15.03.2024, 00:03
Mein Zeugnis für die Anwaltsstation beinhaltet die Formulierung "zu unserer vollen Zufriedenheit". Also eine 3 und in der Arbeitswelt eigentlich gar nicht zu gebrauchen. Muss ich mir damit bei Bewerbungen in Kanzleien große Sorgen machen? Die Notenpunkte im Stationszeugnis halten sich im Rahmen des Üblichen der GK-Noten, nur eben offensichtlich am unteren Rand. Mache mir jetzt schon große Sorgen um meine Zukunft.
15.03.2024, 00:34
(15.03.2024, 00:03)Adneo schrieb: Mein Zeugnis für die Anwaltsstation beinhaltet die Formulierung "zu unserer vollen Zufriedenheit". Also eine 3 und in der Arbeitswelt eigentlich gar nicht zu gebrauchen. Muss ich mir damit bei Bewerbungen in Kanzleien große Sorgen machen? Die Notenpunkte im Stationszeugnis halten sich im Rahmen des Üblichen der GK-Noten, nur eben offensichtlich am unteren Rand. Mache mir jetzt schon große Sorgen um meine Zukunft.
Ach Quatsch. Bei mir war das Zeugnis aus der Anwaltsstation in der GK auch nicht so toll, aber es hat niemanden interessiert. Wenn du den Eindruck hattest, dass es besser lief und du einen guten Kontakt zu deinem Mentor hast, könntest du zudem nachfragen, ob man es etwas nach oben auf vb setzen könnte?
15.03.2024, 00:40
(15.03.2024, 00:34)Hans123 schrieb:(15.03.2024, 00:03)Adneo schrieb: Mein Zeugnis für die Anwaltsstation beinhaltet die Formulierung "zu unserer vollen Zufriedenheit". Also eine 3 und in der Arbeitswelt eigentlich gar nicht zu gebrauchen. Muss ich mir damit bei Bewerbungen in Kanzleien große Sorgen machen? Die Notenpunkte im Stationszeugnis halten sich im Rahmen des Üblichen der GK-Noten, nur eben offensichtlich am unteren Rand. Mache mir jetzt schon große Sorgen um meine Zukunft.
Ach Quatsch. Bei mir war das Zeugnis aus der Anwaltsstation in der GK auch nicht so toll, aber es hat niemanden interessiert. Wenn du den Eindruck hattest, dass es besser lief und du einen guten Kontakt zu deinem Mentor hast, könntest du zudem nachfragen, ob man es etwas nach oben auf vb setzen könnte?
Also die "juristische" Note ist ein VB, in arbeitsrechtlicher Sprache ist es eine 3.
Nach meinem Eindruck (Google) ist es in der GK schon die absolute Ausnahme, dass man kein Gut (juristische Note, also 13 - 15 Punkte) bekommt.
15.03.2024, 04:07
(15.03.2024, 00:03)Adneo schrieb: Mein Zeugnis für die Anwaltsstation beinhaltet die Formulierung "zu unserer vollen Zufriedenheit". Also eine 3 und in der Arbeitswelt eigentlich gar nicht zu gebrauchen. Muss ich mir damit bei Bewerbungen in Kanzleien große Sorgen machen? Die Notenpunkte im Stationszeugnis halten sich im Rahmen des Üblichen der GK-Noten, nur eben offensichtlich am unteren Rand. Mache mir jetzt schon große Sorgen um meine Zukunft.
Klingt so, als ob ein Einstieg in dem Team, in dem du deine Station gemacht hast, wohl nicht unbedingt in Betracht kommt. Aber sonst würde ich mir nicht so viele Gedanken machen. Du wirst dein Zeugnis eh nicht überall mitschicken. Und selbst wenn, ist es doch eine namhafte Station für den CV und die Note in Punkten ist in Ordnung.
15.03.2024, 20:19
(15.03.2024, 04:07)gintonic schrieb:(15.03.2024, 00:03)Adneo schrieb: Mein Zeugnis für die Anwaltsstation beinhaltet die Formulierung "zu unserer vollen Zufriedenheit". Also eine 3 und in der Arbeitswelt eigentlich gar nicht zu gebrauchen. Muss ich mir damit bei Bewerbungen in Kanzleien große Sorgen machen? Die Notenpunkte im Stationszeugnis halten sich im Rahmen des Üblichen der GK-Noten, nur eben offensichtlich am unteren Rand. Mache mir jetzt schon große Sorgen um meine Zukunft.
Klingt so, als ob ein Einstieg in dem Team, in dem du deine Station gemacht hast, wohl nicht unbedingt in Betracht kommt. Aber sonst würde ich mir nicht so viele Gedanken machen. Du wirst dein Zeugnis eh nicht überall mitschicken. Und selbst wenn, ist es doch eine namhafte Station für den CV und die Note in Punkten ist in Ordnung.
Ja, der Einstieg ist sicher nicht drin.
Fordern andere Kanzleien die Stationszeugnisse an?
18.03.2024, 12:25
(15.03.2024, 20:19)Adneo schrieb:(15.03.2024, 04:07)gintonic schrieb:(15.03.2024, 00:03)Adneo schrieb: Mein Zeugnis für die Anwaltsstation beinhaltet die Formulierung "zu unserer vollen Zufriedenheit". Also eine 3 und in der Arbeitswelt eigentlich gar nicht zu gebrauchen. Muss ich mir damit bei Bewerbungen in Kanzleien große Sorgen machen? Die Notenpunkte im Stationszeugnis halten sich im Rahmen des Üblichen der GK-Noten, nur eben offensichtlich am unteren Rand. Mache mir jetzt schon große Sorgen um meine Zukunft.
Klingt so, als ob ein Einstieg in dem Team, in dem du deine Station gemacht hast, wohl nicht unbedingt in Betracht kommt. Aber sonst würde ich mir nicht so viele Gedanken machen. Du wirst dein Zeugnis eh nicht überall mitschicken. Und selbst wenn, ist es doch eine namhafte Station für den CV und die Note in Punkten ist in Ordnung.
Ja, der Einstieg ist sicher nicht drin.
Fordern andere Kanzleien die Stationszeugnisse an?
Hast Du denn eine Ahnung, warum die zitierte Formulierung im Zeugnis gelandet ist? Was war das direkte Feedback an Dich?
Kann auch schlicht und ergreifend sein, dass die HR die Formulierung verkackt oder ein "stets" vergessen hat.
Zudem: Du machst Dir wegen eines Stationszeugnisses "große Sorgen" um Deine juristische Karriere? Kein Kommentar...
18.03.2024, 12:59
(15.03.2024, 20:19)Adneo schrieb:(15.03.2024, 04:07)gintonic schrieb:(15.03.2024, 00:03)Adneo schrieb: Mein Zeugnis für die Anwaltsstation beinhaltet die Formulierung "zu unserer vollen Zufriedenheit". Also eine 3 und in der Arbeitswelt eigentlich gar nicht zu gebrauchen. Muss ich mir damit bei Bewerbungen in Kanzleien große Sorgen machen? Die Notenpunkte im Stationszeugnis halten sich im Rahmen des Üblichen der GK-Noten, nur eben offensichtlich am unteren Rand. Mache mir jetzt schon große Sorgen um meine Zukunft.
Klingt so, als ob ein Einstieg in dem Team, in dem du deine Station gemacht hast, wohl nicht unbedingt in Betracht kommt. Aber sonst würde ich mir nicht so viele Gedanken machen. Du wirst dein Zeugnis eh nicht überall mitschicken. Und selbst wenn, ist es doch eine namhafte Station für den CV und die Note in Punkten ist in Ordnung.
Ja, der Einstieg ist sicher nicht drin.
Fordern andere Kanzleien die Stationszeugnisse an?
Ja, werden angefordert, gelesen und beachtet. Du wirst Rückfragen kriegen, wenn du dich in Kanzleien bewirbst. Beim Staat wird sicher weniger wert auf Anwaltsstationszeugnis gelegt werden.
18.03.2024, 13:04
(18.03.2024, 12:25)JurMUC schrieb:(15.03.2024, 20:19)Adneo schrieb:(15.03.2024, 04:07)gintonic schrieb:(15.03.2024, 00:03)Adneo schrieb: Mein Zeugnis für die Anwaltsstation beinhaltet die Formulierung "zu unserer vollen Zufriedenheit". Also eine 3 und in der Arbeitswelt eigentlich gar nicht zu gebrauchen. Muss ich mir damit bei Bewerbungen in Kanzleien große Sorgen machen? Die Notenpunkte im Stationszeugnis halten sich im Rahmen des Üblichen der GK-Noten, nur eben offensichtlich am unteren Rand. Mache mir jetzt schon große Sorgen um meine Zukunft.
Klingt so, als ob ein Einstieg in dem Team, in dem du deine Station gemacht hast, wohl nicht unbedingt in Betracht kommt. Aber sonst würde ich mir nicht so viele Gedanken machen. Du wirst dein Zeugnis eh nicht überall mitschicken. Und selbst wenn, ist es doch eine namhafte Station für den CV und die Note in Punkten ist in Ordnung.
Ja, der Einstieg ist sicher nicht drin.
Fordern andere Kanzleien die Stationszeugnisse an?
Hast Du denn eine Ahnung, warum die zitierte Formulierung im Zeugnis gelandet ist? Was war das direkte Feedback an Dich?
Kann auch schlicht und ergreifend sein, dass die HR die Formulierung verkackt oder ein "stets" vergessen hat.
Zudem: Du machst Dir wegen eines Stationszeugnisses "große Sorgen" um Deine juristische Karriere? Kein Kommentar...
Nein, keine Ahnung. Perfekt oder herausragend war ich sicherlich nicht, mir sind im Nachhinein auch teils eigene Fehler aufgefallen.
Feedback gab es aber kaum, insbesondere so gut wie kein negatives Feedback. Vor allem aber nicht in der Größenordnung, dass ich ein weit unterdurchschnittlicher Referendar war.
Habe selbstverständlich im Grundsatz kein Problem mit einer schlechten Bewertung, wenn ich entsprechend (nicht) abgeliefert habe. Ohne ernstliche Vorwarnung ein deutlich unterdurchschnittliches Zeugnis zu erhalten ist aber schon sehr überraschend.
19.03.2024, 09:21
Es ist einfach so deutsch, sich auf solche Kleinigkeiten zu fixieren. Ich habe in vielen GKen als WissMit oder Ref gearbeitet und habe entweder die Zeugnisse nie angefordert (WissMit) oder die zum Teil nur überflogen. Erstens wollte sie auch keiner haben, dann interessiert auch niemanden, was da steht. Auf die Noten bzw. Motivation und Nische kommt es an. Und es gibt auch GKen, die nicht mit Punkten um sich werfen, sondern PartnerInnen haben, die da auch relativ streng bewerten, obwohl sie zufrieden sind. Ob ich in dem Team, in dem ich gearbeitet, willkommen bin, weiß ich nicht aufgrund des Zeugnisses sondern auch so. Also entspann dich, warte deine examensnoten ab und bewirb dich dann.
19.03.2024, 09:22
(18.03.2024, 13:04)Adneo schrieb:(18.03.2024, 12:25)JurMUC schrieb:(15.03.2024, 20:19)Adneo schrieb:(15.03.2024, 04:07)gintonic schrieb:(15.03.2024, 00:03)Adneo schrieb: Mein Zeugnis für die Anwaltsstation beinhaltet die Formulierung "zu unserer vollen Zufriedenheit". Also eine 3 und in der Arbeitswelt eigentlich gar nicht zu gebrauchen. Muss ich mir damit bei Bewerbungen in Kanzleien große Sorgen machen? Die Notenpunkte im Stationszeugnis halten sich im Rahmen des Üblichen der GK-Noten, nur eben offensichtlich am unteren Rand. Mache mir jetzt schon große Sorgen um meine Zukunft.
Klingt so, als ob ein Einstieg in dem Team, in dem du deine Station gemacht hast, wohl nicht unbedingt in Betracht kommt. Aber sonst würde ich mir nicht so viele Gedanken machen. Du wirst dein Zeugnis eh nicht überall mitschicken. Und selbst wenn, ist es doch eine namhafte Station für den CV und die Note in Punkten ist in Ordnung.
Ja, der Einstieg ist sicher nicht drin.
Fordern andere Kanzleien die Stationszeugnisse an?
Hast Du denn eine Ahnung, warum die zitierte Formulierung im Zeugnis gelandet ist? Was war das direkte Feedback an Dich?
Kann auch schlicht und ergreifend sein, dass die HR die Formulierung verkackt oder ein "stets" vergessen hat.
Zudem: Du machst Dir wegen eines Stationszeugnisses "große Sorgen" um Deine juristische Karriere? Kein Kommentar...
Nein, keine Ahnung. Perfekt oder herausragend war ich sicherlich nicht, mir sind im Nachhinein auch teils eigene Fehler aufgefallen.
Feedback gab es aber kaum, insbesondere so gut wie kein negatives Feedback. Vor allem aber nicht in der Größenordnung, dass ich ein weit unterdurchschnittlicher Referendar war.
Habe selbstverständlich im Grundsatz kein Problem mit einer schlechten Bewertung, wenn ich entsprechend (nicht) abgeliefert habe. Ohne ernstliche Vorwarnung ein deutlich unterdurchschnittliches Zeugnis zu erhalten ist aber schon sehr überraschend.
Schreib sonst ne e-mail oder kontaktiere jemanden aus dem Team, zu dem du einen guten Draht hast und frag nach.