03.04.2024, 07:31
Moin! Kleine Sorge aus V2 aus dem GPA Nord aus dem Februar 2024. Kann mir da jemand sagen, ob wir da in der Hauptsache für den 80 V Antrag einen Widerspruch oder direkt Anfechtungsklage hatten? :-(
Habe nämlich als weiteren praktischen Teil Widerspruch erhoben, weiß aber nicht mehr, was im Bearbeitervermerk zu 68 VwGO stand ..
Habe nämlich als weiteren praktischen Teil Widerspruch erhoben, weiß aber nicht mehr, was im Bearbeitervermerk zu 68 VwGO stand ..
11.04.2024, 15:37
Hey, im Bearbeitervermerk stand, dass von § 68 VwGO kein Gebrauch gemacht wird, also ein Widerspruchsverfahren nicht durchgeführt wird. Musste den Satz auch drei Mal lesen mit der Verneinung
11.04.2024, 16:59
(11.04.2024, 15:37)Nordlicht43 schrieb: Hey, im Bearbeitervermerk stand, dass von § 68 VwGO kein Gebrauch gemacht wird, also ein Widerspruchsverfahren nicht durchgeführt wird. Musste den Satz auch drei Mal lesen mit der Verneinung
Also ich habe das in Erinnerung, dass da stand, dass Bremen von 68 I 2 keinen Gebrauch gemacht hat. Die Formulierung, dass von 68 VwGO keinen Gebrauch gemacht wird, macht irgendwie auch keinen Sinn. Das bedeutet, dass eins durchzuführen wäre ..
Es stand nämlich in V1 genau anders und explizit, dass ein Vorverfahren nicht erforderlich ist.