21.03.2024, 12:50
Moin,
ich werde die Wahlstation II in einer Kanzlei verdienen, die mir die Station auch separat vergütet.
Vom OLG habe ich noch 28 Tage Urlaub übrig. Dass ich nicht ansatzweise den kompletten Urlaub nehmen werde ist mir klar, aber wie handhabt ihr das mit Urlaub in einer solchen Station?
Nehmt ihr gar keinen Urlaub bzw. nur die Urlaubstage, die ihr von der Kanzlei selbst habt? Oder macht ihr das dann mit unbezahltem Urlaub?
Da die Station ja nur 3 Monate geht, kann ich mir vorstellen, dass Urlaub (zB mehr als 1 Woche) nicht gerne gesehen wird. Andererseits fällt meine Station genau in die Sommerurlaubszeit... Habt ihr Erfahrungswerte?
ich werde die Wahlstation II in einer Kanzlei verdienen, die mir die Station auch separat vergütet.
Vom OLG habe ich noch 28 Tage Urlaub übrig. Dass ich nicht ansatzweise den kompletten Urlaub nehmen werde ist mir klar, aber wie handhabt ihr das mit Urlaub in einer solchen Station?
Nehmt ihr gar keinen Urlaub bzw. nur die Urlaubstage, die ihr von der Kanzlei selbst habt? Oder macht ihr das dann mit unbezahltem Urlaub?
Da die Station ja nur 3 Monate geht, kann ich mir vorstellen, dass Urlaub (zB mehr als 1 Woche) nicht gerne gesehen wird. Andererseits fällt meine Station genau in die Sommerurlaubszeit... Habt ihr Erfahrungswerte?
21.03.2024, 13:01
In Hamburg gibt es die Regel, dass man so viel Wochen Urlaub in einer Station nehmen darf, wie die Station in Monaten lang ist. Also bei 3 Monaten Station dürfte man 3 Wochen nehmen. Mehr Urlaub geht auch, muss dann aber individuell abgesprochen werden.
21.03.2024, 13:53
Mir geht es eher darum, ob Kanzleien den OLG Urlaub genehmigen und dies üblich ist oder ob erwartet wird, dass man lediglich die paar wenige Tage Urlaub nimmt, die einem in einer so kurzen Station zustehen. Vielleicht gibt es da Erfahrungswerte wie andere das gehandhabt haben :)
17.09.2024, 15:09
(21.03.2024, 13:53)Ref13 schrieb: Mir geht es eher darum, ob Kanzleien den OLG Urlaub genehmigen und dies üblich ist oder ob erwartet wird, dass man lediglich die paar wenige Tage Urlaub nimmt, die einem in einer so kurzen Station zustehen. Vielleicht gibt es da Erfahrungswerte wie andere das gehandhabt haben :)
Also ich bin grade in einer GK und dort bekomme ich nur den anteiligen Urlaub, der mir nach dem Vertrag mit der GK zustehen würde. Der "normale" Urlaub vom OLG wird nicht berücksichtigt, was natürlich zu deutlich weniger Urlaubstagen führt
19.09.2024, 22:16
Ich kann in der Wahlstation in der GK auch nur den Urlaub nehmen, der vertraglich mit der Kanzlei vereinbart wurde. Da interessiert der übrige OLG Urlaub leider nicht.
24.09.2024, 14:45
Interessantes Thema! Bin aktuell in einer ähnlichen Situation. Ich habe wirklich sehr viel Urlaub ,,aufgespart'', um genug Zeit zum Lernen zu haben. Bekomme jetzt aber mit, dass Kanzleien oftmals nur ,,eigene'' Urlaubstage gewähren, d.h. nicht den gesamten OLG-Urlaub. Ich plane die kommende Station in einer GK zu absolvieren.
@anni-nrw @T1997
Deshalb würde mich interessieren, in welcher GK – oder zumindest in welcher Stadt/ in welcher fachlichen Richtung – ihr eure Station ableistet, die gerade keinen OLG-Urlaub genehmigt. Quasi als Ausschlusskriterium für mich
@anni-nrw @T1997
Deshalb würde mich interessieren, in welcher GK – oder zumindest in welcher Stadt/ in welcher fachlichen Richtung – ihr eure Station ableistet, die gerade keinen OLG-Urlaub genehmigt. Quasi als Ausschlusskriterium für mich
24.09.2024, 21:58
(24.09.2024, 14:45)Snuggles schrieb: Interessantes Thema! Bin aktuell in einer ähnlichen Situation. Ich habe wirklich sehr viel Urlaub ,,aufgespart'', um genug Zeit zum Lernen zu haben. Bekomme jetzt aber mit, dass Kanzleien oftmals nur ,,eigene'' Urlaubstage gewähren, d.h. nicht den gesamten OLG-Urlaub. Ich plane die kommende Station in einer GK zu absolvieren.
@anni-nrw @T1997
Deshalb würde mich interessieren, in welcher GK – oder zumindest in welcher Stadt/ in welcher fachlichen Richtung – ihr eure Station ableistet, die gerade keinen OLG-Urlaub genehmigt. Quasi als Ausschlusskriterium für mich
Hey , bin in Düsseldorf :)
24.09.2024, 22:30
(24.09.2024, 14:45)Snuggles schrieb: Interessantes Thema! Bin aktuell in einer ähnlichen Situation. Ich habe wirklich sehr viel Urlaub ,,aufgespart'', um genug Zeit zum Lernen zu haben. Bekomme jetzt aber mit, dass Kanzleien oftmals nur ,,eigene'' Urlaubstage gewähren, d.h. nicht den gesamten OLG-Urlaub. Ich plane die kommende Station in einer GK zu absolvieren.
@anni-nrw @T1997
Deshalb würde mich interessieren, in welcher GK – oder zumindest in welcher Stadt/ in welcher fachlichen Richtung – ihr eure Station ableistet, die gerade keinen OLG-Urlaub genehmigt. Quasi als Ausschlusskriterium für mich
Das Interesse ist zwar nachvollziehbar. Jedoch hilft dir das quasi nicht. Denn sicherlich wird sich an jedem der großen GK Standorte ggf. eine Kanzlei finden lassen, auf die das zutrifft und alleine die Maßgabe der Stadt hilft dir dabei überhaupt nicht um festzustellen, welche das ist, gerade bei den größeren Standorten wie FFM oder MUC und womöglich ist das nicht mal einheitlich in der gleichen Kanzlei geregelt, sondern es hängt ggf. von deinem Partner/Praxisgruppe ab.