwähnen.
Im Vergleich dazu kann eure Klausur nur gut aussehen.
15.04.2024, 18:58
(15.04.2024, 17:26)hyaene_mit_hut schrieb: Wenn meine Klausur auch nur 2 Punkte bringt, gebe ich allen Leuten, mit denen ich gerade in Hamm zusammen schreibe, einen aus. Fest in die Pfote versprochen.
Ohne scheiß, hier mal, was bei mir fehlt.
Mein Beitrag zu #schönerscheitern, vielleicht fühlt sich dann wenigstens jemand von euch besser:
- 114 StGB, gar keine Zeit mehr gehabt, soweit zu lesen, gar nicht angesprochen;
- Richtervorbehalt bei Blutentnahme nicht thematisiert;
- 226 StGB nicht angesprochen; entsprechend nicht thematisiert, ob Blutprobe verwertbar;
-Strafantrag bei Beleidigung? Nie gehört! Dafür solide nach 153 rausgekickt;
- dringenden Tatverdacht bei §113 zwar bewährt, aber weder Rechtmäßigkeit der Maßnahme, noch Fesselung angesprochen.
Keinen Gutachtenstil im prozessual-rechtlichen Teil, nur eine Seite im Urteilsstil.
Ich glaube, ich habe sogar vergessen, in der Anklageschrift den Vorsatz zu erwähnen.
Im Vergleich dazu kann eure Klausur nur gut aussehen.
Falls es dich beruhigt, 113, 114 habe ich auch nicht richtig bearbeitet, bzw. gar nicht als Schwerpunkt erkannt. Hätte auch gar nicht die Zeit gehabt, mich da vertieft einzulesen. Blutentnahme auch nicht thematisiert, 226 ziemlich knapp festgestellt, ohne näher drauf einzugehen. Mein Schwerpunkt lag auf Tötungsvorsatz mit ausführlicher Beweiswürdigung sowie der Anklageschrift. Bei der Verfügung hatte ich plötzlich keine Ahnung mehr, was dort eigentlich alles reingehört. Habe das letzte mal in der Wahlstation bei der StA eine geschrieben und das war im September.
Ich hoffe, dass dafür meine Anklageschrift (zumindest meinem Ergebnis entsprechend) einigermaßen gelungen ist. Aber so sind die S1-Klausuren halt. Meine Ausbilderin in der Wahlstation hatte in den Strafrechtsklausuren die schlechtesten Noten und ist trotzdem Staatsanwältin geworden.
Grüße von einem Hamm-Schreiber (der Typ aus Raum C)
15.04.2024, 19:12
Hab auch 113, 114 in einigen Sätzen bejaht, ohne auf die RM der Maßnahme einzugehen :)))
15.04.2024, 19:15
(15.04.2024, 18:58)KarakalNRW schrieb:(15.04.2024, 17:26)hyaene_mit_hut schrieb: Wenn meine Klausur auch nur 2 Punkte bringt, gebe ich allen Leuten, mit denen ich gerade in Hamm zusammen schreibe, einen aus. Fest in die Pfote versprochen.
Ohne scheiß, hier mal, was bei mir fehlt.
Mein Beitrag zu #schönerscheitern, vielleicht fühlt sich dann wenigstens jemand von euch besser:
- 114 StGB, gar keine Zeit mehr gehabt, soweit zu lesen, gar nicht angesprochen;
- Richtervorbehalt bei Blutentnahme nicht thematisiert;
- 226 StGB nicht angesprochen; entsprechend nicht thematisiert, ob Blutprobe verwertbar;
-Strafantrag bei Beleidigung? Nie gehört! Dafür solide nach 153 rausgekickt;
- dringenden Tatverdacht bei §113 zwar bewährt, aber weder Rechtmäßigkeit der Maßnahme, noch Fesselung angesprochen.
Keinen Gutachtenstil im prozessual-rechtlichen Teil, nur eine Seite im Urteilsstil.
Ich glaube, ich habe sogar vergessen, in der Anklageschrift den Vorsatz zu erwähnen.
Im Vergleich dazu kann eure Klausur nur gut aussehen.
Falls es dich beruhigt, 113, 114 habe ich auch nicht richtig bearbeitet, bzw. gar nicht als Schwerpunkt erkannt. Hätte auch gar nicht die Zeit gehabt, mich da vertieft einzulesen. Blutentnahme auch nicht thematisiert, 226 ziemlich knapp festgestellt, ohne näher drauf einzugehen. Mein Schwerpunkt lag auf Tötungsvorsatz mit ausführlicher Beweiswürdigung sowie der Anklageschrift. Bei der Verfügung hatte ich plötzlich keine Ahnung mehr, was dort eigentlich alles reingehört. Habe das letzte mal in der Wahlstation bei der StA eine geschrieben und das war im September.
Ich hoffe, dass dafür meine Anklageschrift (zumindest meinem Ergebnis entsprechend) einigermaßen gelungen ist. Aber so sind die S1-Klausuren halt. Meine Ausbilderin in der Wahlstation hatte in den Strafrechtsklausuren die schlechtesten Noten und ist trotzdem Staatsanwältin geworden.
Grüße von einem Hamm-Schreiber (der Typ aus Raum C)
Du bist ganz herzlich mit eingeladen, auch mit uns einen Trinken zu gehen, falls es mehr als ein Punkt wird! Schön, dich kennenzulernen!
Ich bin irgendwie davon ausgegangen, da die Anwälte ja schon vollständige Akteneinsicht hatten, dass es bereits eine Abschlussverfügung gebe und ich meine, mich dunkel zu erinnern, dass das erst ab Ende d r Ermittlungen möglich sei.
D.h., ich ha e zwar eine Abschlussverfugung geschrieben, SIE ABER WIEDER GELÖSCHT! Wie dumm kann man eigentlich sein.
15.04.2024, 19:34
Danke!
Akteneinsicht ist schon vor Abschluss der Ermittlungen möglich, kann dann aber verwehrt werden, wenn die Ermittlungsarbeit dadurch gefährdet würde (was hier ja nicht der Fall war, da eigentlich alles ausermittelt war). Das ist natürlich ärgerlich, wenn man schon auf dem richtigen Weg war und dann in der Drucksituation plötzlich meint, was man gerade tut wäre falsch. Und während man dran verzweifelt, läuft die Zeit davon. Ich kenne das. Aber das wird schon, ich drücke dir fest die Daumen!
Akteneinsicht ist schon vor Abschluss der Ermittlungen möglich, kann dann aber verwehrt werden, wenn die Ermittlungsarbeit dadurch gefährdet würde (was hier ja nicht der Fall war, da eigentlich alles ausermittelt war). Das ist natürlich ärgerlich, wenn man schon auf dem richtigen Weg war und dann in der Drucksituation plötzlich meint, was man gerade tut wäre falsch. Und während man dran verzweifelt, läuft die Zeit davon. Ich kenne das. Aber das wird schon, ich drücke dir fest die Daumen!
15.04.2024, 19:35
Hat noch jemand den Rücktritt durchgehen lassen?
15.04.2024, 19:39
(15.04.2024, 19:34)KarakalNRW schrieb: Danke!
Akteneinsicht ist schon vor Abschluss der Ermittlungen möglich, kann dann aber verwehrt werden, wenn die Ermittlungsarbeit dadurch gefährdet würde (was hier ja nicht der Fall war, da eigentlich alles ausermittelt war). Das ist natürlich ärgerlich, wenn man schon auf dem richtigen Weg war und dann in der Drucksituation plötzlich meint, was man gerade tut wäre falsch. Und während man dran verzweifelt, läuft die Zeit davon. Ich kenne das. Aber das wird schon, ich drücke dir fest die Daumen!
Das ist echt lieb, danke. Man muss bei Strafrecht echt einfach besonders im Hinterkopf behalten, dass ich Jura halt nicht studiert habe. Ich war zu den Klausuren und ganz ganz ganz selten Mal zu einer AG in der Uni, sonst nur zu den Klausuren. Im Schwerpunkt dann ein bisschen öfter, aber davor ging es einfach nicht. Ich musste arbeiten, hatte 2 Jobs parallel. Und so lustig es ist, self-taught zu sein, für Strafrecht ist eben auch völlig klar, dass das nicht funktioniert. Selbst, wenn ich das Prozessuale richtig hätte, ist das materielle immer so ein Rätselraten, dass das einfach nicht klappen kann. Das hab ich für mich akzeptiert, aber ärgerlich ist es jetzt natürlich schon.
15.04.2024, 19:46
Wenn morgen Urteil kommt, geb ich leeres Papier ab
15.04.2024, 19:52