20.03.2019, 16:14
Dann informiert man sich vorher, in welchem Bundesland laut urbaner Mythenbildung Klausuren leichter seien und macht dort sein Referendariat. Somit bleibt Dir nur noch, diesbezüglich zu schweigen, weil es im Endeffekt eh nichts bringt.
20.03.2019, 17:48
Sorry, aber was ist das denn für ein Kindergarten...mein Schippchen, dein Schippchen...einfach nur furchtbar und peinlich!
Und solche Menschen sitzen morgen als Richter irgendwo...na, herzlichen Glückwunsch!
Und solche Menschen sitzen morgen als Richter irgendwo...na, herzlichen Glückwunsch!
20.03.2019, 19:12
(20.03.2019, 15:55)gast1234 schrieb:(20.03.2019, 15:45)NRWlerlein schrieb: Keine Ahnung was ihr alle wollt. Wenn NRW absurd gut benotet würde könnte ich ja verstehen dass ihr euch unfair behandelt fühlt. Wird es aber nicht. Insofern können doch alle glücklich sein.
Ah ja. Würde dich mal gerne hören, wenn du gleich in Z1 eine Klausur zur Verjährungsproblematik von § 691 II hättest schreiben müssen, und in Öff1 - was bei euch ja auch rausgenommen wurde - einfach was mega schweres mit Hängebeschluss usw. drankam.
Ohne die beiden Klausuren wäre ich jetzt auch glücklich.
§ 691 II gibts nicht du Clown. wird glaube ich schwer so die klausur zu bestehen ...
20.03.2019, 19:16
(20.03.2019, 19:12)NRWlerlein schrieb:(20.03.2019, 15:55)gast1234 schrieb:(20.03.2019, 15:45)NRWlerlein schrieb: Keine Ahnung was ihr alle wollt. Wenn NRW absurd gut benotet würde könnte ich ja verstehen dass ihr euch unfair behandelt fühlt. Wird es aber nicht. Insofern können doch alle glücklich sein.
Ah ja. Würde dich mal gerne hören, wenn du gleich in Z1 eine Klausur zur Verjährungsproblematik von § 691 II hättest schreiben müssen, und in Öff1 - was bei euch ja auch rausgenommen wurde - einfach was mega schweres mit Hängebeschluss usw. drankam.
Ohne die beiden Klausuren wäre ich jetzt auch glücklich.
§ 691 II gibts nicht du Clown. wird glaube ich schwer so die klausur zu bestehen ...
Klar gibts § 691 II ZPO. Anscheinend nur in NRW nicht. Solltest dich daher etwas mit deinem Spott zurückhalten...
20.03.2019, 19:25
(20.03.2019, 19:16)Gast134 schrieb:(20.03.2019, 19:12)NRWlerlein schrieb:(20.03.2019, 15:55)gast1234 schrieb:(20.03.2019, 15:45)NRWlerlein schrieb: Keine Ahnung was ihr alle wollt. Wenn NRW absurd gut benotet würde könnte ich ja verstehen dass ihr euch unfair behandelt fühlt. Wird es aber nicht. Insofern können doch alle glücklich sein.
Ah ja. Würde dich mal gerne hören, wenn du gleich in Z1 eine Klausur zur Verjährungsproblematik von § 691 II hättest schreiben müssen, und in Öff1 - was bei euch ja auch rausgenommen wurde - einfach was mega schweres mit Hängebeschluss usw. drankam.
Ohne die beiden Klausuren wäre ich jetzt auch glücklich.
§ 691 II gibts nicht du Clown. wird glaube ich schwer so die klausur zu bestehen ...
Klar gibts § 691 II ZPO. Anscheinend nur in NRW nicht. Solltest dich daher etwas mit deinem Spott zurückhalten...
In der Fassung des Kommandanten gibt es keinen § 691 II..
20.03.2019, 19:38
PDer hängebeschluss an sich war doch auch nicht schwer. Man musste es nur erkennen ??♀️
20.03.2019, 19:47
Das war aber ein Hängebeschluss in der „München“-Konstellation. Und der ist dann schon schwer..
20.03.2019, 19:55
Der absolute Klassiker, sehr eklig.
20.03.2019, 20:16
Wo soll sich denn dieser Hängebeschluss in der eigentlichen Prüfung des Eilantrages ausgewirkt haben?
Den hat man doch "ganz normal" runter geprüft?
Den hat man doch "ganz normal" runter geprüft?
20.03.2019, 22:22
Wie krank ist eigentlich diese ganze Diskussion.... :( Habt ihr nichts anderes zutun heute nach der stressigen Zeit?! Entspannt mal!! Echt traurig solche Kommentare hier zu lesen....