11.04.2024, 17:39
(11.04.2024, 15:27)Anonym1 schrieb:Beim Widerruf stand im Grüneberg, dass der Beklagte für die Eigenschaft als Verbraucher wenn er Freiberufler ist beweisbelastet ist, und er hat kein Beweis dazu angetreten, und das Blakoversprechen habe ich neben 280 I, 241 II als eigenständigen Vertrag gem. 311 angesehen und den Gegenvortrag erheblich dazu, da dort der Kläger beweisbelastet ist, habe ich aber die beweisbedüftigkeit abgelehnt weil ich ja den SchE Anspruch bejaht habe. Ich habe mir das zum Schluss zusammengebastelt.. Habe in der Rtspr. zu den 300 Euro bis jetzt nichts gefunden..(11.04.2024, 15:22)NDS juli23 schrieb:Denke es ist eine Argumentationssache, kann man bestimmt beides vertreten!(11.04.2024, 15:10)Anonym1 schrieb:Ja ich habe lange überlegt bei den 300 Euro, 284 abgelehnt, aber 280 I und 241 II bejaht(11.04.2024, 15:03)NDS juli23 schrieb:ich habe es so ähnlich gelöst...ich habe ihm die 300 Euro für die Aufbereitung nicht zugesprochen..habe mich sehr lange mit dem Widerruf beschäftigt und wollte eigentlich über Fernabsatz das lösen hrer gewerblichen noch ihregen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.(11.04.2024, 14:49)Anonym1 schrieb: Wie habt ihr in NDS den heutige Fall gelöst? Bin leider nicht fertig geworden
Ich leider auch nicht, VU war zulässig, hab es nach SchuldR AT gelöst, 280 I, III, 281 gelöst. Hab ihm 3000 Euro für das Auto zugesprochen, 300 als SchE für die Zeit der Autoaufbereitung, und 200 für die Reifen. Habe 1 Vertrag angenommen, damit war 433 auf Zahlung für nicht möglich wegen 281 IV.. VU soweit aufrechterhalten, Kosten gegeneinander aufgehoben, und vorl. Vollst. 709 s. 2 und 3
Wie hast du das mit dem Widerruf und dem „Blankoversprechen“ gelöst?
11.04.2024, 19:12
(11.04.2024, 17:17)RLP-13 schrieb:(11.04.2024, 16:44)AprilApril33 schrieb:(11.04.2024, 15:19)Relaxo1996 schrieb: Hallöle. Hoffe bei euch lief alles gut soweit. War auch am überlegen ob ich was übersehen habe.
Mein Lösung für NRW:
Zulässigkeit
Statthaft Zuständig und RSB
nichts besonderes ausser dass antrag 1 eigentlich 2 anträge waren (767+767a) (das ist zulässig als versteckte klagehäufung)
Begründetheit
767 analog - weil genau genug und verweis auf anlage
767 normal (antrag 1): erfüllung + weil tenor mE nur das b) Stück erfasst hat; keine Präklusion weil erfüllung nach einspruchsfrist
War viel Argumente abschreiben
767 normal (antrag 2): erfüllung - (407), aufrechnung + (406, Anspruch aus 823 aber war echt am überlegen) aber nur in Höhe von 2023 (kein plan mehr ob der kläger schon gezahlt hatte, sonst ggf ohne USt) wegen 251 bgb; keine präklusion (797 IV analog?) und kein 242 weil aufrechnungslage erst nach Vergleichsschluss (also den streit mit keinem Wort erwähnt)
371 daher unbegründet
im ergebnis also Antrag 1 + Antrag 2 nur in Höhe von 2023 + und Antrag 3 -
Größte Sorge ist, dass ich was übersehen habe. Naja mal schaun. Euch allen viel Erfolg morgen und dann ist erstmal Halbzeit angesagt 👍🏼
Ich habe es tatsächlich etwas anders gelöst:
Antrag 1:
§ 767 direkt, keine Titelgegenklage, weil der Kläger ja den Tenor des VU für bestimmt hielt, sodass er nur die fünf bereits entfernten Zaunelemente entfernen musste.
i.E. auch begründet, Tenor des VU war meines Erachtens nach klar, Fehler des Anwalts den geänderten Antrag so unbestimmt zu stellen. Bezog sich dem Wortlaut nach klar auf nur "den Zaun"
Antrag 2:
§ 767 direkt (+)
Erfüllung ging aufgrund der Kenntnis der Abtretung nicht durch, Aufrechnung jedoch wegen § 404 schon. iRd Gegenseitigkeit der Ansprüche habe ich dann § 823 vom Kläger gegen den anderen Nachbarn geprüft. Den Bäumen habe ich einen eigenen wirtschaftlichen Wert zugemessen, sodass Aufrechnung i.E. griff. Keine Unverhältnismäßigkeit
Antrag 3:
§ 371 BGB analog (+)
Antrag 2 und Antrag 3 habe ich auch so. Allerdings 406 statt 404.
In RLP gab es nen Antrag 4!
War der bei euch auch unzulässig? Habe gesagt er ist unzulässig, weil Streitgegenstand anderweitig rechtshängig. Hatte aber keine so gute Begründung und weiß nicht, ob das richtig ist. Wie habt ihr das gemacht?
Hab gesagt der ist zulässig weil es in dem anderen Verfahren zwar derselbe Sachverhalt, aber ja ein anderer Antrag war… keine Ahnung ob das richtig war. Diese Klausur hat mich irgendwie ratlos zurückgelassen. Erst dachte ich es ist super viel und man müsste sich total beeilen, aber am Ende war ja Nix wirklich problematisch… bin nirgends wirklich in die Tiefe gegangen und hab auch nicht sonderlich viel geschrieben letztlich.
11.04.2024, 19:31
GPA am Computer - heute: Serverausfall für ca. 35-40 Min. Durfte aber zunächst - fast schon ungewohnt - mit Stift und Papier weitergearbeitet und gedacht werden, bis die Rechner wieder gingen und man weiterschreiben konnte - und es gab dann noch beinahe eine Stunde bzw. 50 Min. oder so (hab nicht genau auf die Uhr geachtet) extra Bearbeitungszeit on top. Endlich eine Klausur bei der man ausreichend Zeit hatte
11.04.2024, 19:43
Geht ihr in RLP morgen von RA Klausur aus?
11.04.2024, 19:44
(11.04.2024, 19:31)JurLover schrieb: GPA am Computer - heute: Serverausfall für ca. 35-40 Min. Durfte aber zunächst - fast schon ungewohnt - mit Stift und Papier weitergearbeitet und gedacht werden, bis die Rechner wieder gingen und man weiterschreiben konnte - und es gab dann noch beinahe eine Stunde bzw. 50 Min. oder so (hab nicht genau auf die Uhr geachtet) extra Bearbeitungszeit on top. Endlich eine Klausur bei der man ausreichend Zeit hatteGeil 😂😂😂. Wir in Hamm schreiben in einem Gebäude, in dem zig Arztpraxen sind, und mitten in der Klausur ging ein Lautsprecher an, der das Diktat eines Arztes für einen postoperative Patienten Einsprache. 😂 Datenschuuuuuutz olé!
11.04.2024, 19:46
(11.04.2024, 19:12)SiaRLP schrieb:Same. Ich hab auch mit den Worten "wird auch nicht besser, wenn ich's noch länger anstarre" viel, viel, viel früher abgegeben. Nachteilsausgleich Schreibzeitverlängerung war diesmal echt sinnlos.(11.04.2024, 17:17)RLP-13 schrieb:(11.04.2024, 16:44)AprilApril33 schrieb:(11.04.2024, 15:19)Relaxo1996 schrieb: Hallöle. Hoffe bei euch lief alles gut soweit. War auch am überlegen ob ich was übersehen habe.
Mein Lösung für NRW:
Zulässigkeit
Statthaft Zuständig und RSB
nichts besonderes ausser dass antrag 1 eigentlich 2 anträge waren (767+767a) (das ist zulässig als versteckte klagehäufung)
Begründetheit
767 analog - weil genau genug und verweis auf anlage
767 normal (antrag 1): erfüllung + weil tenor mE nur das b) Stück erfasst hat; keine Präklusion weil erfüllung nach einspruchsfrist
War viel Argumente abschreiben
767 normal (antrag 2): erfüllung - (407), aufrechnung + (406, Anspruch aus 823 aber war echt am überlegen) aber nur in Höhe von 2023 (kein plan mehr ob der kläger schon gezahlt hatte, sonst ggf ohne USt) wegen 251 bgb; keine präklusion (797 IV analog?) und kein 242 weil aufrechnungslage erst nach Vergleichsschluss (also den streit mit keinem Wort erwähnt)
371 daher unbegründet
im ergebnis also Antrag 1 + Antrag 2 nur in Höhe von 2023 + und Antrag 3 -
Größte Sorge ist, dass ich was übersehen habe. Naja mal schaun. Euch allen viel Erfolg morgen und dann ist erstmal Halbzeit angesagt 👍🏼
Ich habe es tatsächlich etwas anders gelöst:
Antrag 1:
§ 767 direkt, keine Titelgegenklage, weil der Kläger ja den Tenor des VU für bestimmt hielt, sodass er nur die fünf bereits entfernten Zaunelemente entfernen musste.
i.E. auch begründet, Tenor des VU war meines Erachtens nach klar, Fehler des Anwalts den geänderten Antrag so unbestimmt zu stellen. Bezog sich dem Wortlaut nach klar auf nur "den Zaun"
Antrag 2:
§ 767 direkt (+)
Erfüllung ging aufgrund der Kenntnis der Abtretung nicht durch, Aufrechnung jedoch wegen § 404 schon. iRd Gegenseitigkeit der Ansprüche habe ich dann § 823 vom Kläger gegen den anderen Nachbarn geprüft. Den Bäumen habe ich einen eigenen wirtschaftlichen Wert zugemessen, sodass Aufrechnung i.E. griff. Keine Unverhältnismäßigkeit
Antrag 3:
§ 371 BGB analog (+)
Antrag 2 und Antrag 3 habe ich auch so. Allerdings 406 statt 404.
In RLP gab es nen Antrag 4!
War der bei euch auch unzulässig? Habe gesagt er ist unzulässig, weil Streitgegenstand anderweitig rechtshängig. Hatte aber keine so gute Begründung und weiß nicht, ob das richtig ist. Wie habt ihr das gemacht?
Hab gesagt der ist zulässig weil es in dem anderen Verfahren zwar derselbe Sachverhalt, aber ja ein anderer Antrag war… keine Ahnung ob das richtig war. Diese Klausur hat mich irgendwie ratlos zurückgelassen. Erst dachte ich es ist super viel und man müsste sich total beeilen, aber am Ende war ja Nix wirklich problematisch… bin nirgends wirklich in die Tiefe gegangen und hab auch nicht sonderlich viel geschrieben letztlich.
11.04.2024, 19:54
(11.04.2024, 19:44)hyaene_mit_hut schrieb:(11.04.2024, 19:31)JurLover schrieb: GPA am Computer - heute: Serverausfall für ca. 35-40 Min. Durfte aber zunächst - fast schon ungewohnt - mit Stift und Papier weitergearbeitet und gedacht werden, bis die Rechner wieder gingen und man weiterschreiben konnte - und es gab dann noch beinahe eine Stunde bzw. 50 Min. oder so (hab nicht genau auf die Uhr geachtet) extra Bearbeitungszeit on top. Endlich eine Klausur bei der man ausreichend Zeit hatteGeil 😂😂😂. Wir in Hamm schreiben in einem Gebäude, in dem zig Arztpraxen sind, und mitten in der Klausur ging ein Lautsprecher an, der das Diktat eines Arztes für einen postoperative Patienten Einsprache. 😂 Datenschuuuuuutz olé!
Jau ich glaube wir waren da alle n bisschen irritiert. Dann ist der Typ von der Technik nach vorne gerannt und hat erstmal panisch den Stecker gezogen
11.04.2024, 20:40
(11.04.2024, 19:54)LHB_NRW schrieb:(11.04.2024, 19:44)hyaene_mit_hut schrieb:(11.04.2024, 19:31)JurLover schrieb: GPA am Computer - heute: Serverausfall für ca. 35-40 Min. Durfte aber zunächst - fast schon ungewohnt - mit Stift und Papier weitergearbeitet und gedacht werden, bis die Rechner wieder gingen und man weiterschreiben konnte - und es gab dann noch beinahe eine Stunde bzw. 50 Min. oder so (hab nicht genau auf die Uhr geachtet) extra Bearbeitungszeit on top. Endlich eine Klausur bei der man ausreichend Zeit hatteGeil 😂😂😂. Wir in Hamm schreiben in einem Gebäude, in dem zig Arztpraxen sind, und mitten in der Klausur ging ein Lautsprecher an, der das Diktat eines Arztes für einen postoperative Patienten Einsprache. 😂 Datenschuuuuuutz olé!
Jau ich glaube wir waren da alle n bisschen irritiert. Dann ist der Typ von der Technik nach vorne gerannt und hat erstmal panisch den Stecker gezogen
Wie lange der Patient wohl noch im Aufwachraum gelegen hat? Und ob sich sein Kreislauf wieder stabilisiert hat?
Ich kann mit solchen Cliffhangern nicht leben, ich die Auflösung!
12.04.2024, 14:45
RLP ZR4 heute:
Erst dachte ich mega viel Zeit, dann wieder fast nicht fertig geworden.
Klägerin ist Versicherung der Geschädigten und möchte nach Begleichung deren Heilbrhabdlungskosten von der Beklagten SE.
Beklagte ist Tierhalterin eines Pferdes, das sie der Geschädigten zum Ausreiten unentgeltlich pberlässt. Vereinbart wurde allerdings ein Haftungsausschluss. Natürlich fiel die Geschädigte vom Pferd, nachdem dieses aufgrund von Motorradlärms aufschreckte.
Es erging bereits ein VU zulasten der Beklagten.
P: Spezifische Tiergefahr oder Reitfehler?
P:Haftungsausschluss wirksam?
P: Wenn wirksam, gilt das auch zulasten der Versicherung?
P:Was kann Beklagte tun?
Wie habt ihr das gelöst? Bin echt gespannt.
Erst dachte ich mega viel Zeit, dann wieder fast nicht fertig geworden.
Klägerin ist Versicherung der Geschädigten und möchte nach Begleichung deren Heilbrhabdlungskosten von der Beklagten SE.
Beklagte ist Tierhalterin eines Pferdes, das sie der Geschädigten zum Ausreiten unentgeltlich pberlässt. Vereinbart wurde allerdings ein Haftungsausschluss. Natürlich fiel die Geschädigte vom Pferd, nachdem dieses aufgrund von Motorradlärms aufschreckte.
Es erging bereits ein VU zulasten der Beklagten.
P: Spezifische Tiergefahr oder Reitfehler?
P:Haftungsausschluss wirksam?
P: Wenn wirksam, gilt das auch zulasten der Versicherung?
P:Was kann Beklagte tun?
Wie habt ihr das gelöst? Bin echt gespannt.
12.04.2024, 14:57
(12.04.2024, 14:45)RLP-13 schrieb: RLP ZR4 heute:In NDS lief derselbe Fall
Erst dachte ich mega viel Zeit, dann wieder fast nicht fertig geworden.
Klägerin ist Versicherung der Geschädigten und möchte nach Begleichung deren Heilbrhabdlungskosten von der Beklagten SE.
Beklagte ist Tierhalterin eines Pferdes, das sie der Geschädigten zum Ausreiten unentgeltlich pberlässt. Vereinbart wurde allerdings ein Haftungsausschluss. Natürlich fiel die Geschädigte vom Pferd, nachdem dieses aufgrund von Motorradlärms aufschreckte.
Es erging bereits ein VU zulasten der Beklagten.
P: Spezifische Tiergefahr oder Reitfehler?
P:Haftungsausschluss wirksam?
P: Wenn wirksam, gilt das auch zulasten der Versicherung?
P:Was kann Beklagte tun?
Wie habt ihr das gelöst? Bin echt gespannt.